KFZ- Finanzierung bewilligt, nachträglich will Händler Gehaltsnachweis, dringend!!!

Hallo alle zusammen.

Ich habe mir gestern ein neues Auto "gekauft" für 4800 Euro. 3000 Euro habe ich angezahlt und 1800 Euro über die Santander Bank finanzieren lassen. Dazu habe ich geschummelt bei den Fragen nach Arbeitgeber, Gehalt etc. Jetzt bitte keine Vorträge, ich weiß, das ist falsch, Betrug etc.! Ich habe mehrere kleine Jobs, nur die würden ja nicht akzeptiert werden. Ich habe mir vor 2 Jahren bei der gleichen Bank schonmal einen Roller komplett finanzieren lassen, da habe ich es genauso gemacht, immer alles gezahlt, alles toll. Ich habe also gestern das Auto abgeholt, schon angemeldet, zugelassen, alles toll. Heute morgen ruft dann plötzlich der Autohändler an, er hätte etwas wichtiges vergessen. Er kann das Fahrzeug nicht abrechnen und die Unterlagen nicht abschicken, weil er vergessen hat, dass er eine Lohnabrechnung von mir braucht. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Ich habe damit gar nicht gerechnet, weil ich dachte, dass es genauso laufen wird wie beim Roller. Braucht der Autohändler die Lohnabrechnung oder will er die der Bank schicken? Ich muss ja jetzt irgendwas machen, denn wenn die Bank die Unterlagen von ihm nicht zugeschickt bekommt, dann steht ja auch keine Finanzierung und der Händler hat ja den Brief, der eigentlich als Pfand zur Bank geschickt werden muss. Ich bin total verzweifelt. Bitte nur antworten wenn ihr wirklich was wisst, ich kann jetzt echt keine Vorwürfe etc. gebrauchen, mein kopf raucht auch so schon!!!

Hab die Frage hierher verschoben, weil ich nicht gesehen habe, dass es einen extra Bereich zum Thema Finanzierung gibt...

Beste Antwort im Thema

Deine Frage hätte auch lauten können: "Hey, ich habe im Kaufhaus von einer Festplatte das 49 € Preisschild abgemacht und auf den Karton eines Notebooks geklebt und jetzt haben die sich bei mir gemeldet, weil die das auf den Bildern der Überwachungskamera gesehen haben! Was soll ich nur machen?" Beichten, Dich entschuldigen und auf Nachsicht hoffen würde ich sagen...

Ansonsten fällt mir nur eines ein: Es ist schon erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit die Leute ihre illegalen Aktivitäten noch öffentlich machen.

Denken wir doch mal nach: Lebt einer legal von mehreren Minijobs, dann hat er darüber auch Unterlagen, die sein ausreichendes Einkommen belegen (geht nicht anders wegen der Sozialabgaben und der Steuer).

Hat er die Belege nicht, kann es sich nur um Sozialbetrug handeln. Schön die schwarz verdiente Kohle einsacken und dann - schließlich ist man offiziell ja mittellos! - obendrauf noch Hartz IV. Wo sind denn die 3000 € her? Das dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit das Schwarzgeld der letzten Zeit sein.

Ich mag falsch liegen, aber ich hoffe, daß ein Mitarbeiter der Bank oder der Händler gnadenlos Strafanzeige erstatten. Solltest Du kein Schwarzarbeiter sein, hast Du ja nichts zu befürchten.

Gruß Michael

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jianne


Das Problem ist nicht Lohnabrechnungen vorzuzeigen, sodass ich auf die Gesamtsumme komme. Das Problem ist, dass ich angegeben habe EINE Stelle mit EINEM Nettoverdienst zu haben.

.

....mein Beitrag hat sich erledigt, hab jetzt erst gelesen, dass TE bar bezahlt hat. Na dann.....

Der guten Ordnung halber:

Sich eine Finanzierung durch falsche Angaben zur eigenen wirtschaftlichen Situation im Antrag zu erschleichen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Betrugsversuch. Aus meiner Erfahrung als Banker weiss ich, dass die Erstattung einer Strafanzeige seitens der Bank in derartigen Fällen nicht unüblich ist. Das gilt selbst dann, wenn der Bank kein finanzieller Schaden entstanden ist.

§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der TE schreibt von einer "Schummelei" und ist über die möglichen Folgen dieses "Schummelns" vermutlich nicht ausreichend informiert.

