KFZ Versicherung bestätigt Freigabe nicht
Moin Leute, hab nen richtigen Lauf und daher wieder ein groses Problem. Zur Sache kurz : Bin unglücklicherweise mit der Fahrerseite meines S3 beim rausfahren eines engen Parkplatzes an ner Mauer rangeschliffen bzw. mit schub sogar rangekommen. Fahrerseite hinten vorne Mitte einzelne Dellen und tiefe Kratzer sowie Felgen hinüber.
Hab es der Versicherung gemeldet und die haben den Fall aufgenommen. Termin bei Audi gemacht und die haben Schaden aufgenommen. Ca 10.000€ da die Fahrerseite komplett ausgetauscht werden muss also vorne , hinten und beide Türen.
Der Versicherung war es wohl zu hoch und die haben nen Dekra Typen hingeschickt. Zu dem Zeitpunkt hat mir der Mitarbeiter bei Audi sogar gesagt das die auf eine Freigabe warten müssen.
Dekra Typ kam hat nochmal alles aufgenommen etc. und an den Versicherer erneut geschickt, waren wie vorher 10.000€.
Daraufhin hat Audi einfach angefangen die Karosserie eben auszutauschen , Lackierung Einbau neuer Karosserie, das ganze Programm. Ich war sehr verwundert weil der Versicherer noch kein Go gegeben hatte. Ich hab nachgefragt ob denn die Freigabe da ist. Er meinte : Deren Dekra Prüfer war ja da und hat das Gutachten ja erstellt also können wir dann loslegen.
Die Tage danach ruft mich der Versicherer an und sagt können keine Freigabe erteilen etc. das is ja ein immenser Kosten da und verstehe nich wie das sein kann und ich solle bitte doch Fotos der Mauer usw. senden. Die Mauer so stabil wie sie ist blieb total ohne Schaden , nur mein Auto halt. Habs denen nun geschickt und warte auf die Antwort. Mein Auto ist Anfang nächster Woche fertig.
Meine Fragen jetzt: Was passiert nun? Audi repariert einfach ohne Freigabe weil sie der Meinung sind der Gutachter der Versicherung hat die Schäden ja bestätigt. Zu mir meinten die ohne Freigabe fangen die nich an und ich selbst habe auch keine Freigabe erteilt.
Der Versicherer stellt sich hier quasi quer weil sie nicht checken das ne S3 Karosserie eben arschteuer ist und den Sachverhalt nicht verstehen nöchten. Ich mein ich war ja allein Schuld, keine Beteiligten. Bin eben an ne Mauer gekommen.
Kann ich denn jetzt überhaupt mein Auto holen ohne das die Versicherung da die Zusage erteilt, ich mein das kann ja dauern und ich will das ja auf keinen Fall selbst zahlen, dafür hab ich ja ne teure Vollkasko.
Der Versicherer ist übrigens bekannt für Verzögerungstaktiken und monatelangen Schadensbeabeitungszeiten. Viele müssen sich dort sogar ihr Recht einklagen. Ihr wisst wen ich meine. Das ist für mich kein Problem mit dem Rechtsstreit aber ich würde sehr ungern nächste Woche hören das ich mein Auto nicht holen darf wegen des Versicherers. Die haben das FZ ja von sich aus mit falschen Schlussfolgerungen repariert. Was kommt da auf mich zu?
191 Antworten
Zitat:
@Supaturk schrieb am 18. August 2022 um 11:15:34 Uhr:
Genau du hast das perfekt erklärt, aber man muss ja etwas unterschreiben damit Audi natürlich die Versicherung belangen kann, lediglich solch ein Dokument musste ich unterschreiben.
Jetzt hat es 10 Beiträge lang gedauert, bis wir erfahren haben daß der TE doch etwas unterschrieben hat (wobei so ganz klar ist es immer noch nicht, was es war)
Er hat vermutlich unterschrieben, daß die Werkstatt direkt mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen darf.
Was er hoffentlich nicht unterschrieben hat, ist ein Reparaturauftrag, denn dann könnte sich Audi an ihn wenden, falls die Versicherung warum auch immer nicht zahlen will.
Also, ich kann mir hier beim besten Willen nicht vorstellen, dass der TE hier nichts unterschrieben hat.
Ohne RKÜ und ohne unterschriebenen Reparaturauftrag fängt kein Autohaus so eine Reparatur an.
Und schon gar nicht ohne Freigabe des Versicherer.
Wenn das wirklich so sein sollte, möchte ich nicht in der Haut des KD- Beraters stecken.
Eventuell hat der TE ja nichts von dem mibekommen, oder mitgenommen, was da so im Autohaus vorgelegt und unterschrieben wurde.
Man darf gespannt sein, wie das hier weitergeht.
Zitat:
@nogel schrieb am 18. August 2022 um 11:41:07 Uhr:
Zitat:
@Supaturk schrieb am 18. August 2022 um 11:15:34 Uhr:
Genau du hast das perfekt erklärt, aber man muss ja etwas unterschreiben damit Audi natürlich die Versicherung belangen kann, lediglich solch ein Dokument musste ich unterschreiben.
Jetzt hat es 10 Beiträge lang gedauert, bis wir erfahren haben daß der TE doch etwas unterschrieben hat (wobei so ganz klar ist es immer noch nicht, was es war)
Er hat vermutlich unterschrieben, daß die Werkstatt direkt mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen darf.
Was er hoffentlich nicht unterschrieben hat, ist ein Reparaturauftrag, denn dann könnte sich Audi an ihn wenden, falls die Versicherung warum auch immer nicht zahlen will.
da war einer schneller.....
Zitat:
@Supaturk schrieb am 18. August 2022 um 11:39:08 Uhr:
Dieser Versicherer ist aber für 1 Stern Bewertung auf tausende Bewertungen bekannt und dafür das Versicherte ihre Interessen sehr oft einklagen müssen. Deutschlands größter und günstigster Versicher mit den 3 Buchstaben. Kennt hier jeder. Das nervt mich einfach , nach diesem Fall werde ich definitiv wechseln.
Neulich hatte ich erst in einem anderen Thread die Machenschaften dieser Gesellschaft angeprangert und ein User hat vehement widersprochen und von seinen postiven Erfahrungen geschwärmt.
Die Wahreit sieht aber so aus:
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Die Sache ist ggü der Werkstatt zu 99% für mich klar wie Kloßbrühe, auch wenn der TE es vielleicht noch wahr haben will: es wurde eine RKÜ unterschrieben.
In der RKÜ wird nicht nur die Zahlungsanweisung geregelt, sondern auch was passiert wenn der Versicherer nicht zahlt. Es gibt also ein glasklares Schuldverhältnis zwischen dem Reparaturbetrieb und dem Fragenden. Man muss halt lesen was man unterschreibt. Ich habe das Formular ja gepostet. Jeder kann es noch mal anschauen. Ich gebe auch Tipp. Der relevante satz befindet sich unter B.1
https://unfallgutachter-mai.de/.../...C3%9C-neu-2019-Formular-leer.pdf
Alles andere im Verhältnis Werkstatt / Versicherer ist eine Frage des Insolvenzrisikos des Schuldners. Mehr nicht. Wenn der Versicherer zahlt, wird der TE zahlen müssen. Allenfalls hat die Werkstatt hier kein zusätzliches vertragliches Werkunternehmerpfandrecht. Mehr nicht.
Warum der Versicherer sich so querstellt, steht auf einem anderen Blatt und geht nur den TE und den Versicherer was an. Im Zweifel Feuer frei für die Leistungsklage.
Was ich eben wissen muss, ist ob ich das Fahrzeug erstmal ausgehändigt bekomme, sofern erstmal da noch keine konkrete Entscheidung vorliegt. Ich mein im Nachhinein kann man ja immer noch die Rechnungen stellen. Wenn ich im schlimmsten Fall das erstmal zahlen müsste, kann ich aber doch den Betrag wieder von der Versicherung einklagen oder nicht?
@Julian44 schrieb am 18. August 2022 um 11:53:16 Uhr:
Die Sache ist ggü der Werkstatt zu 99% für mich klar wie Kloßbrühe, auch wenn der TE es vielleicht noch wahr haben will: es wurde eine RKÜ unterschrieben.
Und nicht nur die. Ein Werkstatauftrag ist auch zwingend zu unterschreiben, das ist bei Audi Vorschrift !
Allein aus Haftungsrechtlichen Gründen. Das Fahrzeug befindet sich dort in der Obhut und die Handel-Handwerk des Autohaus würde im Fall der Fälle nur leisten, wenn ein unterschriebener Reparaturauftrag vorliegt.
Ich geh mal vom schlimmsten aus, bin rechtschutzversichert, kann einer hier einen Anwalt empfehlen der mich gegen die Versicherung und meine Forderungen gut vertreten könnte. Vielleicht kennt ihr ja einige die da gut sind.
Zitat:
@Supaturk schrieb am 18. August 2022 um 11:57:41 Uhr:
Was ich eben wissen muss, ist ob ich das Fahrzeug erstmal ausgehändigt bekomme, sofern erstmal da noch keine konkrete Entscheidung vorliegt. Ich mein im Nachhinein kann man ja immer noch die Rechnungen stellen. Wenn ich im schlimmsten Fall das erstmal zahlen müsste, kann ich aber doch den Betrag wieder von der Versicherung einklagen oder nicht?
