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Kia Stinger- Abgsaanlage Bastuck Optional
Hi, hier mal ein Video zu der optional bestellbaren Abgasanlage.
https://www.youtube.com/watch?v=PWvFI82P2TI
Jetzt fehlt mir nur noch ein Bild wie das im Innenraum zwecks Schalter gelöst wurde.
Gruß Slowy
Beste Antwort im Thema
Für den Stinger gibt es nur eine Bastuck Klappenanlage. Das Empfangsmodul für die Bastuck FFB ist in der Elektronik der Klappenanlage bereits integriert.
Ihr macht den Fehler, es nicht global zu betrachten.
Es gibt genügend Leute, die ihren Stinger im (benachbarten) Ausland bewegen. Ich wohne im Dreiländereck und bin beruflich bedingt nahezu täglich "nebenan".
Die Nutzung der optionalen FFB ist nur im dt. Straßenverkehr verboten.
PS: ich habe zumindest das Standgeräusch der Bastuck Klappenanlage gemessen. Offen 85 dB und geschlossen 77 dB. Für die Geräuschmessung ist der geschlossene Wert maßgeblich, weil wir theoretisch keinen Einfluss auf die Klappensteuerung nehmen dürfen/können unterhalb 70 km/h.
Die Bastuck ist geschlossen somit ein Ticken zu laut, jedoch innerhalb des Toleranzbereichs von 3 dB.
Weiterhin habe ich weder ein geeichtes Messgerät, noch eine "geeichte" Meßstelle genutzt.
Allerdings weiß ich, dass mein Messgerät sehr akkurat funktioniert, da ich ein weiteres Fahrzeug von mir gemessen habe, welches zur Erstellung einer EG-BE für einen Klappenauspuff genutzt wurde, inkl sämtlichen Meßfahrten/Prozeduren über 4 Stunden durch den TÜV, inkl Vergleichsmessungen zum Serienauspuff.
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296 Antworten
Also dürfen „wir“ ,die die Klappenanlage bekommen haben, jetzt quasi alle das Auto umbauen lassen?
Denn die Funkverbindung ist ja in der Klappenanlage drin, ob du nun ne Fernbedienung hast oder nicht, oder wie ist das?
Da müsste man mal bei Bastuck nachfragen.
Der Knopf ist ja nur für die Regelung ab 70kmh da, also daran kanns schonmal nicht scheitern
-eigentlich-.
Ich würde mich da jetzt nicht verrückt machen. Solange man keine FB hat und es damit ausgeschlossen ist, dass das Teil unterhalb 70km/h Party macht, ist doch alles okay.
Ich geh jetzt erstmal ´ne "normale" Bastuck bestellen - mein Auto ist gerade beim Händler gelandet.
Jemand hat ja ein offizielles Statement von Kia hier gepostet, wo stand, dass alles nach Gesetz ist. FB wird ja per Anfrage über Bastuck nachgereicht, das ist was anderes.
@TheSting ist ja alles verständlich mit den Kontrollen. Obwohl nach meinem Geschmack sollten die lieber uralte Blechbüchsen mit Rasenmähermotoren und Abflussrohr-auspuffen von der Straße fern halten.
Diese Sendung mit Fake Sound regt mich trotzdem noch auf, bewusst Zuschauer belügen und dann vom unabhängigen, seriösem Journalismus labern.
Tut jetzt eigentlich hier nichts zur Sache... aber mich wundert es wirklich, warum beim Stinger so ein Aufwand mit der Klappenanlage, ihrem Sound und dieser Fernbedienung getrieben wird.
Ich hab die Bastuck Anlage nun leider noch nicht live hören können, und wie laut die geöffnet ist (wenn das Fahrzeug steht ;-) )... aber ich habe mir heute einen i30N Performance angesehen und angehört... und der ist ziemlich laut. Und die Klappe kann man über den Fahrmodusknopf am Lenkrad ein- und ausschalten. Auch im Stand. Die sagenumwobenen 70 km/h scheinen hier keine Rolle zu spielen.
Warum kann Hyundai das beim i30N machen, aber bei KIA ist das so umständlich?
@idkblk
Schaue dir das Video an was TheSting gepostet hat, dann weisst du Bescheid, es geht auch nicht um die 70kmh sondern nur um die Fernbedienung.
https://youtu.be/S7YTCcff3Z4?t=100
Jepp die Anlage an sich ist nicht illegal (setze ich jetzt mal voraus, habe noch keine Messergebnisse von der Anlage gesehen, nur eine Erklärung des Herstellers). Deshalb verkauft Bastuk die FB auch seperat.
