Kennzeichenreservierung trotz E möglich?
Moin, hat hier schon mal jemand eine Kennzeichenreservierung für ein E-Auto durchgeführt und kann etwas dazu sagen? Bei unserer Zulassungsstelle ist es möglich, online ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Es steht aber nur normales, historisches oder Saisonkennzeichen zur Auswahl, kein E-Kennzeichen. Kann man sich dann einfach ein normales Kennzeichen aussuchen, wobei man dabei beachten muss, dass man eine Stelle weniger hat als normal (insgesamt 7 anstatt 8 Stellen), und dieses bekommt dann zusätzlich das E in der Zulassungsstelle, oder ist es nicht möglich, sich ein Kennzeichen zu reservieren?
35 Antworten
Stellt das E-Kennzeichen einen Ersatz für die Umweltplakette dar?
Hier lautet die eindeutige Antwort „nein“ – auch wenn damit die im Vorfeld vorhandene Vorfreude von Elektroautofahrern auf ein solches Kennzeichen zunichte gemacht wird. Das E-Kennzeichen räumt Fahrern von Elektroautos in einigen Städten besondere Privilegien ein, aber die Verpflichtung zur Umweltplakette bleibt bestehen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass auf dieser Plakette das Nummernschild mit dem Zusatz „E“ eingesetzt werden muss.
Dazu sagt das Umweltbundesamt: „Anders ist dies bei Oldtimern mit dem Kennzeichenzusatz „H“, denn diese Fahrzeuge sind gemäß der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV, s. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_35/gesamt.pdf), Anhang 3 („Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht“) von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Derzeit wird allerdings geprüft, ob Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden, in den Ausnahmekatalog zur Kennzeichgnungspflicht aufgenommen werden können. Bis zu einer Entscheidung benötigen Elektrofahrzeuge eine gültige Umweltplakette.“
Zitat:
@PB981 schrieb am 15. September 2021 um 17:46:10 Uhr:
Auf der Umwelt/Feinstaubplakette steht kein E drauf und muss auch nicht. Es sei denn es hat sich in den letzten 2 Wochen was geändert.Schilder und Kennzeichen reservieren geht ganz einfach und bedarf kein seitenlangen Fred, wo man am Thema vorbeiredet.
Du bestätigst vom Prizip her genau das was ich beschrieben habe. Allerdings ist die Auswahl des "E" bei der von Dir bebilderten "Reservierung" rechtlich absolut unbedeutend. Über die Vergabe des E entscheidet die Zulassungsstelle und nicht der Betrieb der das Kennzeichen prägt. Auf der Seite reserviert man lediglich das Kennzeichen ohne E, da das E nur ein behördlicher Zusatz ist. Geprägt wird das Kennzeichen aber natürlich gemäß Kundenwunsch mit dem E.
Siehe Bild... Reservierung läuft nur unter dem normalen Kennzeichen...
Wenn man Deiner Argumentation folgt, könnte man ja auch einen Tesla mit H Kennzeichen bestücken... Da wird am Ende aber die Zulassungsstelle was dagegen haben...
rede nicht am Thema vorbei.
Meine Schilder habe ich beim Straßenverkehrsamt in Berlin reservieren und prägen lassen. Das ist nicht irgendeine Prägebude. Dort kann man auch stöbern welche Wunschkennzeichen frei sind. 2-3 Tage später liegen sie dann fertig im Briefkasten. Der spätere Gang zur Zulassungsstelle (mit den fertigen geprägten Schildern) muss man wohl nicht auch noch extra erklären.
Wenn man sich ein falsches Kennzeichen prägen lässt, ist man nun mal selbst der dumme. Deine Argumente gehören in die Vorschule.
Gruß und fertig
Junge, sowas agressives.
Reserviert hast Du aber auch nur ohne E, auch wenn Du meinst es wäre anders.
Es sei denn, man war direkt mit den kompletten Unterlagen beim Amt, denn ohne die Zulassungsbescheinigungen, COC-Papiere etc. bekommt man kein E-Kennzeichen genehmigt.
Wenn man die Unterlagen aber schon hat, braucht man i.d.R. auch nicht mehr zu reservieren, weil man das Auto dann in aller Regel auch direkt zulassen kann.
