Kia Stinger- Abgsaanlage Bastuck Optional
Hi, hier mal ein Video zu der optional bestellbaren Abgasanlage.
https://www.youtube.com/watch?v=PWvFI82P2TI
Jetzt fehlt mir nur noch ein Bild wie das im Innenraum zwecks Schalter gelöst wurde.
Gruß Slowy
Beste Antwort im Thema
Für den Stinger gibt es nur eine Bastuck Klappenanlage. Das Empfangsmodul für die Bastuck FFB ist in der Elektronik der Klappenanlage bereits integriert.
Ihr macht den Fehler, es nicht global zu betrachten.
Es gibt genügend Leute, die ihren Stinger im (benachbarten) Ausland bewegen. Ich wohne im Dreiländereck und bin beruflich bedingt nahezu täglich "nebenan".
Die Nutzung der optionalen FFB ist nur im dt. Straßenverkehr verboten.
PS: ich habe zumindest das Standgeräusch der Bastuck Klappenanlage gemessen. Offen 85 dB und geschlossen 77 dB. Für die Geräuschmessung ist der geschlossene Wert maßgeblich, weil wir theoretisch keinen Einfluss auf die Klappensteuerung nehmen dürfen/können unterhalb 70 km/h.
Die Bastuck ist geschlossen somit ein Ticken zu laut, jedoch innerhalb des Toleranzbereichs von 3 dB.
Weiterhin habe ich weder ein geeichtes Messgerät, noch eine "geeichte" Meßstelle genutzt.
Allerdings weiß ich, dass mein Messgerät sehr akkurat funktioniert, da ich ein weiteres Fahrzeug von mir gemessen habe, welches zur Erstellung einer EG-BE für einen Klappenauspuff genutzt wurde, inkl sämtlichen Meßfahrten/Prozeduren über 4 Stunden durch den TÜV, inkl Vergleichsmessungen zum Serienauspuff.
296 Antworten
@theSting. dein Beitrag kann (und will) ich nicht nachvollziehen
und in jenen Fall wäre es eine Ordnungswidrigkeit mit einer Buße von 25 Euro. Unverhältnismässig. Ging letztendlich vor Gericht. Der Halter wurde freigesprochen und die Polizei durfte alle Kosten übernehmen.
und mit der App hab ich ja ein Vorschlag geschrieben
Die Polizei hat hier den Anfangsverdacht auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 II 2 Nr. 3 StVZO). Sie hat die Weiterfahrt zu untersagen. Regelmäßig wird sie - es sei denn man ist zu 100% geständig und die Polizei kann den Sachverhalt vor Ort dadurch beweissicher dokumentieren - den Wagen und Handy zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen nach Wahl der Behörde vorführen.
Sollte die Vorführung Veränderungen offenbaren, die § 19 II 2 StVZO unterfallen, wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert. Diese wird dann regelmäßig das Fahrzeug stilllegen.
Gleiches gilt für die Zeugenaussagen der Beamten und die gefundene Abschaltvorrichtung (Knopf im Cockpit oder Handy App). Beides reicht aus um ein Verfahren einzuleiten.
Bei Änderungen an der Auspuffanlage steht auch immer eine Steuerhinterziehung im Raum. Was in Deutschland eine Straftat ist (auch wenn das in den Medien und durch Gerichtsentscheidungen nicht so transportiert wird).
§ 74 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
usw...
http://www.areamobile.de/.../...tel-was-die-polizei-darf-und-was-nicht
Gefahr im Verzug ist das Stichwort worauf sie die Poilizei berufen wird. Die Begründung: ..."dass Beweismittel vernichtet werden" in dem Fall die illigale Handy App gelöscht wird.
So, noch ausführlicher gehts nicht.
Du bist sehr am Thema vorbei. Du zitierst Paragraphen des StGB, welches aber hier keine Anwendung findet, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und nicht um eine Straftat. Daher kann man die Paragraphen des StGB* oder der StPO hier nicht anwenden.
Die Herausgabe des Handys ist somit mit einem freundlichen aber bestimmten "nein" abzulehnen.
*Liegt eine Straftat zu Grunde, kann die Polizei das Handy schon sicherstellen.
