Kia Ceed ED grober Mangel
Servus Gemeinde
Folgendes : Die Freundin hat eben im Jänner einen Kia Ceed ED SW 2007 erworben. Das Auto hatte Pickerl (Österreich) im Oktober 2020 gestanzt, sprich es hatte zu diesem Zeitpunkt gerade erst die Überprüfung bestanden. Nun ist mir beim Umstecken der Sommerreifen aufgefallen dass vorne links die Koppelstange auf der Seite des Stoßdämpfers komplett losgerostet ist. Ich hab bereits mit der Rechtsberatung gesprochen und die meinen dass einerseits der Privatverkäufer klagbar wäre ( da er das Auto als fahrtüchtig verkauft hat) und die Werkstatt die die Überprüfung gemacht hat klagbar wäre. In 6 Monaten ist es nämlich meines Erachtens fast unmöglich dass so viel Stahl wegrostet -> sie Fotos.
Ich wollte mal eure Meinungen hören was ihr von der Roststelle haltet und ob der Mangel bereits bestanden hat.
37 Antworten
Ich verstehte das Problem nicht...Dein Auto ist 14 Jahre alt! Was erwartest du vom Material ? Wenn nie mal einer mit nem Kärcher die Radkästen sauber gemacht hat, kann ich mir das sehr gut vorstellen, das das schön in Ruhe vor sich hin rosten kann. Und wenn es vor 6 Monaten Tüv gegeben hat, dann war da wohl noch alles in Ordung oder so verdreckt das es kleinem Aufgefallen ist. Der Verkäufer, egal wie alt er ist, kann da wohl nichts für. Er verkauft ein Auto mit Tüv und Fahrbereit. Willste Ihm da jetzt Vorsatz oder Betrug unterstellen ? Den Defekt ( im Okt.2020) musst ihm erstmal nachweisen und das kannst du nicht! Von Oktober bis Mai liegt bei euch viel Schnee und Salz auf den Strassen. Da kannste zuschauen wie Metall rostet .... Spar dein Geld für einen Anwalt und kauf dir neue Stoßdämpfer und Koppelstangen. Wird billiger für dich 😉 . Ich bezweifel das du da Erfolgreich bist!!
Zitat:
@Pistensau-1 schrieb am 6. Mai 2021 um 05:46:57 Uhr:
Ich verstehte das Problem nicht...Dein Auto ist 14 Jahre alt! Was erwartest du vom Material ? Wenn nie mal einer mit nem Kärcher die Radkästen sauber gemacht hat, kann ich mir das sehr gut vorstellen, das das schön in Ruhe vor sich hin rosten kann. Und wenn es vor 6 Monaten Tüv gegeben hat, dann war da wohl noch alles in Ordung oder so verdreckt das es kleinem Aufgefallen ist. Der Verkäufer, egal wie alt er ist, kann da wohl nichts für. Er verkauft ein Auto mit Tüv und Fahrbereit. Willste Ihm da jetzt Vorsatz oder Betrug unterstellen ? Den Defekt ( im Okt.2020) musst ihm erstmal nachweisen und das kannst du nicht! Von Oktober bis Mai liegt bei euch viel Schnee und Salz auf den Strassen. Da kannste zuschauen wie Metall rostet .... Spar dein Geld für einen Anwalt und kauf dir neue Stoßdämpfer und Koppelstangen. Wird billiger für dich 😉 . Ich bezweifel das du da Erfolgreich bist!!
Jetzt Mal ganz ruhig mein lieber 🙂. Hast anscheinend nicht alles durchgelesen oder ich hab es vergessen zu sagen. Die Rechtsschutzversicherung ist sich sicher den Fall zu gewinnen sonst würden die den sowieso nicht übernehmen. Das Pickerl ist zwar im Oktober gelocht aber im Dezember gemacht worden. Das Auto könnte auch 100 Jahre alt sein, wenn es ein Pickerl bekommen hat und ein offensichtlicher grober Mangel Auftritt welcher eindeutig zum Zeitpunkt der Untersuchung vorhanden sein hat müssen, kann man klagen. Der Verkäufer steht dafür gerade und wenn er keine Ahnung hat wird er es sowieso an die Werkstatt weiterleiten die daraufhin zur Verantwortung gezogen werden. Ich hab die Gesetzeslage nicht bestimmt, ich nutze sie aber im möglichen Rahmen aus.