Und die "Prägebude" greift im übrigen auf die gleiche Datenbank zu wie das Strassenverkehrsamt. Auch da kann man schauen was frei ist.
um ein Wunschkennzeichen zu reservieren und gültige Kennzeichen machen zu lassen, brauche ich keine Fahrzeugpapiere. Dem Blechschild ist es wurscht an welchem E-Fahrzeug es kommt.
Erst bei der Zulassung werden die Kennzeichen dem Fahrzeug zugeordnet.
E-Kennzeichen sind ja keine Raketenwissenschaft.
Du hast absolut Recht! Ein Wunschkennzeichen ist ohne weiteres zu reservieren.
Aber nochmal: Du kannst kein E reservieren, weil es erst später als Ergänzung zum "Erkennungszeichen", dem eigentlichen Kennzeichen, ERTEILT wird. Gültig sind die bestellten Schilder daher erst nach der Erteilung des E.
Mehr versuche ich hier gar nicht zu sagen.
Du hast das Prinzip ja verstanden, aber viele meinen, wenn Sie E-Kennzeichen reservieren hören oder lesen, dass man das einfach reserviert und und dann ist alles schon erledigt. So ist es halt nicht.
Und dadurch das das E nur eine Ergänzung ist, kann es das Kennzeichen OHNE E auch nicht paralell zum E-Kennzeichen geben.
Beispiel:
Also geht zum Beispiel nicht
B-BB 1234 E UND B-BB 1234.
Zitat:
@Passat4everandever schrieb am 15. September 2021 um 17:49:47 Uhr:
Dabei ist besonders darauf zu achten, dass auf dieser Plakette das Nummernschild mit dem Zusatz „E“ eingesetzt werden muss.
Bitte Quelle nennen.
Du hast von Gutschild.de zitiert.
Bitte die Stelle in der Verordung/des Gesetzes nennen, wo das definitiv steht.
Danke.
Zitat:
@Passat4everandever schrieb am 15. September 2021 um 18:57:48 Uhr:
Aber nochmal: Du kannst kein E reservieren, weil es erst später als Ergänzung zum "Erkennungszeichen", dem eigentlichen Kennzeichen, ERTEILT wird. Gültig sind die bestellten Schilder daher erst nach der Erteilung des E.
das ist Wortglauberei.
Die Schilder sind ein Dokument und ab Reservierung gültig, soll heißen, ich kann sie mir dranschrauben und nutzen. Wie Fahrten zur Zulassung, TÜV, Werkstatt etc.. Das zum Thema ,,fahren mit ungestempelten Kennzeichen,,. Die Schilder sind gültig und eingetragen/registriert auf deinen Namen.
Und natürlich reserviert man das E automatisch mit bei einem Wunschkennzeichen, genauso wie das H oder Saison.
Das E wird auch nicht erteilt!!!, sondern man bekommt es wenn man will. Man kann ja auch ohne das E rumfahren, ist ja keine Pflicht.
Aber lassen wir das, ist schon traurig genug.
Ich kann nur von meinem Kreis berichten und dort konnte ich das Kennzeichen nur ohne E reservieren. Der Rest wurde beim Zulassen vom Händler erledigt…
Jetzt habt euch doch mal nicht alle so. Das Kennzeichen ist immer der Bereich bis zum "E". Man kann auch keine zwei Kennzeichen einmal mit und einmal ohne "E" für zwei Autos haben, weil das "E" eben nicht Teil der eigentlichen Zählungssystematik "Auto ist auf den Code zugelassen" ist, sondern nur eine Ergänzung, damit man nach aussen sichtbar ein Fahrzeug hat, dass den "E" Kriterien entspricht. Und über diese Erkennung kann man in einigen Orte Vorteile generieren - z.B. bei uns umsonst parken.
Also: Wer ein Auto mit "B-MT 2021 E" haben möchte, reserviert "B-MT 2021" und lässt sich das Kennzeichen "B-MT 2021 E" prägen und zulassen.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 16. Sept. 2021 um 08:41:24 Uhr:
Also: Wer ein Auto mit "B-MT 2021 E" haben möchte, reserviert "B-MT 2021" und lässt sich das Kennzeichen "B-MT 2021 E" prägen und zulassen.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Zitat:
@PB981 schrieb am 15. Sept. 2021 um 20:40:02 Uhr:
Das E wird auch nicht erteilt!!!, sondern man bekommt es wenn man will. Man kann ja auch ohne das E rumfahren, ist ja keine Pflicht.
