Kfz-Schaden durch Person. Versicherungsfall ?
Hallo zusammen,
meine Partnerin hat vor kurzem ein Kind angefahren, das ohne auf den Verkehr zu achten auf die Strasse gerannt ist. Zum Glück hat das Kind nur leichte verletzungen davon getragen.
An unserem Fahrzeug ist durch den Aufprall die Motorhaube beschädigt worden. Jetzt habe ich mich bei unserer Kfz-Versicherung erkundigt, ob die für den Schaden an der Motorhaube aufkommen. Die Dame sagte mir, da wir nicht Vollkasko versichert sind, wird der Schaden nicht übernommen.
Ist das so korrekt?
Würde mich um Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
Lieber robby36:
Frei nach Dieter Nuhr:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.....................halten"
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Also zum einen ist die Regelung der Kinder so, dass wenn einem Kind bewusst ist, dass man etwas nicht machen darf, die Kinder ab 7 Jahre schon versichert sind. Die Grauzone bis 10 Jahre ist nur wenn das Kind die Unrechtmässigkei des Handelns nicht wusste..
Ich weiss jetzt nicht, was dieses Kauderwelsch überhaupt bedeuten soll, ganz nebenbei werden da noch Versicherungsschutz und gesetzliche Haftungsgrundlagen durcheinander gebracht.
1. Kinder haften für Schäden bis zum 7. Lebensjahr nicht - Punkt.
2. Kinder haften für Schäden im Strassenverkehr bis zum 10. Lebensjahr nicht-Punkt.
Dies sind gesetzliche Regelungen zum Schutze der Kinder, insbesondere im Strassenverkehr!
VERSICHERT im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Kinder ab deren Geburt.
Die Frage ist nur, wie der Haftpflichtversicherer mit erhobenen Ansprüchen umgeht, sprich ob er diese mangels Haftung des Kindes zurückweist oder dennoch reguliert, weil ein entsprechender Passus im Vertrag angebracht ist (Begründung hierfür hat Krypton ganz anschaulich dargestellt).
Hier gibt es keine Grauzone, das sind klare und eindeutige GESETZLICHE Vorgaben.
Was du da zusammenschmierst mit Einsichtsfähigkeit usw. betrifft ältere Kinder, wenn das Thema "Vorsatz" oder "Bedingter Vorsatz" ins Spiel kommt.
Dass das Kind hier VORSÄTZLICH in das Auto gerannt ist, steht hier nicht ernstlich zur Diskussion, oder?
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Solche Schäden haben wir schon häufiger gehabt.. Unter 7 Jahren geht es nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht.
Geht WAS nur über die Verletzung der Aufsichtspflicht?
Und nochmal den obigen Absatz von mir durchlesen!
Zitat:
Original geschrieben von robby36
In diesem Falle rennt ein Kind auf die Strasse. Das passiert einem Erwachsenen auch wenn er nicht aufpasst. Da das Kind über 7 Jahre ist, würde die Hafpflicht der Eltern auch zahlen müssen... aaaaaaaaber...:Wenn im Straßenverkehr ein Kind angefahren wird, lehnt so ziemlich JEDE Versicherung eine Schuld ab.Man muss immer so fahren , dass man sowas verhindern kann.Auch wenn es nicht möglich ist.
Selten so viel Dummfug in einem einzigen Posting gelesen (nicht einmal bei der Backware mit Obstauflage)!
Kinder UNTER 10 Jahren - unter ZEHN ZEHN ZEHN ! Jahren haften nicht im Strassenverkehr!
Wie oft den noch zum Kuckuk?!
Eine Versicherung lehnt also "die Schuld ab".
Auch mal was neues.
Die Versicherung kann höchstens im Namen des Versicherten die erhobenen Ansprüche mangels Haftung des Versicherten zurückweisen - mehr aber auch nicht.
Oder gibt es vielleicht schon eine Versicherung, bei welcher eine Jungfrau ihre Unschuld versichern kann (Angebote bitte per PN an mich).
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Eigentlich muss jetzt von der Krankenversicherung des Kindes eine Forderung an die KFZ Haftpflichtversicherung des Verursachers kommen. Und das kommt auch. Die Schuld wird hier zu 99 % beim Autofahrer liegen, denke ich.. Leider
Nonsens.
Behauptet der Autofahrer eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern und will diese zur Haftung heranziehen, so kommt es sehr wohl auf die Einzelumstände des Unfalles an.
Warum allerdings der Autofahrer zu 99,% haften soll, wenn ihm ein Kind in das Auto rennt, das ist wohl niemandem hier erklärlich.
Die Haftung aus Betriebsgefahr kommt natürlich zum Tragen, der Rest ist abhängig von den Umständen des Unfalles.
Und die Krankenkasse des Kindes macht ihre Forderungen entweder aufgrund eines bestehenden Teilungsabkommens geltend oder aber nach Sach- und Rechtslage (die hier genauso Anwendung findet).
Nochmal die dringende Bitte:
Verschone uns mit deinem (fehlerhaften) Achtelwissen (das reicht nicht einmal zu einem Halb- oder Viertelwissen).
Mit einem solchen Nonsens ist hier nämlich niemandem geholfen.
Danke für dein Verständnis.
22 Antworten
Wäre es nicht eine gute Idee, die Versicherung zu fragen. Die weiß es wahrscheinlich ganz genau!
Gruß situ
Hi,
wie ja oben ausfühlich beschrieben wir dem Autofahrer immer die Schuld zugesprochen,auch wenn er eigentlich völlig unschuldig ist.
So können die Kosten für die Behandlung aber der Versicherung des Autofahrers aufgehalst werden.
Allerdings dachte ich das geht für den verischerungsnehmer kostenneutral ab und man wird ein einem solchen Fall net hochgestuft!?
Aber drüber wissen die Fachleute sicher besser bescheid
Gruß Tobias
hallo,
dies wird so sein.
Schließlich wurde der Vertrag belastet - ob Personen- oder Sachschaden spielt keine Rolle.
Selbst wenn derzeit die endgültige Schuldfrage noch nicht geklärt ist (ist sie das?), muss die Versicherung nach der Schadenmeldung eine Rückstellung für diesen Schaden bilden.
Sie stuft dahingehend dann auch erstmal zurück.
Sollte sich am Ende keine Leistungspflicht ergeben, wird der Vertrag wieder rückwirkend schadenfreri gestellt.
Grüße
Schreddi
Habe erst jetzt nach Anfrage die Antwort von meiner Versicherung erhalten, das die Rückstufung der SFK vom Unfall (Personenschaden) stammt.
Ich finde das ziemlich ungerecht meiner Versicherung. Denn Schließlich war meine Partnerin nicht Schuld am Unfall. Dazu sitze ich noch auf den Kosten meiner Motorhaube.
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Hi,
wie gesagt das ist seit einigen Gesetzlich so geregelt das der Autofahrer bei Kindern bis 10 Jahren immer Schlud bekommt ( Abrechnungstechnisch). Auch wenn deine Frau für den Unfall absolut nix kann.
Ist schon ein wenig unglücklich die Regelung. Aber scheinbar wird da von dem allgemeinen Betriebsrisiko eines KFZ ausgegangen.
Nach dem Motto wenn ihr kein Auto hättet wäre dem kind auch nix passiert.
Gruß Tobias
Hallo,
ob fair oder nicht fair, sei dahingestellt.
Die Schuld ermittelt nicht die Polizei und nicht Du - im Zweifel tut dies ein Gericht.
Hat Deine Versicherung denn Leistungen erbracht?
Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Schadens?
Frag doch mal in der Schadenabteilung nach - die müssen Dir dies sagen können.
Sollte bisher nix geleistet worden sein kann der Schaden dann irgendwann auch wieder freigestellt werden (vor Ablauf der eigentlichen Frist von 3 jahren in der Ansprüche geltend gemacht werden können).
Bis dahin handelt die Versicherung nur gesetzeskonform, da sie - wie ich beschrieb - eine Rückstellung bilden muss für den evtl. noch zu regulierenden Schaden.
Grüße
Schreddi