KFZ Versicherung bestätigt Freigabe nicht

Audi S3 8V Limousine

Moin Leute, hab nen richtigen Lauf und daher wieder ein groses Problem. Zur Sache kurz : Bin unglücklicherweise mit der Fahrerseite meines S3 beim rausfahren eines engen Parkplatzes an ner Mauer rangeschliffen bzw. mit schub sogar rangekommen. Fahrerseite hinten vorne Mitte einzelne Dellen und tiefe Kratzer sowie Felgen hinüber.

Hab es der Versicherung gemeldet und die haben den Fall aufgenommen. Termin bei Audi gemacht und die haben Schaden aufgenommen. Ca 10.000€ da die Fahrerseite komplett ausgetauscht werden muss also vorne , hinten und beide Türen.
Der Versicherung war es wohl zu hoch und die haben nen Dekra Typen hingeschickt. Zu dem Zeitpunkt hat mir der Mitarbeiter bei Audi sogar gesagt das die auf eine Freigabe warten müssen.

Dekra Typ kam hat nochmal alles aufgenommen etc. und an den Versicherer erneut geschickt, waren wie vorher 10.000€.
Daraufhin hat Audi einfach angefangen die Karosserie eben auszutauschen , Lackierung Einbau neuer Karosserie, das ganze Programm. Ich war sehr verwundert weil der Versicherer noch kein Go gegeben hatte. Ich hab nachgefragt ob denn die Freigabe da ist. Er meinte : Deren Dekra Prüfer war ja da und hat das Gutachten ja erstellt also können wir dann loslegen.

Die Tage danach ruft mich der Versicherer an und sagt können keine Freigabe erteilen etc. das is ja ein immenser Kosten da und verstehe nich wie das sein kann und ich solle bitte doch Fotos der Mauer usw. senden. Die Mauer so stabil wie sie ist blieb total ohne Schaden , nur mein Auto halt. Habs denen nun geschickt und warte auf die Antwort. Mein Auto ist Anfang nächster Woche fertig.

Meine Fragen jetzt: Was passiert nun? Audi repariert einfach ohne Freigabe weil sie der Meinung sind der Gutachter der Versicherung hat die Schäden ja bestätigt. Zu mir meinten die ohne Freigabe fangen die nich an und ich selbst habe auch keine Freigabe erteilt.

Der Versicherer stellt sich hier quasi quer weil sie nicht checken das ne S3 Karosserie eben arschteuer ist und den Sachverhalt nicht verstehen nöchten. Ich mein ich war ja allein Schuld, keine Beteiligten. Bin eben an ne Mauer gekommen.
Kann ich denn jetzt überhaupt mein Auto holen ohne das die Versicherung da die Zusage erteilt, ich mein das kann ja dauern und ich will das ja auf keinen Fall selbst zahlen, dafür hab ich ja ne teure Vollkasko.

Der Versicherer ist übrigens bekannt für Verzögerungstaktiken und monatelangen Schadensbeabeitungszeiten. Viele müssen sich dort sogar ihr Recht einklagen. Ihr wisst wen ich meine. Das ist für mich kein Problem mit dem Rechtsstreit aber ich würde sehr ungern nächste Woche hören das ich mein Auto nicht holen darf wegen des Versicherers. Die haben das FZ ja von sich aus mit falschen Schlussfolgerungen repariert. Was kommt da auf mich zu?

191 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 18. August 2022 um 12:24:29 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. August 2022 um 12:05:24 Uhr:


Sicher kannst du deinen Versicherer verklagen. Aber so wie sich das hier liest, wird die Kausalität und die Plausibilität angezweifelt, das bedeutet, dein Versicherer geht davon aus, dass sich der Schaden nicht so zugetragen hat, wie du das geschildert hast. In einem Gerichtsprozess würde dann ein analytisches Gutachten von einem Sachverständigen eingeholt, welchen das Gericht beauftragt.

Interessant.

Aber es handelt sich doch um einen Kaskoschaden, nicht Haftpflicht.

Inwieweit ist es da überhaupt interessant, wie genau der Schaden entstanden ist? "Schuld" war doch so oder so der VN?

Es könnte sein, der geschilderte Unfallhergang passt überhaupt nicht zum Schadensbild.

Es könnte sein, die Mauer war angetrunken oder ist vorsätzlich ins Auto gesprungen.

