KFZ Steuer nicht abgebucht

Hallo zusammen,

ich weiss, dass es hier das KFZ Versicherungsforum ist allerdings habe ich kein passendes gefunden.
Bitte dann notfalls in das korrekte Unterforum verschieben.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe am 02.01.2014 einen Golf umgemeldet und einen Halterwechsel durchgeführt.
Ca. 4 Wochen später habe ich den Steuerbescheid erhalten.
Dort ist erwähnt, dass sich die Abbuchung der KFZ Steuer bedingt durch die Umstellung von Straßenverkehrsamt auf die Zollämter verzögert.
Spätestens soll die Abbuchung jedoch bis zum 28.02.2014 erfolgen.
Abgebucht wurde immer noch kein Geld.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass ich vergessen wurde und nachfragen beim Straßenverkehrsamt tue ich auch nicht aber könnt ihr mir hier eine Info geben?

Vllt hat jemand dieselben Erfahrungen bereits gemacht.

Danke vorab und einen angenehmen Tag

Beste Antwort im Thema

Gott vergisst,
Ämter nie!

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tja, ich wundere mich auch schon seit knapp 2 Monaten ob die Kollegen im Amt (Bayern) 2014 zum Partyjahr erklärt haben. Das Restgeld für die Abmeldung meines alten Fahrzeugs kam nach 1 Woche aber den A6 wollen sie irgendwie weder per Bescheid noch per Abbuchung besteuern. Mal schauen ob das mit der Steuererklärung auch so lange dauert bis die erste Aufforderung kommt. 😁

Hallo,

erst durch den Kontoauszug von heute wurde mir bewußt, daß die Kfz-Steuer für mein Fahrzeug nicht wie sonst üblich Mitte Februar, sondern erst jetzt mit fast dreimonatiger Verspätung, abgebucht wurde.

Früher lautete der Buchungstext "Landeskasse ..." jetzt ist da zu lesen "Bundeskasse Trier DS - Kiel ...". Trier => NRW, Kiel => SH und selbst wohnen wir seit wenigen Jahren in Niedersachsen. Wie auch immer; offensichtlich hat der Zoll Probleme mit Lastschrift, und dank eurer Beiträge weiß ich ja jetzt, daß das alles völlig normal ist.

Aber: Hätte ich die ausbleibende Abbuchung bereits im Februar/März festgestellt und hätte ich zudem erfahren, daß nun der Zoll für die Kfz-Steuer zuständig ist, dann hätte ich mich wohl selbst proaktiv um eine Klärung bemüht. Zoll und Steuerschulden ist so ein spezielles Thema.

Gruß Rüdiger

Na, hoffentlich wissen die in Trier auch, dass sie neuerdings zu NRW gehören. Die halten sich nämlich immer noch für eine kreisfreie Stadt im Westen des Landes Rheinland-Pfalz, viertgrößte Stadt hinter Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Koblenz.

Gruß
Peter

Die Zuordnung bei den Hauptzollämtern ist sogar Länder übergreifend. Für uns mit Wohnsitz in Niedersachsen ist das HZA Itzehoe (Schleswig Holstein) zuständig.
Obwohl ich mit dem korrekten Vordruck 032021 vom Zoll die Abbuchungsermächtigung erteilt habe, will man meine €uronen bisher nicht haben.
Irgendwann werden sie aber schon kommen und abbuchen. Vergessen tun die nichts.

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Zulassung am 14.2., dort auch erstmals Kontodaten angegeben. Bislang hatte ich immer noch nach Rechnungserhalt überwiesen.
Dann nach ein paar Wochen den neuen Bescheid bekommen, Abbuchung wird angeblich bis spätestens 14.5. erfolgen. Und? Haha, nix wars.
Hab dann ne Mail geschrieben, daß die im Bescheid erwähnten Kontodaten korrekt seien und ich daher keine Mahngebühren für verspätete Abbuchung zahlen werde.
Anrufen geht da ja nicht, da das tolle Callcenter in Drääsdn ganztägig besetzt ist. Keine Warteschleife, einfach nur besetzt.

Hast du was anderes erwartet? Das ist ein einziges Chaos.
Meine Zulassung war Anfang Februar, Bescheid liegt seit Anfang April vor. Abgebucht wird bisher nicht.

Ich werde ebenfalls nichts machen, mehr als Abbuchungsermächtung bei Anmeldung, per Fax und Post nach Erhalt des Bescheids - weil Abbuchungsermächtigung angeblich nicht vorliegt, man ohne diese aber gar keine Zulassung bekommt - geht nicht.

Zulassung war 1.03 heute wurde dann abgebucht 😉

Zulassung am 28.03 - Abbuchung heute von Bundeskasse Trier.

so, nun wurde auch bei mir abgebucht. endlich kann ich wieder ruhig schlafen. hatte echt schiß, daß der staat pleite geht ohne meine kohle und einfach die straßen hochklappt!

