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KFZ Unfall mit unklarer Rechtslage, was ist mein nächster Schritt?

Themenstarteram 13. November 2017 um 15:55

Hallo,

und zwar geht es darum dass ich vor einem Monat ein Autounfall mit einer älteren Autofahrerin hatte. Ich überholte sie in einer 50er Zone, während sie 30 fuhr und diese scherte ohne zu blinken nach links ein. Polizeilich wurde alles aufgenommen. Sie behauptete sie blinkte und ich behauptete sie blinkte nicht. Da es keine Zeugen gab, ist es wahrscheinliche eine 50/50 Schuld oder bin ich da falsch informiert? Ich hab den Unfall der gegnerischen Versicherung und meiner gemeldet.

Dann meinten Die unfreundlichen Mitarbeiter meiner Versicherung ich solle umgehend zum Gutachter gehen. Da es ja noch ungeklärt ist denke ich mal dass ich dass dann selbst zahlen muss. Bei einem Anruf bei einem unabhängigen Gutachter hieß es ich solle lieber warten bis die Rechtslage geklärt wurde.

Nun meine Frage sollte ich jetzt einen Termin beim Gutachter ausmachen und das selbst zahlen da ich mein Auto so schnell wie möglich bräuchte.

Und falls ich beim Gutachter dann war kann ich mein Auto dann selbstständig reparieren da ich hörte dass es sehr lange dauern kann bis das Geld bei mir ankommt.

Wie lange müsste ich denn warten bis so etwas geklärt wird und bekomme ich die Schuldfrage per Post oder muss ich mich irgendwo melden und nachfragen?

 

Wäre bei vielen Antworten echt dankbar!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Driver664 schrieb am 14. November 2017 um 09:54:16 Uhr:

....die alte Dame muss nix beweisen. Siehe vorherigen Einträge - we überholt hat eine erhöhte Vorsicht zu wahren. Aber am Ende ist das alles offen und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Alles wenn und aber nutzt hier nix...hilft auch nicht weiter

Du irrst mit Deiner Rechtsauffassung.

Gemäß § 9.1 der STVO hat derjenige, der abbiegt, eine erhöhte Sorgfalts- und eine 2. Rückschaupflicht.

Aus welchem Grunde wird eigentlich immer von der "alten" Dame und nicht einfach von Dame oder Abbiegerin gesprochen.

Da das Blinken nicht unter Beweis gestellt werden kann und auch nicht § 9.1 außer Kraft setzt, ergibt sich mindestens eine Haftungsverteilung von 50 %.

2/3 zu 1/3 zu Lasten der Abbiegenden wäre auch noch vertretbar.

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Zitat:

@Markus799 schrieb am 13. November 2017 um 17:57:23 Uhr:

Brauchst mir gar nicht so zu kommen, ich hatte es eilig und wenn eine ältere Frau nicht mehr in der Lage ist ihre Spiegel zu benutzen sollte sie auch kein Auto mehr fahren.

Wer eilig als Ausrede nutzt und bei unklarer Verkehrslage überholt sollte kein Auto mehr fahren ;)

Kann man auch umgekehrt sehen. Das gleiche gilt für die Schuldfrage: Hier stehen die Sorgfaltspflichten das Abbiegenden dem des Überholenden gegenüber. Wer erkennbar links abbiegen will ist rechts zu überholen, nicht links. Aber der Abbieger hat auch zu gucken. Daher wird es immer eine Einzelfallentscheidung sein die meistens auf eine irgendwie geartete Schuldteilung hinausläuft.

Letztlich muss man jetzt irgendwie seinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden. Beim kleinen Schaden u.U. per Kostenvoranschlag, bei größeren wird es ohne Gutachten nicht gehen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung würde ich zudem einen Anwalt kontaktieren, so erstmal abwarten wie die erste Reaktion der gegnerischen Versicherung ist und dann weiter gucken.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 14. November 2017 um 05:29:15 Uhr:

Du darfst überholen, keine Frage.

