KFZ Versicherung bestätigt Freigabe nicht
Moin Leute, hab nen richtigen Lauf und daher wieder ein groses Problem. Zur Sache kurz : Bin unglücklicherweise mit der Fahrerseite meines S3 beim rausfahren eines engen Parkplatzes an ner Mauer rangeschliffen bzw. mit schub sogar rangekommen. Fahrerseite hinten vorne Mitte einzelne Dellen und tiefe Kratzer sowie Felgen hinüber.
Hab es der Versicherung gemeldet und die haben den Fall aufgenommen. Termin bei Audi gemacht und die haben Schaden aufgenommen. Ca 10.000€ da die Fahrerseite komplett ausgetauscht werden muss also vorne , hinten und beide Türen.
Der Versicherung war es wohl zu hoch und die haben nen Dekra Typen hingeschickt. Zu dem Zeitpunkt hat mir der Mitarbeiter bei Audi sogar gesagt das die auf eine Freigabe warten müssen.
Dekra Typ kam hat nochmal alles aufgenommen etc. und an den Versicherer erneut geschickt, waren wie vorher 10.000€.
Daraufhin hat Audi einfach angefangen die Karosserie eben auszutauschen , Lackierung Einbau neuer Karosserie, das ganze Programm. Ich war sehr verwundert weil der Versicherer noch kein Go gegeben hatte. Ich hab nachgefragt ob denn die Freigabe da ist. Er meinte : Deren Dekra Prüfer war ja da und hat das Gutachten ja erstellt also können wir dann loslegen.
Die Tage danach ruft mich der Versicherer an und sagt können keine Freigabe erteilen etc. das is ja ein immenser Kosten da und verstehe nich wie das sein kann und ich solle bitte doch Fotos der Mauer usw. senden. Die Mauer so stabil wie sie ist blieb total ohne Schaden , nur mein Auto halt. Habs denen nun geschickt und warte auf die Antwort. Mein Auto ist Anfang nächster Woche fertig.
Meine Fragen jetzt: Was passiert nun? Audi repariert einfach ohne Freigabe weil sie der Meinung sind der Gutachter der Versicherung hat die Schäden ja bestätigt. Zu mir meinten die ohne Freigabe fangen die nich an und ich selbst habe auch keine Freigabe erteilt.
Der Versicherer stellt sich hier quasi quer weil sie nicht checken das ne S3 Karosserie eben arschteuer ist und den Sachverhalt nicht verstehen nöchten. Ich mein ich war ja allein Schuld, keine Beteiligten. Bin eben an ne Mauer gekommen.
Kann ich denn jetzt überhaupt mein Auto holen ohne das die Versicherung da die Zusage erteilt, ich mein das kann ja dauern und ich will das ja auf keinen Fall selbst zahlen, dafür hab ich ja ne teure Vollkasko.
Der Versicherer ist übrigens bekannt für Verzögerungstaktiken und monatelangen Schadensbeabeitungszeiten. Viele müssen sich dort sogar ihr Recht einklagen. Ihr wisst wen ich meine. Das ist für mich kein Problem mit dem Rechtsstreit aber ich würde sehr ungern nächste Woche hören das ich mein Auto nicht holen darf wegen des Versicherers. Die haben das FZ ja von sich aus mit falschen Schlussfolgerungen repariert. Was kommt da auf mich zu?
191 Antworten
Zitat:
@SUPATURKK schrieb am 18. August 2022 um 16:19:44 Uhr:
War das schlimm? Soll ich mich dazu nicht mehr äußern?
Nein, es ist alles gut.
Die Unsinns-Beiträge mit Alkohol, Drogen, Fahrerflucht und dem ganzen Quatsch und das daraus entstandene Gezicke kannst du ignorieren.
Deine Fragen sind alle beantwortet meine ich.