Zitat:
@Killed_in_Action schrieb am 20. März 2018 um 13:14:48 Uhr:
Du bist sehr am Thema vorbei. Du zitierst Paragraphen des StGB, welches aber hier keine Anwendung findet, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und nicht um eine Straftat. Daher kann man die Paragraphen des StGB* oder der StPO hier nicht anwenden.
Die Herausgabe des Handys ist somit mit einem freundlichen aber bestimmten "nein" abzulehnen.*Liegt eine Straftat zu Grunde, kann die Polizei das Handy schon sicherstellen.
Hmm, Steuerhinterziehung ist also kein Straftatbestand? Interessant.
Da liegt der Irrtum: Die Polizei kann immer das Handy kassieren. Auch wenn man sich dessen verweigert. Das Gericht entscheidet dann, ob die Sicherstellung rechtmäßig war (Gefahr im Verzug z.B. durch löschen der Handy App ein ausreichender Grund für die Sicherstellung war). Aber das Handy ist erst einmal weg. So sieht das rechtlich aus.
§ 53 Aufgaben der Polizei - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 53 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Sie haben bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten. 3Ihre Akten übersenden sie unverzüglich der Verwaltungsbehörde, in den Fällen des Zusammenhangs (§ 42) der Staatsanwaltschaft.
(2) Die Beamten des Polizeidienstes, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestellt sind (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes), können nach den für sie geltenden Vorschriften der Strafprozeßordnung Beschlagnahmen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen anordnen.
Und ja ich zitiere die §§ der Strrafprozessordnung, weil DORT die Sicherstellung rechtlich geregelt ist.
"Die Polizei darf nach § 94 Strafprozessordnung (StPO) Gegenstände gegen den Willen des Besitzers beschlagnahmen, die als Beweismittel für die Untersuchung eines Tatverdachts von Bedeutung sein können."
Warum glaubst Du kassieren die ganze Autos ein, aber Handys dürfen die nicht? Sind beides Beweismittel.
Ich hoffe es wird jetzt deutlich. Nich deutlicher kann ich nicht. Ansonsten Google ist Dein Freund. Das ist NICHT meine Meinung, sondern steht so auf zig www Seiten. Rechtsportalen und Polizei u.a.
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Steuerhinterziehung? Wie durch den Klappenauspuff oder durch das Handy?
Du liegst immer noch so sehr daneben.
Dann gib der Polizei Dein Handy wenn Du willst, ich würde es nicht tun. Ich würde es nicht einmal entsperren um einen Blick in das Handy zu erlauben. Wenn ein Richter im Zuge einer Straftat (die mir immer noch nicht belegt wurde) das Handy beschlagnahmt dann kann ich micht nicht wehren. Aber ein Polizist, darf schlicht das Handy nicht wegen dem Verdacht einer Ordnungswidrigkeit ein Handy einziehen. Das ist lächerlich und dumm, wenn man es aushändigt.
Ich habe auf alle Fragen geantwortet. Einfach mal lesen^^
"Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Sie haben bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten.
"
(2) Die Beamten des Polizeidienstes, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestellt sind (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes), können nach den für sie geltenden Vorschriften der Strafprozeßordnung Beschlagnahmen, Durchsuchungen, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen anordnen.
Begründen kannst du offensichtlich nichts. Ich bin raus.
Ich ziehe mich auch zurück, jeder kann ja sein Handy der Polizei freiwillig behändigen, auch wenn sie es nicht haben wollen😁
Achso, na dann ist der §53 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ja überflüssig. Haben wir das auch geklärt.
Dir ist schon klar, dass wenn das im Gesetz steht, auch so gilt?
Zitat:
@Killed_in_Action schrieb am 20. März 2018 um 17:56:59 Uhr:
Ich ziehe mich auch zurück, jeder kann ja sein Handy der Polizei freiwillig behändigen, auch wenn sie es nicht haben wollen😁
Du kannst oder willst es anscheinend nicht begreifen.......
So, jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben. Das führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis kostest 90€ Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr und 1Punkt. Die Polizei darf Dir das Fahrzeug nur bei Verdacht sofort stillegen, stellt Dir einen Mängelzettel aus, du musst das Fahrzeug einem Prüfer vorführen und den bestätigten Mängelzettel bei der Zulassungsstelle und der Polizei binnen einer Woche vorlegen. Machst Du das nicht, kratzt Dir die Zulassungsstelle die Plaketten ab, da die Polizei die erloschene Betriebserlaubnis an die Zulassungsstelle meldet. Die Polizei ist zur Sicherung der Beweise berechtigt, dazu zählt auch das Handy. Du hast es auszuhändigen, sonst hast Du danach ein Problem mehr. Du kannst Dich auch nicht gegen die angeordnete Blutalkoholkontrolle wehren. Im Zweifelsfall wirst Du mit auf die Wache genommen und der Staatsanwalt ordnet es der Form halber an. So eine Sache habe ich genauso durch. Ich wurde mit meinem BMW E30 angehalten, ich hätte Xenonbirnen verbaut. Obwohl das nachweislich nicht der Fall war, durfte ich danach zum Tüv, zu Zulassungsstelle und zur Polizei. In der Gerichtsverhandlung 1,5 Jahre später, wurde mir ein Deal angeboten. Ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, bezahle 35 € und bin alle Sorgen los. Auf Nachfrage erklärte der Richter mir und meinem Anwalt, ich solle annehmen. Die Polizisten waren zu viert und ich alleine. Die würden sich beim weiteren Verfahren gegenseitig als Zeugen zur Verfügung stehen und ich würde dann definitiv verlieren. Außerdem hätte ich dann die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen müssen, da die Rechtsschutzversicherung beim führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis nicht bezahlt. Also habe ich den Deal angenommen, obwohl ich nichts gemacht hatte. Von mir aus könnt Ihr mit dem Klappenauspuff machen, was ihr wollt. Wenn die Euch mit unzulässig geöffneten Klappen erwischen habt Ihr keine Chance. Und wenn die Polizei die Handyapp oder die Fernbedienung nicht findet, dann beschlagnahmt sie das Fahrzeug, lässt es auseinander nehmen und findet dann spätestens das Empangsmodul für die Fernbedienung der Klappen von außen. Damit ist die Sache dann erledigt. Gerade was das Aufspüren von modifizierten Auspuffanlagen betrifft, hat die Polizei extrem aufgerüstet. Sogar in der 20T Einwohner Stadt in der ich lebe.
Zitat:
@SchreiberS schrieb am 20. März 2018 um 21:54:27 Uhr:
Und wenn die Polizei die Handyapp oder die Fernbedienung nicht findet, dann beschlagnahmt sie das Fahrzeug, lässt es auseinander nehmen und findet dann spätestens das Empangsmodul für die Fernbedienung der Klappen von außen. Damit ist die Sache dann erledigt. Gerade was das Aufspüren von modifizierten Auspuffanlagen betrifft, hat die Polizei extrem aufgerüstet. Sogar in der 20T Einwohner Stadt in der ich lebe.
Und in dem Fall fährt man noch immer offizielles Kia Zubehör, das eben dieses Fernbedienungsempfangsteil serienmäßig an Bord hat. Ich denke, da wird man sich mit einer Veruteilung schwer tun. Grundsätzlich gilt wohl, dass solange man sich im Straßenverkehr nicht wie die Axt im Walde benimmt, man vermutlich auch keine Schwierigkeiten bekommt. Egal wie „spezialisiert“ die Polizei auch ist, gibt es ohne besonderen Anlass auch für die Ordnungshüter wichtigeres, als sich um die Dezibelwerte von Kias zu kümmern.
Ob man das so macht oder nicht, das Risiko eingeht ist jedem selbst überlassen. Nur sollte man hinterher nicht heulen oder sich zumindest beschweren wenn es Probleme gibt...
Der Bastuck Auspuff ist KEIN offizielles Kia Zubehör. Produziert und angeboten wird der Auspuff von Bastuck. Der Vertrieb findet unter anderen über KIA statt. Auch garantiert Bastuck mit dem ECE Papier das der Auspuff den Richtlinien entspricht und nicht KIA.
Was in dem Papier drinn steht spielt, im Falle einer echten Messung mit einem höheren Wert, keine Rolle.
Wert zu hoch, pech gehabt.
Ebenso sind Schäden die durch die Auspuffanlage oder deren Elektronik verursacht werden NICHT durch die KIA Garantie abgedeckt. Analog dazu wäre der Einbau der Eibach oder sonstigen Federsätzen und Spurverbreiterungen zu sehen. Da garantiert und haftet KIA ebenfalls nicht für dadurch evtl. entandene Schäden.
So die Aussage von KIA Deutschland.