Kind beschädigt parkendes Auto
Hallo an alle,
vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.
Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.
Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."
Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.
Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...
277 Antworten
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 12. August 2020 um 23:17:46 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2020 um 17:48:25 Uhr:
Du bist offenbar nicht vom Fach. Deine Hoffnung entspricht so nicht der Rechtslage. Letztere ändert sich auch nicht, wenn es noch tausendfach von irgendwelchen Falschahnenden wiederholt wird. ... 🙄Du hast Recht, ich war auf dem Holzweg. Das Schema des 832 BGB sieht es tatsächlich so vor dass der Aufsichtspflichtige sich entlasten muss
Entschuldigung akzeptiert. 🙂
Zitat:
@Uwe.Pampus schrieb am 12. August 2020 um 23:42:06 Uhr:
Ein kleines Kind handelt hier ganz sicher nicht widerrechtlich und es liegt hier definitiv keine Aufsichtspflichtverletzung vor.
Demnach beschädigen kleine Kinder zu Recht fremdes Eigentum? 😕😕😕
Kann ich irgendwo nachlesen, warum die das dürfen?
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 12. August 2020 um 23:58:14 Uhr:
Zitat:
@Uwe.Pampus schrieb am 12. August 2020 um 23:42:06 Uhr:
Ein kleines Kind handelt hier ganz sicher nicht widerrechtlich und es liegt hier definitiv keine Aufsichtspflichtverletzung vor.Demnach beschädigen kleine Kinder zu Recht fremdes Eigentum? 😕😕😕
Kann ich irgendwo nachlesen, warum die das dürfen?
Weil Kinder unsere Zukunft sind. Die dürfen alles 😉
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Zitat:
@Franjo001 schrieb am 12. August 2020 um 23:58:14 Uhr:
Kann ich irgendwo nachlesen, warum die das dürfen?
Klar.
Steht im BGB § 828
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 12. August 2020 um 23:58:14 Uhr:
Zitat:
@Uwe.Pampus schrieb am 12. August 2020 um 23:42:06 Uhr:
Ein kleines Kind handelt hier ganz sicher nicht widerrechtlich und es liegt hier definitiv keine Aufsichtspflichtverletzung vor.Demnach beschädigen kleine Kinder zu Recht fremdes Eigentum? 😕😕😕
Kann ich irgendwo nachlesen, warum die das dürfen?
Nein, sie handeln natürlich widerrechtlich. Aber eben nicht schuldhaft (weil sie bis sieben, im Straßenverkehr bis 10, schuldunfähig sind).
Zitat:
@Uwe.Pampus schrieb am 12. August 2020 um 23:42:06 Uhr:
§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen(1) 1Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
wie quasi immer, sind gesetze super schwammig formuliert. wann ist denn die aufsichtspflicht genügend aussgeführt? wie wird das klar festgelegt? ein kind, was 1x mit 7 jahren mist gebaut hat, muss bis 10 dann unter 24/7 kontrolle mit 2m hundekette geführt werden ? oder darf er mit 9 3//4 jahren auch mal alleine mit den fahrrad in einer spielstraße rauf und runter fahren, ohne das die eltern in die hölle kommen ? kinder sind nicht schwarz (nach 5sek ist das erste auto zerkratzt) und weiß (niemals nie würden sie ein widerwort bringen und alles ist immer perfekt), sondern sind grau dazwischen.
das gesetz sagt ja eigentlich, das die eltern beweisen müssen, das siedie aufsichtspflicht eingehalten haben und nicht die gegenseite muss beweisen, das diese nicht eingehalten wurde. und doch verliert der geschädigte quasi immer. die aufsichtspflicht kann also wohl relativ leicht eingehalten werden.
und mir ist klar, das man 7-9jährige auch mal alleine draußen spielen lässt. ist auch irgendwie sinn der sache. sie sollen sich entwickeln und auch alleine was hinbekommen. alleine der tägliche schulweg wird von abertausenden kindern alleine bewältigt, auch mit 7-8-9....
Genau DAS meine ich ja auch mit dem was ich ganz zu Anfang geschrieben habe.
Mehr Rücksicht miteinander, wir sind nicht alleine hier unterwegs und niemand kann und wird verlangen können dass man 24/7 auf seine Angehörigen aufzupassen hat.
Leider gibts dann so seltsame Ansichten anderer Schreiber die sowas als Assozial abtun, womöglich nicht einmal genau wissen, worum es eigentlich geht.
Und genau hier sind wir an dem Punkt, den alle Menschen im Interesse eines friedvollen Miteinander ändern müssen.
Dann lies mal den ganzen Quatsch den Du in diesem thread geschrieben hast.
Wer der Ansicht ist, dass die Fahrbahn im allgemeinen Straßenverkehr (wie beim TE der Fall) als Spielplatz für nicht beaufsichtigte 7-jährige Kinder taugt, der darf gerne für die resultierenden Schäden aufkommen und sollte auch nicht rumheulen, wenn die "Brut" dabei ebenfalls zu Schaden kommt.
Aber wenn jetzt ein, sagen wir mal 5 jähriges Kind Nachbars Auto mit einem Stein "wäscht", wie kann dann die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt worden sein? Außer sie haben geschaut, es war ihnen allerdings egal.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. August 2020 um 10:45:32 Uhr:
Dann lies mal den ganzen Quatsch den Du in diesem thread geschrieben hast.Wer der Ansicht ist, dass die Fahrbahn im allgemeinen Straßenverkehr (wie beim TE der Fall) als Spielplatz für nicht beaufsichtigte 7-jährige Kinder taugt, der darf gerne für die resultierenden Schäden aufkommen und sollte auch nicht rumheulen, wenn die "Brut" dabei ebenfalls zu Schaden kommt.
Äääh was für eine seltsame Ansicht ...
Schon alleine die Aussage "Brut" lässt sehr tief blicken.
Echt ekelhaft..bääää
Zitat:
@Uwe.Pampus schrieb am 14. August 2020 um 12:56:01 Uhr:
Äääh was für eine seltsame Ansicht ...
Das mag für Jemanden mit sehr gering ausgebildeten intellektuellen Fähigkeiten so scheinen, trifft aber genau in's Schwarze...
Seltsam und schockierend zugleich, wie Ihr zwei hier über eure Mitmenschen denkt.
Wie schön dass Ihr Zwei so hoch gebildet seit 🙂
Aber nu is gut hier, bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen 🙂
Vielleicht könnte der TE sich mal zu Wort melden wie das Scenario ausgegangen ist.
Zitat:
@Elinnar schrieb am 14. August 2020 um 12:13:21 Uhr:
Aber wenn jetzt ein, sagen wir mal 5 jähriges Kind Nachbars Auto mit einem Stein "wäscht", wie kann dann die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt worden sein? Außer sie haben geschaut, es war ihnen allerdings egal.
Das muss dann im Einzelfall sehr genau geprüft werden.