KFZ Steuerrückstand,was kommt auf mich zu?
Hallo Leute!
Habe noch aus dem Jahr 2000 einen Steuerrückstand beim Finanzamt von einem Fahrzeug in Höhe von 203 Euro.
Würde gerne diesen Betrag jetzt endlich zurückzahlen! ;-)))
Im Steuerbescheid steht, das man dafür natürlich Säumniszuschläge zahlen muss.
Hier der Wortlaut:
Wenn Sie die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages zahlen,ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H des rückständigen auf hundert deutsche Mark (jetzt natürlich Euro) nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten.
Verstehe nun nicht, wieviel ich nachzahlen müsste.Also nach 10 Jahren müssen das ja Unsummen sein,wenn ich jetzt von den 203 Euro ausgehe.
Wer könnte mir das ausrechnen, wieviel ich nun insgesamt zahlen müsste.
Wenn das jetzt utopisch viel wäre,könnte ich damit rechnen, das das Finanzamt mir ein wenig entgegenkommt,weil solche Schulden verfallen ja nicht,meines Wissens nach.
Also wer kann Auskunft geben?
Danke im voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von heltino
......3. warum kann man sich sowas nicht selber ausrechnen? zinseszins kommt auch außerhalb von einem mathe-studium in der schule vor
Heute ist es modern gewisse Arbeiten zu deligieren.😁
Gruß
Frank, der noch jemand sucht der seine MT-Texte schreibt. 😉
19 Antworten
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Also auf gut deutsch bedeutet das dann wohl für mich,das die Schulden verjährt sind? :-)))
Ein Pfändungs bzw.Vollstreckungsbescheid wurde ja damals auch nicht verfasst.
Ist es denn nicht generell so ,das Behörden niemals Pfändungs/Vollstreckungsbescheide verfassen,also dies nur in der Privatwirtschaft angewandt wird?
Weiss da jemand mehr drüber?
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Aber abgerundet auf den niedrigeren Hunderter.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
???
Säumniszuschlag ist 1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Für 11 Jahrer (=132 Monate) ergibt sich also ein Säumniszuschlag von 132 X 1 % = 132% von 203 €.
Da zahlst du also erst mal 49 Monate 1% von 200€
Danach gehts weiter mit 1% von 300€
Und warum kommt Zinseszins nicht zum tragen?
Es ist zutreffend, dass 200 € Grundlage für die Berechnung ist. Habe ich nicht beachtet.
Zinzeszins gibt es nur im Bankenwesen (s. § 248 BGB).
Damit ist auch nach 49 Monaten die Berechnungsgrundlage 200 €.
Es ergeben sich somit Zinsen in Höhe von 264 € .
O.
!!!NOCHMAL NEIN!!!Zitat:
Original geschrieben von heltino
falsch.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
???
Säumniszuschlag ist 1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Für 11 Jahrer (=132 Monate) ergibt sich also ein Säumniszuschlag von 132 X 1 % = 132% von 203 €.
Dies entspricht einem Betrag von 268 €, wa s zu einer Nachzahlung von insgesamt von 471 € führt.
Zinzeszinsrechnung kommt hier nicht zum Tragen.Steuern werden nicht erlassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Stundung wegen besonderer Härte zu beantragen, wobei der Säuminszuschlag jedoch weiter erhoben wird.
O.
womit wir dann wieder bei der zinseszinsrechnung wären 😉
go-4-golf hat vom Prinzip her Recht, denn
es kommt hier keine Zinseszinsformel zur Anwendung, weil in diesem FAll jeden Monat 1 v.H. der Ausgangssteuerschuld (hier abgerundet genau 2 EUR) einfach als Säumniszuschlag zur Ausgangssteuerschuld hinzuaddiert werden müssen (203 EUR + 2 EUR + 2 EUR + 2 EUR).
Der Säumniszuschlag aus dem Vormonat wird also im Folgemonat nicht mitverzinst, deshalb ist die Anwendung der Zinseszinsformel schlichtweg FALSCH!
@heltino
Deshalb sollte man sich auch außerhalb eines Mathe-Studiums in der Schule und auch im wirklichen Leben die TEXTAUFGABE aufmerksam durchlesen *duckundweg* 😉
Vorsicht, langer Beitrag 😁
Zum Thema Berechnung von Säumniszuschlägen:
Entscheidend ist der Fälligkeitstag der Hauptsteuer.