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep


Der guten Ordnung halber:

Sich eine Finanzierung durch falsche Angaben zur eigenen wirtschaftlichen Situation im Antrag zu erschleichen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Betrugsversuch. Aus meiner Erfahrung als Banker weiss ich, dass die Erstattung einer Strafanzeige seitens der Bank in derartigen Fällen nicht unüblich ist. Das gilt selbst dann, wenn der Bank kein finanzieller Schaden entstanden ist.

§ 263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der TE schreibt von einer "Schummelei" und ist über die möglichen Folgen dieses "Schummelns" vermutlich nicht ausreichend informiert.

Das ist die Krönung. Wegen solcher verbohrter Sichtweisen hat sich die TE wohl ans Forum gewandt. Sie kauft sich ein Auto, welches offensichtlich ihren Einkommensverhältnissen entspricht, leistet eine hohe Anzahlung und versucht einen Restbetrag zu finanzieren. Was wird ihr hier alles unterstellt. Schwarzarbeit und, und, und bis hin zum Betrug. Welchen Vermögensvorteil hat sie sich denn verschafft? Sie wollte, wie bei ihrem Roller, den Betrag zurückzahlen. Vermögensvorteil also nur, wenn sie den Betrag später nicht zurückzahlt oder zurückzahlen kann. Wenn alle so vernünftig rechnen und handeln würden wie die TE, dann wären nicht so viele Leute überschuldet. Thema ist ja auch erledigt, da ihr offensichtlich andere vertrauen und ihr das Geld geliehen haben.

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep


Der guten Ordnung halber:

Sich eine Finanzierung durch falsche Angaben zur eigenen wirtschaftlichen Situation im Antrag zu erschleichen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Betrugsversuch.

... nur unter dem Vorsatz, daß man einen Vermögens

vorteil

erzielt und das Vermögen eines anderen

schädigt

.

Das wäre z.B. dann der Fall wenn der Wagen ins Ausland verschoben würde und man den Kredit nicht mehr bedient. Nennt man in diesem speziellen Fall Eingehungsbetrug

Dieser liegt hier aber nicht vor.

Die Täuschung
hat keinerlei strafrechtl. Konsequenzen und gilt nur im Privatrecht.

Ähnliche Themen

Ich will das jetzt hier nicht weiter vertiefen, nur soviel:

Der Vermögensvorteil beim Kreditbetrug z.B. besteht darin, dass der Betrüger sich ein nicht marktüblich abgesichertes Darlehen verschafft. Möglicherweise hätte die Bank andere/zusätzliche Sicherheiten oder einen dem erhöhten Ausfallrisiko Rechnung tragenden höheren Zinssatz verlangt, wäre sie über die tatsächliche Einkommenssituation des Antragstellers informiert gewesen.

Der Nachteil des Kreditgebers kann alleine daraus schon hergeleitet werden, dass er aufgrund des nach seiner Einschätzung höheren Ausfallrisikos eine entsprechende Wertberichtigung für den Vertrag bilden muss.

Deshalb: Man sollte es tunlichst unterlassen, einer Bank gegenüber bei der Kreditbeantragung falsche Angaben zu machen (auch wenn man von seiner eigenen Rückzahlungsfähigkeit überzeugt ist. Die Selbsteinschätzung muss nun mal nicht mit der Einschätzung des Kreditgebers, der aus seiner eigenen Kreditvergabepraxis über entsprechende Erfahrungen verfügt, übereinstimmen).

Also wenn dann kann nur §265b StGB greifen und hier werden Kredite für Privatpersonen zum Privatkonsum ausschließlich herausgeklammert.

Ich habe die beiden Links vorher gesetzt, wer will kann sie also lesen: Betrug (strafbar nach §263 StGB) kommt nicht in Betracht, da es nach geltendem Recht nicht strafbar ist, Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen.
Wegen der Falschangabe (arglistige Täuschung) ... diese ist nur von zivilrechtl. Relevanz.

Kredit mit Falschangaben erschleichen und dann die Raten nicht zahlen kann nur ein Eingehungsbetrug sein. Und dazu müsste der TE schon vorher klar sein, daß sie den Kredit nicht bedienen kann oder zumindest im Zeifel ist diesen bedienen zu können.

Das wurde Dir nun schon 5mal hier und wonders erklärt: Kreditbetrug gibt es nur im B2B-Bereich. Es ist ja schön und gut wenn Du auf die guten Sitten abstellst, aber übertreiben muß man auch nicht.

