KFZ- Handwerk Steuerfrage
Sorry ich weiß hier ist das Versicherungsforum , aber ich versuche es trotzdem einmal hier!
Wer weiß das.
Kann man die Lohnkosten der Inspektionsrechnung - bei der Steuererklärung - als Handwerkerkosten absetzen?
........oder zählt das KFZ- Handwerk nicht zum Handwerk sondern zur Industrie?
18 Antworten
Es geht nicht darum, ob der Betrieb ein Handwerkerbetrieb ist (das ist er in aller Regel).
Sondern darum, dass die Leistungen "haushaltsnaher" Art sind (trifft nicht zu) und im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden müssen.
Hast du in deine Wärmepumpe einen alten Golfdiesel verbaut und benötigt dieser Wartung oder Reparatur in deinem Keller, dann sind die Lohnkosten absetzbar.
Baust du ihn aus und geschieht die Wartung in der Werkstatt, dann nicht.
Gruß situ
Danke für deine Antwort, daraus ennehme ich ein NEIN.
Nur dein letzter Satz ( Werkstatt ) verunsichert mich.
Ich habe verg. Jahr in einer Schlosserei - Werkstatt Treppengeländer fertigen lassen, und das Finanzamt hat die Handwerkerlohnkosten die dort angefallen sind voll anerkannt.
##### also außerhalb meines Haushaltes ###
Dasselbe bei einer neuen Küche, die wurde im Werk produziert und ich habe mir die Lohnkosten seperat bescheinigen lassen, wurde alles zu 100% anerkannt!
Bei den Handwerkosten geht es doch darum, dass Schwarzarbeit weniger attraktiv wird, also ich mein Auto nicht schwarz sondern in der Werkstatt rep. lasse.
Deshalb bin ich verunsichert ob das nicht auch fürs KFZ- Handwerk gilt.
"haushaltsnah" und "im Haushalt des Steuerpflichtigen" sind die Schlüsselwörter. Wenn ein Finanzbeamter die Regeln nicht kennt oder nicht prüft, hast du eben Glück gehabt und der Allgemeinheit einen Teil deiner Steuerschuld vorenthalten.
Andernfalls hätte man gleich eine Pauschale für alle einführen können. Denn JEDER Steuerpflichtige bezahlt im Jahr ganz sicher für einen gekauften Artikel oder Werkstattarbeit anteilig dem maximalen Absetzbetrag.
Mal ne doofe Frage, was ist denn alles im Bereich PKW (privat) absetzbar?
Gibt es da eine generelle Übersicht 😕
Dankeschön...
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Nichts (wieso auch)!
In ganz wenigen Ausnahmefällen können die anteiligen Kosten abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer anerkannten "außergewöhnlichen Belastung" stehen.
Und natürlich, wenn das private Kfz gewerblich, dienstlich usw. eingesetzt wird. Aber das ist ja nicht privat.
Ich konnte z.b. schon die SB eines TK Schadens (Wildschaden auf dem Arbeitsweg passiert) absetzen...
Bis eben auf die Kilometer geht wirklich rein gar nix 🙁
Das ist ja keine Privatfahrt, nach der gefragt wurde. Du kannst ja auch die Fahrt zum Arbeitsplatz (nach bestimmtem Regeln) absetzen. Ist eben nicht "privat".
Vergessen hatte ich die Absetzbarkeit der Kosten Haftpflichtversicherung. Das geht auch bei rein privater Nutzung.
Zitat:
Original geschrieben von situ
"haushaltsnah" und "im Haushalt des Steuerpflichtigen" sind die Schlüsselwörter. Wenn ein Finanzbeamter die Regeln nicht kennt oder nicht prüft, hast du eben Glück gehabt und der Allgemeinheit einen Teil deiner Steuerschuld vorenthalten.Andernfalls hätte man gleich eine Pauschale für alle einführen können. Denn JEDER Steuerpflichtige bezahlt im Jahr ganz sicher für einen gekauften Artikel oder Werkstattarbeit anteilig dem maximalen Absetzbetrag.
Der eine Finanzbeamte kennt die Regeln der andere F. nicht, so ist das eben.
Glück gehabt und der Allgemeinheit einen Teil der Steuerschuld vorenth..........trifft wie du schreibst auch nicht in jedem Fall zu!
