KFZ Kennzeichen selber machen? (Fahrradanhänger verdeckt Original)
Hi zusammen,
darf man eigentlich bei einem verdeckten Original-Kennzeichen sich selber ein zweites basteln?
Scheinbar gibt es genug Leute, die genau das machen (Bild).
[Vor vielen Jahren, so ca. 1995, wurde meinen Eltern im Ungarn Urlaub das hintere Kennzeichen geklaut. Das war ein Akt ohne Ende, das Fahrzeug wieder in die BRD reinfahren zu lassen - es gab einen Schrieb vom Amt aus Ungarn (Polizei). Die Eltern hatten, nachdem der Behördenkram geregelt war die Heimreise ohne Probleme durchgezogen. Ich wollte dann den Wagen zur ca. 25 km entfernten Zulassungsstelle fahren und wurde prompt von der Bundesstraße gefischt und kontrolliert ;-)]
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (
Beste Antwort im Thema
Beim Selberbasteln dürfte es alleine schon meistens daran scheitern, dass das Kennzeichen reflektieren muss. Da könnte man im Zweifel interpretieren, dass das ganze dann 40€ Bussgeld plus 1 Punkt kostet.
Wenn man es selberdruckt ist es meist auch nicht wasserfest. Ein Kennzeichen mit Folie überziehen kostet sogar 50 €
43 Antworten
Weil es besser ist, als nach hinten überhaupt kein sichtbares Kennzeichenschild zu haben.
Hast Du jetzt wiedergegeben, was Du glaubst, das die Leute sich denken, oder hast Du Dich jetzt geoutet?
Ich seh das so.
ANhalten, überprüfen, ob das Kennzeichen mit dem Original übereinstimmt - feddisch.
Nicht päpstlicher sein als der Papst.
Ich hab keinen Leuchten/Fahrradträger.
Hätte ich einen und wüßte ich, dass ich den öfter brauche, ich würde mir ein Kennzeichen machen lassen.
Pappschilder sind ja nur behelf. Bisserl Regen und Feierabend.
Lass dir doch einfach eins pressen. Kostet nicht viel. Haben wir genau so gemacht den wenn der Fahrradträger das verdeckt brauchen wir so eins am Heckträger neben extra Beleuchtung hinten.
Das mit den Pappschildern kenn ich nur zu gut zu viele Traktorhänger sind damit bei uns unterwegs.
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Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Ich hab keinen Leuchten/Fahrradträger.
Hätte ich einen und wüßte ich, dass ich den öfter brauche, ich würde mir ein Kennzeichen machen lassen.
Meintest du mich mit "eins pressen lassen"?
Dann :Richtig!
Klar, pressen haben vor kurzen 7 Euro dafür bezahlt und aus. Orginal immer abmachen wäre ja voll nervig wenn der Ständer mal für ein paar h drauf ist.
@XC-Fan
du bist mal wieder zu langsam, hatte das schon mal in diesem Forum als frage gestellt.
Kannst du aber auch hier nachlesen.
Da steht auch drin wieso und warum man nur ein originales dran haben darf und das originale darf auch nicht abgeschraubt werden vom Fahrzeug.
MFG Sebastian
Hallo an alle "Wissenden",
ich belebe mal diesen Uralt-Thread wieder neu, da ich über die Suchfunktion nichts anderes gefunden habe.
Seit dem 01.03.2007 gilt ja die FZV. Gleichzeitig wurden damit auch einzelne §§ der StVZO gestrichen, z.B. §60, in dem das mit den Wiederhol-Kennzeichen geregelt war. In §60 Abs.5b war mit Verweisen auf Absätze 1, 1a oder 1b, 2 und 4 auch geregelt wie die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung des Kennzeichens aussehen soll. In §10 FZV kann ich jetzt keine Einschränkungen oder Vorgaben z.B. für die Ausführung des Wiederholkennzeichens mehr entdecken. Habe ich irgend etwas übersehen, oder kann ich mir jetzt für den Kupplungs-Fahrradträger mein Schild selbst machen? (Interessant z. B. bei geliehenen Kupplungsträgern)
Wer kann mir dazu etwas sagen (keine Vermutungen bitte)?
Für hilfreiche Antworten danke ich im Voraus.
Gruß Dieter
Lass doch eins beim Schilderdrucker machen und dieses kannst du an jeden beliebigen Fahrradträger basteln.
Hallo,
tolle Idee, hätte von mir sein können, ist aber leider keine Antwort meine Frage. Was nützt mir ein Schild, wenn ich den Träger mal an einen Freund oder Nachbarn verleihe?
Gruß Dieter
Dann soll derjenige für kanpp 12 € sich mal ein Kennzeichen prägen lassen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann soll derjenige für kanpp 12 € sich mal ein Kennzeichen prägen lassen 🙄
Etwas anderes wird da wohl nicht übrig bleiben, sage ich mal so.
Zitat:
Original geschrieben von XX23
Hallo an alle "Wissenden",ich belebe mal diesen Uralt-Thread wieder neu, da ich über die Suchfunktion nichts anderes gefunden habe.
Seit dem 01.03.2007 gilt ja die FZV. Gleichzeitig wurden damit auch einzelne §§ der StVZO gestrichen, z.B. §60, in dem das mit den Wiederhol-Kennzeichen geregelt war. In §60 Abs.5b war mit Verweisen auf Absätze 1, 1a oder 1b, 2 und 4 auch geregelt wie die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung des Kennzeichens aussehen soll. In §10 FZV kann ich jetzt keine Einschränkungen oder Vorgaben z.B. für die Ausführung des Wiederholkennzeichens mehr entdecken. Habe ich irgend etwas übersehen, oder kann ich mir jetzt für den Kupplungs-Fahrradträger mein Schild selbst machen? (Interessant z. B. bei geliehenen Kupplungsträgern)Wer kann mir dazu etwas sagen (keine Vermutungen bitte)?
Für hilfreiche Antworten danke ich im Voraus.
Gruß Dieter
Hallo,
de Beschaffenheit der Unterscheidungskennzeichen ist sehr wohl im § 10 FZV geregelt. Dort sind auch die Normen genannt, die erfüllt sein müssen. Im weiteren Verlauf des Paragraphen wird dann von Kennzeichen gesprochen, die natürlich den vorgenannten Anforderungen entsprechen müssen. Es ist also nicht erlaubt, sich ein Wiederholungskennzeichen selbst zu basteln, es sei denn, man hält sich an die vorgegebenen Normen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann soll derjenige für kanpp 12 € sich mal ein Kennzeichen prägen lassen 🙄
Wer 12€ dafür zahlt, zahlt eindeutig zu viel 🙂
Wenn man wegen 2-3 Euro Ersparnis aber nunmal zum Schilderpräger um die Ecke geht, wird diese Preise wohl bezahlen.