KFZ Leasing mit Gehaltsverzicht

Hallo liebe Leute,

ich bin ganz frisch hier und hoffe, dass ihr mir entsprechend weiterhelfen könnt.
Ich entschuldige mich vorab schoneinmal, da es das Thema schon öfter gab - allerdings habe ich immer wieder verschiedene Ansätze gefunden und komme nicht weiter 🙁

Es geht daum, dass ich über meinen Arbeitgeber ein Firmenleasing machen möchte. Ich konnte mir dazu ein entsprechendes Auto konfigurieren (kompletter Neuwagen) - Das Auto läuft über die Firma - wird mir aber für jegliche Nutzung zu Verfügung gestellt.

Es wurde mir eine entsprechende Leasingrate angeboten welche auch noch was mit der Laufzeit und den Kilometern zu tun hatte.

Diese Leasingrate soll per Gehaltsverzicht von meinem BRUTTO-Lohn einbehalten werden.

Eckdaten:

Gesamtpreis inkl. MwSt. 39.805,01 €
Gesamt-Lesingrate (inkl. Aller Kosten) 461,32 €
Laufzeit: 48 Monate
Kilometer: 15000 pro Jahr
Bruttoverdienst pro Monat: 3350 €
Arbeitsweg (einfach): 45km

In der Leasingrate sind sowohl Wartung, Reifenservice, Lagerung, Versicherung, Tankkarte, Steuer etc. enthalten - also ein Komplett-Service

Meine Idee bzw. Gedanke ist, dass ich lediglich die Rate von dem Brutto abziehe und diese dann normal versteuert werden - falls ich falsch liege, bitte ich dies zu entschuldigen

Meine Frage:
Mit welchen konkreten Abzügen muss ich nun noch weiter rechnen ? Meines erachtens Zahle ich auf Grund der Leasing Rate, das Fahrzeug und Service ab. Es dürfte also keine weitere Belastung zwecks eines Geldwerten Vorteils geben oder?

P.S.

Ich habe auch schon einen sogenannten "Firmenwagen Rechner" genutzt - nur das Ergebnis war für mich nicht vorstellbar. (nicht wundern - ich habe den Wert des Wagens mit 40000€ angegeben)

--> siehe Anhang (fast 700€ netto) weniger ??? 🙁

Beste Antwort im Thema

Ich an Deiner Stelle würde ablehnen.

Laut Leasing darfst du jährlich 15000 km fahren und dein Arbeitsweg sind einfach 45 km.
Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 19800 km und du bist noch keinen Meter privat gefahren.
Das Angebot hinkt gewaltig.

Gruß

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Lies dir mal das hier durch:

https://www.haufe.de/.../...tzungsentgelt_idesk_PI10413_HI2828282.html

und zur Versteuerung des Arbeitsweges bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel hier:

https://www.wirtschaftswissen.de/.../

Zitat:

@StBMW schrieb am 4. November 2017 um 14:07:28 Uhr:


Daher wiederhole ich meinen Rat: Probeabrechnung erstellen lassen und zum Fachmann namens Steuerberater gehen.

Das ist hier doch völlig überflüssig!

Wenn der Mitarbeiter sowieso alle Kosten trägt, sollte man im Rahmen des MA-Leasing einfach die Leasingrate vom Netto abziehen. So wie es die Automobil-Werksangehörigen tausendfach praktizieren.

Das ist doch die einfachste Lösung.

Hallo,

der Threatverlauf offenbarte schon die unvollständige Sachlage. Um Fehlentscheidungen vorzubeugen, habe ich mich mit der besten Absicht geäußert, da nur ein Fachmann mit der Kenntnis aller Fakten dies beurteilen kann und individuelle Varianten aufzeigt.

@Deloman: Da Sie offenbar die Sach- und Rechtslage kennen, ziehe ich mich zurück.

An diese Stelle bin ich daher raus.

Michael

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 4. November 2017 um 13:48:33 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2017 um 11:45:01 Uhr:


Wenn der Arbeitsweg mit oder ohne Firmenwagen sowieso mit der Bahn abgespult wird, dann ist der Firmenwagen mit Privatnutzung vollständiger Unsinn. Der AN finanziert in diesem Modell das Betriebsmittel mit Ausnahme des Kraftstoffs. Für einen AG ein Grund zum Jubeln. 😉

Die Aussage finde ich schon pauschal. Oder wo ist das auf den individuellen Fall bezogen?

Wenn auf eine bestimmte Einzelfallfrage eine Antwort gegeben wird, dann ... verstehendes Lesen zu erklären fällt mir schwer. Aber vielleicht wird es ja langsam heller. 🙂

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Bei mir ist’s hell genug, da mach Die mal keine Sorgen.

Deine Aussage ist und bleibt pauschal, egal ob man sie auf die Allgemeinheit oder diesen Einzelfall bezieht...

Hallo zusammen,

ich bin aktuell dabei über meinen Arbeitgeber einen Firmenwagen zu erhalten. Ganz simple gesagt, würde es vieles einfacher machen (für mich und auch für den AG).