§ 265b Strafgesetzbuch
Kreditbetrug

(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen

1. über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep


Ich will das jetzt hier nicht weiter vertiefen, nur soviel:

Der Vermögensvorteil beim Kreditbetrug z.B. besteht darin, dass der Betrüger sich ein nicht marktüblich abgesichertes Darlehen verschafft. Möglicherweise hätte die Bank andere/zusätzliche Sicherheiten oder einen dem erhöhten Ausfallrisiko Rechnung tragenden höheren Zinssatz verlangt, wäre sie über die tatsächliche Einkommenssituation des Antragstellers informiert gewesen.

Wo liegt da jetzt die Täuschung?

X€ Netto sind X€ Netto. Egal ob aus 1, 2 oder 5 Jobs. Die Finanzielle Situation ist unverändert. Hier hat die Bank sogar einen Vorteil, da es unwahrscheinlich ist 2 Jobs auf einmal zu verlieren. Ausfallrisiko also minimiert.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg



Zitat:

Original geschrieben von meepmeep


Der guten Ordnung halber:

Sich eine Finanzierung durch falsche Angaben zur eigenen wirtschaftlichen Situation im Antrag zu erschleichen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Betrugsversuch. Aus meiner Erfahrung als Banker weiss ich, dass die Erstattung einer Strafanzeige seitens der Bank in derartigen Fällen nicht unüblich ist. Das gilt selbst dann, wenn der Bank kein finanzieller Schaden entstanden ist.

§ 263 StGB Betrug

...

Das ist die Krönung. Wegen solcher verbohrter Sichtweisen hat sich die TE wohl ans Forum gewandt. Sie kauft sich ein Auto, welches offensichtlich ihren Einkommensverhältnissen entspricht, leistet eine hohe Anzahlung und versucht einen Restbetrag zu finanzieren. Was wird ihr hier alles unterstellt. Schwarzarbeit und, und, und bis hin zum Betrug. Welchen Vermögensvorteil hat sie sich denn verschafft?

...

Einen erheblichen!!

Wer über kein geregeltes Einkommen verfügt, bekommt zwar meist auch einen Kredit, aber halt zu anderen Konditionen. Im Klartext: Mit fester Anstellung bekommt DER(*) Threadstarter wahrscheinlich die Carcredit / Santander üblichen 4,90 % oder 5,99 %, Kunden mit gleich hohem Durchschnittseinkommen, aber ohne Festanstellung zahlen eher 10 %, denn das Risiko ist viel größer für den Kreditgeber.

Gruß Michael

(*) Im Profil gibt die Person an, männlich zu sein, der Name klingt zwar eher weiblich, aber das muß nichts bedeuten, denn es gibt einige Namen, die weiblich oder männlich sein können, wie Kim oder Andrea etwa. Wir sollten nicht unterstellen, daß der oder die Threadersteller(in) generell falsche Angaben macht. Er wird wissen, ob er ein Drei- oder Zweibein ist...

Es ist kein Vermögensvorteil, wenn die Bank risikoadjustierte Zinsen nicht in Ansatz bringen kann. Soweit kommt es noch, daß die Kreditwirtschaft ihr unternehmerisches Risiko auf die Leute verteilt und im Negativfall von Betrug spricht.
Man braucht sich nur die Frage stellen, inwiefern risikobedingt höhere Zinssätze das Darlehen sicherer machen. Und zwar dieses eine konkrete, nicht irgendeine globale Quersubventionierung aller Darlehen.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



(*) Im Profil gibt die Person an, männlich zu sein, der Name klingt zwar eher weiblich, aber das muß nichts bedeuten, denn es gibt einige Namen, die weiblich oder männlich sein können, wie Kim oder Andrea etwa. Wir sollten nicht unterstellen, daß der oder die Threadersteller(in) generell falsche Angaben macht. Er wird wissen, ob er ein Drei- oder Zweibein ist...

.

.

Zitat:

Original geschrieben von Jianne


Ich bin freie Mitarbeiterin bei der Stadt und arbeite nebenbei in der Uni als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Ich bezahle ganz normal meine Sozialabgaben ...

Vielleicht ist es ja ein generelles Problem des/der Threadstarters/rin es mit

unwichtigen

Angaben nicht so genau zu nehmen. Zumal ja im Eingangspost auch von "mehrere kleine Jobs" die Rede war.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Vielleicht ist es ja ein generelles Problem des/der Threadstarters/rin es mit unwichtigen Angaben nicht so genau zu nehmen. Zumal ja im Eingangspost auch von "mehrere kleine Jobs" die Rede war.

ob die Angaben "unwichtig" waren, scheint hier wohl eher aus dem Bauch entschieden zu werden.

