ForumT-Cross
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. T-Cross
  6. KFZ-Steuer T-Cross

KFZ-Steuer T-Cross

VW T-Cross
Themenstarteram 28. Juni 2019 um 8:20

Wie hoch sind denn nun die Steuern?

In drei Autohäusern, drei verschiedene Antworten....

Bestellt habe ich den 85kw in Style mit R-line.

Hat jemand einen solchen bereits und seinen kfzsteuerbescheid schon erhalten? (In Baden-Württemberg....falls es länderübergreifende Unterschiede hierbei gibt, was ich nicht genau weiß...)

Beste Antwort im Thema

Was für ein Wirrwarr mit dem KFZ-Streuer! Von bis ist alles vertreten und das für den gleichen Motor !

106 weitere Antworten
Ähnliche Themen
106 Antworten

Zitat:

Zitat:

@Glogau schrieb am 29. Juni 2019 um 15:53:40 Uhr:

Zitat:

@chevie schrieb am 29. Juni 2019 um 13:05:03 Uhr:

Laut Daten von VW (V3XD7D9R) und dem KFZ-Steuer-Rechner kostet unser T-Cross dann wohl 98 Euro/Jahr.

 

Das die Effizienzklasse von B nach D abfällt halte ich für absolut übertrieben

Der hiesige VW-Händler hat momentan 22 T-Cross auf dem Gelände stehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei einigen Fahrzeugen schon die Einstufung nach Effizienzklasse D bei der Auflistung der technischen Daten zu sehen ist. Es sind Fahrzeuge mit DSG und in Styl-Ausführung.

Der hiesige VW-Händler hat demnach in vier Wochen von einem nagelneuen VW-Modell, auf das andere Besteller hier gerade drei Monate und mehr warten, nix verkauft? Und dann soll es noch T-Crossies mit einer für brandneue Modelle völlig indiskutablen Effizienzklasse D geben, die es weder im Konfigurator noch in Verkaufsunterlagen gibt? Es wäre echt hilfreich, wenn du deine Behauptungen belegen würdest. Die Verfügbarkeit korrekter Infos ist bei Motor-Talk ein hohes Gut und aus meiner Sicht langfristig wichtiger als persönliche Befindlichkeiten, um das mal klar zu sagen.

Der Verkauf verläuft schleppend und es gab nur wenige Neugierige die das Fahrzeug schon vor Beginn der Produktion bestellt haben. Die Fahrzeuge mit der Effizienzklasse D wurden nach dem WLTP -Messverfahren eingestuft und die Fahrzeuge in der Klasse B noch nach dem alten NEFZ-Verfahren laut Aussage eines Verkaufsberaters.

Zitat:

Zitat:

@Glogau schrieb am 29. Juni 2019 um 15:53:40 Uhr:

Zitat:

@chevie schrieb am 29. Juni 2019 um 13:05:03 Uhr:

Laut Daten von VW (V3XD7D9R) und dem KFZ-Steuer-Rechner kostet unser T-Cross dann wohl 98 Euro/Jahr.

Das die Effizienzklasse von B nach D abfällt halte ich für absolut übertrieben

Der hiesige VW-Händler hat momentan 22 T-Cross auf dem Gelände stehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei einigen Fahrzeugen schon die Einstufung nach Effizienzklasse D bei der Auflistung der technischen Daten zu sehen ist. Es sind Fahrzeuge mit DSG und in Styl-Ausführung.

Zitat:

@Glogau schrieb am 30. Juni 2019 um 08:25:23 Uhr:

Zitat:

 

Der hiesige VW-Händler hat demnach in vier Wochen von einem nagelneuen VW-Modell, auf das andere Besteller hier gerade drei Monate und mehr warten, nix verkauft? Und dann soll es noch T-Crossies mit einer für brandneue Modelle völlig indiskutablen Effizienzklasse D geben, die es weder im Konfigurator noch in Verkaufsunterlagen gibt? Es wäre echt hilfreich, wenn du deine Behauptungen belegen würdest. Die Verfügbarkeit korrekter Infos ist bei Motor-Talk ein hohes Gut und aus meiner Sicht langfristig wichtiger als persönliche Befindlichkeiten, um das mal klar zu sagen.