Prüfe, was du unterschrieben hast. Abhängig davon kläre alles weitere mit dem Autohaus und der Versicherung. Nach dem was ich von dir lese auf deine Erfahrungen und Kenntnisse in solchen Angelegenheiten geschlossen: Ich rate zum Rechtsanwalt.
Die Fehler die du gemacht mach beim nächsten mal nicht wieder.
Damit meine ich nicht den Fahrfehler. Sowas kann jedem passieren, mit 30 oder 500 PS. Sei froh das es ne Mauer war und nichts anderes.
Dir alles Gute.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 16:37:10 Uhr:
Zum Streiten gehören immer zwei.
Du musst Dich also mit Deiner These alleine Streiten.
Der Rest weiß es einfach :-)
Mit streiten meine ich nicht dich, sondern die HUK gegen unserem TE.
Es wird nämlich darum gehen, ob seine Unfallflucht, die er hier augenscheinlich begangen hat, die HUK dazu berechtigt, ihm den Schutz in der Vollkasko zu verwehren.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 18. August 2022 um 16:52:46 Uhr:
Nein, es ist alles gut.
Die Unsinns-Beiträge mit Alkohol, Drogen, Fahrerflucht und dem ganzen Quatsch und das daraus entstandene Gezicke kannst du ignorieren.
Das ist absolut kein Quatsch, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit der Grund, warum die HUK hier genauer hinschaut.
Ein Blick in die Bedingungen der HUK verrät auch, warum.
Ich habe die wichtigen Stellen mal rot markiert.
Das ist übrigens alles VVG § 28 was da erleutert wird.
Der TE hat hier auf ganzer Länge seines Fahrzeuges auf der Fahrerseite eine Mauer gestreift und hat sich dann unerlaubterweise vom Unfallort entfernt.
Bei 10.000 Euro Schaden an seinem Auto wird die Versicherung natürlich stutzig, wenn die Aussage kommt, dass der angefahrenen Mauer nichts fehlt.
Da drängt sich natürlich der Verdacht der Unfallflucht auf.
Evtl. auch aus dem Grund, weil Alkohol oder Drogen im Spiel waren.
Schließlich wurde auch die komplette Länge vom gesammten Fahrzeug beschädigt und dass auf der Fahrerseite, bei der man normalerweise den Abstand zur Mauer schon gut einschätzen kann.
Es ist daher also durchaus zu verstehen, warum die HUK hier bisher noch keine Freigabe erteilt hat. Die will sich die Mauer und die Unfallstelle zumindest mal genauer anschauen.
Was die HUK vermeiden will ist, dass sie den Schaden vorschnell freigeben und dann ihrem bereits
bezahlten Geld wieder hinterherrennen müssen, wenn sich doch noch rausstellt, dass es hier Gründe gibt, dem TE den Versicherungsschutz in VK zu verwehren.
Noch mal.
Die Kfz-Versicherung ist eine gebündelte Police, also eine Police mit viele einzeln rechtlich selbstständigen Verträgen. Die Kaskoversicherung ist einer davon.
Keiner hat bestritten, dass eine solche Obliegenheit vereinbart ist. Das ändert aber nichts am 28 VVG, den Du mir jetzt sicherlich auch nicht erklären brauchst.
Hier gibt es keine Kausalität zwischen dem Verlassen des Unfallortes und dem "Eintritt oder [..der..] Feststellung des Versicherungsfalles noch für [..der..] Feststellung oder [..dem..] Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.
Du bist hier völlig auf Holzweg eine polizeiliche Meldepflicht daraus abzuleiten, damit der Versicherer im Versicherungsfall einen möglichen Alkoholkonsum einwenden kann. Du wirfst hier die Fachbegriffe wie Versicherungsfall, Feststellung der Leistungspflicht und Obliegenheiten völlig durcheinander und mischt auch noch den KH-Vertrag mit dem Kasko-Vertrag.
Marktgängig ist eine pol. Meldepflicht in Kasko bei Teil- oder Vollentwendungsschäden und auch legitim im Form einer Schadenminderungspflicht, weil es hier um ein mögliches Täterregressinteresse im Sinne des §86 VVG geht. Mehr nicht.
Und deswegen wird sich die HUK auch nicht darauf berufen.
Die wird sich nicht lächerlich machen. Das sind absolute Voll-Profis, die die Akte auf dem Tisch haben. Sei Dir sicher.
Unbeschadet was wirklich passiert ist, ist die Schadenhergangsbeschreibung eine typische für Schäden die geltend gemacht werden, die eine dolose Tendenz haben. Und damit unstelle dem TE nichts sondern man muss begreifen, dass der Regierungsprozess zwei Beteiligte hat; nämlich einen der etwas will und einen der zahlen soll. Und jeder schon mal eine Rechnung auf dem Tisch hatte, hat diese natürlich auf korrektheit geprüft, bevor er sie zahlt. Und nichts anderes macht hier der Versicherer und Ansehnung der Schadeschilderung gibt es hier so ein zwei Punkte, die mit Sicherheit recherchiert werden ohne, dass ich hier jetzt Schildern werde, wie Versicherer gegen möglichen Betrug vorgehen.
Ganz einfach.
Er hat Werkstattbindung d.h die Versicherung sucht sich die Werkstatt aus. Stattdessen geht er in einer andere Werkstatt und wartet auf Freigabe und jammert das es so lange dauert und dann die Böse HUK natürlich. Gleich kommt wahrscheinlich unser MT´s Staranwalt und Anti-HUK´er rrwraith und erzählt ihm seine Rechte.
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Ich hätte trotzdem erstmals mit der Versicherung geredet und den Puls gemessen hinterher kann man die Werkstatt immer noch wechseln falls es keine Markenwerkstatt ist in der man von der Versicherung verwiesen wurde. Durch diese Hauruck Aktion fühlt sich die Versicherung nun hintergangen.
@ Julian44
Ich hab kein Wort von einer polizeilichen Meldepflicht geschrieben.
Auch bringe ich in keinster Weise KH oder VK durcheinander, denn wie in den Bedingungen rot markiert, gilt Punkt E.1.2 für alle Versicherungsarten. Also logischerweise auch für Vollkasko.
Schau dir mal diesen Fall hier an.
https://www.kfz-gutachtenzentrale.de/.../...t-akb-28-vvg-142-stgb.html
Ein sehr passendes Beispiel, da dort im Prinzip genau das gleiche passiert ist, wie in unserem Fall.
Der Fahrer hat sich von der Unfallstelle entfernt, weil er der Meinung war, er hat keinen Fremdschaden verursacht.
Schau dir an, wie die Versicherung drauf reagiert hat.
Die hat genau das gemacht, was ich hier schon die ganze Zeit beschreibe.
Die hat den Versicherungsschutz in der Vollkasko wegen Obliegenheitsverletzung nach Abschnitt E.6.1 der AKB bzw. §28 VVG verweigert. Auf gut deutsch, wegen Fahrerflucht.
Und dass obwohl der Fahrer nur 1,5 Stunden nach dem Unfall bereits die Versicherung informiert hatte.
Man darf also sehr wohl in Betracht ziehen, dass die mögliche Unfallflucht von unserem TE der Grund sein kann, warum die HUK bisher keine Freigabe erteilt hat.
Ob sie sich dann darauf tatsächlich berufen und ggf. vor Gericht dann auch damit durchkommen, steht auf einem anderen Blatt.
Aber genau weil dort eben Vollprofis sitzen, werden sie sich den Schadensfall in diese Richtung genauer anschauen.
Dass sie ein Foto der Mauer haben wollen, ist z.B. ein weiteres Indiz in diese Richtung. Die wollen sich die Mauer einfach mal anschauen um zu prüfen, ob diese wirklich so unbeschädigt ist, wie es der TE behauptet.