"freie Mitarbeiterin" bedeutet in der Regel Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. In diesem Fall gibt es keine "Lohnabrechnung", keinen Nettolohn, keine Sozialabgaben und mit Ausnahme des letzten ESt-Bescheides auch nichts, mit dem die TE ihre Einkünfte (aus selbständiger Tätigkeit) belegen kann. Vor allem keinen "Job", hier ist die TE (kleine) Unternehmerin, sprich selbstständig. Aus dem "Job" erzielt die TE Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - diese können mit den letzten Gehaltsbescheinigungen belegt werden. Die Risikoprofile von Selbstständigen und nichtselbständig Beschäftigten unterscheiden sich erheblich, gerade Selbstständige werden häufig rundweg als Risiko abgelehnt. Im Falle der TE bedeutet das nun, dass sie bei ESt-rechtlich korrekter Angabe ihrer diversen Einkunftsarten durchaus auch abgelehnt werden könnte, da ein ein erheblicher Teil der Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit generiert wird. Wird das Darlehen auf Grundlage falscher Angaben des Darlehensnehmers bei der Beantragung des Darlehens genehmigt, so enthalten die Darlehensverträge in der Regel eine Klausel, dass die Bank hier das Darlehen aus wichtigem Grund zur vorzeitigen Rückzahlung kündigen kann. Und das unabhängig von jeglicher strafrechtlichen Bewertung - sondern schlicht und einfach auf Grundlage des zivilrechtlichen Darlehensvertrages, den die TE unterschreibt und sich damit den (an die TE ausgehändigten) Darlehensbedingungen unterwirft.

Ich hatte "unwichtigen" extra kursiv geschrieben. 😉
(So wie jetzt auch wieder)

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



(*) Im Profil gibt die Person an, männlich zu sein, der Name klingt zwar eher weiblich, aber das muß nichts bedeuten, denn es gibt einige Namen, die weiblich oder männlich sein können, wie Kim oder Andrea etwa. Wir sollten nicht unterstellen, daß der oder die Threadersteller(in) generell falsche Angaben macht. Er wird wissen, ob er ein Drei- oder Zweibein ist...
.
.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von Jianne


Ich bin freie Mitarbeiterin bei der Stadt und arbeite nebenbei in der Uni als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Ich bezahle ganz normal meine Sozialabgaben ...
Vielleicht ist es ja ein generelles Problem des/der Threadstarters/rin es mit unwichtigen Angaben nicht so genau zu nehmen. Zumal ja im Eingangspost auch von "mehrere kleine Jobs" die Rede war.

Zumindest war ich da zu flüchtig beim Lesen. Da mir schon das erste Posting komisch vorgekommen war, hatte ich ins Profil gesehen - und demnach war sie ein er. Das blieb mir im Kopf.

Was die wichtigen oder unwichtigen Angaben angeht: Bei der Kreditvergabe ist das Einkommen des Kreditnehmers einer der wichtigsten Kriterien überhaupt. Wer hier bewußt falsche Angaben macht hat entweder handfeste Gründe für seine Lügen oder schlicht eine Vollmeise.

Deshalb halte ich es noch immer für gut möglich, daß die TEin bzw. ihre Geschichte ein Fake ist. Aber ein Fake, von dem andere lernen können: Wer einen Kredit beantragt, sollte in eigenem Interesse bei der Wahrheit bleiben.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Es ist kein Vermögensvorteil, wenn die Bank risikoadjustierte Zinsen nicht in Ansatz bringen kann. Soweit kommt es noch, daß die Kreditwirtschaft ihr unternehmerisches Risiko auf die Leute verteilt und im Negativfall von Betrug spricht.
Man braucht sich nur die Frage stellen, inwiefern risikobedingt höhere Zinssätze das Darlehen sicherer machen. Und zwar dieses eine konkrete, nicht irgendeine globale Quersubventionierung aller Darlehen.

Das liegt an der in Deutschland garantierten Gewerbe- und Vertragsfreiheit. Die Banken mitteln nun einmal und berücksichtigen bei der Kreditvergabe das Risiko.

Wäre das nicht korrekt, dürfte vom Fahrer des Autos A auch nicht mehr Haftpflichtprämie als vom Fahrer des Autos B verlangt werden, wenn beide Fahrer gleich gute Fahrer sind. Es geht aber doch, weil mit Autos des Typs A mehr Unfälle als mit Autos des Typs B verursacht werden.

Und es ist auch zweifelsfrei ein Vermögensvorteil, wenn ich als Kreditkunde weniger für dieselbe Leistung bezahle als marktüblich - was auch sonst? Etwa ein Nachteil? Wohl kaum!

Gruß Michael

Deine Antwort
Ähnliche Themen