Wenn man sowieso - durch alles andere was man absetzt - schon mit dem zu versteuernden EK unter dem Eingangssteuergrundbetrag liegt, dann nützt einem die Unkenntnis der Regeln - des Finanzbeamten - auch nichts.
Ansonsten:
Habe gerade mit der Werkstatt ( Rechnungsabt. ) telefoniert......die konnten die Frage nicht beantworten.
Dann habe ich am Finanzamt angerufen und von da war ein NEIN zu hören!
( Nur haushaltsnahe Handwerkerlohnkosten die auch zu Hause ausgeführt werden )
Also, danke diesbezüglich war deine Aussage richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Ich konnte z.b. schon die SB eines TK Schadens (Wildschaden auf dem Arbeitsweg passiert) absetzen...Bis eben auf die Kilometer geht wirklich rein gar nix 🙁
Doch da geht noch was. z.B. kann man als Schwerbehindeter die Anschaffungskosten - ich glaube verteilt auf 5 Jahre - absetzen. irgendwas habe ich da mal gelesen, das würde jetzt aber den Rahmen sprengen.
Andererseits gibt es hier bei MT ein Versicherungsforum warum eigentlich kein Steuerforum? Wäre bestimmt nützlich.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Vergessen hatte ich die Absetzbarkeit der Kosten Haftpflichtversicherung. Das geht auch bei rein privater Nutzung.
...das war mir neu, danke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...das war mir neu, danke 🙂Zitat:
Original geschrieben von situ
Vergessen hatte ich die Absetzbarkeit der Kosten Haftpflichtversicherung. Das geht auch bei rein privater Nutzung.
...alles wo das Wort Haftpflicht drin vorkommt!
Also auch: Privathaftpfl., Gebäudehaftpfl., KFz - h....... u.s.w.
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Doch da geht noch was. z.B. kann man als Schwerbehindeter ....
Im direkten Zusammenhang mit ohnehin außergewöhnlichen Belastungen geht was ...
Die Versicherungskosten (KfzVers., priv. Haftpflichtvers.)sind nicht mehr gesondert abzugsfähig, weil der Sonderausgabenabzug ganz neu geregelt worden ist.
Gebäudeversicherungen sind nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, nicht aber bei einem selbst genutzten Eigenheim.
Behinderte mit dem Schwerbehindertkennzeichen aG (aussergewöhnliche Gehbehinderung) oder ab 80 % MdE können pro Jahr 3.000 km x 30 ct = 900 € absetzen.
Absetzen der Anschaffungskosten über sechs Jahr geht nur bei den Werbungskosten, wenn die tatsächlichen KfzKosten geltend gemacht werden. Dies rechnet sich aber nur, wenn das Auto ziemlich teuer ist. Ansonsten kommt man kaum über die 30 ct Pauschale pro km, da man die gefahrenen km aufteilen muß nach privat und dienstlich (z.B. Fahrten zur Arbeitsstätte).
Wildschäden und sonstige Unfallschäden sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Fahrt beruflich/dienstlich veranlaßt war.
Generell kann/muß man leider sagen, daß vieles vom Finanzamt (unbewußt) manchmal akzeptiert wird, weil das Besteuerungsverfahren in der Praxis so aussieht, daß nur noch Stichpunkt mäßig geprüft werden kann. Für alles andere fehlt einfach die Zeit.
So kann es durchaus passieren, daß man in einem Jahr die Kosten X anerkennt, im Folgejahr aber nicht, weil hier (Hinweisfall aufgrund der Stichpunktprüfung des Computers) genauer geprüft wurde.
Das ist wie auf der Straße, man fährt 150 kmh bei erlaubten 100 kmh und wird nicht erwischt ... Glück gehabt.
Wird man erwischt gibt es Punkte und Geldstrafe.
Handwerkerkosten nur, wenn die Arbeiten im Haus durchgeführt wurden und Barzahlung ist tabu. Nur Überweisung o.ä.wird anerkannt.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Das ist ja keine Privatfahrt, nach der gefragt wurde. Du kannst ja auch die Fahrt zum Arbeitsplatz (nach bestimmtem Regeln) absetzen. Ist eben nicht "privat".Vergessen hatte ich die Absetzbarkeit der Kosten Haftpflichtversicherung. Das geht auch bei rein privater Nutzung.