KFZ Versicherung auf grund von zahlungsrückstand gekündigt, dann schaden an meinen pkw wird der sch
hallo habe mal eine frage, im sagen wir Auftrag einer Freundin.
sie hat ihre KFZ Versicherung nicht rechtzeitig bezahlt und die Kündigung bekommen. das wurde ihr auch mit einem schreiben der Zulassungsstelle mit geteilt... einen Tag nach dem schreiben der Zulassungsstelle hat sie ihren wagen aber (unerlaubter weise) noch auf einer öffentlichen Straße bewegt.
es kam wie es kommen musste es ist ein schaden eingetreten. aber jetzt kommt es.... nicht sie hat einen schaden verursacht sondern ihr ist hinten einer drauf gefahren.
frage zahlt nun dessen Versicherung anstandslos den entstandenen schaden? oder kann es da Schwierigkeiten geben? bekommt die Versicherung überhaupt mit das sie keinen Schutz hatte?
für eure antworten jetzt schon danke....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dirk11
Am besten sind die Antworten von all denjenigen, die quasi ...
... den Scheiß auch noch unterstützen, indem sie es runterspielen.
"Ist doch nicht so schlimm, macht doch nix, brauchst keine Versicherung"
Ich könnt k*tzen!
Wenn das solche weiteren Volldeppen lesen, was du geschrieben hast, sehen die gleich an ihren Freifahrtschein. Danke dir 🙄
33 Antworten
Ob da nun Versicherungsschutz bestand oder nicht, ist ein Fall für den Anwalt. also Anwaltskosten einplanen.
Da aber deine "Bekannte" ( ich tippe eher auf dich) diesen Bockmist wegen Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat, wird wohl auch kein Geld für einen Anwalt da sein. Auf soetwas warte ich noch, dass ich in einen Unfall verwickelt werde wo der Unfallgegner keinen Versicherungsschutz hat.
Also, mit anderen Worten:
Stell dich deiner Verantwortung und reguliere was es zu regulieren gibt und hoffe nicht auf die Dummheit anderer oder gar Versicherungen. Anwalt anschreiben und versuchen die Sache aus der Welt zu schaffen.
Warum waren eigentich keine Polizisten vor Ort?
Gruß
Kaiser
Zitat:
Original geschrieben von peter39
ok recht ist recht und vorschriften vorschrieften aber bitte bedenken nihct sie hat einen schaden verursacht sondern ihr wurde einer zugefügt... ich denke das sollte man berücksichtigen. danke
Doch, SIE hat den Schaden verursacht, denn rein rechtlich gesehen hätte ihr Fahrzeug nicht am Unfallort sein dürfen. Man braucht sich da nicht rausreden! Ich würde mich an deiner Stelle hier nicht weiter rausreden, sondern zusehen, dass ich mich um die Sche?ße kümmere, die verzapft wurde. Hier erhältst du keinen Segen mehr!
hey leute, ich bin nihct der dumme das mal nur so zur info. und Seegen will hier keiner es ging nur um informationen... und keiner will sich rausreden oder aus der verantwortung ziehen. danke
schau mal hier, Deine Bekannte hat schlechte Karten, denn Sie erhält von der gegnerischen Versicherung ein Schadensformular, das sie ausfüllen muß. Hier wird neben dem Unfallhergang auch nach der Fahrerlaubnis und dem Versicherungsschutz gefragt.
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Gut, dann habe wir dir ungerechterweise etwas unterstellt. Dafür Entschuldigung. Aber bei dieser Art Thema; und das musste dir im schon vorher klar gewesen sein, sind diese Argumente vorprogrammiert und bei aller Zurückhaltung:
Jeder Mitbürger Deutschlands hätte mit seinem gesunden Menschenverstand und rechtsempfinden auch ohne Fragen gewusst:
Ab zum Anwalt und die Sache geradeziehen lassen.
Gruß
Kaiser
@G3 1.8
Zitat:
Doch, SIE hat den Schaden verursacht, denn rein rechtlich gesehen hätte ihr Fahrzeug nicht am Unfallort sein dürfen.
Blödsinn. Du darfst auch nicht mit nem Panzer über ein falsch geparktes Auto drüberfahren oder den Mittelspurpenner plattmachen, nur weil er dort "eigentlich" nicht sein dürfte.
Aber bitte Anwalt fragen, ggf. auch den Verbraucherschutz. Siehe u.a. http://dejure.org/gesetze/VVG/38.html Danach kann es gut sein, dass Sie je nach Fristen durch die Zahlung der Prämie rückwirkend einen Versicherungsschutz hat, der ggf. aber NICHT für diesen Unfall vollumfänglich gilt. Heißt: Die Versicherung zahlt gegenüber den Geschädigten, kann aber anteilig vom Verursacher Regress fordern. Richtig spannend wird es nun mit der Anzeigepflicht. Denn der Versicherte hat die Pflicht, einen potenziellen Schadensfall seiner Versicherung zeitnah zu melden. Klappe halten und Kopp in den Sand wird keine gute Idee sein.
