KFZ-Zulassungsstelle verweigert Auto-Zulassung wegen fehlendem KÜS Stempel
Ich habe mir diesen Sonntag ein Auto gekauft, welches angeblich bis Januar 2022 TÜV haben soll.
Am Montag, den 27.01.2020 wollte ich mein Auto anmelden, doch unsere KFZ Zulassungsstelle verweigerte die
Zulassung, da auf dem KÜS Bericht ein Änderung vorgenommen worden ist, die der KÜS Prüfer zwar unterschrieben, aber nicht abgestempelt hatte.
Nun hatte ich per Mail den KÜS angeschrieben info@kues.de und bekam auch eine Antwort vom Prüfer, der mir bis heute den HU Bericht zusenden wollte.
Doch er antwortete nicht.
Was soll ich jetzt am besten tun, denn Morgen, am Donnerstag den 30.01.2020 wollte ich eigentlich das Auto zulassen.
[Bild wegen persönlicher Daten von MT gelöscht]
Beste Antwort im Thema
Dann ist ja gut, dass du seinen Namen und seine Handy-Nummer hier nochmal angegeben hast, könnte ja sein dass die jemand im Ursprungsposting übersehen hatte.
So kann aber nun wirklich jeder Leser deinem Beispiel folgen und ihn einfach noch ein paar Mal anrufen und fragen, ob er denn wirklich nicht weiß wer an dem Bericht manipuliert hat.
Wenn man oft genug fragt, verrät er es vielleicht doch noch.
Wobei, moment:
Woher sollte er das denn überhaupt wissen? Immerhin gibt ein Prüfer den Bericht nach der HU üblicherweise aus der Hand und hat keinen Einfluss mehr darauf, was danach mit diesem Stück Papier passiert ist.
Sollte es vielleicht doch so sein, dass nicht der Prüfer ein Betrüger ist sondern der Typ, der dir das Auto mit einem niedrigeren Kilometerstand verkaufen wollte und es jetzt so bereitwillig wieder zurückgenommen hat?!
Aber vermutlich willst du ja auch keinen Ärger, und dir ist es egal wenn es jetzt der nächste ahnungslose Käufer untergejubelt bekommt...
124 Antworten
Ja, wâre schön.
Natürlich gâbe es Erklârungen..z.B. dass man alle Dokumente, warum auch immer, schon vor dem Behôrdengang fotografiert hat.
Allerdings hab ich das noch nie gemacht und kenne auch sonst keinen der das so handhabt.
PS: Ich hab neulich meinen FS und Fzg.Schein fotografiert. 🙂
Falls ich mal in einer Kontrolle meine Brieftasche vergessen,aber zumindest das Handy dabei haben sollte.
Etwas abzufotografieren und dann zu glauben, es wäre sowas wie das "Original" ist ein schwacher Irrglaube, der immer noch existiert ....
Zitat:
@Mariolix schrieb am 4. Februar 2020 um 21:56:48 Uhr:
So langsam nimmt das ganze Formen an .
Offensichtlich ist der TÜ Bericht doch ein Dokument welches nicht verändert ( manipuliert) werden darf ,
Bis auf einen zweifelte das auch keiner richtig an und zieht das immer noch ins lächerliche.
Auf einem Protokoll hat keiner was zu schmieren,außer der Prüfer selbst. Und wenn doch, muss man sich nicht wundern, wenn die SB das bemängelt.
Das man den TE jetzt mit ins Boot der Verdächtigen zieht, wundert mich. Aber er war der letzte vor der SB, der den Bericht in der Hand hatte. Und von dort wird rückwärts gearbeitet.
@TE
Wäre schön,wenn Du uns hier weiter auf dem Laufenden halten könntest.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 2. Februar 2020 um 18:39:47 Uhr:
hm momment,prüfbericht = dokument, richtig?
dokument geändert = evtl Urkundenfälschung? = straftat
also alles richtig gemacht von der frau
evtl hätte das sogar noch weitere kreise ziehen müssen, sprich anzeige wg urkundenfälschung gg unbekannt?
na huch
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Wenn die handschriftliche Korrektur durch den Prüf-Ingenieur erfolgte, handelt es sich ganz gewiss nicht um eine Urkundenfälschung...!!!
Weswegen kam denn die Kripo?
Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung oder wegen des Verdachts der Tachomanipulation...?
Gruss
forsyth1
Der KÜS Prüfer sagte lt.Aussage des TE: Das war ich nicht!
(Und daß er keinen Ärger wolle.)
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Februar 2020 um 13:05:43 Uhr:
Der KÜS Prüfer sagte lt.Aussage des TE: Das war ich nicht!
(Und daß er keinen Ärger wolle.)
- - -
Das würde dann auch die schnelle Rücknahme des Fahrzeugs erklären...
- - -
Gruss
forsyth1
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 5. Februar 2020 um 13:01:37 Uhr:
Wenn die handschriftliche Korrektur durch den Prüf-Ingenieur erfolgte, handelt es sich ganz gewiss nicht um eine Urkundenfälschung...!!!
Es hat keine nachträglichen handschriftlichen Korrekturen auf einer Urkunde zu geben, auch nicht durch den Prüfer.
Handschriftliche Korrektur, Bericht weg, Mehrfertigung Bericht ausdrucken und weg ist die Korrektur.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:15:55 Uhr:
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 5. Februar 2020 um 13:01:37 Uhr:
Wenn die handschriftliche Korrektur durch den Prüf-Ingenieur erfolgte, handelt es sich ganz gewiss nicht um eine Urkundenfälschung...!!!Es hat keine nachträglichen handschriftlichen Korrekturen auf einer Urkunde zu geben, auch nicht durch den Prüfer.
Handschriftliche Korrektur, Bericht weg, Mehrfertigung Bericht ausdrucken und weg ist die Korrektur.
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Irrtum...
Dem Verfasser steht selbstverständlich eine handschriftliche Korrektur zu.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte er dann den korrigierten Bereich nochmals Unterschreiben + Abstempeln...!
Gruss
forsyth1
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:34:29 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:15:55 Uhr:
Es hat keine nachträglichen handschriftlichen Korrekturen auf einer Urkunde zu geben, auch nicht durch den Prüfer.
Handschriftliche Korrektur, Bericht weg, Mehrfertigung Bericht ausdrucken und weg ist die Korrektur.
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Irrtum...
Dem Verfasser steht selbstverständlich eine handschriftliche Korrektur zu.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte er dann den korrigierten Bereich nochmals Unterschreiben + Abstempeln...!Gruss
forsyth1
Nein. Zumindest wir haben Anweisung keine handschriftlichen Änderungen. Wenn Eingabefehler passiert sind oder ein Mangel fehlt. Bericht einziehen, stornieren und einen neuen korrigierten ausdrucken.
Damit es auch für Mehrfertigungen nachvollziehbar bleibt.
Ist mir beim TÜV-Nord auch schon passiert!
Da hatte mir der Prüfer 20.000Km zu wenig abgelesen, bzw. aufgeschrieben und das dann erst nur handschriftlich geändert.
Da ich aber genau diesen Bericht und andere Dokumente an einen Kaufinteressenten nach Frankreich schicken wollte, und das natürlich sehr fragwürdig aussah, bin ich wieder hin und bekam einen "sauber" neuen Bericht und als Wiedergutmachung einen kostenlosen Verbandskasten.
Gruss
forsyth1
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:34:29 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:15:55 Uhr:
Es hat keine nachträglichen handschriftlichen Korrekturen auf einer Urkunde zu geben, auch nicht durch den Prüfer.
Handschriftliche Korrektur, Bericht weg, Mehrfertigung Bericht ausdrucken und weg ist die Korrektur.
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Irrtum...
Dem Verfasser steht selbstverständlich eine handschriftliche Korrektur zu.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte er dann den korrigierten Bereich nochmals Unterschreiben + Abstempeln...!Gruss
forsyth1
Wieso soll jemandem "selbstverständlich" eine handschriftliche Korrektur zustehen? Dem Kunden steht ein fehlerfreier Prüfbericht zu. Wie die Prüforganisation den erstellt, ist ihre Sache. Im IT-Zeitalter ist handschriftliches Gekritzel nicht mehr erforderlich. Wenn das nötig sein sollte, ist normalerweise die Korrektur so durchzuführen, dass der ursprüngliche Eintrag noch lesbar bleibt. Also durchstreichen, korrekten Eintrag ergänzen, abzeichnen, ggfs. abstempeln. Aber auch nur dann, wenn ein anderer Weg nicht möglich sein sollte.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Ist mir beim TÜV-Nord auch schon passiert!
Da hatte mir der Prüfer 20.000Km zu wenig abgelesen, bzw. aufgeschrieben und das dann erst nur handschriftlich geändert.
Durchgstrichen -> alter Text lesbar
oder
Tippex -> alter Text nicht lesbar?
Zitat:
@Ostelch schrieb am 5. Februar 2020 um 15:36:04 Uhr:
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:34:29 Uhr:
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Irrtum...
Dem Verfasser steht selbstverständlich eine handschriftliche Korrektur zu.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte er dann den korrigierten Bereich nochmals Unterschreiben + Abstempeln...!Gruss
forsyth1Wieso soll jemandem "selbstverständlich" eine handschriftliche Korrektur zustehen? Dem Kunden steht ein fehlerfreier Prüfbericht zu. Wie die Prüforganisation den erstellt, ist ihre Sache. Im IT-Zeitalter ist handschriftliches Gekritzel nicht mehr erforderlich. Wenn das nötig sein sollte, ist normalerweise die Korrektur so durchzuführen, dass der ursprüngliche Eintrag noch lesbar bleibt. Also durchstreichen, korrekten Eintrag ergänzen, abzeichnen, ggfs. abstempeln. Aber auch nur dann, wenn ein anderer Weg nicht möglich sein sollte.
Grüße vom Ostelch
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Gleiche Situation wie ich sie schon öfters bei Autovermietern hatte.
Will oder wollte keine Zusatzversicherung, dann streicht die Mitarbeiterin den Bereich auf dem MV durch, setzt noch ihre Unterschrift und Stempel daneben und gut ist.
Deswegen verliert dieses Dokument sicherlich nicht grundsätzlich seine Gültigkeit!
Und um auf diesen Fall zurück zukommen, dem Prüfer könnte ein Fehler unterlaufen sein (auch wenn es in diesem Fall wohl nicht so war!) den er noch vor Ort erkannte und unprofesionell korrigierte.
Kann er machen, muss er nicht machen.
Und der Kunde müsste es auch nicht akzeptieren.
Aber, dass jede handschriftliche Änderung auf einem Dokument durch eine autorisierte Person automatisch mit Urkundenfälschung gleichgesetzt werden soll, entspricht sicherlich nicht der Tatsache.
Auf wievielen bereits vorbereiteten und ausgedruckten KFZ-Kaufverträgen kommt es im Zuge der Übergabe noch zu "kleinen" Ergänzungungen wie z.B die Winterreifen gehören doch zum Kaufumfang, die Delle war bekannt, Fahrradträger wird nachgeliefert, e.c.t...!
Dadurch verlieren diese Kaufurkunden sicherlich nicht ihren Gültigkeitsstatus.
Gruss
forsyth1
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 5. Februar 2020 um 16:01:03 Uhr:
@forsyth1
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 5. Februar 2020 um 16:01:03 Uhr:
Zitat:
Ist mir beim TÜV-Nord auch schon passiert!
Da hatte mir der Prüfer 20.000Km zu wenig abgelesen, bzw. aufgeschrieben und das dann erst nur handschriftlich geändert.
Durchgstrichen -> alter Text lesbar
oder
Tippex -> alter Text nicht lesbar?
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Nur durchgestrichen, kein Tippex...