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KFZ Schaden durch fliegenden Sonnenschirm

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 16:11

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert:

Meine Nachbarn haben ihren Sonnenschirm aufgestellt, dieser war ausreichend gesichert.

Wetterlage: sonnig, leicht windig

Als eine Windböe aufkam, war keiner der Beteiligten am Schirm...

Dieser ist abgebrochen und auf mein neues Auto gefolgen, welches auf meinen priv. Stellplatz geparkt war.

Schaden in Höhe von 1200Euro.

Wer haftet für den Schaden, bzw. welche Versicherung??

Gruß Anja

Beste Antwort im Thema

Hallo Anja,

was die beiden "Experten mit jahrzehntelanger Erhahrung" hier von sich geben, ist leider völliger Blödsinn.

Du hast mit der Versicherung Deines Nachbarn absolut nichts zu tun und kannst dort auch nichts melden.

Dein Schadenersatzanspruch richtet sich ausschließlich an Deinen Nachbarrn, dieser muss Dir Deinen Schaden ersetzen! Auch die Geschichte der höheren Gewalt ist Quatsch. Wenn jemand morsche Plörren in seinem Garten aufbaut, die bei Windböen durch die Gegend fliegen, muss er für den angerichteten Schaden haften.

Ob der Nachbar versichert ist, und ob er seine Versicherung in Anspruch nimmt, kann Dir völlig egal sein.

MfG

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Moin,

 

wenn Windstärke mindestens 8 war, wird der Schaden über Deine TK reguliert.

 

Die Haftplicht des Nachbarn wird vermutlich den Schaden wegen "höhere Gewalt" ablehnen.

 

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht wird den Schaden zahlen.

Wenn der Schirm bei leichtem Wind gebrochen ist, dann ist es eine Sache der baulichen Instandhaltung.

Dann muss vorher schon ein Schaden am Schirm gewesen sein.

Fliegt er bei über Windstärke 8 weg, so ist es eine Sache der Verkehrssicherungspflicht.

Ein geöffneter Schirm hat bei Sturm nicht draußen zu stehen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht wird den Schaden zahlen.

 

Wenn der Schirm bei leichtem Wind gebrochen ist, dann ist es eine Sache der baulichen Instandhaltung.

Dann muss vorher schon ein Schaden am Schirm gewesen sein.

 

Fliegt er bei über Windstärke 8 weg, so ist es eine Sache der Verkehrssicherungspflicht.

Ein geöffneter Schirm hat bei Sturm nicht draußen zu stehen.

Bei Sturm (Windstärke ab 8) wird es wohl auf höhere Gewalt hinaus laufen, wie ich in der Vergangenheit die Erfahrung aus dem Kundenkreis gemacht hatte.

 

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 17:26

Danke für die Antworten

Allerdings bin ich jetzt nicht wirklich schlauer

windstärke 8 lag nicht vor, es war nur leichter wind bis diese windböe kam

Bleibe ich jetzt auf den Schaden sitzen?

Teilkasko zahlt ja nur bei Sturm

Vollkasko muss ich die selbstbeteiligung und die höherstufung selber zahlen

oder kann ich den nachbarn der den schirm aufgespannt hat in die haftung nehmen?

Versuche erstmal über die Haftpflicht des Nachbarn, sprich, stelle erstmal Schadenersatzansprüche an den Nachbarn. Der soll das dann seiner Haftpflicht melden.

(selbstbewohntes EFH = Privathaftpflicht, MFH = Haus- und Grundstückshaftpflicht)

 

Schreibe mal, was dabei heraus gekommen ist.

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 18:28

....das ergebnis habe ich schon. lt. versicherungsvertreter des nachbarn liegt hier kein haftpflichtschaden vor.... kann doch nicht sein das ich wirklich auf den schaden sitzen bleibe. und mein nachbar blöd grinsend vor mir steht????

Der Versicherungsvertreter kann auch keine Entscheidung über Schadenersatzansprüche machen.

Das kann nur der Schadensachbearbeiter in der Schadenabt.

 

Also schriftlich (am Besten mit Fotos und Skizze) schriftlich einreichen (EMail, Fax oder Post) direkt an die Versicherung.

 

Wenn eine schriftliche Ablehnung kommt, dann kannst Du immer noch einen RAW (wenn RS vorhanden) einschalten.

 

Also ich kann das. Dank meiner Regulierugsvollmacht.

Aber auch hier gilt: Schaden schriftlich melden.

Hallo Anja,

was die beiden "Experten mit jahrzehntelanger Erhahrung" hier von sich geben, ist leider völliger Blödsinn.

Du hast mit der Versicherung Deines Nachbarn absolut nichts zu tun und kannst dort auch nichts melden.

Dein Schadenersatzanspruch richtet sich ausschließlich an Deinen Nachbarrn, dieser muss Dir Deinen Schaden ersetzen! Auch die Geschichte der höheren Gewalt ist Quatsch. Wenn jemand morsche Plörren in seinem Garten aufbaut, die bei Windböen durch die Gegend fliegen, muss er für den angerichteten Schaden haften.

Ob der Nachbar versichert ist, und ob er seine Versicherung in Anspruch nimmt, kann Dir völlig egal sein.

MfG

Oho, Versvor unser allwissender Fachmann.

 

 

am 16. Oktober 2013 um 19:21

1. Immer ist die erste Frage, ob der Schädiger für das, was er angerichtet hat, haftet oder nicht.

2. Ist er gegen solche Widrigkeiten versichert, ist das besser für ihn und in der Regel auch für den Geschädigten. Hat aber mit Punkt 1 zunächst nichts zu tun.

Hat sich denn der Schädiger schon geäußert, ob er für das, was er angerichtet hat, gerade stehen will (ist ja heutzutage nicht mehr üblich)?

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 19:22

....ich glaube ich gehe so schnell wie möglich zum RA und Polizei um eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zu machen....

vielen dank für die Antworten

Gruß Anja

Themenstarteram 16. Oktober 2013 um 19:23

der schädiger ist der meinung das er nichts dafür kann, und seine haftpflicht lt. vertreter nicht zahlt. ich solle das meiner kfz versicherung melden. auf meine antwort das ich ja dann die selbstbeteiligung und die beitragserhöhung in kauf nehmen muss, kam nur ob er für mich sammeln solle er bezahle das nicht.

am 16. Oktober 2013 um 19:26

Bin mir nicht sicher, ob ein solcher Schaden darunter fällt: Bis du bei einem Automobilklub (z. B. ADAC), dann nehme die kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt in der Nähe deines Wohnortes in Anspruch.

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