Was mich halt interessieren würde wäre die rechtliche Geschichte. Ich meine mal im Ernst, jeder mit FB weiß was er da macht und das es illegal ist. Lasst Euch nicht erwischen und gut ist. Ist halt wie mit zu schnell fahren, ist verboten und jeder weiß was er da tut und was die Strafe ist.
WENN Bastuk die Auspuffanlage generell mit Funkschalter oder CanBus-Eingriff verkauft, auch wenn ihr keine FB kauft und ihr dann überprüft werdet, was ist dann? Theoretisch illegal? Reicht die technische Möglichkeit aus um den Wagen stillzulegen?
Oder verkauft Bastuk verschiedene Anlagen? Eine "normale" Klappenanlage und eine für Leute die eine FB haben möchten?
Für den Stinger gibt es nur eine Bastuck Klappenanlage. Das Empfangsmodul für die Bastuck FFB ist in der Elektronik der Klappenanlage bereits integriert.
Ihr macht den Fehler, es nicht global zu betrachten.
Es gibt genügend Leute, die ihren Stinger im (benachbarten) Ausland bewegen. Ich wohne im Dreiländereck und bin beruflich bedingt nahezu täglich "nebenan".
Die Nutzung der optionalen FFB ist nur im dt. Straßenverkehr verboten.
PS: ich habe zumindest das Standgeräusch der Bastuck Klappenanlage gemessen. Offen 85 dB und geschlossen 77 dB. Für die Geräuschmessung ist der geschlossene Wert maßgeblich, weil wir theoretisch keinen Einfluss auf die Klappensteuerung nehmen dürfen/können unterhalb 70 km/h.
Die Bastuck ist geschlossen somit ein Ticken zu laut, jedoch innerhalb des Toleranzbereichs von 3 dB.
Weiterhin habe ich weder ein geeichtes Messgerät, noch eine "geeichte" Meßstelle genutzt.
Allerdings weiß ich, dass mein Messgerät sehr akkurat funktioniert, da ich ein weiteres Fahrzeug von mir gemessen habe, welches zur Erstellung einer EG-BE für einen Klappenauspuff genutzt wurde, inkl sämtlichen Meßfahrten/Prozeduren über 4 Stunden durch den TÜV, inkl Vergleichsmessungen zum Serienauspuff.
Danke für die ersten Messwerte. Endlich mal was konkretes.
Dann weiß ja jetzt auch jeder woran er ist. Mit oder ohne FB. Prima.
Ich bin nicht so zufrieden mit der FFB. Muss teilweise mehrfach drücken, bis das Signal verarbeitet wird.
Hab deshalb eine neue Batterie gekauft und meine tropfenförmige FFB geöffnet, um die Batterie zu tauschen. Innen ist eine Prägung, die besagt, dass meine Fernbedienung schon 'etwas' älter ist. Demzufolge sicher auch die Batterie.
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass auf der Platine eine grüne LED sitzt, welche bei Betätigung leuchtet. Dummerweise sieht man das außen nicht, weil das Gehäuse an dieser Stelle kein Sichtfenster hat. Eigentlich nirgends.
Hab deshalb an dieser Stelle ein 1 mm Loch gebohrt, von innen transparentes Klebeband drüber.
Jetzt bekomme ich beim Tastendruck auch ein visuelles Feedback und werde demzufolge bemerken, wenn die Batterie mal wieder schlapp macht.
Auf die kleine 'tropfenförmige' FFB reagiert das Steuergerät nur noch ab und zu. Die grüne LED leuchtet zwar bei jedem Tastendruck, doch scheinbar wird kein Funksignal ausgesendet. Ich werde die Platine auf kalte Lötstellen untersuchen.
Als Ersatz habe ich die deutliche größere eckige FFB gekauft, die optisch zwar häßlich wirkt, aber dafür deutlich robuster erscheint, bei Tastendruck durch das geschlossene Gehäuse rot leuchtet, sich der Tastendruck auch wertiger anfühlt, die Reichweite viel besser ist. Die kleine musste ich immer direkt an das Amaturenbrett halten, denn direkt dahinter und etwas oberhalb des Tasters liegt das Bastuck-Steuermodul. Bei der Eckigen reicht es, sie links neben das Lenkrad zu halten.
Im übrigen habe ich die zur Klappenanlage des Optima's optional passende FFB bestellt. Sie funktioniert auch tadellos beim Stinger.
Hier wird der Grund der gestzlichen Regelung und auch wie so eine Geräuschmessung funktiniert. UND wie die Hersteller die gesetzlichen Regelungen umgehen.
https://youtu.be/vV2stEqDW10?t=99
In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Regelungen nur ähnlich kreative Lösungen wie beim Dieselskandal eingehalten. Dies hat die EU nun unterbunden (zu Recht).
Die neue Gesetzeslage ist wie folgt:
Für den Fall, dass Fahrzeuge bereits ab Werk über Soundgeneratoren bzw. ansteuerbare Auspuffklappen mit verschiedenen Stufen verfügen, gilt: Die Veränderung darf nicht lauter sein, als die bei der ursprünglichen Typgenehmigung abgenommen Geräuschpegel, in allen Fahrmodi und allen Drezahlbereichen. Es gilt die 75-Dezibel-Regel bei 200 kW Leistung. Ist ein Fahrzeug ab Werk demnach stärker motorisiert, darf es auch lauter sein. Bei weniger Motorleistung gelten auch niedrigere Grenzwerte. Gemessen wird eine Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindgkeit, wie das volle Beschleunigen aus 50 km/h.
Download: Hier das offizelle Schriftstück des Verkehrsministerium
https://www.autozeitung.de/assets/verkehrsblatt-5-2018-bmvi.pdf
Auszug aus dem Verkehrsblatt:
"Eine Nachrüstung mit einer veränderten Ansteuerung von Klappenschalldämpferanlagen bzw.
Soundgeneratoren ist mit den vorgenannten Anforderungen der StVZO nur vereinbar, sofern in
allen wählbaren Einstellungen/Fahrmodi unter allen realen Fahrsituationen (z. B. konstante
Geschwindigkeit, Beschleunigung, Verzögerung, jeweils in allen wählbaren Getriebestufen,
Geschwindigkeitsbereichen und eventuellen Fahrmodi) das Geräuschniveau des umgerüsteten
Fahrzeugs nicht höher ist, als das Geräuschniveau des genehmigten, serienmäßigen
Fahrzeugs unter identischen Bedingungen (Vergleichsmessungen vor und nach der Änderung)."
Zitat:
@idkblk schrieb am 21. Juli 2018 um 01:20:44 Uhr:
Tut jetzt eigentlich hier nichts zur Sache... aber mich wundert es wirklich, warum beim Stinger so ein Aufwand mit der Klappenanlage, ihrem Sound und dieser Fernbedienung getrieben wird.
Ich hab die Bastuck Anlage nun leider noch nicht live hören können, und wie laut die geöffnet ist (wenn das Fahrzeug steht ;-) )... aber ich habe mir heute einen i30N Performance angesehen und angehört... und der ist ziemlich laut. Und die Klappe kann man über den Fahrmodusknopf am Lenkrad ein- und ausschalten. Auch im Stand. Die sagenumwobenen 70 km/h scheinen hier keine Rolle zu spielen.
Warum kann Hyundai das beim i30N machen, aber bei KIA ist das so umständlich?
@TheSting
Du reißt einen Textbestandteil aus dem Zusammenhang und führst in die Irre, indem Du bestimmte Wortkombinationen fett gedruckt hervor hebst.
Das Thema Soundgeneratoren lasse ich mal außen vor.
Bereits in der Einführung steht eine wichtige Formulierung, die Du völlig außer acht läßt. Denn die leitet die gesamte Thematik ein und beschreibt, um was es tatsächlich geht:
Zitat: "....zu Änderungen der Steuerung von Klappenanlagen...."
Auch unter Punkt 2. wird wieder explizit darauf hingewiesen, dass es sich um die Änderung der Steuerung dreht und nicht um das generelle Verbot.
Eine Änderung ist z. B. eine Softwarelösung/Umprogrammierung, welche von der originalen Programmierung der Steuerung abweicht. Sei es nun, dass die Klappe in bestimmten Fahrmodi gar nicht mehr schließt oder bei anderen Drehzahlen, Geschwindigkeiten oder Fahrstufen.
Es steht eindeutig geschrieben, dass serienmäßig damit ausgestattete und homologierte Fahrzeuge zulässig sind, sowie Fahrzeuge, die neu zugelassen werden sollen, müssen die Anforderungen der Geräuschmessungen bestehen. Diese sind wiederum EU-Vorgaben.
Absatz 2 unter Punkt 2 - beschrieben wird erneut die Modifikation zur Veränderung der Ansteuerung von Klappenanlagen.
Bei Punkt 2.2 Absatz 1 kommt der Knackpunkt: §19 STVZO regelt die Erteilung und Wirksamkeit einer Betriebserlaubnis, §21 STVZO ermöglicht amtlich anerkannten Sachverständigen aufgrund ihres Amtes, ihrer Fähigkeit nach eigenem Ermessen mit Berücksichtigung verschiedener Faktoren ein Gutachten zu erstellen für etwas, dass nicht im Vorfeld durch eine Prüforganisation mit positivem Bescheid geprüft wurde - auch bekannt unter Einzelabnahme.
Absatz 2 erneut die Formulierung "veränderte Steuerung der serienmäßigen Klappenanlage"
Der Text beinhaltet illegale Modifikationen von legalen Komponenten - in diesem Fall legalen Klappenanlagen. Es steht nirgendwo geschrieben, dass Klappenanlagen unzulässig sind.
Was dieser Text aber auch beinhaltet - er entmündigt jeden einzelnen Sachverständigen, eine Einzelabnahme einer elektronisch gesteuerten Klappenanlage nach §21 mit positiven Ergebnis durchzuführen.
Es ist sozusagen eine Arbeitsanweisung, bei o. a. Nachrüstung einer Klappenanlage, welche die EU-Geräuschvorgaben erfüllt, trotzdem durchfallen zu lassen.
Rein physikalisch schafft es das Fahrzeug mit nachgerüsteter Klappenanlage nicht, und sei sie noch so leise bei geschlossener Klappe, ein Geräusch von z. B. 75 dB bei 200 Km/h zu erreichen. In der regulären Fahrgeräuschmessung nach EU-Vorgabe schafft sie es und unterbietet im besten Fall die Serienanlage. Allerdings darf die Serienanlage (auch ohne Klappe) bis auf Standgeräuschdrehzahl und Fahrgeräuschmessung so laut sein, wie sie will.
Warum ist das so ? Weil das Fahrzeug in diesem Serienzustand nach EU-Vorgabe homologiert wurde.
Und wieso gibt es trotzdem legale Zubehörklappenanlagen z. B. Bastuck oder Ego X oder NAP ?
Weil die EU manchmal auch für etwas gut sein kann.
In Deutschland wird es den Sachverständigen per o. g. Arbeitsanweisung unmöglich gemacht, ein Gutachten per Einzelabnahme zu erstellen, so dass eine Klappenanlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann. Selbst wenn diese Anlage die 2 Geräuschmessungen nach EU-Vorgabe besteht.
Jedoch gibt es auch in benachbarten EU-Staaten anerkannte Prüforganisationen, die Geräuschmessungen nach EU-Vorgabe durchführen, und nach bestehen ein Gutachten erstellen, welches wiederum als Grundlage zur Erteilung einer EG-BE dient.
Das Kraftfahrtbundesamt erteilt dann aufgrund des Gutachtens aus dem benachbarten EU-Land eine EG-BE.
Und damit sind wir wieder bei §19 STVZO - eine nachgerüstete Klappenanlage mit EG-BE, montiert an einen Fahrzeug mit Betriebserlaubnis führt zu einem legalen Ergebnis.
Beispiel Kia Stinger GT mit Bastuck Klappenanlage. Denn diese Anlage ist nicht serienmäßig, sondern aus dem Zubehör. Illegal in Deutschland wird sie erst bei Nutzung der optionalen FFB.
Um dem ganzen Theater mit der Klappe zu entgehen kauft man einfach diese:
https://www.importspeed.de/.../...anlage-kia-stinger-3.3-t-gdi-v6-2017
Hat keine Klappe, ist 1000 Euro günstiger, Auto wird nicht zerlegt für Klappenschalter Leitung, klingt super, hat ABE!
@StingerFahrer
Dem potentiellen Interessenten der normalen Bastuck ohne Klappe sollte man noch etwas Information auf den Weg geben.
1. Müssen auch mit dieser Anlage die Geräuschwerte des Fahrzeugscheins eingehalten werden
2. Tut die Anlage exakt das, gibt man 1500,- praktisch for the birds aus... vllt für ein verändertes Klangbild
3. Ist sie lauter, was wahrscheinlich sein wird, ist sie trotz ABE illegal, denn am Ende zählt nur der Wert auf dem Messgerät des Cops. Die ABE darf man dann gern beim großen Toilettengang verwenden
4. brummt und dröhnt der Stinger bei Konstantfahrt, sobald die Serienanlage durch eine Zubehöranlage getauscht wurde. Das nervt ungemein auf Langstrecke. Bei der Klappenanlage schliesst man einfach die Klappe. Ein schönes Klangbild erzeugt der Stinger mit Zubehöranlage nur unter Last.
5. Ist nur meine persönliche Meinung - Stinger kaufen, auf dicke Hose machen und bei den großen mitspielen wollen, aber keine Kohle für ne Klappenanlage (die Argumente mit Armaturenbrett raus sind lächerlich), nur 95er an der SB-Tanke einfüllen, beim Ölwechsel 3 Euro sparen statt Serviceflat kaufen usw usw usw....
Also das find ich jetzt etwas übertrieben. Ich hab bewusst keine Klappenanlage bestellt , will auf der Autobahn schnell aber komfortabel fahren und leise. Und 95 Oktan tanke ich auch nur, alles andere bringt mir kein Mehrwert. Und da geht's sicher nicht ums sparen.