Hier geht es nun wirklich nicht darum zu klagen weil man es kann. Ich selber hatte einfach auch schon so ein Erlebnis mit meinem ersten Auto. Neues Pickerl mit 2 leichten Mängel. 1 Jahr später 14 schwere Mängel und 10 leichte Mängel. Ich hab nicht geklagt weil ich jung und dumm war. Inzwischen lasse ich mir sowas nicht mehr gefallen mit den Gefälligkeits Pickerl, schließlich ist das nicht ungefährlich mit einem defekten Auto zu fahren.
wie gesagt, viel erfolg und halte uns auf dem laufenden
natürlich darf bei sachen die ein halbes jahr bestimmungsgemäß genutzt werden nix kaputt gehen
Hallo Otsen,
ich kenne die Regelung in Österreich nicht, in Deutschland würdest Du keinen Erfolg haben und aus meiner Sicht zu Recht.
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Na da bin ich ebenfalls mal gespannt wie das ausgeht.
Aus meiner Sicht kann es gut sein dass das Teil noch gut aussah, vermutlich ähnlich wie auf dem Vergleichsbild.
Weiters ist das ja kein versteckter Mangel wie ein Getriebeschaden oder ähnliches.
Ich kenne ähnliche Fälle wo das ganze, grad nach ein paar Monaten, für den Käufer nach hinten los ging.
Gib mal Bescheid wies weiter geht, auch wenn mir hier der Verkäufer etwas leid tud muss ich gestehen.
Hallo!
Ich würde die Erfolgsaussicht auch als eher gering einschätzen. Dem Vorbesitzer wird man kaum die Kenntnis beweisen können.
Wenn, dann muss man hier bei der HU oder einem Werkstattbesuch ansetzen, bei dem der Mangel nicht bemerkt wurde. Und hier sehe ich auch Probleme: Auch wenn ein Gutachter bescheinigt, dass das schon bei der letzten HU vor 6 Monaten zu sehen sein musste (und man das als nicht fahrtauglich ausweisen müsste, oder zumindest auf den sich anbahnenden Schaden hinweisen) , wird das eher zu einer zähen Angelegenheit vor Gericht.
Ich wünsche dennoch viel Erfolg dabei, und würde mich über "updates" zu dem Fall freuen!
Hallo,
also ich habe mal gelernt, dass man nie etwas von jemanden erwarten darf, was man selbst nicht kann.
Also wenn ich von den Verkäufer erwarte, dass er den Mangel hätte entdecken müssen, dann muss ich mich immer als erstes Fragen, warum habe ich ihn nicht entdeckt?
Also muss man den gleichen Maßstab auch bei sich selbst ansetzen.
Der TÜV hat den Mangel nicht entdeckt und der Verkäufer vermutlich ebenfalls nicht. Wenn dann bei einem so alten Auto ein solcher Defekt auftritt, dann ist es eben so.
Vor etlichen Jahren hatte ich mal so einen Fall. Da habe ich für einen Fahranfänger für unter 1000 Euro einen alten gebrauchten gekauft. Mussten dann nach 30 km feststellen, dass die Wasserpumpe undicht ist. Konnten aber nachweisen, dass das dem Verkäufer schon vorher bekannt war, da er dummerweise das Ersatzteil schon hatte und irgendwo im Kofferraum samt Kaufnachweis verstaut. Hier war also die Beweislage klar, denn so eine neue Pumpe kauft man nicht ohne Grund. Das ist leider in diesem Fall nicht so ganz gegeben
"Ich verstehte das Problem nicht...Dein Auto ist 14 Jahre alt! Was erwartest du vom Material ?"
genauso sehe ich das auch.
->sie soll ein oder beide federbeine tauschen lassen und gut. ist im zubehör nicht sonderlich teuer und wenn es nochmal billiger sein soll ist das auktionshaus ggf auch voll mit originalteilen aus einem schlachter (aber sowas baut man eigenltich nicht gebraucht ein)
->das sind ungefähr 4 schrauben am federbei und eine an der koppelstange. klar ggf wird sie die domlager gleich mit machen....oder wenn es ganz doof läuft feststellen das die dome durch sind ich weiß ja nicht wie rostig die karre schon ist und manches siehst erst bei demontage...)
was kostet ein 14 jahre alter ceed mit rostigem unterboden von privat? vermutlich keine 2000€.
->da macht man wegen einer 200€ reperatur (zubehörteil, günstige werkstatt, nur eine seite, hoffentlich keine achsvermessung nötig) doch wohl kein fass auf (bei einem privatkauf mit ausgeschlossener gewährleistung überhaupt nicht. und eigentlich auch nicht bei einem händler der gewährleistung geben muss....aber irgendwo ist er ja fast selbst schuld, wenn er so dumm ist und solch alte autos an endkunden zu verkaufen...)