Es könnte sein, die Versicherung weiß noch nicht in welche oberen Sphären die Preise bei Audi inzwischen entrückt sind und ist geschockt.

Es könnte sein, die Versicherung verschleppt die Zahlung weil sie das grundsätzlich und immer so macht.

Es könnte sein die Werkstatt hat die Freigabe längst, nur dem TE hats keiner gesagt oder er hat den falschen im AH gefragt.

Es könnte sein ...

Nobody knows.

Ausschließen kann man wohl das das AH ohne Auftrag anfängt zu reparieren.

10K Schaden bei einer komplett betroffenen Seite sind jedenfalls kein Problem.

Wie auch immer:

Nach allem was ich in letzter Zeit gehört und gesehen habe wundern mich zwei Dinge inzwischen nicht mehr: Man sucht eine für mieses Regulierungsverhalten bekannte Versicherung aus, weil das was am Auto zuviel ausgegeben wurde woanders gespart werden muß. Man bringt das Auto mit nicht unerheblichem Schaden in eine Werkstatt und weiß nicht, was man alles unterschrieben hat und welche Konsequenzen das haben kann. Vorsichthalber hat man von solchen Unterlagen auch keine Kopie.

Ich hatte erst letzte Woche jemanden, der mit einer Rechnung über 3000 EUR für eine Motorinstandsetzung kam. Abgesprochen waren angeblich oder tatsächlich 200 bis 300 EUR Auftragsumfang. Unterschrieben und somit beauftrag war: "Motor läuft unrund, Diagnose und Instandsetzung."

Kannste nur gucken komisch. 😁

Zitat:

@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 13:05:42 Uhr:


Ich gehe einfach davon aus, dass der Versicherer hier einfach sehr genau prüft.

Ich deute es mal an...
Schäden ohne Beteiligung bekannter Dritter, gerade ohne polizeliche Aufnahme, sind halt oft Ausgangspunkt für einer betrügerische / gestellten Begehungsweise.
10.000€, die in einer Audi Werkstatt schnell zusammen kommen, sind halt auch nicht unbedingt ein Pappenstil.
Letztlich hast Du Dich auch nicht an die vertragliche Obliegenheit gehalten.
Ggf. noch weitere Punkt. Uhrzeit? Schadenort?

Ich weiß, dass das mindestens 2-3 Monate dauern wird.
Kann ich Dir jetzt schon versprechen.
Das liegt einfach daran, dass notwendige Ermittlungsschritte im Hintergrund dauern, und nicht weil die Versicherung langsam ist und nicht will.
Und die HUK sieht hier augenscheinlich Anlass zu ermitteln.
Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

Selbst diesen Betrug muss man ihm noch beweisen. Nach außen hätte er doch nichts davon außer Kopfschmerzen, Zeitverlust und Rückstufung der Versicherung. Wenn du jetzt meinst eventuell hat er sich schon auszahlen lassen irgendwo oder sowas privat dann ist das ja erstmal auch nur ein Vorwurf und selbst das muss man beweisen. Das unterstellt man aber niemandem einfach so, solange sich keiner meldet.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 18. August 2022 um 12:43:49 Uhr:


Es gehört schon etwas dazu einen Schaden von 10000.- in einem engen Parkplatz zu verursachen
Wenn es eng ist fährt man eigentlich entsprechend vorsichtig....
Und dann gleich die ganze Seite und Felgen, naja
Der Sachbearbeiter der Versicherung wird sich da auch Gedanken machen.
Da könnte ja auch andere Sachen noch eine Rolle gespielt haben. Das ist bei solchen Schäden wohl zu prüfen

Welche?

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 18. August 2022 um 13:10:33 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 18. August 2022 um 12:24:29 Uhr:


Interessant.

Aber es handelt sich doch um einen Kaskoschaden, nicht Haftpflicht.

Inwieweit ist es da überhaupt interessant, wie genau der Schaden entstanden ist? "Schuld" war doch so oder so der VN?

Es könnte sein, der geschilderte Unfallhergang passt überhaupt nicht zum Schadensbild.

Es könnte sein, die Mauer war angetrunken oder ist vorsätzlich ins Auto gesprungen.

Es könnte sein, die Versicherung weiß noch nicht in welche oberen Sphären die Preise bei Audi inzwischen entrückt sind und ist geschockt.

Es könnte sein, die Versicherung verschleppt die Zahlung weil sie das grundsätzlich und immer so macht.