Natürlich werden sie auch dass prüfen, was du schreibst. Könnte sich auch gut um einen vorsätzlichen Unfall handeln, wenn das Auto evtl. schon Vorschäden hatte. Das ist natürlich genau so möglich.
Aber zu glauben, dass der Punkt der Fahrerflucht nicht mit ihm Raum steht, kannst du vergessen.
Den hat die Huk mit Sicherheit auch auf dem Schirm und prüft entsprechend in diese Richtung.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 18. August 2022 um 21:45:55 Uhr:
Schau dir an, wie die Versicherung drauf reagiert hat.
Die hat genau das gemacht, was ich hier schon die ganze Zeit beschreibe.
und genau deswegen hat das OLG zur Recht den Versicherungsschutz zugesprochen und klar beschrieben, dass eine Aufklärungspflichtverletzung (was z.B. auch nochmal was anderes ist) nur dann in Frage kommt, wnen eine Haftpflichtschaden vorliegt. Also genau das was ich hier schon gefühlt 27 geschrieben habe.
Wie der Fall mit der Leitplanke letztenendes ausgegangen ist, spielt nicht wirklich eine Rolle.
Er zeigt aber schön auf, was da im Hintergrund bei der HUK gerade läuft und warum die HUK bis jetzt noch keine Freigabe erteilt hat, sondern statt dessen erstmal ein Foto von der Mauer sehen will.
Laut Kommentatoren ist die Mauer also eingestürzt und der TE ist abgehauen. Aha. Wieder was gelernt.
Warten wir einfach mal ab, was die Versicherung schreibt. Dann kann man ja noch immer reagieren. Ich gehe davon aus, dass der TE sein Auto bei Audi abholen kann ohne selbst zu bezahlen.
Die Frage vom TE ist ja, welchen Grund es hat, warum ihm die Versicherung bis jetzt noch keine Freigabe erteilt hat.
Eine sehr wahrscheinliche Möglichkeit ist eben, dass erstmal geprüft wird, ob der TE überhaupt Versicherungsschutz hat.
Dazu ist es notwenig zu klären, ob keine Fahrerflucht vorliegt.
Bei 10.000 Euro Schaden am Fahrzeug ist es nunmal auch sehr naheliegend, dass die Mauer auch was abgekommen hat.
Und wenn es nur Farbstreifen vom Lack sind.
Ich bin da nur Laie bei dem Thema, ab wann eine Mauer als so beschädigt gilt, dass man es dem Besitzer melden muss.
Aber ich würde davon ausgehen, dass Farbsteifen vom Lack bereits ausreichen.
Wie das Ganze dann in der Praxis tatsächlich beurteilt wird, wird sich zeigen.
Aber der Grund, warum noch keine Freigabe da ist, ist die Tatsache, dass man sich den Schaden mit allem was dazu gehört noch näher anschauen möchte.
Ich würde hier nicht darauf wetten wollen, dass die Fahrerflucht nicht doch noch ein Thema wird, was seinen VK Schutz gefährden kann.
Die Fotos von der Mauer wären sehr interessant.
Wenn dadrauf wirklich keine Beschädigung zu sehen ist, dann ok.
Aber ich bezweifle dass ebenso, wie es anscheindend die Versicherung auch tut.
Wenn Du Laie bist bei dem Thema und Experten hier erklären, dass Du Dich irrst, dann verstehe ich bei aller Liebe diesen Post nicht mehr. Du hast doch selbst geschrieben, dass Du es nicht weiß. Dann lass doch den Fachleuten den Vortritt, für die das täglich Brot ist. Aber gut.
Hey Jungs , danke für die Antworten. Ich hab echt viel Panik gehabt daher das Forum verlassen weil mir einfach soviel Angst gemacht wird, dass ich auf solch einem Schaden sitzen bleibe. Möchte mich aber dennoch äusern und bitte gebt mir Antworten auf das was ich euch wirklich sage denn das ist auch das was passiert ist.
