KFZ Unfall mit unklarer Rechtslage, was ist mein nächster Schritt?
Hallo,
und zwar geht es darum dass ich vor einem Monat ein Autounfall mit einer älteren Autofahrerin hatte. Ich überholte sie in einer 50er Zone, während sie 30 fuhr und diese scherte ohne zu blinken nach links ein. Polizeilich wurde alles aufgenommen. Sie behauptete sie blinkte und ich behauptete sie blinkte nicht. Da es keine Zeugen gab, ist es wahrscheinliche eine 50/50 Schuld oder bin ich da falsch informiert? Ich hab den Unfall der gegnerischen Versicherung und meiner gemeldet.
Dann meinten Die unfreundlichen Mitarbeiter meiner Versicherung ich solle umgehend zum Gutachter gehen. Da es ja noch ungeklärt ist denke ich mal dass ich dass dann selbst zahlen muss. Bei einem Anruf bei einem unabhängigen Gutachter hieß es ich solle lieber warten bis die Rechtslage geklärt wurde.
Nun meine Frage sollte ich jetzt einen Termin beim Gutachter ausmachen und das selbst zahlen da ich mein Auto so schnell wie möglich bräuchte.
Und falls ich beim Gutachter dann war kann ich mein Auto dann selbstständig reparieren da ich hörte dass es sehr lange dauern kann bis das Geld bei mir ankommt.
Wie lange müsste ich denn warten bis so etwas geklärt wird und bekomme ich die Schuldfrage per Post oder muss ich mich irgendwo melden und nachfragen?
Wäre bei vielen Antworten echt dankbar!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Driver664 schrieb am 14. November 2017 um 09:54:16 Uhr:
....die alte Dame muss nix beweisen. Siehe vorherigen Einträge - we überholt hat eine erhöhte Vorsicht zu wahren. Aber am Ende ist das alles offen und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Alles wenn und aber nutzt hier nix...hilft auch nicht weiter
Du irrst mit Deiner Rechtsauffassung.
Gemäß § 9.1 der STVO hat derjenige, der abbiegt, eine erhöhte Sorgfalts- und eine 2. Rückschaupflicht.
Aus welchem Grunde wird eigentlich immer von der "alten" Dame und nicht einfach von Dame oder Abbiegerin gesprochen.
Da das Blinken nicht unter Beweis gestellt werden kann und auch nicht § 9.1 außer Kraft setzt, ergibt sich mindestens eine Haftungsverteilung von 50 %.
2/3 zu 1/3 zu Lasten der Abbiegenden wäre auch noch vertretbar.
64 Antworten
Zitat:
@Markus799 schrieb am 14. November 2017 um 16:50:58 Uhr:
Wird es noch lange dauern bis die Schuldfrage abgeschlossen ist, hat da jemand Erfahrung?
Bei meinem Letzten Fall hat die Versicherung 6 Wochen nix gemacht, erst nach einem Anwaltschreiben war das Geld nach einer Woche da.
Wenn das vor Gericht geht, sind auch 6-12 Monate mal schnell um.
Gruß Metalhead
Also wäre sozusagen ein gewisses Risiko dabei, dass wenn ich jetzt ein Gutachten mache, eventuell garkein Geld bekomme, da es ja passieren kann dass sie schuldfrei ist. Ich könnte mein Auto für 1000 Euro aus meiner eigenen Tasche reparieren aber wenn ich das ohne Gutachten mache, kriege ich ja kein Geld zurück, deswegen bin ich gerade echt in einer scheiss Situation. 5 Monate oder mehr darauf zu warten wär überhaupt nicht gut. Die Polizei meinte auch dass der Fall wahrscheinlich zum Gericht geht.
Gutachten machen...
Fahrbereit machen....
Und dann abwarten was kommt ist keine Option?
Das wieder herrichten geht dann ja immer noch wenn der Fall entschieden ist...