Es könnte sein die Werkstatt die Freigabe längst, nur dem TE hats keiner gesagt oder er hat den falschen im AH gefragt.

Es könnte sein ...

Nobody knows.

Ausschließen kann man wohl das das AH ohne Auftrag anfängt zu reparieren.

10K Schaden bei einer komplett betroffenen Seite sind jedenfalls kein Problem.

Wie auch immer:

Nach allem was ich in letzter Zeit gehört und gesehen habe wundern mich zwei Dinge inzwischen nicht mehr: Man sucht eine für mieses Regulierungsverhalten bekannte Versicherung aus, weil das was am Auto zuviel ausgegeben wurde woanders gespart werden muß. Man bringt das Auto mit nicht unerheblichem Schaden in eine Werkstatt und weiß nicht, was man alles unterschrieben hat und welche Konsequenzen das haben kann. Vorsichthalber hat man von solchen Unterlagen auch keine Kopie.

Ich hatte erst letzte Woche jemanden, der mit einer Rechnung über 3000 EUR für eine Motorinstandsetzung kam. Abgesprochen waren angeblich oder tatsächlich 200 bis 300 EUR Auftragsumfang. Unterschrieben und somit beauftrag war: "Motor läuft unrund, Diagnose und Instandsetzung."

Kannste nur gucken komisch. 😁

Ein guter Beitrag. Man kann vorwerfen oder denken was man möchte egal wer, wenn du es jemandem nicht beweisen kannst dann kannst du es auch nicht durchsetzen lassen.
In dem Fall natürlich für beide Seiten, wenn es nicht hinreichend Beweis genug ist für den Schadensverlauf , dann bleibt man auf den Kosten sitzen.

Aber auch auf der anderen Seite was hier manche mutmaßen, wenn nirgendwo auch irgendwas hier dem TE vorwirft was er mit dem Auto angerichtet hat, dann kann da auch niemand einfach irgendwas in den Raum werfen und selbst dann müsste es ausreichend bewiesen werden.

Ich bin mir so was ich lese schon sicher dass der arme Fahrer hier tatsächlich bescheuert an ner Mauer langgezogen ist und sich dann dachte oh fuck was ist passiert 😁

Ähnliche Themen

Alkohol, Drogeneinfluss ?
Schadenbild passt für Versicherung nicht zum Vorgang ?

Zitat:

@nogel schrieb am 18. August 2022 um 13:14:01 Uhr:



Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 18. August 2022 um 12:43:49 Uhr:


Es gehört schon etwas dazu einen Schaden von 10000.- in einem engen Parkplatz zu verursachen
Wenn es eng ist fährt man eigentlich entsprechend vorsichtig....
Und dann gleich die ganze Seite und Felgen, naja
Der Sachbearbeiter der Versicherung wird sich da auch Gedanken machen.
Da könnte ja auch andere Sachen noch eine Rolle gespielt haben. Das ist bei solchen Schäden wohl zu prüfen

Welche?

Ich glaube was er meint ist das mit der Fahrerflucht, Straftat, Raub etc. etc. Das sind einfach nur Mutmaßungen auch wenn es vom Versicherer ist. Aber die können das ja absolut null beweisen, nur eine Schadenshöhe zu benennen ist hier doch kein hinreichender Aspekt. Wenn es so ist wie der TE das sagt, dass niemand verletzt wurde, kein anderes Auto etc. und nur eine Mauer die auch noch standhaft geblieben ist, sehe ich eigentlich keine Probleme in dem Ganzen. Und wir sollten ja auch den Themenerstellern glauben schenken wenn sie uns in diesem Forum was erzählen.

Oder wollt ihr wenn ihr was postet, das direkt der nächste Affe kommt und sagt " Jaja du hast doch bestimmt nen Auto weggehauen und bist weggefahren" . Das ist keine Hilfe für die Leute hier.

[@nogel
Aber es handelt sich doch um einen Kaskoschaden, nicht Haftpflicht.

Inwieweit ist es da überhaupt interessant, wie genau der Schaden entstanden ist? "Schuld" war doch so oder so der VN?

Oder denkst du, die Versicherung könnte annehmen, daß es doch einen anderen Schädiger geben könnte, der (oder dessen Versicherung) zahlen sollte?

Naja, du kennst das doch sicher aus eigener Erfahrung als SV, was Versicherungen für Fantasien haben um die Leistung zu verweigern. Keine Polizei geholt, Obliegenheiten hier und da verletzt....

