Kennzeichenreservierung trotz E möglich?
Moin, hat hier schon mal jemand eine Kennzeichenreservierung für ein E-Auto durchgeführt und kann etwas dazu sagen? Bei unserer Zulassungsstelle ist es möglich, online ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Es steht aber nur normales, historisches oder Saisonkennzeichen zur Auswahl, kein E-Kennzeichen. Kann man sich dann einfach ein normales Kennzeichen aussuchen, wobei man dabei beachten muss, dass man eine Stelle weniger hat als normal (insgesamt 7 anstatt 8 Stellen), und dieses bekommt dann zusätzlich das E in der Zulassungsstelle, oder ist es nicht möglich, sich ein Kennzeichen zu reservieren?
35 Antworten
Die Tatsache das es offensichtlich nicht explizit geregelt ist, bedeutet nicht zwangsläufig, das hier anders als bei 'normalen' Fahrzeugen vorgegangen werden soll/darf/muss.
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist übrigens auch das E mit aufgeführt. Kann leider kein Foto posten da die Bescheinigung wieder bei der Leasing liegt.
Aber auch interessant ist folgende Ausführung des Service-Portals der Stadt Dortmund:
E - Kennzeichen
Zuteilung eines Kennzeichens für Elektrofahrzeuge
Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge Bevorrechtigungen erhalten dürfen. Die Ausgestaltung des Kennzeichens folgt der technischen Ausgestaltung des sogenannten Oldtimerkennzeichens mit dem Unterschied, dass statt des Kennbuchstabens "H" der Kennbuchstabe "E" hinter der Erkennungsnummer anzufügen ist. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist das "E" in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken.
Quelle:
https://rathaus.dortmund.de/.../?p_id=e-kennzeichen0
Es scheint (mangels Vorschrift) jedes Amt seinen eigenen Weg zu gehen, also wird das wohl sowohl mit als auch ohne E nach jetzigem Stand in Ordnung sein.
Aber das in einem Staat wie dem unseren SOWAS nicht final geregelt wurde ist ja absolut unglaublich. Sonst ist alles bis in die letzte Nachkommastelle durchgeplant und rechtlich fixiert, aber hier lassen sie Wildwuchs zu.
In diesem Sinne...
Zitat:
@Passat4everandever schrieb am 16. September 2021 um 11:57:34 Uhr:
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist übrigens auch das E mit aufgeführt.
Siehst Du, auch hier ist wieder keine einheitliche Regelung, da die Kennzeichen unserer Elektrofahrzeuge in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 nämlich ohne dem E als Zusatz aufgeführt sind.
Zitat:
Es scheint (mangels Vorschrift) jedes Amt seinen eigenen Weg zu gehen, also wird das wohl sowohl mit als auch ohne E nach jetzigem Stand in Ordnung sein.
Ich habe keine weiteren Anmerkungen. 😉
Das E ist in meinen Zulassungsbescheinigungen auch nicht aufgeführt.
Also kann man jetzt wieder festhalten: Jeder Zulassungsstelle, Kommune, Kreis ... macht es anders...
Dein Bild zeigt nicht die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sondern 1. Und da steht das E immer drauf (soweit auch so zugelassen).
Zitat:
@f-dax schrieb am 16. September 2021 um 12:14:58 Uhr:
Zitat:
@Passat4everandever schrieb am 16. September 2021 um 11:57:34 Uhr:
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist übrigens auch das E mit aufgeführt.Siehst Du, auch hier ist wieder keine einheitliche Regelung, da die Kennzeichen unserer Elektrofahrzeuge in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 nämlich ohne dem E als Zusatz aufgeführt sind.
Zitat:
@f-dax schrieb am 16. September 2021 um 12:14:58 Uhr:
Zitat:
Es scheint (mangels Vorschrift) jedes Amt seinen eigenen Weg zu gehen, also wird das wohl sowohl mit als auch ohne E nach jetzigem Stand in Ordnung sein.
Ich habe keine weiteren Anmerkungen. 😉
Dann haben wir uns jetzt wieder alle lieb? 😉