Aber ab dem Moment wo du überholst, bist du im Fall eines Unfalls der Schuldige.

Völliger Quatsch, der Spurwechsler ist eindeutig schuld. Selbst wenn man blinkt darf man nicht ohne zu gucken einfach Abbiegen.

Selbiges ist meinem Cousin passiert beim überholen eines Traktors der dann links abbog und ihn abräumte (Traktor zu 100% Schuld, die Aussagen bezüglich Blinken waren zu dem Fall identisch).

Es gibt einige OLG-Urteile zu "überholen bei unklarer Verkehrslage", da wurden die Überholer freigesprochen selbst wenn sie im Kreuzungsbereich eine Kolonne überholt haben und der Vorderste in der Kolone links abgebogen ist und es zu Unfall kam.

Das ist zwar ein Urteil daß ich so ganz nicht nachvollziehen kann (wer macht so einen scheiß?), aber die doppelte Rückschaupflicht ist immer höher gewichtet worden.

Hatte kürzlich auch den Vorwurf "unklare Verkehrslage" und hab mich deshalb dahingehend eingelesen.

Der TE hat hier ganz sicher nicht die Schuld am Unfall und ob geblinkt wurde oder nicht (einer sagt so, der andere so) ist unterm Strich gar nicht relevant.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 10:47:18 Uhr:

Völliger Quatsch, der Spurwechsler ist eindeutig schuld.

So pauschal auch völliger Quatsch.

Zur Bandbreite der Ergebnisse bei der Schuldfrage z.B. hier:

https://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

Pauschal ist jede Vorhersage für ein Urteil quatsch, das stimmt.

Aber was steht der "doppelten Rückschaupflicht" und dem "Anscheinsbeweiß für Schuld des Linksabbiegers" entgegen? Nur "unklare Verkehrslage" bei der einer sagt "es wurde geblinkt" der andere sagt "es wurde nicht geblinkt".

Bezüglich unklarer Verkehrslage beim Überholen von Linksabbiegern gibt's, wie gesagt, mehrere eindeutige OLG-Urteile gegen den Abbieger sowie einschlägige Infos in Rechtsliteratur (hatte mein Anwalt da mal rausgesucht).

Daß man da mal eine kleine Teilschuld abkriegt ist natürlich möglich, aber die Hauptschuld doch ehr nicht (denn wie willst du hier "unklare Verkehrslage" konstruiieren?)

Ich würde von der Gegnerischen Versicherung den kompletten Schaden verlangen und sobald diese Mucken macht, die Sache einem Anwalt übergeben (die Versicherungen kürzen bei Anfragen von Schuldnern wohl mal pauschal, die Rechtslage wird erst geprüft wenn ein Anwalt anklopft).

PS. Was steht denn im Polizeibericht? Wer ist als 01 aufgeführt?

Gruß Metalhead

@Moers75

Na ja, die in dem Link zitierten Urteile sind zwischen 11 und 46 Jahre alt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. November 2017 um 12:08:56 Uhr:

@Moers75

Na ja, die in dem Link zitierten Urteile sind zwischen 11 und 46 Jahre alt.

Scroll mal weiter nach unten ;)

Z.B. das hier deutlich aktueller:

•OLG München v. 25.04.2014:

Gegen den Linksabbieger spricht der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 I StVO. Der Linksabbieger muss deshalb beweisen, dass er seiner zweiten Rückschaupflicht genügt hat. Verstößt der Linksabbieger gegen die zweite Rückschaupflicht, so haftet er zu 30% mit, wenn er sich links blinkend rechtzeitig zur Mitte hin eingeordnet hat, weil dann von einem Überholen in unklarer Verkehrslage mit einem Haftungsanteil von 70% zu Lasten des Überholenden auszugehen ist.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. November 2017 um 13:21:41 Uhr:

Der Linksabbieger muss deshalb beweisen, dass er seiner zweiten Rückschaupflicht genügt hat.