Unter diesen Umständen kannst du mal von "Barzahlung bei Abholung" ausgehen, es sei denn deine Geschäftsbeziehung zu Audi erwirkt eswas anderes. Das kann aber der KD Berater bei Abholung nicht entscheiden, das macht die Geschäftsführung, sonst niemand.
Sicher kannst du deinen Versicherer verklagen. Aber so wie sich das hier liest, wird die Kausalität und die Plausibilität angezweifelt, das bedeutet, dein Versicherer geht davon aus, dass sich der Schaden nicht so zugetragen hat, wie du das geschildert hast. In einem Gerichtsprozess würde dann ein analytisches Gutachten von einem Sachverständigen eingeholt, welchen das Gericht beauftragt. So ein Gutachten kostet ab 2.500 € aufwärts. Diese Kosten sind von dem im Vorfeld einzuzahlen, der die Klage anstrengt.
Wer klagt muss Beweisen.
Die Frage kann pauschal nicht beantwortet. Das sollte ein Anwalt individuell prüfen.
So ganz grob:
Grundsätzlich hat die Werkstatt ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht - unabhängig von einem ggf. vertraglichen aus einem etwaig doch unterschriebenen Reparaturauftrag. 😕
Müsste irgendwo bei 640 BGB herumschwirren. Musst mal aufblättern.
Ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht gäbe es noch aus 273 BGB. Auch das würde grds. reichen, um das Auto bzw. Deinen Herausgabeanspruch aus Eigentum abzuwehren.
Wenn sich die Werkstatt querstellt, wird es eng, es sei denn das Fahrzeug gehört garnicht Dir, sondern ist im Rahmen eines Leasing- oder Finanzierungsgeschäfts sicherungsübereignet.
Du kannst unabhängig von der Frage ob Du das Auto bekommst oder nicht und ob Du die Rechnung bezahlst oder nicht Leistungsklage gegen den Versicherer erheben. Ein Rechtskostenrisiko hast Du natürlich, wenn Du verlierst.
Ich bin auf nächste Woche gespannt und werde euch davon berichten ob es geregelt wird erstmal oder ich ein sehr sehr sehr teures Unfallgeld trotz VOLLKASKO zahlen muss.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 18. August 2022 um 12:05:24 Uhr:
Sicher kannst du deinen Versicherer verklagen. Aber so wie sich das hier liest, wird die Kausalität und die Plausibilität angezweifelt, das bedeutet, dein Versicherer geht davon aus, dass sich der Schaden nicht so zugetragen hat, wie du das geschildert hast. In einem Gerichtsprozess würde dann ein analytisches Gutachten von einem Sachverständigen eingeholt, welchen das Gericht beauftragt.
Interessant.
Aber es handelt sich doch um einen Kaskoschaden, nicht Haftpflicht.
Inwieweit ist es da überhaupt interessant, wie genau der Schaden entstanden ist? "Schuld" war doch so oder so der VN?
Oder denkst du, die Versicherung könnte annehmen, daß es doch einen anderen Schädiger geben könnte, der (oder dessen Versicherung) zahlen sollte?
Nö, aber wenn sich der Schaden so nicht zugetragen hat und/oder der Versicherer davon ausgeht, gibt es (erst einmal) keine Kohle. Das ist das was ich eingangs sagte.
Der Gutachter dokumentiert erstmal nur den Schaden, macht eine Reparaturkalkulation und prüft grob, ob das Schadenbild zudem passt, was der Versicherungsnehmer angegeben hat.
D.h. aber nicht, dass es sich so zugetragen haben muss und es vielleicht andere Tatbestände gibt, wo der Versicherer sich mal entscheidet es darauf ankommen zulassen und mal näher hinzuschauen. Ich sehe da bisher kein wirkliches Problem.
Irgendnwann wird schon was Schriftlichen vom Versicherer kommen - ganz sicher. Vielleicht auch mittelbar über die Staatsanwaltschaft ;-)
Hast du eventuell Werkstattbindung im Vertrag?
Julian damit du auch überlegt Ratschläge geben kannst: Es ist ein Eigenverschulden an einer Mauer und es gibt keine Beteiligten oder auch Sachgegenstände die beschädigt wurden. Das ist ein reiner Fakt. Die Mauer ist ebenfalls nicht beschädigt, einzig und allein nur mein Fahrzeug. Das müssen die dann auch dementsprechend abwickeln, so wie der nogel das sagt: Die Schuldfrage besteht hierbei nicht. Wenn es in ihren Film nicht passt, dann ist das ihr Problem. Es gibt tausend Arten wie ein Fahrzeug auf welche Weise beschädigt werden kann. Staatsanwaltschaft? Aus was für einem Grund sollen die irgendwas versenden ohne irgendeinen Verdacht auf Straftaten. Selbst wenn, dann bedarf es immernoch einen Beweis, einen Kläger oder irgendwas was damit zusammenhängt. Gibt es wie ich erwähnt habe nichts dergleichen.