KFZ abmelden ohne Kennzeichen und KFZ-Schein?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem, vor paar Monaten habe ich mein Auto nach Kasachstan verkauft. Das Auto wurde mit meinen Kennzeichen dahin überführt, der Käufer sollte mir dann die Kenzeichen und KFZ-Schein zuschicken damit ich es hier abmelden konnte. Nun es sind jetzt schon fast zwei Monate vergangen und der Kollege hat mir immer noch nichts zugeschickt. Meine Frage, was soll/könnte ich jetzt tun um das Auto hier abzumelden? den die Kosten für Versicherung und Steuer laufen immer noch weiter. Was passiert wenn ich jetzt einfach die Versicherung zum Jahresende kündige, gibt es Ärger mit Zulassungsstelle? Ich glaube nicht das ich die benötigten Papiere noch kriege, der Typ reagiert nicht mehr auf meine Aufforderungen. Würde die ganze Angelegenheit so schnell wie möglich beenden. Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß. B. T.
Beste Antwort im Thema
Schon 4 Jahre hier angemeldet und macht immer noch den Kardinalfehler beim Autoverkaufen.
Schreib jetzt zur Strafe 100x : Ein angemeldetes Auto Verkauft man nicht ins Ausland!
Selbst bei einem Verkauf im Inland kann es Probleme geben, doch die sind einfacher zu lösen.
Ich hoffe für dich, das du jetzt wenigstens einen anständigen Kaufvertrag hast, woraus ersichtlich ist, das der Wagen ins Ausland geht.
Mache jetzt 2 Sachen:
1. Geh mit dem Kaufvertrag zu deiner Versicherung und Kündige den Vertrag.
2. Nimm den Kaufvertrag und die Kündigung der Versicherung mit zu deiner Zulassungsstelle und versuche dort, den Wagen abzumelden.
MFG Thomas
31 Antworten
.....ok gehen wir mal von schlimmsten aus, die Zulassungsstelle stehlt sich stur. Zum Ende des Jahres Kündige ich die Versicherung, Versicherung meldet das, was dann? Die Polizei kommt zu mir nach Hause um die Schilder abzukratzen, Auto nicht da was nun? was kommt auf mich zu?
P.S. war halt guter Angebot, fast das doppelter für die Kare gezahlt was die wert ist, baut jeder mal ein scheiß! Und danke bis jetzt!
Da der Käufer sicher nicht doof ist/war, wirst Du wohl demnächst richtig Probleme bekommen. Schreibe dir schon mal, jeden Tag, genau auf, wo Du gewesen bist und was Du gemacht hast und wer das bestätigen kann.😁
MfG aus Bremen
Ohne Worte, was der TE sich da geleistet hat! Kein Kaufvertrag....
Geh zur Polizei und rede mit ihnen über den ganzen Vorfall, alles andere wäre mir zu unsicher.
PS: Waren die Geld- Scheine echt? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Das hilft ihm vorerst auch nicht weiter, das kostet erstmal nur. Mangels Möglichkeit eines Klagegegners produziert der Anwalt nur Kosten, aber keine Ergebnisse. Wenn die Zulassungsstelle sich quer stellt kann man hinterher immer noch einen Anwalt beauftragen. Wobei ich allerdings keinen Punkt sehe, wo der hilfreich wäre.Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Es könnte sinnvoll sein, jetzt anwaltlichen Rat einzuholen, was Lehrgeld kosten dürfte. Und klären, ob eine Unterschlagung nach StGB § 246 vorliegt. Eventuell trifft das den Sachverhalt, denn der Käufer hat ja per (mündlichen) Vertrag anvertraute Sachen nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben. Das ist nur eine Idee, ich kann und will das rechtlich nicht beurteilen.Wenn der TE aber mit dem Schreiben eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht bei der Zulassungsstelle aufkreuzt (oder am besten gleich mit ihm im Schlepptau), könnte das helfen. Klar, kostet das alles, aber das Kind ist nun einmal in den Brunnen gefallen.
Unterschätze nicht, daß sich Ämter auch absichern und (auch wenn sie hilfreich sein wollen) nach Indizien suchen, welche die Glaubwürdigkeit von Schilderungen erhöhen. Ein bisschen Psychologie ist auch dabei, denn wer mit einem Anwalt kommt, dem ist es ernst. Außerdem kann der eine eidestattliche Erklärung über einen Notar zum Fall vorbereiten. Wenn keine Papiere da sind, müssen welche produziert werden 😁.
Natürlich sind das alles keine Patentrezepte, die gibt es im vorliegenden Fall nicht. Es geht schlicht um Möglichkeiten der Schadensbegrenzung.
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Die Versicherung kann nicht gekündigt werden, ohne daß der Nachweis der Abmeldung oder Neuversicherung gebracht wird.
