KFZ Versicherung bestätigt Freigabe nicht
Moin Leute, hab nen richtigen Lauf und daher wieder ein groses Problem. Zur Sache kurz : Bin unglücklicherweise mit der Fahrerseite meines S3 beim rausfahren eines engen Parkplatzes an ner Mauer rangeschliffen bzw. mit schub sogar rangekommen. Fahrerseite hinten vorne Mitte einzelne Dellen und tiefe Kratzer sowie Felgen hinüber.
Hab es der Versicherung gemeldet und die haben den Fall aufgenommen. Termin bei Audi gemacht und die haben Schaden aufgenommen. Ca 10.000€ da die Fahrerseite komplett ausgetauscht werden muss also vorne , hinten und beide Türen.
Der Versicherung war es wohl zu hoch und die haben nen Dekra Typen hingeschickt. Zu dem Zeitpunkt hat mir der Mitarbeiter bei Audi sogar gesagt das die auf eine Freigabe warten müssen.
Dekra Typ kam hat nochmal alles aufgenommen etc. und an den Versicherer erneut geschickt, waren wie vorher 10.000€.
Daraufhin hat Audi einfach angefangen die Karosserie eben auszutauschen , Lackierung Einbau neuer Karosserie, das ganze Programm. Ich war sehr verwundert weil der Versicherer noch kein Go gegeben hatte. Ich hab nachgefragt ob denn die Freigabe da ist. Er meinte : Deren Dekra Prüfer war ja da und hat das Gutachten ja erstellt also können wir dann loslegen.
Die Tage danach ruft mich der Versicherer an und sagt können keine Freigabe erteilen etc. das is ja ein immenser Kosten da und verstehe nich wie das sein kann und ich solle bitte doch Fotos der Mauer usw. senden. Die Mauer so stabil wie sie ist blieb total ohne Schaden , nur mein Auto halt. Habs denen nun geschickt und warte auf die Antwort. Mein Auto ist Anfang nächster Woche fertig.
Meine Fragen jetzt: Was passiert nun? Audi repariert einfach ohne Freigabe weil sie der Meinung sind der Gutachter der Versicherung hat die Schäden ja bestätigt. Zu mir meinten die ohne Freigabe fangen die nich an und ich selbst habe auch keine Freigabe erteilt.
Der Versicherer stellt sich hier quasi quer weil sie nicht checken das ne S3 Karosserie eben arschteuer ist und den Sachverhalt nicht verstehen nöchten. Ich mein ich war ja allein Schuld, keine Beteiligten. Bin eben an ne Mauer gekommen.
Kann ich denn jetzt überhaupt mein Auto holen ohne das die Versicherung da die Zusage erteilt, ich mein das kann ja dauern und ich will das ja auf keinen Fall selbst zahlen, dafür hab ich ja ne teure Vollkasko.
Der Versicherer ist übrigens bekannt für Verzögerungstaktiken und monatelangen Schadensbeabeitungszeiten. Viele müssen sich dort sogar ihr Recht einklagen. Ihr wisst wen ich meine. Das ist für mich kein Problem mit dem Rechtsstreit aber ich würde sehr ungern nächste Woche hören das ich mein Auto nicht holen darf wegen des Versicherers. Die haben das FZ ja von sich aus mit falschen Schlussfolgerungen repariert. Was kommt da auf mich zu?
191 Antworten
Zitat:
@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 13:00:14 Uhr:
Du bist mit der Unfallflucht an der Mauer auf dem Holzweg.
Das wäre für einen möglichen KH-Schaden relevant. Lies mal §28 III 1 VVG.
Oh doch. Auch für die Kasko gilt VVG §28
Ob dein angesprochener Absatz III 1 dann zutrifft, darüber kann man sich wunderbar streiten.
So wird z.B. die Möglichkeit den Fahrer auf Alkohol oder Drogenkonsum zu untersuchen, durch die Fahrerflucht verhindert.
