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KFZ ummelden vergessen, Strafe?
Guten Abend,
ich bin vor ca. 4 Jahren aus meinem alten Bundesland (BaWü) nach Bayern gezogen.
Dort habe ich 3,5 Jahre studiert und bin nun innerhalb Bayerns umgezogen um zu arbeiten.
Wurde nun von meinem Mitbewohner angesprochen warum mein Auto noch auf BaWü läuft- gute Frage . Nunja, ich hatte das einfach total verschwitzt.
Wie sieht das nun aus, ich will meinen Wagen so schnell wie möglich mit neuen Kennzeichen bestücken und ummelden.
Muss ich mit einem Bußgeld und wenn ja in welcher Höhe von Seiten der Behörde rechnen?
Hab ich aktuell und hatte ich die vergangenen Jahre überhaupt Versicherungsschutz?
Habe Haftpflicht und Vollkasko.
Hoffe hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen .
Lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PayDay schrieb am 5. Dezember 2017 um 06:44:23 Uhr:
die typen im amt haben kein herz und werden dich bei nennung der wahrheit ficken...
So ein Blödsinn
Hingehen,die Adressänderung beantragen und gut. Fragt keiner nach wann die Frau umgezogen ist. Da wird keiner gefickt.
Wäre es im Zuge einer OWIg aufgefallen, hätte man die Halterin schon darauf hingewiesen.
Und Punkte gibt's dafür auch keine. So einen Scheiß immer zu verbreiten.
Gruß Martin
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26 Antworten
....Und nicht zu vergessen, die so gepflegte Kleinstaaterei, in denen Doudezfürsten bestimmen, wo's langgeht und stolz darauf verweisen, dass beispielsweise im Saarland die Uhren anders gehen als in Bremen oder Berlin.
Ich muss diesen alten Thread mal wieder hervorholen. Sind ja mittlerweile einige Jahre ins Land gegangen.
Bei uns ist der Fall etwas heftiger, da wir vor kurzem feststellen mussten, dass meine Frau die Ummeldung um satte 10 Jahre verpennt hat. Ihr Twingo stand lange nur als Notfahrzeug in der Garage und deshalb haben wir das damals aus den Augen verloren. Mein Auto habe ich nach dem Umzug für ein neues in Zahlung gegeben, weshalb eine Ummeldung damals auch kein Thema war.
Aufgefallen ist uns das erst neulich wieder durch einen aufmerksamen Werkstattmitarbeiter beim Reifenwechsel. Der Umzug fand übrigens innerhalb eines Kreises statt, nur einen Ort weiter in die Kreisstadt, Bundesland ist NRW.
Wie ist das aktuell geregelt? Ich tendiere ja dazu mit offenen Karten zu spielen und könnte notfallls auch mit Bußgeld bis 100 Euro leben, lese aber überall unterschiedliche Angaben bis zu Strafen im vierstelligen Bereich.
Zitat:
@ALEK3CM1 schrieb am 4. Dezember 2017 um 22:53:10 Uhr:
Ich muss diesen alten Thread mal wieder hervorholen. Sind ja mittlerweile einige Jahre ins Land gegangen.
Bei uns ist der Fall etwas heftiger, da wir vor kurzem feststellen mussten, dass meine Frau die Ummeldung um satte 10 Jahre verpennt hat. Ihr Twingo stand lange nur als Notfahrzeug in der Garage und deshalb haben wir das damals aus den Augen verloren. Mein Auto habe ich nach dem Umzug für ein neues in Zahlung gegeben, weshalb eine Ummeldung damals auch kein Thema war.
Aufgefallen ist uns das erst neulich wieder durch einen aufmerksamen Werkstattmitarbeiter beim Reifenwechsel. Der Umzug fand übrigens innerhalb eines Kreises statt, nur einen Ort weiter in die Kreisstadt, Bundesland ist NRW.
Wie ist das aktuell geregelt? Ich tendiere ja dazu mit offenen Karten zu spielen und könnte notfallls auch mit Bußgeld bis 100 Euro leben, lese aber überall unterschiedliche Angaben bis zu Strafen im vierstelligen Bereich.
die Woche hatte ich gehört, dass jemand dafür 2 Punkte bekommen hatte,
kann mir das gar nicht vorstellen.