Na dann bin ich ja froh bei einem Hersteller gekauft zu haben der es sich leisten kann die Kunden grundlos länger auf ihren Neuwagen warten zu lassen weil er das Geld aus dem Neuwagenabsatz offensichtlich gar nicht nötig hat. :rolleyes:

Hallo,

 

ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen.

Für meinen T-Cross, 1.0 TSI, 85 KW, Schalter, EZ 16.06.19, muss ich 94,-€ berappen.

 

Gruß

Peter

Zitat:

@chevie schrieb am 30. Juni 2019 um 19:56:13 Uhr:

Na dann bin ich ja froh bei einem Hersteller gekauft zu haben der es sich leisten kann die Kunden grundlos länger auf ihren Neuwagen warten zu lassen weil er das Geld aus dem Neuwagenabsatz offensichtlich gar nicht nötig hat. :rolleyes:

So kannst du also eine eigene Philosophie entwickeln.

Zitat:

Na dann bin ich ja froh bei einem Hersteller gekauft zu haben der es sich leisten kann die Kunden grundlos länger auf ihren Neuwagen warten zu lassen weil er das Geld aus dem Neuwagenabsatz offensichtlich gar nicht nötig hat. :rolleyes:

Die Händler müssen hin und wieder eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen annehmen obwohl dafür keine Kundenbestellungen vorliegen. Gerade bei kleineren Händlern führt diese Verkaufspolitik des VW-Konzerns oft zu großen Problemen.

Einspruch eingelegt gegen Bescheid über 108 EUR/Jahr für Life 1.0 TSI DSG 17-Zoll (CO2 nach WLTP bei 139 g/km). Geht ganz einfach per Mail (Frist 1 Monat nach Zugang). Begründung für alle, die sich anschließen möchten …

Formfehler:

- CO2-Ausstoß von 139 g/km nicht spezifiziert, welches Messverfahren, welche Rechtsgrundlage für das herangezogene Messverfahren

- Einfluss von Ausstattungsmerkmalen nicht spezifiziert z.B. Wechsel Rad-/Reifenkombination (Rollwiderstand), Ausbau OPF (Abgasgegendruck), welche Rechtsgrundlage für Priorisierung von CO2 ggü. echten (gesundheitsschädlichen) Emissionen wie NOx oder Partikeln

 

Rechtliche Fehler:

1. Verletzung Kausalitätsprinzip und Gleichheitsgrundsatz:

Die reine Zulassung/Haltung eines Kfz hat keinen CO2-Ausstoß zur Folge. Entscheidend ist die Nutzung, diese wird bereits fiskalisch berücksichtigt durch die Besteuerung von Kraftstoff (Doppelbesteuerungstatbestand, siehe auch geplante Einführung/Deklaration "CO2-Steuer"). Eine pauschale Besteuerung (Flat Rate) diskriminiert zudem Halter mit besonders ökonomischer Fahrweise, dies umso mehr wie neue Berechnungsgrundlagen ein unökonomisches Fahrprofil abbilden.

2. Verletzung Verursacherprinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz:

Die Erosion der Kfz-Steuereinnahmen unter NEFZ ist unbestritten, jedoch von den Herstellern und nicht von den Haltern verursacht (jahrelanges "Cycle Beating"). Die schlagartige Umstellung des Prüfstandszyklus führt zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Steuerlast, hier bei vergleichbarem Fahrzeug im Bereich einer Verdoppelung (1.0 TSI 115 PS, VW Polo mit 40 EUR/Jahr nach AutoBild 40/2018, Seat Arona mit 58 EUR/Jahr nach AutoBild 44/2018).