Hallo
Ich wills gleich mal so sagen, das gibt Ärger und zwar richtigen.
Denn Fahrzeuge ohne HV sind nicht mehr Zugelassen und dürfen sich somit nicht im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten, selbst Parken oder abstellen ist nicht erlaubt.
Was passiert wenn einer ohne Führerschein fährt oder einer betrunken fährt und unverschuldet in einen Unfall verwiegelt wird, müsste jeder wissen und genau das passiert in diesem Falle auch, er bekommt meist die 100% Schuld zugesprochen.
Der Auto Doktor
Hallo
Es gibt hier 2 Sachverhalte
1. Der Sachschaden: Da deine Freundin/Bekannte den Unfal nicht verursacht hat wird sie ihren Schaden bezahlt bekommen. Was wäre wenn Ihr Auto gestanden hätte? und jemand reinrauscht? dann kriegt man ne Teilschuld? Son Dummfug! - Die genannten Angaben im Schadenbogen - über Versicherung usw. sind irrelevant für den Schadenverlauf somit müssen diese NICHT ausgefüllt werden!
2. Die STRAFTAT! Dafür gibt es ordentlich Mecker in Form von Strafgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot o.ä. - wenn kein Geld vorhanden bleibt nur hinter schwedischen Gardinen absitzen!
Meine persönliche Meinung: Man sollte solchen Leuten den Lappen abnehmen! Wie kann ich so dämlich sein? Sorry! SIE hat zum Glück nix verursacht. Aber auch sie hätte zu spät bremsen können und dann am besten noch S-Klasse in einen A8 schieben -.- da biste finanziell ruiniert zumindest wenn es schon an der Versicherungsprämie scheitert!
MfG Flo
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
Was wäre wenn Ihr Auto gestanden hätte? und jemand reinrauscht? dann kriegt man ne Teilschuld? Son Dummfug!
.
nicht ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf auf öffentlichem Grund und Boden stehen.
Das sind immer die Autos mit den lustigen orangenen oder roten Zetteln auf der Seitenscheibe, die dann nach einer Schonfrist von amtswegen abgeschleppt werden.
Da zum Zeitpunkt des Unfalls das Auto nicht offiziell zugelassen war, ist die gegnerische Versicherung aufgrund des Verstosses gegen das Zulassungsgesetz von der Leistung befreit. Hier liegt eindeutig eine Straftat vor, und der Straftäter muß für seinen Schaden selber aufkommen.
Beispiel:
Jemand betritt unbefugt ein Grundstück, um eine Straftat zu begehen und wird dabei vom Wachhunde gebissen und schwer verletzt. Er hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Betritt dieser Jemand als ganz normaler Besucher das gleiche Grundstück und wird dabei ebenfalls gebissen, so sieht die Sache mit Schadensersatz ganz anders aus.
Auch eine spätere Zahlung des Beitrages ist für diesen Vorgang nicht relevant. Der Versicherungsschutz tritt erst ab Zahlung wieder in Kraft und nicht für Sachen vor dem Zeitpunkt.
@PeterPio
Falsch, aber sowas von. Zum Dritten mal: Du darfst nicht folgenlos in falsch geparkte Autos reinfahren, auch und besonders diese dürfen da nicht stehen. Selbst in diesem Fall wird bestenfalls über Teilschuld bei z.B. Sichtbehinderung verhandelt (typisch 25% Teilschuld des Falschparkers), siehe z.B. Landgericht Kiel, Az.: 7 S 64/01.
Der Umstand des Unfalls wird getrennt vom Tatbestand des Fahrens ohne Versicherungsschutz betrachtet. So lange das Fahrzeug verkehrssicher ist und der Fahrzeugführer einen Führerschein vorweisen kann, hat der Versicherungsschutz nichts mit dem Unfallablauf zu tun und darauf kommts an.
Zitat:
Original geschrieben von FirefighterME4
(...)
Meine persönliche Meinung: Man sollte solchen Leuten den Lappen abnehmen! Wie kann ich so dämlich sein? Sorry! SIE hat zum Glück nix verursacht. Aber auch sie hätte zu spät bremsen können und dann am besten noch S-Klasse in einen A8 schieben -.- da biste finanziell ruiniert zumindest wenn es schon an der Versicherungsprämie scheitert!MfG Flo
Moin!
Ganz zu schweigen davon, dass möglicherweise auch Personen zu Schaden kommen! Man stelle sich vor, jemand bleibt nach einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug für den Rest seines Lebens behindert, erwerbsunfähig oder dauernd pflegebedürftig! Da sch..ß ich auf jeden Blechschaden...!
Eine Katastrophe, wenn so jemand dann noch ohne Versicherungsleistung auskommen muss oder erst dafür vor Gericht streiten muss!