Auch geht man bei Fahrerflucht gerne davon aus, dass diese sogar arglistisch ist, was dann §28 III 1 VVG komplett zunichte macht.
Ich würde hier darauf wetten, dass die mögliche Fahrerflucht zumindest mit ein Grund ist, warum die Versicherung hier noch genauer prüft und den Schaden bis jetzt noch nicht freigegeben hat.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 18. August 2022 um 13:59:33 Uhr:
Markengebundene Werkstatt repariert nach Vorgabe Hersteller: Alles was beschädigt ist kommt neu. Auch wenn die Bauteile technisch instandsetzbar wären. Bei beschädigten Felgen und Reifen natürlich auch diese, zzgl. Achsvermessung und ggf. entsprechende Arbeiten am Fahrwerk.Zitat:
@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 13:43:06 Uhr:
und dann bedenke das er zu einer Audi Werkstatt gehtMit den Stundensätzen von Audi sind 10K überhaupt kein Problem.
Die Partnerwerkstatt der Versicherung geht da natürlich anders heran und zu ganz anderen Stundensätzen.
Mein Reden, absolut. Die wollen abkassieren. Aber gut wenn der Schadensgutachter auch sagt, kann man neu machen, dann wird das wohl eine Macke zu tief sein. Aber trotzdem ihr könnt bei Audi locker ohne Probleme 3000€ draufschlagen als zu den privaten Wekstätten, die die HUK zb anbieten würde. Die gehen ganz anders an die Sache heran. Der Preis passt schon so um den Dreh mit Karosse, Lackierung, Arbeitszeit etc. Man muss hier einfach sagen, dass es für die einfacher ist wenn es nur eine Person gibt die da selbst den Sachverhalt darlegen muss. Bei 2 Parteien ist die Sache direkt erledigt, da können beide sich ja gegenseitig als Zeugen angeben und das ist ja meistens der Fall.
Klar ist so ein Fall dann einfacher für Beteiligte, aber auch da gibt es viele Taktiken der Verzögerung, aber wenn man alleine was hat dann stell ich mir das prinzipiell wohl echt sehr schwer vor. Also alleine nen Schaden in der Höhe will ich echt nicht tragen muss ich sagen.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 18. August 2022 um 14:07:30 Uhr:
Zitat:
@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 13:00:14 Uhr:
Du bist mit der Unfallflucht an der Mauer auf dem Holzweg.
Das wäre für einen möglichen KH-Schaden relevant. Lies mal §28 III 1 VVG.Oh doch. Auch für die Kasko gilt VVG §28
Ob dein angesprochener Absatz III 1 dann zutrifft, darüber kann man sich wunderbar streiten.
So wird z.B. die Möglichkeit den Fahrer auf Alkohol oder Drogenkonsum zu untersuchen, durch die Fahrerflucht verhindert.
Auch geht man bei Fahrerflucht gerne davon aus, dass diese sogar arglistisch ist, was dann §28 III 1 VVG komplett zunichte macht.Ich würde hier darauf wetten, dass die mögliche Fahrerflucht zumindest mit ein Grund ist, warum die Versicherung hier noch genauer prüft und den Schaden bis jetzt noch nicht freigegeben hat.
Es steht ganz klar geschrieben " Wer nichts beschädigt und weiterfährt begeht keine Fahrerflucht" . Der TE hat ja gesagt, dass nur sein Auto beschädigt ist und sonst nichts. Wenn die Versicherer die Mauer persönlich überprüfen möchten, dann können die das ja auch einfach machen, aber ist der Aufwand dem ganzen für die Wert ist die andere Frage. Wäre eigentlich in dem Fall das Einzige was die machen können um überhaupt ne Zahlung zu verweigern.
Die müssen sich den Ort selbst ja anschauen, ansonsten können die doch rein gar nichts mehr dagegen sagen. Und selbst dann müssten die sagen können das die Schäden von dem Auto auch so passiert sind. So ne harte Mauer kann ganz schön viel ab wenn es darauf ankommt, insbesondere gegen unsere heutzutage Blechbüchsen von Autos. Die zerkratzen schon wenn man da ausversehen mit dem Schlüssel drankommt.
Zitat:
@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 14:08:50 Uhr:
Die wollen abkassieren.
Ja. Nein. Jein.
Ein neueres und hochwertiges Auto möchte ich nach Herstellervorgabe oder ganz nah daran instandgesetzt wissen.
Die Themen sind Wiederverkauf und ein weiterer Schaden am Auto. Mit irgendwelchen Billigreparaturen zieht man sich Probleme an Land die man nicht haben will.
Insofern hatte der TE sehr viel Glück das die Partnerwerkstatt überlastet war. Den Fehler das Auto dahin zu bringen konnte er somit nicht auch noch machen. 😁
Das die Stundensätze und Preise für Teile bei den markengebundenen Werkstätten absurd irre Höhen erreicht haben ist unstrittig, aber ein anderes Thema. Das man für so ein Auto keinen Tarif mit Werkstattbindung abschließt müßte eigentlich auch jedem klar sein. Müßte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 18. August 2022 um 14:19:23 Uhr:
Ja. Nein. Jein.Zitat:
@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 14:08:50 Uhr:
Die wollen abkassieren.Ein neueres und hochwertiges Auto möchte ich nach Herstellervorgabe oder ganz nah daran instandgesetzt wissen.
Die Themen sind Wiederverkauf und ein weiterer Schaden am Auto. Mit irgendwelchen Billigreparaturen zieht man sich Probleme an Land die man nicht haben will.
Insofern hatte der TE sehr viel Glück das die Partnerwerkstatt überlastet war. Den Fehler das Auto dahin zu bringen konnte er somit nicht auch noch machen. 😁
Das die Stundensätze und Preise für Teile bei den markengebundenen Werkstätten absurd irre Höhen erreicht haben ist unstrittig, aber ein anderes Thema. Das man für so ein Auto keinen Tarif mit Werkstattbindung abschließt müßte eigentlich auch jedem klar sein. Müßte.
Jap das ist auch so, zu Audi gehen ist das beste. Die Werkstattbindung ist ab dann bestimmt sowieso aufgelöst. Ich mein die sollen sich nich anstellen, die kassieren bei dem Wagen doch bestimmt auch ordentliche Versicherungssummen ab. Dann haben die mal so nen Schaden, sollen die das einfach bezahlen wenn da niemand anderes im Spiel etc. ist und er da echt nur dumm gegen ne Mauer gefahren ist.
Versicherer kriegen auch den Hals nicht mehr voll.
Könnten bei dem seltsamen Schadensablauf Drogen oder Alkohol
im Spiel gewesen sein?
Beweis / Gegenbeweis?
Zitat:
@WQ33 schrieb am 18. August 2022 um 15:11:25 Uhr:
Könnten bei dem seltsamen Schadensablauf Drogen oder Alkohol
im Spiel gewesen sein?Beweis / Gegenbeweis?
Also ich betrachte das jetzt mal Allgemein. Vor paar Wochen is es wohl passiert, dann vergehen jetzt weitere Wochen. Wie soll man sowas ohne Zeugen jetzt beweisen?
Selbst wenn man jetzt der größte Konsument nach Snoop Dogg wäre, meinst du ernsthaft das dich eine Versicherung auffordern darf das du Blutproben abgibst? Alkohol ist sowieso raus, weil Alkohol zu trinken ist ja wohl tagtäglich im Nachhinein auch nicht vorzuwerfen. Daraus kann man ja nichts erschließen.
Harte Drogen allerdings die lange nachweislich sind, ist was anderes, aber trotzdem selbst wenn man Snoop Dogg Germany wäre, es wird dich doch niemand wegen einem Versicherungsfall auffordern können solche Sachen zu machen, auch nicht als Bedingung dafür, dass der Schaden übernommen wird. ( Natürlich nur in so einem Fall ohne Unfallopfer etc.)