Das wäre wirklich heftig!
ummelden gehen und sagen, das sie letzte woche umgezogen ist ^^
wenn die alte meldeadresse zb die elternadresse ist und diese dort auch noch wohnen, kann man das sicherlich irgendwie hinmauscheln.
die typen im amt haben kein herz und werden dich bei nennung der wahrheit ficken... wahrscheinlich dürfen die gar keine gnade zeigen. besser ist es, sie einfach anzulügen. dann ist denen das sehr wahrscheinlich auch egal und die sache ist erledigt.
normal kommen die doch deutlich schneller dahinter, das du umgezogen bist. spätestens mit den ersten strafzettel fliegt alles auf...
Der Verstoß kostet max 15€ Verwarngeld, Punkte gibt es nicht. Das ganze unabhängig von der Dauer. Nachzulesen im Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Zitat:
@PayDay schrieb am 5. Dezember 2017 um 06:44:23 Uhr:
die typen im amt haben kein herz und werden dich bei nennung der wahrheit ficken...
So ein Blödsinn
Hingehen,die Adressänderung beantragen und gut. Fragt keiner nach wann die Frau umgezogen ist. Da wird keiner gefickt.
Wäre es im Zuge einer OWIg aufgefallen, hätte man die Halterin schon darauf hingewiesen.
Und Punkte gibt's dafür auch keine. So einen Scheiß immer zu verbreiten.
Gruß Martin
wenn du nicht ummeldest, die das aber mitbekommen, kommt gleich ein bitterböser brief mit androhung von stilllegung innerhalb von paar tagen...
Geh einfach hin und sag, dass du das Auto ummelden willst. Ich würde überhaupt nix davon sagen, wann ich umgezogen bin, weder vor 10 Jahren, noch irgendwelche anderen Angaben. Im Personalausweis steht das Datum nicht drin. Glaube nicht, dass da jemand fragt. Mein altes Auto wurde auch nach Umzug 2009 nicht umgemeldet, bis es 2015 abgemeldet wurde. Habe es schlicht vergessen. Ich wurde nie angeschrieben oder dergleichen. Einmal stand 2011 die Polizei vor der Tür, weil mir vor dem Haus einer reingefahren ist und Unfallflucht beging. Die haben ja auch rausgefunden wo ich wohne, gesagt habe sie dazu auch nix.
Zitat:
@PayDay schrieb am 5. Dezember 2017 um 17:19:28 Uhr:
wenn du nicht ummeldest, die das aber mitbekommen, kommt gleich ein bitterböser brief mit androhung von stilllegung innerhalb von paar tagen...
Wenn Du zu schnell fährst oder falsch Parkst und wirst dabei erwischt, bekommst auch ein Brief.
Und wenn im ersten Schreiben nicht erwähnt würde,was es für Folgen hat,wenn man selbiges ignoriert,käme keiner drauf die Adresse ändern zu lassen. Und trotzdem lassen es viele drauf ankommen und warten die gebührenpflichtige BetriebsUntersagung ab,bevor sie die Anschrift ändern lassen. Und für die Gebühr,kannst 3 mal die Adresse ändern lassen.
Gruß m
Steht alles im §13 FZV.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 5. Dezember 2017 um 22:53:26 Uhr:
Steht alles im §13 FZV.
So sieht's aus. Aber auf die SB schießen,ist einfacher. Dabei sind diese nicht mal für die bestehenden Gesetze verantwortlich,sondern müssen diese nur umsetzen.
Den PA lässt man ja auch ändern,da könnte man auch mit etwas weniger Intellekt auch selber drauf kommen,dass die Anschrift in der ZB 1 auch zu ändern ist.
Aber rumsingen und die SB vollschnarren macht ja vielen Mitmenschen Spaß. Und dann wundern sich welche,weshalb die dann teilweise sehr kurz angebunden sind.
Aber mit den Jahren bekommen die dann auch ein dickes Fell, was den Bürger der versucht zu provozieren, dann noch mehr auf die Palme bringt
Gruß Martin