Das Ding ist ja ich zahle 400 Euro für das Gutachten und dann am Ende heisst es ich habe die alleinige Schuld, meine Versicherung zahlt den Schaden der Frau. Und ich habe sinnlos 400 Euro ausgegeben. Aber du hast recht ich glaube das wäre die einzige Option
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Ich glaube persönlich aber auch nicht das du die alleinige Schuld bekommst. Das dürfte schon auf eine Teilung hinauslaufen.
Is arg viel kaputt? Stell doch mal 1-2 Fotos ein...
Stoßstange Kotflügel Motorhaube Scheinwerfer rechts, Alle Blinker funktionieren aus einem Grund nicht, und der Scheibenwasserbehälter ist beim Unfall ausgelaufen, aber finde ist noch voll ok
Zitat:
@Markus799 schrieb am 14. November 2017 um 16:50:58 Uhr:
Wird es noch lange dauern bis die Schuldfrage abgeschlossen ist, hat da jemand Erfahrung?
Die Sache wird nie abgeschlossen sein, wenn du keine Forderung an die gegnerische Versicherung stellst. Die hat nämlich überhaupt keine Veranlassung, sich mit der Haftung zu beschäftigen, wenn niemand etwas (konkretes) von ihr will.
Um Forderungen zu stellen, brauchst du einen Nachweis zur Höhe des Schadens = Gutachten.
Der nächste Punkt ist, dass du ohne Anwalt möglicherweise überhaupt nichts bekommst, weil die Versicherung eine Haftung ihrer Versicherungsnehmerin rundweg verneint. Den Anwalt musst du aber (ohne Rechtschutzversicherung) ganz oder teilweise bezahlen, wenn du mit der Forderung ganz oder teilweise keinen Erfolg hast.
Fazit: ohne Geld in die Hand zu nehmen (mit dem Risiko, es nicht erstattet zu bekommen), wirst du auf deinem Schaden sitzen bleiben. Auf der anderen Seite ist das ein ziemlich heftiger Schaden (ich würde mindestens 4-5.000 Euro schätzen, eher mehr), so dass es sich auch bei 30 oder 50% wahrscheinlich lohnt.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 15. Nov. 2017 um 00:40:33 Uhr:
Auf der anderen Seite ist das ein ziemlich heftiger Schaden (ich würde mindestens 4-5.000 Euro schätzen, eher mehr), so dass es sich auch bei 30 oder 50% wahrscheinlich lohnt.
Dann wären wir ja im Bereich eines Wirtschaftlichen Totalschadens!?
Das Fahrzeug sieht jedenfalls schon etwas älter aus.
Sowas bei einer Versicherung einzufordern kann nur ein Jurist, als Privatperson kommst du da nicht weit.
Da das wiederum nur ein Jurist einfordern kann, braucht der TE eine Deckungszusage der RSV. Diese Verlangt (bei den meisten Versicherungen ist das jedenfalls so) 150€ SB.
Sollte die Versicherung bereits am Telefon abwinken und sagen wir machen da nicht mit. Braucht er auch den Gutachter nicht mehr, da er ja keine Forderung stellen kann...
Auf in die nächste Runde 🙂
Das Auto ist Mazda 6 GG 2002. Ich denke vorm Unfall wäre es mit 90000 km ca 3000-3500 Euro Wert gewesen. Das heißt dass ich diesen Betrag bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht selber einfordern kann? Selbst bei 30% lohnt es sich weil ich an die Teile echt billig dran kommen würde.
Nein, nicht ohne Gutachten, da dann WBW, Restwert und Reparaturkosten ermittelt werden müssen. Und selbst wenn, bei fiktiver Abrechnung wird i.d.R. WBW minus RW abzüglich MwSt. gerechnet.
Mal als grobes Beispiel:
WBW 3500
- RW 500
Ergebnis 3000
- MwSt. ~600
Auszahlung 2400
Bei 70% Teilschuld und 30% Unschuld würdest du also 800 bekommen und müsstest noch das anteilige Gutschten und ggf. den Anwalt davon abziehen.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 15. November 2017 um 00:40:33 Uhr:
Zitat:
@Markus799 schrieb am 14. November 2017 um 16:50:58 Uhr:
Wird es noch lange dauern bis die Schuldfrage abgeschlossen ist, hat da jemand Erfahrung?