 

3. Verletzung Anreizprinzip und Transparenzanforderungen:

Für die Grundlast der Kfz-Steuer war jahrzehntelang die Emissionsklasse maßgebend. Situation heute ist, dass modernere Fahrzeuge mit besserer Emissionsklasse doppelt so hoch besteuert werden wie ihre Vorgänger (Modelljahr 2018 vs. 2019 / Euro 6d-TEMP mit Partikelminderung bei Otto, NOx-Minderung bei Diesel). Entscheidung und Kommunikation zur Zyklus-Umstellung für die Kfz-Steuer Berechnung widersprechen demokratischen und verbraucherschutzrechtlichen Kriterien (z.B. anderen rechtlichen Regelungen wie der Pkw-EnVKV), offensichtlich in der Annahme von Geringfügigkeit und Gutgläubigkeit (Täuschungstatbestand).

 

4. Verrechnung mit Pkw-Maut unzulässig, Kfz-Steuer vor Neuordnung, Antrag auf Aussetzung bis Klärung:

Laut EuGH ist die geplante Absenkung der Kfz-Steuer für Inländer zur Verrechnung von Straßenbenutzungsgebühren nicht rechtskonform. In der Konsequenz entfällt die Rolle einer (erhöhten) Kfz-Steuer als "Maut-Faustpfand". Bis zu einer Neuregelung beantrage ich die Aussetzung der (erhöhten) Kfz-Besteuerung nach WLTP.

Würdest du bitte auch das Antwortschreiben der Steuerbehörde in dieser Ausführlichkeit posten? Du kannst gerne alle auf dem Papier befindlichen Namen schwärzen. Mich interessiert nur die Antwort auf deine m.E. berechtigten Einwände. Wo hast du das her? Gibt's da nen Vordruck evtl. von einer Verbraucherschutzvereinigung?

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 19:45

Wenn's klappt Glückwunsch. Ohne mich arg mit der Thematik auseinanderzusetzen:

Zur Berücksichtigung der Umstellung von NEFZ auf WLTP und der Übergangsfristen, wurde das Kfz-Steuergesetz entsprechend angepasst. So sieht das „Sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 6. Juni 2017“ vor, dass mit Erstzulassung ab 1. September 2018 der CO2-Wert nach WLTP bei der Berechnung der Kfz-Steuer zu Grunde gelegt wird.

Dies im Gesetzesblatt veröffentlicht.

Die Behörde hat im ersten Schritt nur den Eingang des Einspruches bestätigt. Mein Ziel ist es, das ganze Thema größer zu machen (ggf. über Petition, Massenmedien, Verbände, etc.) und auf die Abschaffung dieser schwachsinnigen Besitzsteuer hinzuwirken. An alle die jetzt auf Entlastung hoffen … Nein, mir geht es um keine weitere Mehrbelastung. Meine Prognose ist, dass sowohl die allg. Straßenbenutzungsgebühr (Pkw-Maut) als auch die CO2-Besteuerung auf Kraftstoff (bzw. die Umdeklarierung der Mineralölsteuer) spätestens zur nächsten Legislaturperiode 2021 kommen werden.

Oh man... Immer dieses gegen alles und jedes Einspruch einlegen. Es wurde vom Händler bereits angesprochen und du hast es unterschrieben ausserdem weiß man das mittlerweile der WLTP Wert berechnet wird!

Ich bezahle 112 Euro, für meine 116 PS mit DSG. Mein Nachbarn hat ein neuen Tiguan mit Diesel gekauft, der bezahlt das vierfache ?? Das ist Abzocke??

am 26. August 2019 um 14:20

Zitat:

@kolpet58 schrieb am 2. Juli 2019 um 17:55:09 Uhr:

Hallo,

ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen.

Für meinen T-Cross, 1.0 TSI, 85 KW, Schalter, EZ 16.06.19, muss ich 94,-€ berappen.

Gruß

Peter

Gleiche Maschine, angemeldet am 05.08.19 .... Freitag kam Steuerbescheid über genau 100,-

Gruß

ralle

Habe zwischenzeitlich meinen Kfz-Steuerbescheid für den T-Cross erhalten. Darin wurde eine Jahressteuer von 110 Euro festgesetzt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen