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Kfz-Kennzeichen nach Ummeldung übernehmen?

Ein Freund ist in ein anderes Bundesland gezogen und muss sein Kfz dementsprechend ummelden.
Er wird das KEnnzeichen entsprechend dem Kreis dort annehmen.
Gibt es eine Mögclihekit, dass ich sein altes Kennzeichen übernehme?
(Das wäre extrem gewünscht) Welche Möglichekit gäne es sonst, das Kennzeichen zu "sichern"?

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Glaub ich nicht,dass eine Behörde das macht. Um die Kosten zu decken, ist auch eine Behörde auf die Einnahme von Gebühren angewiesen und wird die 10.20 für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens mitnehmen.

Bei der Zulassungsstelle wird das Kennzeichen nach abmelden 4 Wochen gesperrt.Normal kommt man da nur durch reservierenran ,aber so einfach Kennzeichen tauschen geht da auch nicht.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 2. November 2022 um 19:59:38 Uhr:


Ein Freund ist in ein anderes Bundesland gezogen und muss sein Kfz dementsprechend ummelden.
Er wird das KEnnzeichen entsprechend dem Kreis dort annehmen.
Gibt es eine Mögclihekit, dass ich sein altes Kennzeichen übernehme?
(Das wäre extrem gewünscht) Welche Möglichekit gäne es sonst, das Kennzeichen zu "sichern"?

Zitat:

@RK24 schrieb am 13. November 2022 um 16:51:53 Uhr:


Bei der Zulassungsstelle wird das Kennzeichen nach abmelden 4 Wochen gesperrt.Normal kommt man da nur durch reservierenran ,aber so einfach Kennzeichen tauschen geht da auch nicht.

Warum sollte das Kennzeichen 4 Wochen nach Abmeldung gesperrt werden?

Kennzeichen wechseln kann man ganz einfach. Wer Spaß dran und das Geld dafür übrig hat, auch mehrmals am Tag.

Streiten bringt doch nichts. Insofern wir längst begriffen haben, dass es keine einheitliche Regelung in Deutschland dafür gibt, hilft nur direktes Nachfragen (aber möglichst vor der Ab/Ummeldung) in der zuständigen Behörde.

Na nur gut, dass die FZV deutschlandweit gilt und damit §13 (3) FZV einheitlich angewendet wird.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 14. November 2022 um 09:31:08 Uhr:


Na nur gut, dass die FZV deutschlandweit gilt und damit §13 (3) FZV einheitlich angewendet wird.

Ich rede von der Dauer der Sperrfrist. Wenn ihm an anderer Stelle hier zuvor geraten wird, sich sofort auf die Lauer zu legen um den Moment zu erwischen, wo die Freigabe erfolgt.

Es gibt keine Sperrfrist für Kennzeichen außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. November 2022 um 00:09:19 Uhr:


Glaub ich nicht,dass eine Behörde das macht. Um die Kosten zu decken, ist auch eine Behörde auf die Einnahme von Gebühren angewiesen und wird die 10.20 für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens mitnehmen.

Also zumindest bei uns werden oder wurden diese Gebühren früher ans Rote Kreuz gespendet. Aber Wunschkennzeichen gibt es bei uns seit fast 40 Jahren.

Wie kann die Gebührennummer 230 als Spende die kommunale Kasse verlassen?

In dem der Kreistag einen Zuschuss zu gemeinnützigen Organisationen in Höhe der eingenommenen Gelder beschließt?

Darkhexelein , muss ich wieder sprechen. Unser Autohändler hatte versäumt oder sein Dienstleister für Anmeldung, das unsere Firma Wunschkennzeichen hat. Am anderen Tag wurde derWagen dann auf das Wunschkennzeichen umgemeldet. Nur bei Rückrufaktion von Ford stand in den Briefen das erste ursprüngliche Kennzeichen.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 15. November 2022 um 14:33:26 Uhr:


In dem der Kreistag einen Zuschuss zu gemeinnützigen Organisationen in Höhe der eingenommenen Gelder beschließt?

Der Zuschuss zu gemeinnützigen Organisationen ist aber unabhängig vom Wunschkennzeichen.

Da legen sie Betrag x fest und fertig.

Zitat:

@rheinlaendernord schrieb am 15. November 2022 um 16:56:32 Uhr:


Darkhexelein , muss ich wieder sprechen. Unser Autohändler hatte versäumt oder sein Dienstleister für Anmeldung, das unsere Firma Wunschkennzeichen hat. Am anderen Tag wurde derWagen dann auf das Wunschkennzeichen umgemeldet. Nur bei Rückrufaktion von Ford stand in den Briefen das erste ursprüngliche Kennzeichen.

Grins. Und welches zweite Auto hast du fix aus dem Ärrmel geschüttelt für den Rückruf?

Okay, bei Firmenwagen ist man sicher vorsichtiger...

Gut, ich kann nicht mitreden. Meine Autos hatte alle immer direkt bei der Erstanmeldung schon mein jeweiliges Wunschkennzeichen (jeweils andere). Ich hatte mit solcher Bürokratie nie zu tun.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. November 2022 um 21:48:49 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 15. November 2022 um 14:33:26 Uhr:


In dem der Kreistag einen Zuschuss zu gemeinnützigen Organisationen in Höhe der eingenommenen Gelder beschließt?

Der Zuschuss zu gemeinnützigen Organisationen ist aber unabhängig vom Wunschkennzeichen.
Da legen sie Betrag x fest und fertig.

Den legen den Betrag nach vergebenen Wunschkennzeichen im Vorjahr fest. Tut aber eigentlich nichts zur Sache. Tatsache ist, dass manche Kreise das Geld in die eigene Tasche stopfen und andere dem Aufwand gemäß damit sinnvolles machen. Aufwand haben die ja praktisch keinen. Man kommt an mit der PIN und die geben die ein und erledigt. Die kriegen für online noch mal 2,60€ extra bei uns. Aber da ich dann die Nummernschilder bestelle und nicht vor Ort kaufe, spare ich eine Menge Geld. Zwei Nummernschilder Standard 510mm kosten incl Versand 14,85€. Das rechnet sich jede Wunschnummer und Reservierung online.

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