KFZ Steuer nicht abgebucht

Hallo zusammen,

ich weiss, dass es hier das KFZ Versicherungsforum ist allerdings habe ich kein passendes gefunden.
Bitte dann notfalls in das korrekte Unterforum verschieben.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe am 02.01.2014 einen Golf umgemeldet und einen Halterwechsel durchgeführt.
Ca. 4 Wochen später habe ich den Steuerbescheid erhalten.
Dort ist erwähnt, dass sich die Abbuchung der KFZ Steuer bedingt durch die Umstellung von Straßenverkehrsamt auf die Zollämter verzögert.
Spätestens soll die Abbuchung jedoch bis zum 28.02.2014 erfolgen.
Abgebucht wurde immer noch kein Geld.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass ich vergessen wurde und nachfragen beim Straßenverkehrsamt tue ich auch nicht aber könnt ihr mir hier eine Info geben?

Vllt hat jemand dieselben Erfahrungen bereits gemacht.

Danke vorab und einen angenehmen Tag

Beste Antwort im Thema

Gott vergisst,
Ämter nie!

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Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von doggy1989


Komme aus NRW, Duisburg.

damit gehörst Du - wie alle Halter in NRW - zur Erstumstellungstranche. Seit 15. Februar 2014 ist da der Zoll zuständig. Nachfragen würd' ich daher bei denen, woran es hängt.

Was machst Du wenn z.B. beim Datentransfer die Einzugsermächtigung nicht gespeichert wurde? Dann bist Du in den Akten säumig und das Vollstreckungsverfahren beginnt (und dies ist beim Amt a) schneller als durch den Gerichtsvollzieher und b) i.d.R. nachhaltiger). Ach ja, Freimonate etc. kannst Du in Zusammenhang mit dem Amt vergessen. Sollte da ein Fehler liegen, wirst Du davon nicht wirklich was mitbekommen (oder maximal, dass man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt). Deinen Aufwand und Kosten wirst Du nicht ersetzt bekommen, da Du hierfür das Verschulden nachweisen müsstest. Dies kannst Du vergessen, da dies i.d.R. nie klappt.

Viele Grüße

Peter

PS: Steuern zahlen ist übrigens eine Bringschuld. Auch wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss man sich darum kümmern, wenn's irgendwo klemmt.

Selten jemand gesehen, der so sturr ist.

Aber gut. Wer nicht hören will muss zahlen.

Mir wäre der ganze Aufwand auf alle Fälle viel zu blöd.

Wer zahlt hat Frieden. Fertig.

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von 212059



Zitat:

Original geschrieben von doggy1989


Komme aus NRW, Duisburg.
damit gehörst Du - wie alle Halter in NRW - zur Erstumstellungstranche. Seit 15. Februar 2014 ist da der Zoll zuständig. Nachfragen würd' ich daher bei denen, woran es hängt.

Was machst Du wenn z.B. beim Datentransfer die Einzugsermächtigung nicht gespeichert wurde? Dann bist Du in den Akten säumig und das Vollstreckungsverfahren beginnt (und dies ist beim Amt a) schneller als durch den Gerichtsvollzieher und b) i.d.R. nachhaltiger). Ach ja, Freimonate etc. kannst Du in Zusammenhang mit dem Amt vergessen. Sollte da ein Fehler liegen, wirst Du davon nicht wirklich was mitbekommen (oder maximal, dass man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt). Deinen Aufwand und Kosten wirst Du nicht ersetzt bekommen, da Du hierfür das Verschulden nachweisen müsstest. Dies kannst Du vergessen, da dies i.d.R. nie klappt.

Viele Grüße

Peter

PS: Steuern zahlen ist übrigens eine Bringschuld. Auch wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss man sich darum kümmern, wenn's irgendwo klemmt.

Hallo Peter,

danke fuer das Feedback.
Was bei denen verloren geht interessiert mich nicht.
Auf dem Steuerbescheid ist die Kontonummer doch korrekt vermerkt und meine Kontoauszüge können alles belegen. Daher ist das Nachweisen garkein Problem...

Ich warte und werde es dann ja sehen.
Ggf. rufe ich an und frage nach warum die Heinis das verbockt haben ...

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Selten jemand gesehen, der so sturr ist.

Aber gut. Wer nicht hören will muss zahlen.

Mir wäre der ganze Aufwand auf alle Fälle viel zu blöd.

Wer zahlt hat Frieden. Fertig.

Amen

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Mmm,

du erinnerst mich sehr an einen Kollegen - der suhlt sich auch lieber in den Fehlern anderer statt zwei Minuten für die Lösung des Problems zu investieren.

Es gibt halt problemorientierte Menschen und lösungsorientierte Menschen...

Hallo, ich weis ja nicht ob der der Steuerschuldige jetzt auch noch dafür sorgen muss, das der Zoll, die Steuer abbucht und dort anrufen soll, damit die abbuchen.
Er muss ja nur die richtige Kontonummer (steht ja auch richtig auf dem Steuerbescheid) angeben und schauen das genug Geld auf seinem Konto ist, das abgebucht werden kann.
Wer weis warum die nicht abbuchen, haben vielleicht keine Zeit.
Ich glaub die werden sich schon melden, wenn was nicht klappt und ihm noch vorher eine Mahnung schicken ,bevor sie das Auto stilllegen lassen.
Zahlen muss er ja eh.