Die Sache wird nie abgeschlossen sein, wenn du keine Forderung an die gegnerische Versicherung stellst. Die hat nämlich überhaupt keine Veranlassung, sich mit der Haftung zu beschäftigen, wenn niemand etwas (konkretes) von ihr will.Um Forderungen zu stellen, brauchst du einen Nachweis zur Höhe des Schadens = Gutachten.
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Fazit: ohne Geld in die Hand zu nehmen (mit dem Risiko, es nicht erstattet zu bekommen), wirst du auf deinem Schaden sitzen bleiben. Auf der anderen Seite ist das ein ziemlich heftiger Schaden (ich würde mindestens 4-5.000 Euro schätzen, eher mehr), so dass es sich auch bei 30 oder 50% wahrscheinlich lohnt.
sofern das Fahrzeug fahrbereit ist bzw. mit wenig Aufwand fahrbereit gemacht werden kann, wäre meine erste Forderung an die gegn. Versicherung die Anerkennung der Eintrittspflicht.
Die Schuldfrage zu klären wäre mMn unabhängig von der genauen Schadenshöhe und man müsste (vorerst) kein Geld in die Hand nehmen.
Wenn sie die die Eintrittspflicht anerkennen - prima. Dann ab zu Gutachter, Anwalt, Werkstatt oder wem auch immer.
Wenn sie nicht anerkennen kannst du immer noch überlegen ob du neben den Reparaturkosten noch weiteres Geld (Gutachten und/oder Anwalt) in die Hand nimmst.
Das ist doch nicht so schwer.
1. Schaden der eigenen Versicherung melden (das ist grundsätzlich zu machen wenn Dritte oder eigentum Dritter involviert ist)
2. Die gegnerrische Versicherung kontaktiieren, Kostenvoranschlag schicken.
3. Normalerweise schichkt die gegnerische Versicheurng einen Gutachter, wenn du selbst einen Gutachter beautragst und die Alleinschuld bekomst (was ich mir nach deiner Schiulderung nicht vorstellen kann) dann zahlst du den auch noch.
Reagiert die gegnerische Versicherung nicht , geht es weiter mit einem Rechtsanwalt......
Aber wichtig ist dass Fristen eingehalten warden und die Kosten (also Gutachter etc...) so gering wie möglich gehalten werden.
Zitat:
@60omecu8 schrieb am 15. November 2017 um 12:57:42 Uhr:
Das ist doch nicht so schwer.
1. Schaden der eigenen Versicherung melden (das ist grundsätzlich zu machen wenn Dritte oder eigentum Dritter involviert ist)
stimmt - da die Möglichkeit besteht, dass die eigene Versicherung eintreten muss
Zitat:
2. Die gegnerrische Versicherung kontaktiieren, Kostenvoranschlag schicken.
kontaktieren ja - aber ein KVA kostet auch Geld, und das wollte der TE vermeiden
Zitat:
3. Normalerweise schichkt die gegnerische Versicheurng einen Gutachter, wenn du selbst einen Gutachter beautragst und die Alleinschuld bekomst (was ich mir nach deiner Schiulderung nicht vorstellen kann) dann zahlst du den auch noch.
es gibt (vorerst) keinen Grund einen Gutachter der gegn. Versicherung ans Fahrzeug zu lassen
Zitat:
Reagiert die gegnerische Versicherung nicht , geht es weiter mit einem Rechtsanwalt......
Aber wichtig ist dass Fristen eingehalten warden und die Kosten (also Gutachter etc...) so gering wie möglich gehalten werden.
welche Fristen? (ausser vielleicht die Meldung an die eigene Vers.)
Sollte ich so eine Forderung der Eintrittspflicht per Email senden oder doch per Telefon? Wenn ja wie sollte diese ca. aussehen, sorry wegen den vielen Fragen aber ich hatte sowas noch nie und habe ehrlich gesagt wenig Erfahrung 🙂