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Kfz-Kennzeichen nach Ummeldung übernehmen?

Themenstarteram 2. November 2022 um 18:59

Ein Freund ist in ein anderes Bundesland gezogen und muss sein Kfz dementsprechend ummelden.

Er wird das KEnnzeichen entsprechend dem Kreis dort annehmen.

Gibt es eine Mögclihekit, dass ich sein altes Kennzeichen übernehme?

(Das wäre extrem gewünscht) Welche Möglichekit gäne es sonst, das Kennzeichen zu "sichern"?

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43 Antworten

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 3. November 2022 um 14:44:43 Uhr:

Plan ist erstmal nur zu reservieren. Geht ja in der Regel 12 Monate lang.

Dann mach das. Ist ja nicht teuer. Ich drück Dir die Daumen, dass Du exakt den Moment erwischst, wo es freigeschaltet wird.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. November 2022 um 16:41:30 Uhr:

 

Wer einen zugelassenen Gebrauchtwagen auf sich selbst neu anmeldet, der kann das Kennzeichen ändern lassen. Ist er aber bereits der Besitzer dieses Fahrzeugs, geht nachträglich kein Änderung.

So zumindest bei uns.

Wo ist bei Euch?

Dann sollten sich die Mitarbeiter auf eurer Zulassung mal ordentlich schulen lassen und auf den neuesten Stand bringen.

Die Umkennzeichnung habe ich schon 2012 gemacht, also vor 10 Jahren.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 3. November 2022 um 14:44:43 Uhr:

Plan ist erstmal nur zu reservieren. Geht ja in der Regel 12 Monate lang.

Das ist gut, bei meinem Kreis geht das nur 30 Tage.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 3. November 2022 um 17:52:53 Uhr:

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. November 2022 um 16:41:30 Uhr:

 

Wer einen zugelassenen Gebrauchtwagen auf sich selbst neu anmeldet, der kann das Kennzeichen ändern lassen. Ist er aber bereits der Besitzer dieses Fahrzeugs, geht nachträglich kein Änderung.

So zumindest bei uns.

Wo ist bei Euch?

Dann sollten sich die Mitarbeiter auf eurer Zulassung mal ordentlich schulen lassen und auf den neuesten Stand bringen.

Die Umkennzeichnung habe ich schon 2012 gemacht, also vor 10 Jahren.

wundert mich auch. Ich kann mir jeden Tag ein anderes Kennzeichen machen lassen. Irgendwann bestellt die Zulassungsstelle zwar den Krankenwagen mit dne Gitterfenstern, aber rechtlich geht das.

Schlimmstenfalls lüge ich, dass meine Frau gestalkt wird.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 3. November 2022 um 17:54:22 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 3. November 2022 um 14:44:43 Uhr:

Plan ist erstmal nur zu reservieren. Geht ja in der Regel 12 Monate lang.

Das ist gut, bei meinem Kreis geht das nur 30 Tage.

In den meisten LK wird die online bzw telefonische Reservierung nur für 1 Monat gemacht.

Die Reservierung des Kennzeichens für ein Jahr aufs Auto oder den Halter kann man bei der Außerbetriebsetzung beantragen.

Ein Rechtsanspruch besteht auf dieses oder ein anderes Wunschkennzeichen nicht. Die Zulassungsstelle teilt das Kennzeichen zu! § 8 Abs 1 FZV

KFZ vom Freud in DEINEM Kreis abmelden, dein Freund reserviert sich das Kennzeichen auf seinen Namen!!! NICHT auf den abgemeldeten PKW reservieren !!! (evt.besteht hier auch schon die Möglichkeit das Kennzeichen auf deinen Namen zu reservieren) Der Freund meldet sein Fahrzeug dann im neuen Kreis mit neuem Kennzeichen wieder an. Er schreibt dir eine Reservierungsabtretung für das alte Kennzeichen.

So wäre es bei uns im Kreis GT jedenfalls für 12 Monate möglich.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. November 2022 um 16:41:30 Uhr:

 

Wer einen zugelassenen Gebrauchtwagen auf sich selbst neu anmeldet, der kann das Kennzeichen ändern lassen. Ist er aber bereits der Besitzer dieses Fahrzeugs, geht nachträglich kein Änderung.

So zumindest bei uns. Weil ich Mitte 2021 genau danch fragte und diese Antwort bei unserer Zulassungsstelle bekam. Würde ich mein Auto verkaufen, würde der neue Besitzer auch eine andere Plakette bekommen (ich bin froh, dass meine nicht geändert wurde).

Da musst Du was falsch verstanden haben.

Die umkennzeichnungspflicht auch beim Halterwechsel müsste im Oktober 19 weggefallen.

Bei einem zugelassenen Fahrzeug kann man so oft das Kennzeichen ändern wie man möchte. Das neue kann dann natürlich immer nur aus dem Lk sein,wo man gerade HW gemeldet ist.

Bsp.