Wird die Versicherung nicht weiter bezahlt, wird sie die Stilllegung des Fahrzeugs veranlassen. Nachhaftung seitens der Versicherung besteht trotzdem bis zu einem Jahr und ich könnte mir denken, die Kosten werden sie sich vom Ex-Versicherungsnehmer holen
Gestohlen melden wäre ganz schlecht, Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat, das ist unbedingt zu vermeiden
verloren melden wäre eine Falsche Versicherung an Eides Statt - auch eine Straftat
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
Gab es Zeugen beim mündlichen Kaufvertrag?
Ggf. eine Erklärung an Eidesstadt abgeben, ebenso mögliche Zeugen, das der Wagen verkauft wurde
Jedenfalls der Versicherung nachweislich mitteilen, das der Wagen verkauft wurde!
Durch das Einbehalten der Papiere/ Kennzeichen erfolgte doch eine Unterschlagung durch den Käufer, oder?
Eine Meldung bei der Polizei wäre sicher sinnvoll. Dann ist das mal aktenkundig.
Falls das Fahrzeug oder die Kennzeichen bei kriminellen Aktivitäten verwendet wird, hat man eine bessere Ausgangsposition wenns Ärger mit den Behörden gibt.
Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Gab es Zeugen beim mündlichen Kaufvertrag?
Ggf. eine Erklärung an Eidesstadt abgeben, ebenso mögliche Zeugen, das der Wagen verkauft wurdeJedenfalls der Versicherung nachweislich mitteilen, das der Wagen verkauft wurde!
Durch das Einbehalten der Papiere/ Kennzeichen erfolgte doch eine Unterschlagung durch den Käufer, oder?
Eine Meldung bei der Polizei wäre sicher sinnvoll. Dann ist das mal aktenkundig.
Falls das Fahrzeug oder die Kennzeichen bei kriminellen Aktivitäten verwendet wird, hat man eine bessere Ausgangsposition wenns Ärger mit den Behörden gibt.
Zeugen gab es schon, könnte das hilfreich sein?
Das mit der Polizei wird nicht viel bringen, der Typ ist irgend wo in Kasachstan, da wird keiner was machen wollen oder auch können.
Zitat:
Original geschrieben von Tschitali
Zeugen gab es schon, könnte das hilfreich sein?Zitat:
Original geschrieben von A3Misanorot
Gab es Zeugen beim mündlichen Kaufvertrag?
Ggf. eine Erklärung an Eidesstadt abgeben, ebenso mögliche Zeugen, das der Wagen verkauft wurde
...
...
Deine Ruhe möchte ich haben 😉🙄:
Zeugen sind vermutlich noch Deine einzige, realistische Chance !EDIT: Hast Du überhaupt den kompletten Namen und (zumindest irgendeine) Anschrift des Käufers ?
EDIT II: Nur mal interessehalber, wenn wir uns hier schon den Kopf zerbrechen 😉: Über welche Summe reden wir eigentlich ?
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Deine Ruhe möchte ich haben 😉🙄: Zeugen sind vermutlich noch Deine einzige, realistische Chance !Zitat:
Original geschrieben von Tschitali
Zeugen gab es schon, könnte das hilfreich sein?
...EDIT: Hast Du überhaupt den kompletten Namen und (zumindest irgendeine) Anschrift des Käufers ?
EDIT II: Nur mal interessehalber, wenn wir uns hier schon den Kopf zerbrechen 😉: Über welche Summe reden wir eigentlich ?
ca. 10 t.€. Anschrift fehlanzeige, Name, nur Vorname!
Zitat:
Original geschrieben von Tschitali
ca. 10 t.€. Anschrift fehlanzeige, Name, nur Vorname!
AUA!!!!
1) zur polizei gehen und mal fragen ob denen was einfällt...ich denke zwar nicht aber versuch macht klug!
2) zur zulassungsstelle gehen und fragen...
3) einen anwalt befragen.
wurde schon erwähnt das es ne mehr als doofe idee war?
Leute ihr seid die besten, danke nochmal und macht mir auf kein Fall nach. Zu minderst kann ich schon mal die Verluste abschätzen und mich drauf einstellen. Sollte jemanden noch was kluges einfallen, nur her damit wird alles verwehrtet. Habe jetzt paar Mails an verschiedene Zulassungsstellen verschickt, mal sehen was die dazu sagen.
Zitat:
Original geschrieben von spacechild
naja. Da kannst du auch verkraften, daß die Versicherung noch etwas weiterläuft.
Zeige der Zulassungsstelle und Versicherung an, daß das Fz verkauft wurde, kannst ja den ADAC Mustervertrag nehmen, den ich angehängt habe.
Denke dir eine Adresse in Kasachstan zum Namen aus und fertig. In einem Jahr ists dann rum
Haste immer noch reichlich Gewinn.
Ganz schlechte Idee..🙄