Gerade bei so großen Schäden.

Und falsche Angaben zum Schadenhergang führen nun mal zur Leistungsfreiheit.

Aber ich will natürlich hier nichts unterstellen, war ja nicht dabei....

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 18. August 2022 um 13:20:08 Uhr:


Alkohol, Drogeneinfluss ?
Schadenbild passt für Versicherung nicht zum Vorgang ?

Also ich hoffe ich bin nicht blöd. Aber ich nehme an der Fall ist 2-3 Wochen her wenn sein Auto ja fast fertig sein soll. Wenn er da schon nichts von Alkohol oder Drogen am Tag nachgewiesen bekommen hat, was spielt das denn nun für eine Relevanz?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. August 2022 um 13:24:51 Uhr:


[@nogel
Aber es handelt sich doch um einen Kaskoschaden, nicht Haftpflicht.

Inwieweit ist es da überhaupt interessant, wie genau der Schaden entstanden ist? "Schuld" war doch so oder so der VN?

Oder denkst du, die Versicherung könnte annehmen, daß es doch einen anderen Schädiger geben könnte, der (oder dessen Versicherung) zahlen sollte?
[/quote

Naja, du kennst das doch sicher aus eigener Erfahrung als SV, was Versicherungen für Fantasien haben um die Leistung zu verweigern. Keine Polizei geholt, Obliegenheiten hier und da verletzt....

Gerade bei so großen Schäden.

Und falsche Angaben zum Schadenhergang führen nun mal zur Leistungsfreiheit.

Aber ich will natürlich hier nichts unterstellen, war ja nicht dabei....

Die Versicherungen können sich doch ausmalen was sie wollen, es gibt tausend Arten von Unfällen die dämlicherweise passieren. Man kann nicht jedes Szenario irgendwie komplett durchspielen. Wenn es in etwa passt und meines Erachtens wenn man mit ner fahrerseite an ne mauer kommt, passt das auf jeden Fall das man da sich Schäden zuzieht insbesondere bei so nem starken PS Wagen wo man sich kurz etwas zu sehr verdrückt bevor man die kurve kriegt.

Zitat:

@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 13:17:01 Uhr:



Ich bin mir so was ich lese schon sicher dass der arme Fahrer hier tatsächlich bescheuert an ner Mauer langgezogen ist und sich dann dachte oh fuck was ist passiert 😁

Ja.

Ich halte das was der TE zum Hergang und zur Höhe schreibt für absolut plausibel.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 18. August 2022 um 13:38:28 Uhr:



Zitat:

@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 13:17:01 Uhr:



Ich bin mir so was ich lese schon sicher dass der arme Fahrer hier tatsächlich bescheuert an ner Mauer langgezogen ist und sich dann dachte oh fuck was ist passiert 😁
Ja.

Ich halte das was der TE zum Hergang und zur Höhe schreibt für absolut plausibel.

Wenn man bedenkt wie teuer diese S3 Teile sind insbesondere neuerer Modelle und dann bedenke das er zu einer Audi Werkstatt geht, wundert es mich nicht das die so hoch ansetzen. Was die Werkstatt so einer Vertragsverkstatt nimmt is ja kein Geheimnis, obendrauf hat das warscheinlich auch lange "gedauert".+

Plausibel macht es für mich sogar mehr das es einfach keine Gegenseite gibt, nach 2-3 Wochen hätte sich jemand schon gemeldet und das wär sowieso dann kein Thema wäre- Aber wenn er da vor sich alleine gegen ne Mauer fährt dann ja doof gelaufen für ihn selbst nur.

@fastfurios93

Die Versicherungen können sich doch ausmalen was sie wollen, es gibt tausend Arten von Unfällen die dämlicherweise passieren. Man kann nicht jedes Szenario irgendwie komplett durchspielen. Wenn es in etwa passt und meines Erachtens wenn man mit ner fahrerseite an ne mauer kommt, passt das auf jeden Fall das man da sich Schäden zuzieht insbesondere bei so nem starken PS Wagen wo man sich kurz etwas zu sehr verdrückt bevor man die kurve kriegt.

Da bist du aber doch etwas zu blauäugig. In "etwa passen" spielt bei der Schadensregulierung schon lange keine Rolle mehr.

Im heutigen Schadensmanagement sitzt nicht der Sachbearbeiter der irgend etwas von such aus autark entscheiden kann. Er wird durch Systeme geführt und hat den Anweisungen von dort Foige zu leisten.