Da wo ich langgedetscht bin hat wirklich keine Schäden. Ich bin ausgestiegen und hab es mir sehr genau angeschaut. Wenn man sich die Mauer anguckt wird man seitens der Huk keine Beschädigung sehen. Es hat echt nur den Wagen erwischt. Das Material der Karosserie ist ein Witz gegen eine starke Mauer das weis man ja. Wäre die Mauer irgendwie kapputt hätt ichs gemeldet.
Ich hab gelesen wenn es wirklich keine Schäden beim Eigenunfall sonst gibt , dann ist es keine Unfallflucht. Auser man beschädigt ein anderes Fahrzeug. Vorschäden etc. und Betrug können die vergessen , das Auto war nur 1 Woche zuvor bei Audi und die können bezeugen das alles tip top war. Betrug kann man mir da doch nicht unterstellen , was hätt ich davon mein auto mit unfallschaden zu versehen und dann reparieren zu lassen mit 15% eigenanteil was ca 2 k werden?...
Dann zum Thema Alkohol, Drogen etc. Drogen nehme ich keine, da kann man ruhig testen. Selbst wenn man das eben in Betracht zieht ja seitens des Versicherers, das ist ja nur eine reinste Vermutung die nicht mehr bewiesen werden kann. Das sind leere Floskeln das dann vorzuwerfen.
Die Bilder der Mauer haben die , aber haben noch nichtmal den Ort angefragt. Und um ehrlich zu sein , selbst da was wollen die dadurch erreichen. Es gibt X beliebige Mauern wo man gegendonnern kann. Ja es war blöd und unvorsichtig von mir, das stimmt. Aber all die Vermutungen die man da als Versicherer aufstellt sind alle unbeweisbar von deren Seite aus. Das FZG wurde sogar schon repariert und kann jetzt nichtmal mehr dahingehend betrachtet werden. Der Huk Gutachter hat die technische Freigabe ja auch erteilt , er wird sich ja auch sicher gewesen sein das es da tatsächlich ein mauerschaden war, sonst hätt man es mitbekommen etc.Also alles nur Theorien, Mutmasungen etc. ohne Beweise. Was soll in so einem Fall passieren? Ich bin da echt ratlos.
Das Urteil vom Gericht macht aber Mut, dass eben ohne Haftpflichtschaden keine Unfallflucht vorliegt.
Kommende Woche kann ichs abholen , wenn ich das erstmal selbst zahlen muss weis ich nich was ich machen soll.
Zitat:
@Supaturk999 schrieb am 19. August 2022 um 23:34:41 Uhr:
wenn ich das erstmal selbst zahlen muss weis ich nich was ich machen soll.
Na entweder bezahlen oder zu Fuß gehen.
Ohne Kostenübernahme der Versicherung wird man Dir kaum das Auto aushändigen, wenn die Reparatur nicht bezahlt ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. August 2022 um 23:40:24 Uhr:
Zitat:
@Supaturk999 schrieb am 19. August 2022 um 23:34:41 Uhr:
wenn ich das erstmal selbst zahlen muss weis ich nich was ich machen soll.Na entweder bezahlen oder zu Fuß gehen.
Ohne Kostenübernahme der Versicherung wird man Dir kaum das Auto aushändigen, wenn die Reparatur nicht bezahlt ist.
Achja das Autohaus hat mir immer Updates gegeben etc und das ichs abholen kann, aber kein Wort über die nicht gemachte Freigabe des Versicherers oder eben Kostenübernahme. Die Huk scheint da noch keine klare Antwort gegeben zu haben. Was is wenn es noch in Schwebe bleibt? Meint ihr aus Kulanz geben die es erstmal raus weil die denken die Huk stimmt da bald zu. Als Kunde bin ich da bekannt weil ich schon viel da ausgegeben habe.
PS: Normalerweise wenn ich da was reparieren lasse und es zahlen soll, sagen die mir vorher auch wieviel es kostet usw. und bitten mich um Überweisung vorab bei solchen Beträgen.