Kfz-Kennzeichen im Handgepäck
Ich werde demnächst meinen TT in Ingolstadt abholen.
Dazu wird es per Flieger nach München gehen.
Eigentlich wollte ich nur mit Handgepäck reisen da ich für die 2 Tage nicht viel brauche.
Jetzt habe ich allerdings von Eurowings die Info( hatte sicherheitshalber nachgefragt) erhalten, das KFZ-Kennzeichen bei Eurowings nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen.
(obwohl das laut diverser Beiträge in anderen Foren kein Problem sei)
für 9€ (bringt mich nicht um) habe ich nun ein Gepäckstück dazugebucht.
Trotzdem werde ich versuche die Schilder als Handgepäck durchzubekommen.
Hab ihr entsprechende Erfahrungen mit Eurowings gemacht?
Beste Antwort im Thema
Wie mit Pinzetten.
Wer es schafft das Flugzeug mit einer Pinzette bzw. einem KFZ Kennzeichen zu übernehmen, hat es auch verdient.
Ich wäre garnicht auf die Idee gekommen zu fragen,
Maximalmaße der Reistasche ja, Chemikalien ja,
aber eine Blechtafel?!
105 Antworten
Meine Herren, ich darf doch bitten.
Ein Nummernschild, ob es jetzt mit darf oder nicht, hat mit Gewichtsverteilung oder dem Umfang eines Chinesen nichts zu tun.
Über die Trimmung einer Verkehrsmaschine braucht dann nicht weiter spekuliert zu werden.
Da das mit den Kennzeichen ja geklärt zu sein scheint schwebt mein Finger sowieso schon über dem Notaus-Knopf.
Anders, ich hab euch den Laberthread wieder aufgemacht, also lasst den Unfug in den anderen Threads weg.
Moorteufelchen
Wenns die Bundespolizei nicht beanstandet, wird es die Sicherheitskontrolle auch nicht tun. Und was ich in meinem Handgepäck habe, hat noch nie jemand von der Airline kontrolliert. Es könnte alles so einfach sein.
Beim Postversand hätte ich Angst, dass das im evtl. unorganisierten Autohaus nicht ohne Sucherei/Hektik ablaufen könnte. Das würde ich mir beim Neuwagenkauf gern sparen 🙂
Auf welcher Rechtsgrundlage muss ich dem Bordpersonal der Airline meinen Tascheninhalt zeigen?
Gerade dafür gibt es ja die Sicherheitskontrolle.
Äh ja das meinte ich ja mit meinem Beitrag.
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Zitat:
@therealrob schrieb am 22. Januar 2020 um 14:29:36 Uhr:
Äh ja das meinte ich ja mit meinem Beitrag.
Meine Frage war nicht an sie gerichtet.😉
Zitat:
@ktown schrieb am 22. Januar 2020 um 14:23:50 Uhr:
Auf welcher Rechtsgrundlage muss ich dem Bordpersonal der Airline meinen Tascheninhalt zeigen?
Hausrecht könnte man annehmen.
Gruß Metalhead
Googeln sich mal nach Taschenkontrolle und Supermarkt.
Sie werden sehen, dass hierbei das Hausrecht wenig hilft.
Dies stellt ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht da.
Genau, im Supermarkt gelten ja die gleichen Voraussetzungen. Wenn der Supermarkt nämlich mit 250 Insassen abhebt, dann dürfen keine scharfen Gegenstände mit dabei sein 🙄 Eine Verdachtskontrolle bei Diebestahl im Supermarkt dürfte wohl anders zu bewerten sein als eine Kontrolle der Crew bei Sicherheitsbedenken. Oder anders gesagt: man muss seinen Tascheninhalt vielleicht nicht vorzeigen, aber dann fliegt man halt einfach nicht mit...
Zitat:
@ktown schrieb am 22. Januar 2020 um 15:43:54 Uhr:
Googeln sich mal nach Taschenkontrolle und Supermarkt.
Ich kann festlegen daß keine großen Taschen mit rein genommen werden und Leuten die das nicht wollen den Zugang verweigern.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2020 um 16:17:09 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 22. Januar 2020 um 15:43:54 Uhr:
Googeln sich mal nach Taschenkontrolle und Supermarkt.
Ich kann festlegen daß keine großen Taschen mit rein genommen werden und Leuten die das nicht wollen den Zugang verweigern.Gruß Metalhead
Hätten sie den Thread gelesen, wäre ihnen aufgefallen, dass die Kennzeichen in seinen Abmaßen kleiner als die Handgepäckgröße sind.