Ein Beispiel hierfür ist Use Case, das ist KI die "dazulernt". Wenn bestimmte Parameter erfüllt sind und Unstimmigkeiten vorliegen, wird weiter geprüft und ermittelt.

Zitat:

@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 13:12:15 Uhr:


Selbst diesen Betrug muss man ihm noch beweisen. Nach außen hätte er doch nichts davon außer Kopfschmerzen, Zeitverlust und Rückstufung der Versicherung. Wenn du jetzt meinst eventuell hat er sich schon auszahlen lassen irgendwo oder sowas privat dann ist das ja erstmal auch nur ein Vorwurf und selbst das muss man beweisen. Das unterstellt man aber niemandem einfach so, solange sich keiner meldet.

Leider ein völlig falsches Rechtsverständnis.
Jeder muss die ihm günstige Rechtsposition beweisen.
Der Te muss also beweisen, dass es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt.
Der Te will hier eine vertragliche Leistung aus dem Kaskovertrag.
Also muss der TE beweisen dass es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt.

Es ist nützt doch auch alles nicht.
Es liegt noch nicht mal ein klare verschriftliche Aussage vor, was jetzt das genaue Problem für die HUK ist.

Zitat:

@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 13:43:06 Uhr:


und dann bedenke das er zu einer Audi Werkstatt geht

Markengebundene Werkstatt repariert nach Vorgabe Hersteller: Alles was beschädigt ist kommt neu. Auch wenn die Bauteile technisch instandsetzbar wären. Bei beschädigten Felgen und Reifen natürlich auch diese, zzgl. Achsvermessung und ggf. entsprechende Arbeiten am Fahrwerk.

Mit den Stundensätzen von Audi sind 10K überhaupt kein Problem.

Die Partnerwerkstatt der Versicherung geht da natürlich anders heran und zu ganz anderen Stundensätzen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. August 2022 um 13:49:51 Uhr:


Ein Beispiel hierfür ist Use Case, das ist KI die "dazulernt".

Du machst mir Angst. 😁

Was Menschen in den Schadensabteilungen der Versicherungen anrichten ist schon schlimm genug. Und dann noch KI die von denen lernt ...

😁

Zitat:

@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 13:54:18 Uhr:



Zitat:

@fastfurios93 schrieb am 18. August 2022 um 13:12:15 Uhr:


Selbst diesen Betrug muss man ihm noch beweisen. Nach außen hätte er doch nichts davon außer Kopfschmerzen, Zeitverlust und Rückstufung der Versicherung. Wenn du jetzt meinst eventuell hat er sich schon auszahlen lassen irgendwo oder sowas privat dann ist das ja erstmal auch nur ein Vorwurf und selbst das muss man beweisen. Das unterstellt man aber niemandem einfach so, solange sich keiner meldet.

Leider ein völlig falsches Rechtsverständnis.
Jeder muss die ihm günstige Rechtsposition beweisen.
Der Te muss also beweisen, dass es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt.
Der Te will hier eine vertragliche Leistung aus dem Kaskovertrag.
Also muss der TE beweisen dass es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt.

Es ist nützt doch auch alles nicht.
Es liegt noch nicht mal ein klare verschriftliche Aussage vor, was jetzt das genaue Problem für die HUK ist.

Julian da hast du vollkommen Recht! In De muss ja der Kläger immer beweisen im Endeffekt. Gut der TE muss in dem Fall sozusagen den Schaden beweisen, was er ja an für sich mit seiner Meldung, dem Ablauf und den Fotos da wohl getan hat.

Die Gegenseite müsste also von sich auch darlegen wieso das nicht ausreichen sollte. Hier können die nur von sehr grober Fahrlässigkeit ausgehen oder wenn der TE sagt er hat mit der Fahrerseite ne Mauer erwischt aber hat auch auf der anderen Seite massive Schäden. Das es nicht so ist , macht es plausibel genug das es auch so passiert ist. Dazu noch gibt es keine Gegenkläger und schwupp eigentlich müssten die da nicht rumstressen. Und seien wir mal ehrlich: Wieviele Menschen haben in den Momenten sogar Schockzustände und vergessen wirklich fast sogar alles oder können es nur noch teilweise zuordnen. Wenn die dann die Menschen da nach 100%igkeit berechnen würden, dann hätte die HUK bald keine Kunden mehr.

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