KFZ Steuerrückstand,was kommt auf mich zu?
Hallo Leute!
Habe noch aus dem Jahr 2000 einen Steuerrückstand beim Finanzamt von einem Fahrzeug in Höhe von 203 Euro.
Würde gerne diesen Betrag jetzt endlich zurückzahlen! ;-)))
Im Steuerbescheid steht, das man dafür natürlich Säumniszuschläge zahlen muss.
Hier der Wortlaut:
Wenn Sie die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages zahlen,ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H des rückständigen auf hundert deutsche Mark (jetzt natürlich Euro) nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten.
Verstehe nun nicht, wieviel ich nachzahlen müsste.Also nach 10 Jahren müssen das ja Unsummen sein,wenn ich jetzt von den 203 Euro ausgehe.
Wer könnte mir das ausrechnen, wieviel ich nun insgesamt zahlen müsste.
Wenn das jetzt utopisch viel wäre,könnte ich damit rechnen, das das Finanzamt mir ein wenig entgegenkommt,weil solche Schulden verfallen ja nicht,meines Wissens nach.
Also wer kann Auskunft geben?
Danke im voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von heltino
......3. warum kann man sich sowas nicht selber ausrechnen? zinseszins kommt auch außerhalb von einem mathe-studium in der schule vor
Heute ist es modern gewisse Arbeiten zu deligieren.😁
Gruß
Frank, der noch jemand sucht der seine MT-Texte schreibt. 😉
19 Antworten
Hi!
Du darfst keine KFZ Steuer offen haben, sonst kannst kein Fahrzeug mehr zulassen!
Machs einfach, ruf beim Zuständigen Finanzamt an von dem du den Betrag schulden tust und frag was offen ist, danach würde Ich schnellst möglich zahlen!
Raten zahlung kannst du natürlich auch anbieten!
gruß
Danny
Ein Entgegenkommen in Form von Minderung des Betrages kannst du da nicht erwartet. Das Finanzamt kann nicht willkürlich die Schulden senken.
01/2000 203 DM fällig
02/2000 205 DM fällig
03/2000 207 DM fällig
12/2000 225 DM fällig
12/2001 249 DM fällig
12/2002 273 DM fällig
12/2003 297 DM fällig
02/2004 301 DM fällig
12/2004 331 DM fällig
12/2005 367 DM fällig
11/2006 400 DM fällig
12/2006 404 DM fällig
12/2007 444 DM fällig
12/2008 492 DM fällig
02/2009 500 DM fällig
12/2009 550 DM fällig
02/2010 560 DM fällig
Macht dann 286,33 €
Wenn es wirklich 203€ waren sind es heute 560€
Aber 2000 hatten wir ja noch DM.
ich verstehe drei dinge nicht....
1. wenn die zahl im nickname das geburtsjahr ist, war der TE im jahre 2000 14 jahre alt und hatte wohl eher kein auto
2. sollte dem nicht so sein: war seit diesem zeitpunkt kein auto mehr auf den TE zugelassen?
3. warum kann man sich sowas nicht selber ausrechnen? zinseszins kommt auch außerhalb von einem mathe-studium in der schule vor
EDIT:
ich verbessere mich selbst......ich verstehe 4 dinge nicht:
4. was zum henker hat das mit "sicherheit" zu tun 😁
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Zitat:
Original geschrieben von heltino
......3. warum kann man sich sowas nicht selber ausrechnen? zinseszins kommt auch außerhalb von einem mathe-studium in der schule vor
Heute ist es modern gewisse Arbeiten zu deligieren.😁
Gruß
Frank, der noch jemand sucht der seine MT-Texte schreibt. 😉
Es kann ein Auto auf ihn zugelassen sein in der Zeit. In Niedersachsen sehen die Zulassungsbehörden einen Rückstand in der Kfz-Steuer auch erst seit 2008 im System (zumindestens bei uns in der Zulassungsstelle).
Vorher lief die Zulassung ohne Probleme. Aber nun tauchen bei uns viele Rückstände auf von uralten Fahrzeugen.
Zitat:
Frank, der noch jemand sucht der seine MT-Texte schreibt. 😉
Faxe mir doch deine Handynummer.Dann bekommst du ne SMS mit meiner Festnetznummer.Wenn du die anrufst, bekommst du meine E-Mail-Addy. Dahin schickst du dann das, was du gerne posten würdest.Das schicke ich dir dann per PN und du kopierst es einfach ins Forum.