Wenn man sich die Mühe machen würde und die Verordnungen lesen oder zumindest kennen würde, wüsste man, das dass E auf Antrag ERTEILT wird. Natürlich ist das am Ende nur eine Formsache, aber es ist rechtlich halt so und nicht anders.
Im angehängten Bild kann man die Verordnung dazu auch nochmal lesen...
Zitat:
@maulwurf8 schrieb am 16. September 2021 um 08:31:07 Uhr:
Ich kann nur von meinem Kreis berichten und dort konnte ich das Kennzeichen nur ohne E reservieren. Der Rest wurde beim Zulassen vom Händler erledigt…
So ist es halt auch... Auf der Zulassungsstelle wird das E auf Kundenwunsch (Antrag) nach Sichtung der Unterlagen vergeben (bzw. erteilt). Ich weiss nicht, was daran so schwer zu verstehen ist...
Zitat:
@f-dax schrieb am 15. September 2021 um 20:04:09 Uhr:
Zitat:
@Passat4everandever schrieb am 15. September 2021 um 17:49:47 Uhr:
Dabei ist besonders darauf zu achten, dass auf dieser Plakette das Nummernschild mit dem Zusatz „E“ eingesetzt werden muss.Bitte Quelle nennen.
Du hast von Gutschild.de zitiert.
Bitte die Stelle in der Verordung/des Gesetzes nennen, wo das definitiv steht.
Danke.
Korrekt, ich habe von Gutschild.de zitiert.
Zugegeben, dass ist insgesamt auch eher ein Thema für Nerds und im Alltag wahrscheinlich für 99,9% der Nutzer völlig unerheblich. Aber da für Elektrofahrzeuge noch keine gesonderten Regeln zur Feinstaubplakette verschriftlicht wurden, ist schon davon auszugehen, dass hier die Regeln analog zur Verbrennern gelten.
Laut heute getätigter Aussage des hiesigen Strassenverkehrsamtes MUSS das auf der Feinstaubplakette angegebene Kennzeichen exakt (!) mit dem im Fahrzeugschein aufgeführten Kennzeichen übereinstimmen. Somit gibt es für E-Fahrzeuge keine Ausnahme von den sonstigen Regelungen.
Für wen das ein Problem ist, kann ja generell auf das E im Kennzeichen (und somit auch im Fahrzeugschein) verzichten.
Dies KANN aber natürlich, je nach Kommune, zu Problemen führen, da hier die Auslegungen bzgl. der örtlich differierenden Privilegien, höchst unterschiedlich ausfallen können.
Beispiel Hybrid-Fahrzeuge:
Der Halter verzichtet auf das E, möchte aber in Kommune A die Busspur nutzen, da das hier für E-Fahrzeuge erlaubt ist. Darf er das auch ohne E, ohne Repressalien fürchten zu müssen? Das hängt stark von der individuellen Auslegung der jeweiligen Kommune ab.
Bei reinen E-Fahrzeugen, zum Beispiel Tesla oder ID3 oder Ioniq 5 mag das ja selbst für ungeschultes Personal noch gut zu erkennen sein. Wie ist es aber zum Beispiel bei einem Passat GTE, bei dem der Fahrer den GTE-Schriftzug aus ästhetischen Gründen entfernt hat? Oder bei einem Kia XCeed PHEV? Oder oder oder...
Es ist alles nicht so leicht, wenn das offizielle Regelwerk hier noch unvollständig ist. Das trifft sowohl auf das Thema Unweltplakette als auch auf den generell möglichen Verzicht auf das E-Kennzeichen zu.
Wir halten also fest, es gibt keine gesetzliche Grundlage/Verordnung die das regelt, ob der Zusatz E auf der Umweltplakette aufzuführen ist.
Wenn Deine Zulassungsstelle bzw. Dein Straßenverkehrsamt behauptet, das MUSS aufgeführt sein, dann ist das deren Meinung. Andere Ämter sehen das halt anders.
Edit: Guck doch mal nach, wie es bei einem Elektrofahrzeug in der Zulassungsbescheiniging Teil 2 (früher Brief) unter dem amtlichem Kennzeichen aufgeführt ist...