War die Kfz-Steuer z. B. am 16.01.2000 fällig, dann fallen Säumniszuschläge nicht am 01.02.2000 an sondern erst am 16.02.2000.
Dies sagt folgender Halbsatz aus:
... so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ...
Bemessungsgrundlage ist ein abgerundeter rückständiger Steuerbetrag. Abzurunden ist dabei auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.
In diesem Fall wären es also wie schon an anderer Stelle geschrieben 200,- €.
Es erfolgt keine Verzinsung oder Einbeziehung der bereits angefallenen Säumniszuschläge für die Berechnung der neuen Säumniszuschläge, wie es J. Preston ja schon geschrieben hat.
Warum ?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung wie es so schön heißt 😉
Und im § 240 Abgabenordnung heißt es:
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten.
Da Säumniszuschläge sog. steuerliche Nebenleistungen sind lt. § 3 Abs. 4 AO entfallen auf Säumniszuschläge nicht nochmal Säumniszuschläge.
Eine Verzinsung kann im Bereich der Kfz-Steuer nicht erfolgen, weil dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Denn eine Verzinsung von Steuernachforderungen bzw. -erstattungen ist nur im Bereich der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer möglich (§ 233a Abs. 1 AO).
Steuerliche Nebenleistungen werden gar nicht verzinst lt. § 233 AO.
Soviel dazu.
Zitat:
Also auf gut deutsch bedeutet das dann wohl für mich,das die Schulden verjährt sind? :-)))
Das kann man so einfach nicht sagen. Denn jede Mahnung oder Vollstreckungsankündigung unterbricht die Verjährung.
Zitat:
Ein Pfändungs bzw.Vollstreckungsbescheid wurde ja damals auch nicht verfasst.
Da hast Du aber mehr als Schwein gehabt. Normalerweise läuft das ganz anders ab 🙄
Die mildeste Form:
Du hast gerade Deine Einkommensteuererklärung eingereicht ?
Sperrvermerk gesetzt und wenn es zu einer Erstattung kommt wird einfach verrechnet.
Ein Klick auf den entsprechenden Button und schon hat der Bearbeiter Deine Lohnsteuerbescheinigung und damit Deinen Arbeitgeber auf dem Bildschirm falls Du Arbeitnehmer bist und bis zur Kontopfändung dauert es nur noch 1 Minute.
Gewerbetreibender oder Selbständiger ?
Ein Blick in die Einkommensteuerakte könnte Auftraggeber zu Tage fördern.
1 Minute bis zur Pfändung.
Beides nicht vorhanden ?
Immer wieder gerne genommen: die Kontopfändung.
Eine interne Abfrage im Amt zeigt die ein oder andere Bankverbindung auf.
Keine Bankverbindung vorhanden ?
Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern gibt Aufklärung welche Bankverbindungen Du die letzten Jahre hattest und ob diese gelöscht oder noch aktiv sind.
Was geht noch ?
Antrag auf Einziehung der Kennzeichen an die zuständige Zulassungsstelle. Dann hat diese die Arbeit und den Ärger.
Sodele. Und dann wäre da noch der Kuckuckskleber, der, wenn er seinen Job gerne macht, auch noch Schwierigkeiten bereiten kann, getreu dem Motto:
Ich bin ja nicht bestechlich, aber ich nehme alles oder
Ich will ja nur das Beste von meinen Kunden 🙄
Damit dürfte dann auch diese Frage geklärt sein:
Zitat:
Ist es denn nicht generell so ,das Behörden niemals Pfändungs/Vollstreckungsbescheide verfassen,also dies nur in der Privatwirtschaft angewandt wird?
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Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
!!!NOCHMAL NEIN!!!Zitat:
Original geschrieben von heltino
falsch.
womit wir dann wieder bei der zinseszinsrechnung wären 😉
@heltino
Deshalb sollte man sich auch außerhalb eines Mathe-Studiums in der Schule und auch im wirklichen Leben die TEXTAUFGABE aufmerksam durchlesen *duckundweg* 😉
lusche 😁
geb mich geschlagen, recht haste 😉