- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- KFZ Schaden durch fliegenden Sonnenschirm
KFZ Schaden durch fliegenden Sonnenschirm
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert:
Meine Nachbarn haben ihren Sonnenschirm aufgestellt, dieser war ausreichend gesichert.
Wetterlage: sonnig, leicht windig
Als eine Windböe aufkam, war keiner der Beteiligten am Schirm...
Dieser ist abgebrochen und auf mein neues Auto gefolgen, welches auf meinen priv. Stellplatz geparkt war.
Schaden in Höhe von 1200Euro.
Wer haftet für den Schaden, bzw. welche Versicherung??
Gruß Anja
Beste Antwort im Thema
Hallo Anja,
was die beiden "Experten mit jahrzehntelanger Erhahrung" hier von sich geben, ist leider völliger Blödsinn.
Du hast mit der Versicherung Deines Nachbarn absolut nichts zu tun und kannst dort auch nichts melden.
Dein Schadenersatzanspruch richtet sich ausschließlich an Deinen Nachbarrn, dieser muss Dir Deinen Schaden ersetzen! Auch die Geschichte der höheren Gewalt ist Quatsch. Wenn jemand morsche Plörren in seinem Garten aufbaut, die bei Windböen durch die Gegend fliegen, muss er für den angerichteten Schaden haften.
Ob der Nachbar versichert ist, und ob er seine Versicherung in Anspruch nimmt, kann Dir völlig egal sein.
MfG
Ähnliche Themen
32 Antworten
@ Hafi
Wie siehst du die Haftungsfrage?
Klar, es gibt keine Gefährdungshaftung für den Schirm.
Aber muss nicht der Schirmbesitzer etwas falsch machen, wenn der Schirm wegfliegt?
Entweder dass er ihn bei Sturmstärke hat draußen stehen lassen, oder dass das Teil so marode war, dass er es auch hätte erkennen müssen?
Ein intakter Schirm fliegt ja schließlich nicht bei einer leichten Böhe von selber weg.
Ich sehe das grundsätzlich auch so: wenn ihn nachweislich (das ist wie immer entscheidend) ein Verschulden trifft, haftet er für den Schaden.
Ob das so war und ob der TE es im Zweifel beweisen kann, können wir hier m.E. nicht beurteilen.
Nach der Schilderung des TE schon. Aber das ist eben ein bisschen wenig.
Spätestens im Prozess war der Sonnenschirm nagelneu und nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt... Wetten?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
...
Spätestens im Prozess war der Sonnenschirm nagelneu und nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt... Wetten?
Hallo Hafi,
das dürfte nicht genügen, denn dann wäre zu klären, wieso der Schirm, ohne Sturmeinwirkung, fliegen gegangen ist.
Entweder war der Schirmständer zu klein, der Schirm zu groß oder er hätte abgespannt werden müssen.
IMO haftet der Schirmbesitzer, es sei denn er könnte beweisen, daß er seiner Sorgfaltpflicht nachgekommen ist und das dürfte ihm kaum gelingen.
Wie auch immer, bei der Schadenhöhe würde ich es drauf an kommen lassen
Liebe Grüße
Herbert