Ich selber bin Angestellter, daher kenn ich mich nicht aus, wie ein Unternehmer bzgl. Firmenwagen denkt.
Grundsätzlich ist der AG nicht abgeneigt, jedoch scheut er sich etwas was die Kostenübernahme angeht.
Er möchte eben auch neben der 1%-Regelung auch Benzin, Öl, Steuern, Versicherung und Reparaturen dem AN übernehmen lassen und das ganze eben Netto direkt auf den Lohnzettel.
Hier frag ich mich erstmal, ob das überhaupt erlaubt ist und ob dadurch nicht sogar die 1%-Regelung "ausgehebelt" wird.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte und evtl. mir auch etwas detaillierter erklären könnte, was genau eine "Full-Leasing-Rate" ist und bedeutet. Würde dort z.B. auch "Öl nachkippen" mit abgedeckt?

Ich freue mich über jede Antwort.

Viele Grüße
Marco

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen: Berechnung und Kosten als Arbeitgeber, allg. Anschaffungskosten' überführt.]

Zitat:

@pingelich schrieb am 5. November 2017 um 18:28:37 Uhr:


Er möchte eben auch neben der 1%-Regelung auch Benzin, Öl, Steuern, Versicherung und Reparaturen dem AN übernehmen lassen und das ganze eben Netto direkt auf den Lohnzettel.
Hier frag ich mich erstmal, ob das überhaupt erlaubt ist und ob dadurch nicht sogar die 1%-Regelung "ausgehebelt" wird.

Erlaubt ist das, aber damit würde er dich brutal über den Tisch ziehen.
Sprich da kann man nur dankend ablehnen, denn jedes gleichwertige private Fahrzeug wäre klar günstiger.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen: Berechnung und Kosten als Arbeitgeber, allg. Anschaffungskosten' überführt.]

Zitat:

@pingelich schrieb am 5. November 2017 um 18:28:37 Uhr:


Hallo zusammen,

ich bin aktuell dabei über meinen Arbeitgeber einen Firmenwagen zu erhalten. Ganz simple gesagt, würde es vieles einfacher machen (für mich und auch für den AG).

Was macht es denn für dich einfacher?

Zitat:

daher kenn ich mich nicht aus, wie ein Unternehmer bzgl. Firmenwagen denkt.

Wie irgendein Unternehmer über Firmenwagen denkt, kann dir sicher irgendein Unternehmer schreiben. Für dich ist aber einzig und alleine wichtig, was der Unternehmer, bei dem du angestellt bist, darüber denkt.

Das hier:

Zitat:

Er möchte eben auch neben der 1%-Regelung auch Benzin, Öl, Steuern, Versicherung und Reparaturen dem AN übernehmen lassen und das ganze eben Netto direkt auf den Lohnzettel.

klingt erstmal reich wirr und ist ganz sicher keine "übliche" Regelung.

Wenn du hier beraten werden willst, musst du schon etwas genauer erläutern, wie das bei dir geplant ist. Wer soll genau welche Kosten tragen und was soll wie abgerechnet werden? Weil "Netto direkt auf den Lohnzettel" ist leider völliger Quatsch.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen: Berechnung und Kosten als Arbeitgeber, allg. Anschaffungskosten' überführt.]

Hallo,

Danke für eure Antworten.
Es geht aktuell darum zu evaluieren, ob es sich für AG und AN lohnt Firmenwagen anzuschaffen. Es geht daher nur primär nicht nur um mich.

@lemonshark
Meinte natürlich vom Bruttolohn. Bin schon ganz wirr im Kopf.
Mein AG möchte auf keinen Kosten sitzen bleiben, das ist der Knackpunkt. Jede Art von Kosten sollen bestenfalls direkt vom AN übernommen werden. Damit der AN im Vergleich zum eigenen KFZ einen „Sparvorteil“ hat, ist seine Vorstellung eben die, dass Kosten über den Bruttolohn auf den AN abgewälzt werden und somit weniger Steuern gezahlt werden müssen.

Ich muss im Grunde erst verstehen, welche Kosten der AG mit einem Leasingwagen hat. Ich muss argumentieren können. Letztendlich zahlt er die Leasingrate und die laufenden Kosten wie Steuer, Sprit und Versicherung. Oder?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen: Berechnung und Kosten als Arbeitgeber, allg. Anschaffungskosten' überführt.]

Ein Firmenleasing per BGU kann sich schon lohnen, aber es ist im Einzelfall zu betrachten.
Bei 45km einfachem Weg zur Arbeit kann man jedoch eigentlich an dieser Stelle aufhören zu rechnen, da es aufgrund der Besteuerung des GWV ein dickes Minusgeschäft werden dürfte.
Wohnt man 10km von seiner Arbeitsstelle weg, dann macht sowas durchaus Sinn.

Zitat:

@Deloman schrieb am 4. November 2017 um 15:39:06 Uhr:



Wenn der Mitarbeiter sowieso alle Kosten trägt, sollte man im Rahmen des MA-Leasing einfach die Leasingrate vom Netto abziehen. So wie es die Automobil-Werksangehörigen tausendfach praktizieren.

Das ist doch die einfachste Lösung.

Aber nicht immer die beste.😉

@ TE

bei so einem Angebot würde ich mir überlegen den Arbeitgeber zu wechseln.

Zitat:

@pingelich schrieb am 6. November 2017 um 06:05:18 Uhr:


Mein AG möchte auf keinen Kosten sitzen bleiben, das ist der Knackpunkt. Jede Art von Kosten sollen bestenfalls direkt vom AN übernommen werden.

Einfach vergessen, das Ganze.....

Wenn der Arbeitgeber von den Kosten komplett freigestellt wird, zahlst du drauf.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen: Berechnung und Kosten als Arbeitgeber, allg. Anschaffungskosten' überführt.]

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