Wie soll den so ein Beweis geführt werden?

Schon allein die Tatsache daß ein Unfall stattgefunden hat, spricht doch dagegen! Zumindest wenn man nicht davon aus geht, daß er den Unfallgegner gesehen und dann trotzdem gefahren ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 13:24:35 Uhr:

Wie soll den so ein Beweis geführt werden?

Wie soll der Beweis geführt werden dass der Linksabbieger geblinkt hat und daher nicht mehr überholt werden durfte?

Da sind wir doch genau bei dem Problem warum es fast immer auf teils sehr unterschiedliche Schuldtteilungen hinausläuft. Ob und wann geblinkt wurde, wer wie schnell war, ob die Verkehrslage unklar war, Zeugen, ...

 

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 13:24:35 Uhr:

Wie soll den so ein Beweis geführt werden?

Ergänzung: Das Zitat ist nicht von mir sondern eins vom OLG München.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. November 2017 um 13:37:27 Uhr:

Wie soll der Beweis geführt werden dass der Linksabbieger geblinkt hat und daher nicht mehr überholt werden durfte?

Gibt es sowas wie "Überholverbot beim Blinken"? Daß das nicht sinnvoll ist ist klar, aber ich wüsste nicht daß das irgendwo so definiert ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 13:43:09 Uhr:

Gibt es sowas wie "Überholverbot beim Blinken"? Daß das nicht sinnvoll ist ist klar, aber ich wüsste nicht daß das irgendwo so definiert ist.

Aus der Unkenntnis kommen auch so Fehleinschätzungen zur Schuldfrage.

§5 StVO: ... " Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Einordnen hier nach gängiger Rechtsprechung bereits das links in der Fahrspur fahren wenn es keine separate Linksabbiegespur gibt.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. November 2017 um 13:58:18 Uhr:

§5 StVO: ... " Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Stimmt, jetzt wo ich es nochmal lese erinnere ich mich auch wieder. ;)

Zitat:

Aus der Unkenntnis kommen auch so Fehleinschätzungen zur Schuldfrage.

Bei meiner Einschätzung bleibe ich (aufgrund persönlicher Erfahrung) dennoch.

Daß jeder Linksabbieger sagt er habe geblinkt und jeder Überholer sagt es wurde nicht geblinkt, sehe ich jetzt mal als gegeben an. :D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 14. November 2017 um 15:22

So, ich hatte jetzt gerade angerufen beim Gutachter bezüglich eins Termins, der meinte die Schuldlast würde ganz sicher bei mir liegen da ich der Auffahrende gewesen bin und deshalb ich beweisen müsste, dass sie nicht geblinkt hätte. Da ich aber keine Zeugen hatte, sagte er wird es ganz schwierig. Ich werde mal mit meinen Eltern abklären ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe.

Zitat:

@Markus799 schrieb am 14. November 2017 um 16:22:44 Uhr:

... der meinte die Schuldlast würde ganz sicher bei mir liegen ...

Diese Beurteilung würde ich einem Juristen überlassen, nicht einem Gutachter. ;)

Zitat:

... da ich der Auffahrende gewesen bin

Was heißt auffahrend? Ich dachte es geht um eine seitliche Kollision.

Zitat:

... und deshalb ich beweisen müsste, dass sie nicht geblinkt hätte.

Sehe ich immer noch anders, blinken befreit nicht vom gucken und denken, auch wenn das scheinbar oft so gehandhabt wird.

Zitat:

Ich werde mal mit meinen Eltern abklären ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe.

Gute Entscheidung!

Gruß Metalhead

Themenstarteram 14. November 2017 um 15:50

Ich bin ihr auch seitlich reingefahren aber er meinte das so. Wird es noch lange dauern bis die Schuldfrage abgeschlossen ist, hat da jemand Erfahrung? Wenn ich die 100%ige Schuld nämlich bekommen würde wird sich ein Gutachten bei mir nicht lohnen da ich das Auto eh selbst repariert hätte.

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