Nee, fahren ohne Versicherungsschutz geht gar nicht!
Gruß
Fliegentod
Leute,
bekommt Euch mal wieder ein.....ihr tut ja alles so als ob Ihr die absoluten Moralapostel seid, Ihr habt alle noch nieee irgendwas Illegales gemacht immer alles schön nach Vorschrift, wir fahren auch alle nie mehr als erlaubt, ne...!!!!
Mit Sicherheit ist der ein oder andere auch schon mal „ohne“ Versicherungsschutz gefahren, wenn wieder mal am Auto was Umgebaut wurde oder etc....pp !!!
Ich will das Verhalten von dem Mädel nicht entschuldigen, aber so ein Mist kann jedem mal passieren, sie hat Bockmist gebaut und wird wohl Ihre Strafe auch erhalten.
Passiert ist zum Glück nix, deswegen muss auch nicht jeder gleich mit „was wäre, wenn das oder das passiert wäre“ anfangen, bringt nix und beantwortet nicht die Fragen des TE.
Wie letztendlich die Staatsanwaltschaft oder die Versicherung entscheidet kann hier keiner Vorraussagen, das muß für jede Tat/Fall auf´s neue untersucht, geprüft und entschieden werden.
Ist doch immer so. Wenn mal was nicht ganz legal ist, dann geht das große Blabla los, egal um was es geht. Wundert mich nur, dass Drahkke noch nicht seinen Senf dazu abgelassen hat, der fehlt noch.
@threadersteller
Bitte mal bescheid geben, wenn du weißt was da rauskam. Würde mich auch mal interessiere bzgl. Teilschuld oder änhliches.
Danke
Bruahaha, was ein lustiger thread.
Am besten sind die Antworten von all denjenigen, die quasi aus dem Stand offensichtlich gerne wieder so eine Art Standgericht oder Lynch-Justiz in Deutschland einführen wollten (so a la "wer keinen Versicherungsschutz hat, der hat auch keinen Anspruch auf Schadenersatz" - was für ein Stuß. Das würde ja im Umkehrschluß bedeuten, dass ich mir ein Fahrzeug mit Rammbügeln wie beim A-Team baue (zugelassen!) und damit jedes Gefährt, was unangemeldet im öffentlichen Raum steht, ungestraft in Grund und Boden rammen dürfte. Das gäbe ein lustiges Geramme in der BRD...
Jungs, wie wäre es denn mal mit ein klein wenig Nachdenken vor dem Posten!?).
Aber interessant, dass zumindest zwei User (GaryK und FirefighterME4) noch bei klarem Verstand bleiben. Jungs, ich stimme euch (vor allem Dir, GaryK, auch wenn Du die Marke mit den vier Nullen auf der Haube fährst 😁 ) uneingeschränkt zu (nur damit ihr nicht allein auf weiter Flur seid hier im Land der Naiven)!
Ein unverschuldeter Unfall ist ein unverschuldeter Unfall und bleibt es auch, egal ob das Fzg. versichert ist oder nicht. Die Straftat, es unerlaubt zu bewegen, bleibt davon unberührt und ist vor allem auch davon vollkommen unabhängig zu betrachten! Sollte das Frollein Glück haben, bleibt das für sie sogar konsequenzfrei, weil die Pozilei nicht anwesend war und somit der Staatsanwalt von sich aus tätig werden müsste - was er nur tut, wenn er den Vorgang "auf den Tisch" bekommt oder sonstwie davon erfährt (z.B. durch die gegnerische Versicherung oder durch einen "petzenden" Unfallgegner). Sie muss sich ja nicht selbst anzeigen. Die Chance, dass dieses Verhalten folgenlos bleibt, ist allerdings aufgrund der vielen "Mitwisser" eher gering. Das alles hat aber keinerlei Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung der gegnerischen Versicherung. Im übrigen kann man auch nicht argumentieren, dass der Unfall ja nicht passiert wäre, wenn sie das Fahrzeug nicht unerlaubterweise bewegt hätte, denn dann hätte er ja auch mit einem versicherten Fahrzeug passieren können. Da eine Kausalität herzustellen ist schon ziemlich abenteuerlich gedacht (um nicht zu sagen, eigentlich gar nicht gedacht). Auch eine Teilschuld kann ich hier nicht erkennen, denn grundsätzlich ist sie ja aufgrund eines vorhandenen Führerschein berechtigt, am Unfallort zu sein - nur eben nicht mit speziell diesem Fahrzeug. Aus einer Nicht-Zulassung kann IMHO keine Teilschuld hergeleitet werden, denn wenn Mutti mit Sohnemanns Auto fährt und dabei wird ihr von einem Dritten die Vorfahrt genommen, bekommt sie auch keine Teilschuld, weil sie nicht wusste, dass der nicht eingetragene Heckspoiler automatisch zum Verlust der Zulassung geführt hat.