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Kfz Zulassung

VW Golf 1 (17, 155)

Grüße, hab mir einen Zweitwagen gekauft. Dieser hat noch Tüv und Asu bist 7.2011! Dummerweise findet der Vorbesitzer die AU/HU Berichte nicht mehr! 
So bekomm ich das Auto ja nicht zugelassen! Jetz hätt ich mal 2 Fragen:
1. Im Schein steht ein Stempel auf dem zu lesen is: nächste HU 7.2011. Reicht das als Nachweis das die HU noch gültig ist?
2. Eine AU müsst ich neu machen. Wie verhält sich das dann zwecks der neuen Regel das Tüv und Asu zusammen gemacht werden müssen wegen der Plakette?

Ich habe keine Lust erst ne neue HU zu machen da die alte ja noch gültig ist! Danke für eure Hilfe.

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19 Antworten

Ich denke mal G steht für Gera.

www.gera.de/.../detail.php?...

Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief alt
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt mit Abmeldevermerk oder Abmeldebescheinigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kennzeichen (wenn vorhanden)
- gültiges HU-Protokoll mit eingetragener AU (Übersicht Prüffristen)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer einschließlich Vollmacht zur Bekanntgabe der Kfz-steuerlichen Verhältnisse (Vordruck in der Serviceleiste unter "Linkliste extern";)
 

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Du siehst es also als geltendes Recht an, wenn man sich versucht über die Prüfung des Nachweises nach § 29 StVzO durch die Zulassungsstelle hinwegzusetzen? Ok... Also dann das angebliche Allheilmittel: Dienststellenleiter. Der freut sich bestimmt ;)

falsch!

ich sehe es als geltendes recht das man den nachweis über einen gültigen §29 nicht nur mit einem "fresspapier" nachweisen kann. und das eine zulassungsstelle einen zettel will ist 2. rangig. man KÖNNTE das auch durch diverse instanzen durchziehen wens einem langweilig ist.

was ist bei einer plakette auf einem amtlichen nummernschild anders? oder an einem stempel auf einem amtlichen dokument? du siehst diese 2 sachen sind amtliche dokumente....ein wisch vpm tüv is genauso amtlich wie dieses posting. warum sollte man es also nicht zulassen wen man den will?!

Also...ich hab gleich 2 gute Nachichten...
Zum einen hat mich grad der Verkäufer angerufen. Er meinte das er beide Dokumente über die Werkstatt besorgen kann und mir zuschickt.
Zum anderen hat die Zulassungsstelle gesagt das der Stempel auf dem Schein vollkommen ausreichend ist um das Auto zuzulassen. Man braucht also diese lästigen HU/AU Papiere nicht mehr bei der Zulassung.
Danke nochmal für eure Tips und schönen Tag noch. Ich geh jetz Auto anmelden :D

mensch...
hätten wir dieses Forum nicht! :D
...dann wäre wohl vielen langweilig und müssten sich nur einfach noch mit Telefonaten mit Zulassungstellen beschäftigen ;)
viel Spaß mit dem neuem Auto!

Zitat:

Original geschrieben von Michl 1987


Zum anderen hat die Zulassungsstelle gesagt das der Stempel auf dem Schein vollkommen ausreichend ist um das Auto zuzulassen. Man braucht also diese lästigen HU/AU Papiere nicht mehr bei der Zulassung.

meine rede

;)
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