KFZ-Schilder online erwerben und zur Zulassungsstelle mitbringen möglich?!
Hallo zusammen,
die KFZ-Schilder an meinem 991 sehen nicht mehr schön aus und ich möchte für die nächste Saison neue.
Wir haben bei uns im Ort zwei Zulassungsstellen bei denen Fahrzeuge an -bzw. abgemeldet werden können aber bei nur einer davon kann man Schilder anfertigen lassen.
Ich bevorzuge die Zulassungsstelle ohne die Möglichkeit Schilder anfertigen lassen zu können da die Wartezeit hier erheblich kürzer ist.
Ich hatte jetzt die Idee mir meine Schilder im Internet zu bestellen und dann zur Zulassungsstelle mitzubringen.
Hat von Euch schon jemand neue Schilder im Internet oder sonst wo erworben und zur Zulassungsstelle mitgebracht? Klappt das?
Danke
23 Antworten
Zitat:
@BMWler1983 schrieb am 1. November 2017 um 14:41:12 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 1. November 2017 um 14:38:03 Uhr:
Was steht da anderes, oder hast Du ein zulassungsfreies Fahrzeug?
Und außerdem willst Du doch nur vorübergehend Stilllegen und nicht außer Betrieb setzten.Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder FahrzeugbriefBei zulassungsfreien Fahrzeugen ist separat
Also so lese ich das
Du hast aber keine Außerbetriebsetzung, also endgültige Abmeldung.
Nur hier werden beide ZUB´s eingezogen bzw. ungültig gemacht.
Bei Dir ist es eine vorübergehende Stillegung und da wird nur ZUB I benötigt.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 1. November 2017 um 14:45:26 Uhr:
Zitat:
@BMWler1983 schrieb am 1. November 2017 um 14:41:12 Uhr:
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder FahrzeugbriefBei zulassungsfreien Fahrzeugen ist separat
Also so lese ich das
Du hast aber keine Außerbetriebsetzung, also endgültige Abmeldung.
Nur hier werden beide ZUB´s eingezogen bzw. ungültig gemacht.Bei Dir ist es eine vorübergehende Stillegung und da wird nur ZUB I benötigt.
Was ist der Unterschied zwischen vorübergehender oder endgültiger Stilllegung?
Seit dem neuen Zulassungsrecht vom März 2007 muss der Kfz Besitzer sich nicht mehr entscheiden, ob er das Auto vorrübergehend oder endgültig stilllegen lassen will. Jeder Wagen wird einfach maximal sieben Jahre stillgelegt. Innerhalb der sieben Jahre kann man das Fahrzeug wieder anmelden, nach Ablauf der sieben Jahre wird das Fahrzeug endgültig stillgelegt. Möchte man das Auto direkt abmelden, bedarf es eines Verwertungsnachweises. Diesen Nachweis bekommt man bei allen zertifizierten Annahmestellen von Altwagen.
Sehe gerade, daß Du weder Abmelden noch vorübergehend Stillegen willst, sondern lediglich die Schilder erneuern.
Da reichen die ZUB I, die alten und die neuen Schilder.
Nee, er will "über den Winter stilllegen". Das wäre der richtige Zeitpunkt, mal über Saisonkennzeichen nachzudenken. 😉
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Zitat:
@Twinni schrieb am 1. November 2017 um 14:55:01 Uhr:
Nee, er will "über den Winter stilllegen". Das wäre der richtige Zeitpunkt, mal über Saisonkennzeichen nachzudenken. 😉
Hätte mich ja schon entschieden zu Saisonkennzeichen aber leider gibt es meine Initialen nicht ;-). Das nenne ich Luxusproblem :-D
da die alten Schilder eh entwertet sind vom abmelden, kannst du im Frühjahr einfach neue mitbringen und die werden dann wieder von der Zulassungsstelle gestempelt/zugelassen. Wo ist das Problem.
Mit entwertete Kennzeichen kann man allerdings zum TÜV, Werkstätten und allen anderen nötigen Fahrten für die Erlangung der Zulassung fahren. Mit neuen/nachgemachten Kennzeichen geht das nicht so einfach, da diese noch nicht zugelassen waren, damit meine ich die Schilder selber. Die Schilder selber ist ein Dokument was zugelassen sein muss.
Alte Schilder aufheben, neue machen lassen und im Frühjahr die neuen Schilder ganz normal stempeln lassen. Die vorige Nummer gilt 1 Jahr nach Abmeldung/vorübergehender Stilllegung, danach kann die Nummer neu vergeben werden!
Der letzte Satz trifft nicht ( mehr ) so zu.
Früher war das so - aber seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordung (FZV) gibt es u.a. die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und das Kennzeichen kann nach Außerverkehrsetzen / Stillegen ( auch bei vorübergehender ) sofort wieder vergeben werden - es sei denn, man reserviert sein Kennzeichen ausdrücklich.
Zur ursprünglichen Frage:
Klar kann man Schilder online erwerben und jederzeit neu stempeln / siegeln lassen.
In jedem Fall die originalen Siegel nicht vorher entfernen - das kann Ärger geben - habe schon mitbekommen, als jemand mit entsiegelten Schildern sein Fahrzeug stilllegen wollte - der musste eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Siegel nicht andersweitig verwendet wurden.
Nur so als Tipp nebenbei.
Zitat:
@V8-Triker schrieb am 1. November 2017 um 21:47:16 Uhr:
Mit neuen/nachgemachten Kennzeichen geht das nicht so einfach, da diese noch nicht zugelassen waren, damit meine ich die Schilder selber.
Stimmt nicht so ganz - im Rahmen einer Neuzulassung kann man mit den ungestempelten
Schildern innerhalb des Zulassungsbezirks sowohl zum TÜV , als auch direkt bzw im Anschluss zur Zulassungsstelle fahren.
Praktisch reserviere ich mir immer ein Wunschkennzeichen , bestelle die Schilder günstig auf Ebay,
und habe diese am Tag der Zulassung dann gleich parat. Die eVB von der Versicherung natürlich auch.
Nicht ganz.man darf nur mit noch nicht zugelassenem fahrzeug mit reservierten angebrachten schilder auf direktem weg zur zulassungs stelle fahren,nicht zum tüv,nicht mal eben zum krankenhaus usw.das ist sonst fahren ohne versicherungsschutz und man bekommt ne anzeige wegen verstoß gegen das pflichtversicherungs gesetz.
das fahrzeug muss aber auch im selben bezirk sein bzw in der selben stadt.also.nicht in Dortmund ein auto kaufen und dann nach köln zum anmelden fahren,da muss man ein überführungs kennzeichen haben,rote nr oder mit hänger.
Reservierte kennzeichen kannst du überall kaufen,müssen aber den stempel oben links im eu kranz haben.glaube din stempel oder sowas.
hab den ganzen driss schon paar mal durch