KFZ Leasing mit Gehaltsverzicht
Hallo liebe Leute,
ich bin ganz frisch hier und hoffe, dass ihr mir entsprechend weiterhelfen könnt.
Ich entschuldige mich vorab schoneinmal, da es das Thema schon öfter gab - allerdings habe ich immer wieder verschiedene Ansätze gefunden und komme nicht weiter 🙁
Es geht daum, dass ich über meinen Arbeitgeber ein Firmenleasing machen möchte. Ich konnte mir dazu ein entsprechendes Auto konfigurieren (kompletter Neuwagen) - Das Auto läuft über die Firma - wird mir aber für jegliche Nutzung zu Verfügung gestellt.
Es wurde mir eine entsprechende Leasingrate angeboten welche auch noch was mit der Laufzeit und den Kilometern zu tun hatte.
Diese Leasingrate soll per Gehaltsverzicht von meinem BRUTTO-Lohn einbehalten werden.
Eckdaten:
Gesamtpreis inkl. MwSt. 39.805,01 €
Gesamt-Lesingrate (inkl. Aller Kosten) 461,32 €
Laufzeit: 48 Monate
Kilometer: 15000 pro Jahr
Bruttoverdienst pro Monat: 3350 €
Arbeitsweg (einfach): 45km
In der Leasingrate sind sowohl Wartung, Reifenservice, Lagerung, Versicherung, Tankkarte, Steuer etc. enthalten - also ein Komplett-Service
Meine Idee bzw. Gedanke ist, dass ich lediglich die Rate von dem Brutto abziehe und diese dann normal versteuert werden - falls ich falsch liege, bitte ich dies zu entschuldigen
Meine Frage:
Mit welchen konkreten Abzügen muss ich nun noch weiter rechnen ? Meines erachtens Zahle ich auf Grund der Leasing Rate, das Fahrzeug und Service ab. Es dürfte also keine weitere Belastung zwecks eines Geldwerten Vorteils geben oder?
P.S.
Ich habe auch schon einen sogenannten "Firmenwagen Rechner" genutzt - nur das Ergebnis war für mich nicht vorstellbar. (nicht wundern - ich habe den Wert des Wagens mit 40000€ angegeben)
--> siehe Anhang (fast 700€ netto) weniger ??? 🙁
Beste Antwort im Thema
Ich an Deiner Stelle würde ablehnen.
Laut Leasing darfst du jährlich 15000 km fahren und dein Arbeitsweg sind einfach 45 km.
Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 19800 km und du bist noch keinen Meter privat gefahren.
Das Angebot hinkt gewaltig.
Gruß
39 Antworten
Zitat:
@pingelich schrieb am 6. November 2017 um 06:05:18 Uhr:
Ich muss im Grunde erst verstehen, welche Kosten der AG mit einem Leasingwagen hat. Ich muss argumentieren können. Letztendlich zahlt er die Leasingrate und die laufenden Kosten wie Steuer, Sprit und Versicherung. Oder?
Im Grunde die gleichen Kosten, die ein privater Autobesitzer auch hat.
Das Win-Win besteht darin, dass ein Auto, auch wenn es z.B. dadurch doppelt so viel fährt, weniger kostet als zwei Autos. Man legt Firmenwagen und Privatwagen zusammen.
Da in einem solchen Fall der private Teil auch von unversteuertem Geld bezahlt wird, will der Staat pauschal die 1%.
Die spannende Frage ist doch, was für Kosten hätte der AG ohne das auch privat genutzte Leasingfahrzeug?
Entweder wird er doch die mit dem Privatfahrzeug dienstlich gefahrenen Kilometer vergüten oder Dienstwagen (nur für den dienstlichen Gebrauch) bereit halten müssen. Ersteres kann ihn günstiger kommen, vor allem wenn die dienstlich gefahrenen Kilometer nicht so viele sind (dann kann man nicht wirklich was machen, will man nicht quer schießen), letzteres wird ihn nur ein bisschen günstiger kommen, sofern er alles zahlt. Da kann man verhandeln, aber ihm einfach fast alle Kosten abnehmen ... würde ich im Leben nicht machen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Firmenwagen: Berechnung und Kosten als Arbeitgeber, allg. Anschaffungskosten' überführt.]
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. November 2017 um 15:39:06 Uhr:
Das ist hier doch völlig überflüssig!Wenn der Mitarbeiter sowieso alle Kosten trägt, sollte man im Rahmen des MA-Leasing einfach die Leasingrate vom Netto abziehen. So wie es die Automobil-Werksangehörigen tausendfach praktizieren.
Das ist doch die einfachste Lösung.
Ist das tatsächlich ein verbreitetes Vorgehen und frei von Fallstricken?
Das würde die ganze Firmenwagenthematik in den eher semi lukrativen Gefilden doch deutlich aufwerten, sofern die Flottenkonditionen passen?!
Zitat:
@rubberduck_mpw schrieb am 7. November 2017 um 17:45:24 Uhr:
Ist das tatsächlich ein verbreitetes Vorgehen und frei von Fallstricken?
Das würde die ganze Firmenwagenthematik in den eher semi lukrativen Gefilden doch deutlich aufwerten, sofern die Flottenkonditionen passen?!
Mitarbeiterleasing per BGU ist ein sehr weit verbreitetes Vorgehen, sofern es die AG anbieten.
Es kann wenn die Randbedingungen wie z.B. die Policy, der Arbeitsweg, oder die dientliche Nutzung (im Idealfall ist keine vorgesehen) passen auch sehr Lukrativ für den Mitarbeiter sein.
Das hat aber nichts mit einem "Firmenwagen" zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle.
Zitat:
@StBMW schrieb am 4. November 2017 um 09:16:05 Uhr:
.....
P.S. Bei Gehaltsverzichte/-Umwandlungen sollte zusätzlich immer der Rentenbeitrag im Auge behalten werden, um im Alter keinen schrecken zu bekommen.Michael
...genau das ist ein großer Punkt, denn viele bei solchen, u.a. Gehaltsumwandlung Rente, etc. Umwandlungs-"Modellen" übersehen.
Sprich, die niedrige Rente wird noch niedriger.. 🙁
Grüße
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Nur wenn man unterhalb der Bemessungsgrenze verdient ;-)
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 8. November 2017 um 08:18:40 Uhr:
...genau das ist ein großer Punkt, denn viele bei solchen, u.a. Gehaltsumwandlung Rente, etc. Umwandlungs-"Modellen" übersehen.
Sprich, die niedrige Rente wird noch niedriger.. 🙁
Zum einen würde das natürlich ohnehin nur für die gelten (wie schon geschrieben), die unter der BBG verdienen.
Zum anderen (aber das sprengt hier den Rahmen) stellt sich für jeden individuell die Frage, ob ins staatliche Rentensystem eingezahltes Geld generell sinnvoll angelegt ist, oder ob der betreffende MA nicht froh sein sollte, jeden möglichen Ct. daran vorbei schleusen zu können um es anderweitig für seine Altersvorsorge verwenden zu können.
Diese Disziplin musss der betreffende natürlich haben und auch hier kommts wieder auf den Einzelfall an, zumal es bekanntlich die Möglichkeit gibt, auch auf den umgewandelten Anteil des Gehalts Sozialbeiträge zu entrichten um somit später keine Einbußen hinnehmen zu müssen.
Ist nicht immer alles schwarz / weiss.
Diese Diskussion will ich hier aber nicht los treten, das gehört ganz woanders hin.
@ Matsches : BBG ?
Letztes Beispiee, wenn ich ein "Jobrad" lease ist das doch der gleiche "Scheiß".
Die "Leasingrate" wird vor Steuer abgezogen, somit bezahle ich dann weniger
in die Rente..
Das Geld ist weg, ich kanns auch nicht woanders einzahlen, da ich ich es ja fürs
Jobrad zahle.
Teufelskreis 😁 😁
Hast Recht, gehört nicht wirklich hierher 😉
Grüße
Ich tausche hier doch nur sozialversicherungspflichtiges Gehalt gegen ebenso sozialversicherungspflichtige Kfz-Nutzung als geldwerten Vorteil.
Beim TE wären es maximal 60 € brutto Unterschied. (400 Euro gegen 460 Euro Leasingrate).
Und das auch nur, wenn die Fahrten zum Arbeitsplatz wegfallen, was regelmäßig nachgewiesen werden sollte.
Das ist absolut vernachlässigbar, weil heute niemand weiß, was an Rente dabei heraus kommt. Vielleicht erlebt man die Rente auch nur ein paar Jahre oder auch gar nicht.
Deutlich werden die Unterschiede beim Tausch von sv-pflichtigem Gehalt in sv-freie betriebliche Altersversorgung, dann fehlt am Ende wirklich was bei der Rente.
(BBG = Beitrags Bemessungs Grenze 😎 )
BZitat:
@Guzzi97 schrieb am 8. November 2017 um 11:19:24 Uhr:
@ Matsches : BBG ?
eitrags
Bemessungs
Grenze.😉
Ups, zweiter.😁
Der TE kann das Auto privat leasen und mindestens 45x22x0.30 = ca 300 Euro /Monat steuerlich geltend machen.
Wenn seine Anweisung auf eine feste Arbeitstaette weniger als 48 Monate dauert darf er 2x45x22x0.30 = ca.600 Euro monatlich steuerlich geltend machen.
Wenn er auch eine Fahrtenbuch führt darf er die volle km kosten statt die pauschal 0.30 Euro einsetzen, und wenn es sich lohnt.