Joschi, der die Nachsätze von Frank einfach nur gut findet
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Faxe mir doch deine Handynummer.Dann bekommst du ne SMS mit meiner Festnetznummer.Wenn du die anrufst, bekommst du meine E-Mail-Addy. Dahin schickst du dann das, was du gerne posten würdest.Das schicke ich dir dann per PN und du kopierst es einfach ins Forum.Zitat:
Frank, der noch jemand sucht der seine MT-Texte schreibt. 😉
Joschi, der die Nachsätze von Frank einfach nur gut findet
dann kann der Frank nur hoffen das Joschi´s Festnetznummer nicht mit "0900" anfängt 😁
Danke für zumindest einen Beitrag der mir wirklich weitergeholfen hat.
Über was sich hier alles ein Kopf gemacht wird.... ;-)
Zu euer Beruhigung: die 86 im Nickname hat nichts mit meinem Geburtsjahr zu tun,meine Autos waren bis jetzt immer auf die Freundin zugelassen und mit der Zinsrechnung komme ich nicht mehr so klar da schon Jahrzehnte aus der Schule! ;-))
Trotzdem Danke für eure Mühe!
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
01/2000 203 DM fällig
02/2000 205 DM fällig
03/2000 207 DM fällig
12/2000 225 DM fällig12/2001 249 DM fällig
12/2002 273 DM fällig
12/2003 297 DM fällig
02/2004 301 DM fällig
12/2004 331 DM fällig12/2005 367 DM fällig
11/2006 400 DM fällig
12/2006 404 DM fällig12/2007 444 DM fällig
12/2008 492 DM fällig
02/2009 500 DM fällig
12/2009 550 DM fällig02/2010 560 DM fällig
Macht dann 286,33 €
Wenn es wirklich 203€ waren sind es heute 560€
Aber 2000 hatten wir ja noch DM.
???
Säumniszuschlag ist 1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Für 11 Jahrer (=132 Monate) ergibt sich also ein Säumniszuschlag von 132 X 1 % = 132% von 203 €.
Dies entspricht einem Betrag von 268 €, wa s zu einer Nachzahlung von insgesamt von 471 € führt.
Zinzeszinsrechnung kommt hier nicht zum Tragen.
Steuern werden nicht erlassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Stundung wegen besonderer Härte zu beantragen, wobei der Säuminszuschlag jedoch weiter erhoben wird.
O.
Abgabenordnung
Auch die folgenden § ansehen.
§ 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen
Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
???Zitat:
Original geschrieben von joschi67
01/2000 203 DM fällig
02/2000 205 DM fällig
03/2000 207 DM fällig
12/2000 225 DM fällig12/2001 249 DM fällig
12/2002 273 DM fällig
12/2003 297 DM fällig
02/2004 301 DM fällig
12/2004 331 DM fällig12/2005 367 DM fällig
11/2006 400 DM fällig
12/2006 404 DM fällig12/2007 444 DM fällig
12/2008 492 DM fällig
02/2009 500 DM fällig
12/2009 550 DM fällig02/2010 560 DM fällig
Macht dann 286,33 €
Wenn es wirklich 203€ waren sind es heute 560€
Aber 2000 hatten wir ja noch DM.
Säumniszuschlag ist 1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Für 11 Jahrer (=132 Monate) ergibt sich also ein Säumniszuschlag von 132 X 1 % = 132% von 203 €.
Dies entspricht einem Betrag von 268 €, wa s zu einer Nachzahlung von insgesamt von 471 € führt.
Zinzeszinsrechnung kommt hier nicht zum Tragen.Steuern werden nicht erlassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Stundung wegen besonderer Härte zu beantragen, wobei der Säuminszuschlag jedoch weiter erhoben wird.
O.
falsch.
womit wir dann wieder bei der zinseszinsrechnung wären 😉
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
???
Säumniszuschlag ist 1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Für 11 Jahrer (=132 Monate) ergibt sich also ein Säumniszuschlag von 132 X 1 % = 132% von 203 €.
Aber abgerundet auf den niedrigeren Hunderter.
Da zahlst du also erst mal 49 Monate 1% von 200€
Danach gehts weiter mit 1% von 300€
Und warum kommt Zinseszins nicht zum tragen?
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
AbgabenordnungAuch die folgenden § ansehen.
§ 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen
Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
So ganz ausser acht lassen sollte man diesen Beitrag wohl lieber nicht...