Zitat:
Genau, im Supermarkt gelten ja die gleichen Voraussetzungen. Wenn der Supermarkt nämlich mit 250 Insassen abhebt, dann dürfen keine scharfen Gegenstände mit dabei sein
Irgendwie drehen wir uns im Kreis. Die Vorgaben was ins Flugzeug darf und was nicht gibt die Gesetzeslage vor und wird bei der Sicherheitskontrolle geprüft. Weiterhin wurde hier schon mehrfach aufgezeigt, dass die Bundespolizei wegen der Kennzeichen kein Problem sieht.
Beides wird stoisch ignoriert und immer wieder das Thema auf scharfe Gegenstände gerichtet.
Leider kam auf meine Frage:
Zitat:
Auf welcher Rechtsgrundlage muss ich dem Bordpersonal der Airline meinen Tascheninhalt zeigen?
Nur leere Phrasen und der hilflose Versuch dies auf das Hausrecht abzuschieben.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Januar 2020 um 16:17:09 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 22. Januar 2020 um 15:43:54 Uhr:
Googeln sich mal nach Taschenkontrolle und Supermarkt.
Ich kann festlegen daß keine großen Taschen mit rein genommen werden und Leuten die das nicht wollen den Zugang verweigern.Gruß Metalhead
Welche Maße der Handgepäckstücke zulässig sind, legt jede Fluggesellschaft selbst fest. Das kann man auf deren Homepage nachlesen. Was im Handgepäck erlaubt ist, ist gesetzlich geregelt. Kann man auch nachlesen. Wenn ein Gegenstand im Handgepäck bei der Kontrolle an der Sicherheitsschleuse nicht moniert wird, ist er wohl erlaubt. So ein Blechschild "sieht" auch jedes Durchleuchtungsgerät. Mit Durchschummeln klappt das damit nicht.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Hätten sie den Thread gelesen, wäre ihnen aufgefallen, dass die Kennzeichen in seinen Abmaßen kleiner als die Handgepäckgröße sind.
Hätten Sie verstanden was ich geschrieben habe wäre klar gewesen daß es um den Supermarkt geht.
Ich kann als Inhaber festlegen daß keine großen Taschen rein gelassen werden, auch wenn große Taschen von der Polizei vor dem Supermarkt nicht beanstandet wurden. 😉
Gruß Metalhead
Wenn sie mit ihrer sinnfreien Argumentationskette meinen, ob die Airline die Handgepäckgröße auf Handstaschengröße verringern kann, dann muss ich bedingt ihnen recht geben. Dies kann aber nur vor Vertragsschluss erfolgen und nicht vom Bordpersonal kurzfristig.
Daher ist auch hier ihre Antwort auf meine Frage nicht schlüssig.
Die IATA, die International Air Transport Association, empfiehlt bezüglich der Größe des Handgepäcks eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115 cm. Da es nur eine Empfehlung ist, hantieren die Airlines mit diesem Wert.
P.S.: Übrigens interessiert es das Sicherheitspersonal nullkommanull wie groß das Handgepäck ist. Da dieses Personal keine Kenntnis über die Vertragsgrundlage haben kann, wird dies freundlich ignoriert. Daher ist auch dieser Vergleich mit der Polizei vor dem Supermarkt vollkommen Banane.
Zitat:
@ktown schrieb am 23. Januar 2020 um 11:14:11 Uhr:
Wenn sie mit ihrer sinnfreien Argumentationskette meinen, ob die Airline die Handgepäckgröße auf Handstaschengröße verringern kann, dann muss ich bedingt ihnen recht geben. Dies kann aber nur vor Vertragsschluss erfolgen und nicht vom Bordpersonal kurzfristig.
Sie schreibt man groß.
Es ging um den Supermarkt und das Beispiel kam nicht von mir und da kann ich verbieten was ich will (außer wieder Diskriminierend oder ähnliches).
Aus selbem Grund kann ich vermutlich alles mögliche in meinem Flugzeug verbieten daß nicht die Luftsicherheit beeinträchtigt. Die Frage war ja auf Basis welchem Rechtes, daher kam von mir das "Hausrecht" ins Spiel (als Antwort auf die Frage).
Daß das vor Vertragsabschluß erkennbar sein muß steht außer Frage.
Habe Fertig.
Gruß Metalhead
Wenn die Diskussion nicht bald wieder auf eine Sachliche Ebene runter kommt hat sich das erledigt.
Lesen und Verstehen auf allen Seiten!
Und es werden dann auch keine Beiträge als Sinnfrei bezeichnet.
Auch Hinweise auf die Rechtschreibung können unterbleiben.
Ich stelle außerdem eine ausgesprochen lästige Pingelichkeit und Rechthaberei fest.
Könnt ihr lassen.
Moorteufelchen
MT-Moderation