Grüße
Klaus

Bleib cool. Bei mir ist es genauso. Trotz Steuerbescheid und angegebenen Datum erfolge bis jetzt noch keine Abbuchung. Aber sie wird kommen , das ist so sicher wie das Amen in der Kirche 🙂

Bei uns in Niedersachsen ist die Zuständigkeit für die KfzSteuer schon vom Finanzamt auf ein Hauptzollamt übergegangen.

Wie in allen Ländern kann man auch hier ein Fahrzeug nur anmelden,wenn gleichzeitig eine Abbuchungsermächtigung für ein Bankkonto erteilt wird.
Dies habe ich bei der Zulassung Anfang Februar d.J. auch gemacht.

Jetzt erhalte ich heute den KfzSt-Bescheid vom zuständigen Hauptzollamt Itzehoe.
Hierin werde ich aufgefordert, den fälligen KfzStBetrag bis zum 14.04.2014 auf das Konto ..... zu überweisen.. Nirgendwo steht etwas von Abbuchung.

Jetzt frage ich mich, warum fordert man dann eine Abbuchungsermächtigung, wenn man diese gar nicht beachtet?
Ich habe jetzt erst mal eine mail an das HZA geschickt mit der Bitte um Klärung.

Könnt ihr ähnliches berichten oder läuft das bei euch einwandfrei mit der Abbuchung?

Fortsetzung vom vorhergehenden Bericht:

Auf meine mail hin hat mir das HZA Itzehoe mitgeteilt, von mir liege keine wirksame Abbuchungsermächtigung vor. Diese könne aber mit dem Vordruck 032021 unter www.zoll.de noch nachgeholt werden.

Da frage ich mich, wo meine Abbuchungsermächtigung geblieben ist, denn ohne diese bekommt man seit Jahren gar kein Fahrzeug zugelassen.
Um mir weitere Schwierigkeiten zu ersparen, habe ich den Vordruck des Zolls mit der Nr. 032021 rechtzeitig noch vor dem Zahlungstermin heute an das HZA per Post und Fax zugeschickt.

Der bei der Zulassungsstelle dort vorrätige Vordruck entsprach nicht exakt dem Vordruck 032021, aber er enthielt alle erforderlichen Angaben, wie Abbuchungsermächtigung, Konto-Nr. und BLZ.
Offenbar reichte das dem HZA wohl nicht. Insoweit hat man diesen wohl aus formellen Gründen abgelehnt.

Nur an an einem Formular wird es nicht liegen. Fehlende Abbuchungen infolge der nicht reibungslosen Umstellung von den Finanzämtern auf den Zoll sind derzeit eine Massenerscheinung: Die Kfz-Steuereinnahmendes Bundes sind deshalb im Februar 2014 gegenüber dem Vorjahresmonat um über 27% eingebrochen. 
Die Lastschriften wird der Fiskus bzw. Zoll natürlich in den kommenden Monaten nachholen.

Die Steuer wurde uebrigens abgebucht wie erwartet

Natürlich wird die KfzSt irgendwann abgebucht. Aber woher sollte ich wissen, daß die hier bei der Zulassungsstelle ausliegenden Abbuchungsvordrucke offenbar nicht anerkannt werden, weil sie wohl nicht dem Vordruck 032021 des Zolls entsprechen.

Wird nicht rechtzeitig gezahlt, fallen Säumniszuschläge von 1%/Monat an. Mein Zahlungstermin ist am 4.4.2014. Ich werde jetzt nichts mehr machen, nachdem ich den Vordruck 032021 an das HZA geschickt habe.

Wenn jetzt noch was schief läuft, muss das eben anderer Stelle geklärt werden.
Da werden sicherlich noch andere "Klöpse" kommen, bis das alles reibungslos läuft.

Die Bediensteten des öD müssen ja jetzt erst mal ausrechnen, wie viel in € und Cent ihnen die erstreikte Gehaltserhöhung bringt. Das ist doch viel wichtiger.
Ich höre schon den Aufschrei der Wirtschaft, wenn alle jetzt noch anstehenden Tarifverhandlungen gleiche Ergebnisse einfordern.
Aber es ist ja auch leicht, das Geld, was man nicht selber verdient hat, auszugeben. Wenn´s nicht reicht, was soll´s, da wird dann mal eben an der Steuerschraube gedreht.

Hallo,

aus meinen Kontoauszügen konnte ich entnehmen, das die KFZ-Steuer am 24.04.2014 für den Zeitraum vom 31.01.2014 bis zum 30.01.2015 abgebucht wurde.
Nur aufgrund des aktuellen Kontoauszuges ist mir überhaupt aufgefallen, das die KFZ-Steuer noch nicht abgebucht war. Das wurde ja jetzt von der Bundeskasse Trier mit ca. 3-monatiger Verspätung nachgeholt. Ich wohne in NRW.

Gruß

Peter

Zulassung am 1.März,KFZ-Steuer bis heute noch nicht abgebucht

Mir egal,werde da nicht nachhaken.Soll wohl im Laufe des Jahres abgebucht werden 😉

Ich komme aus Niedersachsen, hier wurde auch schon auf Einzug durch den Zoll umgestellt.

Das hat dazu geführt, dass die KFZ-Steuer von unserem vorhandenen Auto ca. 8 Wochen zu spät eingezogen wurde. Für ein Anfang Februar angemeldetes Auto habe ich die Tage erst den Steuerbescheid erhalten (nach fast 3 Monaten!) mit der Ankündigung des Einzugs für Anfang Mai. Ich bin gespannt! Offensichtlich haben die dank dieser Umstellung massive Probleme. 😉

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