Wo wären wir denn dann hier bitte?
Zitat:
@lejockel schrieb am 18. August 2022 um 15:24:57 Uhr:
Der TE ist raus.
Jo Leute bin wieder da.
Nein es waren keine Drogen im Spiel wie das mancher hier behauptet, auch keine Straftat oder dergleichen sowie weitere Beteiligte oder Sachschaden. Hoffe das klärt jetzt endlich mal die Ansichtsweise einiger und können mir dementsprechend weiterverhelfen.
Die HUK will einfach diese große Summe nicht zahlen, das ist es einfach. Das finde ich unverschämt, ich kann doch nichts dafür das bei einer Macke an einer Stelle gleich das ganze Teil von Audi rausgenommen wird und mit tausenden Euro neuer Teile ersetzt wird.
Für sowas hab ich das doch abgeschlossen, es war vieleicht echt sehr unvorsichtig von mir und bin da wirklich blöd mit dem Lenker in verkehrter Richtung mit dem 310 PS Wagen kurz zu doll beschleunigt rangekommen, die wand war ja unmittelbar neben mir. Ist relativ doof gelaufen und passiert warscheinlich nicht häufig.
Dann entspann dich mal, die wildesten Theorien gehen durch und du hast doch nichtmal eine konkrete Absage erhalten. Das die HUK hier und da erstmal wartet bis zu einer Freigabe ist total normal, 1-2 Wochen Wartezeit denkst du ist viel? Es gibt Leute die warten jahrelang auf eine Schadensregulierung. Deshalb kein Stress. Warte ab was da kommt, kann auch sein das letztendlich du ein Gegenangebot bekommst von zb 70% Übernahme etc. Erstmal musste abwarten, wenns so gewesen ist wie due geschildert hast dann hast du dich nur selber geschädigt und das finanziell, mehr passiert da auch nicht. Dann hast du im schlimmsten Fall sehr teuer für deine Unachtsamkeit bezahlen müssen, wenn der Versicherer hier das nicht zahlt ohne Klage.
Ich frage mich was der Schwachsinn des TE soll, sich bei MT abzumelden und sofort einen neuen Account anzulegen und mit diesem weiterzumachen. 😕
Ich bin auf der Arbeit und hab hier keinerlei Logins gespeichert daher auch die Login Daten nicht und ich wollte euch nicht auf dem Trockenen lassen und hab mich neu angemeldet. War das schlimm? Soll ich mich dazu nicht mehr äußern?
Alles gut, also mich würde es schon interessieren, wie es weiter geht.
Insbesondere was jetzt der Versicherer konkret sagt.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 18. August 2022 um 14:07:30 Uhr:
Zitat:
@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 13:00:14 Uhr:
Du bist mit der Unfallflucht an der Mauer auf dem Holzweg.
Das wäre für einen möglichen KH-Schaden relevant. Lies mal §28 III 1 VVG.Oh doch. Auch für die Kasko gilt VVG §28
Ob dein angesprochener Absatz III 1 dann zutrifft, darüber kann man sich wunderbar streiten.
So wird z.B. die Möglichkeit den Fahrer auf Alkohol oder Drogenkonsum zu untersuchen, durch die Fahrerflucht verhindert.
Auch geht man bei Fahrerflucht gerne davon aus, dass diese sogar arglistisch ist, was dann §28 III 1 VVG komplett zunichte macht.Ich würde hier darauf wetten, dass die mögliche Fahrerflucht zumindest mit ein Grund ist, warum die Versicherung hier noch genauer prüft und den Schaden bis jetzt noch nicht freigegeben hat.
Zum Streiten gehören immer zwei.
Du musst Dich also mit Deiner These alleine Streiten.
Der Rest weiß es einfach :-)