Ich wohne in Berlin mein Auto hat Berliner Kennzeichen. Ziehe um nach Rostock und weil ich Geld sparen will, lasse ich das Berliner Kennzeichen dran.

Weil die Rostocker keine Berliner mögen und mir ständig die Karre zerkratzen gehe ich in die Zulassungsstelle und lasse das Fahrzeug umkennzeichnen vergeben wird dann HRO.

Da mir die Karre so zerkratzt nicht mehr gefällt, verkaufe ich den an meinen Kumpel in Berlin, der weil er knapp bei Kasse ist, ebenfalls das Kennzeichen nicht ändern möchte und lässt das HRO dran. Nun geht's dem wie mir in Rostock und er möchte das HRO loswerden und er will doch lieber ein anderes Kennzeichen. Bei der umkennzeichnung bekommt er dann wieder ein B zugeteilt.

Genau das geht bei uns eben nicht. Habe das Auto in Bayern gekauft und musste nach Sachsen ummelden ( = im Juli 2021).

Mir wurde auf der Behörde während der Neu-Anmeldung durch mich mitgeteilt, dass ich mich entscheiden muss, ob ich das bisherige Kennzeichen behalte oder eins vom Bundesland/Lankreis wähle. Das gilt dann solange bis das Auto irgendwann verkauft oder verschrottet wird. Nur ein neuer Besitzer könne ein anderes Kennzeichen bekommen.

Klar habe ich das alte Kennzeichen behalten inklusive Plakette. Gut, mag nicht diskutieren - vielleicht sind die Berliner anders ...:-)

Da war dann jemand nicht auf stand.

Du kannst immer umkennzeichnen,wenn Du willst.

Ich bin parallel grad auf der Seite unserer Behörde! Das ist scheinbar dort neu - ja, es geht tatsächlich.

Krass (aber prima!). Negativ nur - die Befristung der Reservierung Wunschkennzeichen ist unverändert.

Aller 28 Tage neu verlängern ... Du warst schneller :-))

Wahrscheinlich von ZS zu ZS andere/eigene :) Regeln: Ich habe Auto in München gekauft und weil sicher gewesen, dass 250km zu weit um M-Kennzeichen behalten, bestellte neue - für mein Stadt.

Stadt ZS hat mich mit Frage """Möchten Sie selbe Kennzeichen weiter haben? Dann brauchen Sie keine neue Umwelt Plakette!" überrascht, aber neue Schilder waren schon gekauft :(

Land ZS von mein Sohn hat Kennzeichen von seine alte Karre weg geschmissen, weil sie "Stadt-Kennzeichen" gewesen, aber frischgekaufte Karre-Kennzeichen von andere Kreis übernommen! Alles in Bayern, gleiche Stadt, 2 ZS.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 4. November 2022 um 05:35:59 Uhr:

Ich bin parallel grad auf der Seite unserer Behörde! Das ist scheinbar dort neu - ja, es geht tatsächlich.

Krass (aber prima!). Negativ nur - die Befristung der Reservierung Wunschkennzeichen ist unverändert.

Aller 28 Tage neu verlängern ... Du warst schneller :-))

Da scheint es keine einheitliche Reservierungszeit zu geben.

Bei uns in Duisburg beträgt sie 3 Monate (Stand 7/2020).

Frage an @windelexpress :

ist diese "Wunschkennzeichen Vergabe" eigentlich Pflicht, oder gibt es auch Zulassungsbehörden die das gar nicht anbieten?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 4. November 2022 um 12:43:15 Uhr:

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 4. November 2022 um 05:35:59 Uhr:

Ich bin parallel grad auf der Seite unserer Behörde! Das ist scheinbar dort neu - ja, es geht tatsächlich.

Krass (aber prima!). Negativ nur - die Befristung der Reservierung Wunschkennzeichen ist unverändert.

Aller 28 Tage neu verlängern ... Du warst schneller :-))

Da scheint es keine einheitliche Reservierungszeit zu geben.

Bei uns in Duisburg beträgt sie 3 Monate (Stand 7/2020).

Frage an @windelexpress :

ist diese "Wunschkennzeichen Vergabe" eigentlich Pflicht, oder gibt es auch Zulassungsbehörden die das gar nicht anbieten?

Die Vergabe eines Wunschkennzeichens ist in der FZV nicht verankert. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen.

Es besteht lediglich der Anspruch auf die Zuteilung eines Kennzeichens, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch auf die Reservierung des alten Kennzeichens für ein neues Fahrzeug besteht gem der FZV kein Anspruch.

Lediglich die Reservierung des Kennzeichens auf das Fahrzeug zur späteren Wiederinbetriebnahme ist in der FZV verankert.

§ 14

(1). . . .

Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung. Satz 5 gilt nicht, wenn das Kennzeichen nach § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 4 Satz 4 in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.

Danke für die Antwort.

Es kann also sein das eine Behörde sagt: Wunschkennzeichen gibts bei uns nicht.

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