Jetzt ist es passiert! Anmeldung am 03.02.2014, KfzStAbbuchung morgen am 30.05.2014.
Die Abrechnung nach Abmeldung des Vorgängers kam zwei Wochen früher.

Jetzt bin ich mal gespannt, was mit unserem ehemaligen Zweitwagen passiert.
Abmeldung am 11.05.2014, nächste Zahlung würde am 06.06.2014 fällig.
Buchen die noch mal ab, drücke ich einfach den Stornierbutton. Das macht dann richtig Arbeit.

Hallo liebe Community!

Ich bin neu hier und bin auf diesen Fred gestoßen, da bei mir die Kfz-Steuer immer im Mai abgebucht wurde - nur diesen Monat noch nicht... Auf Nachfrage beim zuständigen Finanzamt erfuhr ich, dass nunmehr das Hauptzollamt in Duisburg zuständig sei. Nach einem interessanten Telefonat mit der Dame dort erfuhr ich, dass die Abbuchung meiner Kfz-Steuer außergewöhlicherweise "angestoßen" werden muss, da wohl irgendwie die Abbuchung im System nicht automatisiert erfolgt...
Auf meine Nachfrage hin, auf welcher Rechtsgrundlage hin sie denn nun meint, von meinem Konto einfach Geld abbuchen zu dürfen, reagierte sie etwas verdutzt. Ich meinte dann zu ihr, dass die seinerzeit ausgestellte Einzugsermächtigung/Teilnahme am Lastschriftverfahren dem Finanzamt erteilt wurde - und nicht dem Hauptzollamt Duisburg! Auf Nachfrage durch die nette Dame wiederum bei ihrem Vorgesetzten teilte sie mir mit, dass das so absolut korrekt sei, da der Einzug der Steuern "Bundessache" sei und das Hauptzollamt hier befugt sei, die Steuern zu erheben und auch abzubuchen..............?!?

Meine Frage nun an Euch: Habt ihr euch darüber mal Gedanken gemacht?
Die "Steuerschuld" ist unbestritten, Zahlungsunwillig bin ich auch keineswegs! Aber wenn ich mir vorstelle, dass solche "Einzugs/Lastschrift-Vollmachten" einfach von Hinz zu Kunz übertragen werden können, dann wird mir plötzlich ganz anders!

Was meint ihr dazu?

Gruß aus dem Pott

Thomas

Meine KFZ Steuer wurde pünktlich abgebucht. 30 Tage vorher wurde sogar die Kontodaten meinerseits geändert. Alles bestens (Hamburg)

Ich sehe da kein Problem. Zwar muss man bei Anmeldung eines Fahrzeugs eine Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer angeben. Aber diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden (dann muss man halt überweisen) und selbst bereits eingezogene Lastschriften können jedenfalls innerhalb bestimmter Fristen zurückgebucht werden.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Tosalo66


Meine Frage nun an Euch: Habt ihr euch darüber mal Gedanken gemacht?

ja (schon berufsmäßig 🙂).

Die Kfz-Steuer steht seit 1. Januar 2009 allein dem Bund zu. Seitdem werden die Finanzämter im Wege der Organleihe für den Bund tätig (steht auch so im Steuerbescheid). Da zudem die Einzugsermächtigung nur für die Kfz-Steuer erteilt wurde (bei der Zulassung), ist diese Ermächtigung auch nur für diese Steuerart erteilt. Das Finanzamt konnte auch früher nicht andere Steuern wegen der Kfz-Steuerermächtigung einziehen. Mit dem Auslaufen der Organleihe geht die Verwaltung von den Finanzämtern auf den Bund über (konkret auf die Bundeszollverwaltung). Durch diese gesetzliche Regelung kommt es zu einem Beteiligtenwechsel, so dass die vorhandenen Einzugsermächtigungen auf den Bund als quasi Rechtsnachfolger übergehen.

Ist also alles rechtlich einwandfrei gelaufen. Kommt übrigens dann und wann auch in der Wirtschaft vor. Wenn Du z.B. Deinem Energieversorger (A-AG) eine Einzugsermächtigung erteilt hast, der dann mit einem anderen Unternehmen (B-AG) fusioniert (nun AB-AG), gilt die der A-AG erteilten Ermächtigung auch für die AB-AG, da diese Rechtsnachfolger geworden ist.

Viele Grüße

Peter

letztes Jahr im Stueerbescheid stand das die KFZ Steuer jedes Jahr absofort bis spätestens 29.04 abgebucht wird (Einzugermächtigung wurde bei anmeldung des mustangs letztes jahr erteilt, gehtja nicht anders)

Was soll ich sagen, bis jetzt nix abgebucht, na wenn die meine 494 euro nicht wollen 🙂

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