->sinnvoll was das fahrverhalten angeht ist natürlich sowas beidseitig zu tauschen. unterschiedliche stoßdämpfer rechts links macht man ja nicht.
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dass ein rechtstreit große aussicht auf erfolg hat glaube ich auch nicht. selbst wenn du eine rechtschutz hat die das übernimmt, so liegt die "billigste" reperatur (einseitig, originales gebrauchtteil) also das billigste was ein endkunde oder händler dir da in dein altauto reinpacken würde preis/wertmäßig (wenn du es selbst so machen llassen würdest) vermutlich unterhalb deiner selbstbeteilgung bei deiner rechtschutzversicherung. dazu der ganze aufwand. steht in keinem verhältnis.
es sollte sich auch langsam rumgesprochen haben dass eine hu plakette, pickerl oder was auch immer sowieso nur eine momentaufnahme zum zeitpunkt der vorführung ist und kein gütesiegel für gebrauchtwagen.
dass es kurz vorm abreissen ist mus der prüfer nicht zwingend sehen - auch hebelt er nicht an jedem fahrwerksteil.
klar war es bei verkauf vor ein paar monaten wohl defintiv schon "korrosionsgeschwächt" aber wenn die gewährleistung ausgeschlossen wurde (in alller regel wird das gemacht beim kaufvertrag von privat an privat) frag iich mich welche "chancen" du dir da ausrechnest oder ein anwalt (der will nur geld verdienen. direkt von dir oder von seinem auftraggeber deiner rechtschutz versicherung).
wenn sie die karre noch eine weile fahren möchte wäre es auch sinnvoll unterboden und hohlräume mal zu konservieren. desweiteren auch fahrwerksteile (hinterachse, querlenker vorne unten usw).
bremsschläuche ersetz man mal nach 14 jahren das sind ja sicher noch die ersten. bremsleitungen mit etwas fett abwischen damit sie nicht gammeln/weitergammeln (gleiches ggf auch mit der kupplungsleitung im motorraum die ist bestimmt schon gammlig).
bei den bremssätteln haben sicherlich einige führungsbolzen pitting - solange es bremst interessiert es immer niemanden. geht die bremse fest und macht ggf noch schaden (beläge, ggf die scheibe blau und manch einer himmelt sogar seine radlager dabei....) ist das geschrei dann groß. natürlich auch immer ein abwägen (eine alte karre soll ja möglichst wenig kosten. die meisten reparieren nur, wenn was kaputtgeht)
Zitat:
@Megitsune schrieb am 6. Mai 2021 um 10:30:25 Uhr:
Hallo Otsen,ich kenne die Regelung in Österreich nicht, in Deutschland würdest Du keinen Erfolg haben und aus meiner Sicht zu Recht.
genau so sehe ich das auch!
Update:
Die Freundin war beim ÖAMTC für eine Überprüfung da auch wir nur Laien sind. Das Fahrzeug hat insgesamt 11 schwere Mängel und 6 leichte Mängel. Einer der schweren Mängel ist offensichtlich arglistig. Der Achskörper ist durchgerostet und mit Spachtelmasse scheinbar repariert worden - sprich arglistig getäuscht.
Wir werden keinen Kontakt zum Verkäufer aufnehmen sondern direkt zum Anwalt gehen.
Bei Interesse kann ich am laufenden halten.
Zitat:
@Pistensau-1 schrieb am 6. Mai 2021 um 16:37:58 Uhr:
Zitat:
@Megitsune schrieb am 6. Mai 2021 um 10:30:25 Uhr:
Hallo Otsen,ich kenne die Regelung in Österreich nicht, in Deutschland würdest Du keinen Erfolg haben und aus meiner Sicht zu Recht.
genau so sehe ich das auch!
Na da sprechen ja die Experten.
Der Hinweis auf Täuschung ist ja anscheinend doch vorhanden, was vorher nicht klar war. Würde mich interessieren wie das ausgeht. Wünsche viel Erfolg auf dem Rechtsweg
Hallo,
das spricht auch für die Qualität des ÖAMTC, denn sowas passiert ja nicht über Nacht.
Wenn die Mängel schon auf diese Weise repariert wurden, ergibt sich dann ja auch ein ganz anderes Bild. Dann ist davon auszugehen, dass der Vorbesitzer davon Kenntnis hatte.
Das weitere Vorgehen sollte man dann auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen.