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KFZ Leasing mit Gehaltsverzicht

Themenstarteram 4. November 2017 um 1:25

Hallo liebe Leute,

ich bin ganz frisch hier und hoffe, dass ihr mir entsprechend weiterhelfen könnt.

Ich entschuldige mich vorab schoneinmal, da es das Thema schon öfter gab - allerdings habe ich immer wieder verschiedene Ansätze gefunden und komme nicht weiter :(

Es geht daum, dass ich über meinen Arbeitgeber ein Firmenleasing machen möchte. Ich konnte mir dazu ein entsprechendes Auto konfigurieren (kompletter Neuwagen) - Das Auto läuft über die Firma - wird mir aber für jegliche Nutzung zu Verfügung gestellt.

Es wurde mir eine entsprechende Leasingrate angeboten welche auch noch was mit der Laufzeit und den Kilometern zu tun hatte.

Diese Leasingrate soll per Gehaltsverzicht von meinem BRUTTO-Lohn einbehalten werden.

 

Eckdaten:

 

Gesamtpreis inkl. MwSt. 39.805,01 €

Gesamt-Lesingrate (inkl. Aller Kosten) 461,32 €

Laufzeit: 48 Monate

Kilometer: 15000 pro Jahr

Bruttoverdienst pro Monat: 3350 €

Arbeitsweg (einfach): 45km

In der Leasingrate sind sowohl Wartung, Reifenservice, Lagerung, Versicherung, Tankkarte, Steuer etc. enthalten - also ein Komplett-Service

Meine Idee bzw. Gedanke ist, dass ich lediglich die Rate von dem Brutto abziehe und diese dann normal versteuert werden - falls ich falsch liege, bitte ich dies zu entschuldigen

 

Meine Frage:

Mit welchen konkreten Abzügen muss ich nun noch weiter rechnen ? Meines erachtens Zahle ich auf Grund der Leasing Rate, das Fahrzeug und Service ab. Es dürfte also keine weitere Belastung zwecks eines Geldwerten Vorteils geben oder?

 

P.S.

Ich habe auch schon einen sogenannten "Firmenwagen Rechner" genutzt - nur das Ergebnis war für mich nicht vorstellbar. (nicht wundern - ich habe den Wert des Wagens mit 40000€ angegeben)

--> siehe Anhang (fast 700€ netto) weniger ??? :(

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich an Deiner Stelle würde ablehnen.

 

Laut Leasing darfst du jährlich 15000 km fahren und dein Arbeitsweg sind einfach 45 km.

Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 19800 km und du bist noch keinen Meter privat gefahren.

Das Angebot hinkt gewaltig.

 

Gruß

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Guten Morgen,

 

normalerweise ist es so, dass der Bruttolistenpreis des Kfz auf deinen Bruttolohn draufgeschlagen wird. Dazu kommen soweit ich mich erinnere noch 0,03 Cent pro Kilometer von zuhause bis zur Arbeitsstelle , außer du hast dein Büro zuhause. Das wird dann als geldwerter Vorteil versteuert. Das die Leasingrate als geldwerter Vorteil herangezogen wird kenne ich so nicht.

 

Viele Grüße

Guten Morgen,

 

ich bin vom Steuerfach und meine, dass der Kfz-Rechner einen brauchbaren ersten Eindruck macht.

 

Jeder Firmenwagen wird Dich immer viel Geld kosten, da die 0.03 für den Weg zur Arbeit die Privatversteuerung in die Höhe treibt. Zusätzlich wächst die Progession mit steigendem Gehalt deutlich. Außerdem muss 1% vom BLP pro Monat dem Gehalt pro Monat hinzugeschlagen werden. Auch wäre zu klären, ob die 0.03 Regelung angewendet werden muss (bspw. Vertriebler im Außendienst). Ein Firmen-Kfz rechnet sich nicht für jeden... .

 

Ihr Denkansatz zeigt in einigen Teilen große Mißverständnisse; alle aufzuzeigen würde diesen Threat jedoch sprengen. Ein Arbeitgeber wird Ihnen sicherlich eine Probeabrechnung erstellen. Dies wäre der bessere Weg zur Entscheidungsfindung.

 

Gegenfrage: Kann man mit 700 EUR im Monat dieses Kfz den selbst unterhalten?

 

P.S. Bei Gehaltsverzichte/-Umwandlungen sollte zusätzlich immer der Rentenbeitrag im Auge behalten werden, um im Alter keinen schrecken zu bekommen.

 

Michael

Ich an Deiner Stelle würde ablehnen.

 

Laut Leasing darfst du jährlich 15000 km fahren und dein Arbeitsweg sind einfach 45 km.

Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 19800 km und du bist noch keinen Meter privat gefahren.

Das Angebot hinkt gewaltig.

 

Gruß

Themenstarteram 4. November 2017 um 10:02

Zitat:

@Emma18021970 schrieb am 4. November 2017 um 10:31:06 Uhr:

Ich an Deiner Stelle würde ablehnen.

Laut Leasing darfst du jährlich 15000 km fahren und dein Arbeitsweg sind einfach 45 km.

Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 19800 km und du bist noch keinen Meter privat gefahren.

Das Angebot hinkt gewaltig.

Gruß

Huhu,

danke erstmal bisher für die Antworten :)

also für 700€ netto im Monat könnte ich das Fahrzeug ggf. auch ein besseres auch selbst finanzieren - deswegen war ich ja so verwundert :)

Normalerweise sollte man mit eionem Firmenwagen ja "Vorteile" haben - natürlich kommt es auf das Model/Ausstattung etc. an - das ist mir vollkommen klar.

Nur wenn diese Konditionen stimmen, habe ich das Auto nach der 48 Monatigen Laufzeit schon fast abbezahlt ? - Falls das immer so ist, dann lohnt sich ein Firmenwagen ja fast für niemanden :(

 

ansonsten würde ich das Auto nicht bzw. nur selten für meinen Arbeitsweg nutzen - Ich fahre sonst immer mit der Bahn zu meiner Arbeitsstelle. Daher sollten die Kilometer nicht die Herausforerung sein.

Meine Intention lag/liegt dabei ein schickes Auto zu "bezahlbaren" Konditionen zu leasen - ob und wie ich die 15000 km verfahre liegt ja in dem Fall bei mir.

Das wird sich so kaum lohnen. Wenn du die Raten komplett selber zahlst liegt dein Vorteil ja allein darin die besseren Konditionen nutzen zu können, die dein Arbeitgeber gegenüber einem Privatleasing bekommt. Im Gegenzug musst du aber den Geldwerten Vorteil versteuern? Müsste man bei diesem nicht zumindest den Eigenanteil (also die selbst gezahlte Rate) abziehen können?

Der Wagen kostet augenscheinlich mehr als du in einem Jahr verdienst -> zu teuer.

Du wohnst relativ weit weg dazu kommt das die progressive Lohnsteuer bei 3.500€ langsam erst fahrt aufnimmt.

Realistisch betrachtet wird es mit 700€ im Monat knapp ein vergleichbares Neufahrzeug zu unterhalten du hast wenigstens 400€ Wertverlust dazu Benzin, Steuer, Versicherung, Wartung, Reifen...

Wenn der Arbeitsweg mit oder ohne Firmenwagen sowieso mit der Bahn abgespult wird, dann ist der Firmenwagen mit Privatnutzung vollständiger Unsinn. Der AN finanziert in diesem Modell das Betriebsmittel mit Ausnahme des Kraftstoffs. Für einen AG ein Grund zum Jubeln. ;)

Für dienstliche Fahrten kann der AG auch ein Poolfahrzeug stellen oder mit einer Autovermietung kooperieren. Das machen viele Firmen so.

Themenstarteram 4. November 2017 um 11:42

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2017 um 11:45:01 Uhr:

Wenn der Arbeitsweg mit oder ohne Firmenwagen sowieso mit der Bahn abgespult wird, dann ist der Firmenwagen mit Privatnutzung vollständiger Unsinn. Der AN finanziert in diesem Modell das Betriebsmittel mit Ausnahme des Kraftstoffs. Für einen AG ein Grund zum Jubeln. ;)

Für dienstliche Fahrten kann der AG auch ein Poolfahrzeug stellen oder mit einer Autovermietung kooperieren. Das machen viele Firmen so.

in dem Fall würde mir auch das Benzin (ohne Mehrwersteuer) direket vom Brutto abgezogen werden.

 

Ich danke trotzdem für die Antworten.

Ich werde mich dann wohl von dem Gedanken ein Auto über Bruttoverzicht zu leasen verabschieden können.

Evtl. hat jemand von euch noch einen anderen Vorschlag für mich :)

Den Kraftstoff sollst Du auch noch zahlen :eek: ... Das klingt ja mehr nach einem Witz als nach einem Angebot.

Themenstarteram 4. November 2017 um 11:59

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2017 um 12:47:20 Uhr:

Den Kraftstoff sollst Du auch noch zahlen :eek: ... Das klingt ja mehr nach einem Witz als nach einem Angebot.

und genau das ist der Grund warum ich diese Frage auch hier gestellt habe ... :)

Denn ich kann mir das so einfach nicht vorstellen - man zahlt fast alles selber von seinem Bruttolohn und wird dann noch weiter nach unten gezogen ?!

Ich habe nochmal einen anderen Firmenwagenrechner bemüht und der hat mir eine relativ akzeptable Lösung angeboten - siehe Anhang --> in diesem Fall war ich mir nur nicht sicher was mit "Selbstbeteiligung pro Monat" gemeint ist. Ich habe dort jetzt einfach den Bruttoabzug der Leasingrate eingetragen.

https://www.bbx.de/firmenwagenrechner/

Vorab, alles folgende ist lediglich meine Kenntnis und Erfahrung. Es ist nicht als Steuerberatung/Rechtsberatung zu sehen.

1.@ Berlin-Paul:

Deine pauschale Aussage ist so nicht richtig (um es hoeflich auszudrücken).

In unserem Unternehmen gibt es kein klassisches Firmenwagenmodell, lediglich können alle Mitarbeiter ab bestimmter Gehaltsstufe ein Gehaltsumwandlungsmodell nutzen, in Grundzügen, wie vom TE beschrieben. Wesentlicher Unterschied bei uns ist, dass es keine Kilometerbeschränkung gibt.

Teuer ist der Wagen hier durch die Entfernungskilometer (alleine daraus Versteuerung rund 575 Euro im Monat) und insofern muss man wirklich prüfen, ob er lohnt.....ABER

...genauso muss man prüfen, ob die Nettobelastung beim TE reduziert werden kann.

Es gibt ein BFH-Urteil aus 2011, in dem die Entfernungskilometerbesteuerung klar geregelt wird. Versteuert werden müssen diese nur, wenn der Wagen auch für die Fahrten zur Arbeit genutzt werden. Nutzt der TE beispielsweise (nachweislich) die Bahn, kann er sich diesen Betrag über die EST-Erklärung wiederholen (habe ich über mehrere Jahre praktiziert)

Daneben gibt es ein weiteres Urteil aus (m.W.) 2016 bezüglich der Ansetzbarkeit der eigenen Aufwendungen als Werbungskosten. Grundlage in dem Fall waren vom Beschäftigten zu tragende Tankkosten. Vom BFH wurden dabei aber auch explizit „Leistungen an den Arbeitgeber“ für die private Nutzung genannt. Ich kenne mehrere Fälle, bei denen die Finanzämter bereits die Leasingraten (bei Gehaltsumwandlung) als Werbungskosten anerkannt haben (bis zur Höhe der 1%-Versteuerung).

2.@STbmw: grundsätzlich hast Du Recht, in diesem Fall stellt sich die Sachlage doch aber anders dar (nach meiner Auffassung): Die Leasingrate mindert zwar das (bei den Gehaltsangaben) noch voll sozialversicherungspflichtige Einkommen und Deine Ausführung würde zutreffen. Die 1%-Versteuerung und Entfernungskilometer werden ja aber wieder hinzugerechnet (ebenfalls rentenversicherungspflichtig oder nicht?), so dass keine Rentenminderung abzuleiten ist.

Fazit: Als unsinnig abtun würde ich die Idee nicht, jedoch prüfen:

- welche Belastung bleibt tatsächlich

- wie komme ich zur Arbeit (der Einwand stimmt nämlich, die 15.000 km reichen dafür nicht), welche Kosten trage ich dafür.

- kommen dienstliche Fahrten dazu, die ich gem. Reiserichtlinie des Unternehmens dann mit dem Wagen vornehmen muss (die ggf. Allerdings wieder Werbungskosten darstellen) und die 15.000 km weiter belasten

- ist gesichert, dass ich über die Vertragsdauer beim Arbeitgeber bleibe, ansonsten kann es richtig teuer werden (Vergütungsabrede prüfen)

Daneben eindringliche Empfehlung:

Sprich mit Deinem Finanzamt!!!!! In dem Thema sind bei weitem nicht alle Finanzbeamten fit. Daher würde ich vorher klären, dass sie die ersten Punkte problemlos akzeptieren bzw. welche Nachweise sie dafür haben wollen.

Ordentlich nachfragen, Antwort aufheben. Habe ich damals (2011) gemacht, Abwicklung über die Laufzeit komplett problemlos.

Viel Erfolg!

Nachtrag: den Punkt, dass Du Benzin selber zahlst habe ich jetzt erst im Nachhinein gesehen, lasse meinen Beitrag dennoch mal so stehen.....

@kleiner_Lurch

Ich bezog mich nicht auf das Raum-Zeit-Kontinuum, sondern auf die Konstellation des TE. Die "pauschale Aussage" zur Firmenwagenthematik gibt es da nur in Deiner subjektiven Empfindung ... hoeflich ausgedrueckt. :p

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2017 um 11:45:01 Uhr:

Wenn der Arbeitsweg mit oder ohne Firmenwagen sowieso mit der Bahn abgespult wird, dann ist der Firmenwagen mit Privatnutzung vollständiger Unsinn. Der AN finanziert in diesem Modell das Betriebsmittel mit Ausnahme des Kraftstoffs. Für einen AG ein Grund zum Jubeln. ;)

Die Aussage finde ich schon pauschal. Oder wo ist das auf den individuellen Fall bezogen?

Hallo @kleiner_Lurch,

 

nicht grundsätzlich, es gibt dort Ausnahmen/Gestaltungsmaßnahmen.... . Dies führt hier aber zu weit.

 

Daher wiederhole ich meinen Rat: Probeabrechnung erstellen lassen und zum Fachmann namens Steuerberater gehen.

 

Michael

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