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Kennzeichengröße laut FZV

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 19:16

hallo liebe gemeinde,

kann mir einer weiterhelfen???

habe mein bj.1950 in einem neuen landkreis zugelassen und ein kuchenblech 28X25 oder so bekommen hätte aber gerne, wie jeder ein kleines.

in der stvzo §60 usw. war etwas wie das Fahrzeuge bis 01.07.1957 ein Kleinkraftrad kennzeichen bekommen aber wohin ist dieser paragraph verschwunden???

weiß jemand rat???

 

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17 Antworten
am 27. Juli 2007 um 21:19

Hi leonheiser,

entschuldige aber diese Frage ist hier schon 1000mal durchgegangen. Wenn sich Deine Zulassungsstelle querstellt, no way. Dann kannst Du nur dreist sein, Dein Nummernschild lynchen, neues machen lassen, vorher mit Silikonspray behandeln und anschließend die vorsichtig mit nem Ceranfeldhobel entfernten Plaketten wieder auf ein separat gekauftes(für den Tiefgaragenstellplatz:D ) aufkleben,höchst illegal (Urkundenfälschung), daher verabscheuen wir sowas hier zutiefst.;)

Gruß

SBsF

am 27. Juli 2007 um 23:06

Naja... und wenn es dann nicht funzt mit dem Abpulen... dann kannste mal gucken wie Du das aufm Amt erklärst!

Nachdem mein Schild geklaut wurde, habe ich einfach nett mit der Dame von der Zulassungstelle geredet und auf todtraurig gemacht, weil mein altes Schild ja nur 240x135 war und ich so eins nie wieder bekomme... und ... und... und... ich hab so richtig geschnieft....

Und siehe Da... sie meinte nur das ich NATÜRLICH wieder so eins bekomme... weil ich ja auch ne Harley fahre und da würde ja kein größeres ranpassen...

Also... es liegt auch an den Leuten die den Bapper druffkleben ! ! !

Themenstarteram 28. Juli 2007 um 7:13

naja, das sind alles ganz nette sachen, jedoch irgendwie ganz komisch ist es bei mir gelaufen.

war zwar ne woche vorher auf dr zulassungsstelle und fragte was für ne tafelgröße man den bei nen ofen aus bj. 50 bekommt.

die antwort kam prombt in dreifacher ausführung"laut §60 StVzO nen kleines(kleinkraftrad)", habe mich natürlich gefreut wie .... .

also dann hin mit den Papieren und das Theater begann:

- wenn ne tp- nummer warum dann noch Hersteller HD?????

-- bissle telefoniert, und dann war alles klar.

---nächste sache wird wohl das täfelchen sein dachte ich, weit gefehlt.

kein täfelchen am pizzablechtag sondern was richtig großes, half auch nichts mit auf die tränendüse zu drücken und mit trauriger stimme zu sagen, 6 voltanlage und originaler kennzeichenhalter( wo all das ist weiß keiner).

nee nee kam zurück heute gibts richtig große bleche und wenn se keins wollen REGIERUNGSPRÄSIDIUM kann ne ausnahmegenehmigung erstellen, verhandlung teil 2.....

Brauche jetzt nen tüv der mir ne 6 volt anlage bescheinigt...

am 30. Juli 2007 um 7:38

Zitat:

 

 

 

also dann hin mit den Papieren und das Theater begann:

- wenn ne tp- nummer warum dann noch Hersteller HD?????

 

das ist mir allerdings auch rätselhaft.....wie kannst du gleichzeitig ne TP-nummer haben und baujahr 1950? wie auch immer...knackpunkt ist das datum der erstzulassung.....und das wird bei dir nicht 1950 sein...da gabs noch keine TP-nummer. also hast du wahrscheinlich nen gefakten starrrahmen.....und da sind die meisten zulassungsstellen mitlerweile richtig gut geschult. vergiss das mit dem kleinen kennzeichen.

Themenstarteram 31. Juli 2007 um 17:23

gefakt ist da eigentlich nichts, ist halt nen starrahmen aus 1950 mit ner shovelmaschine drin,laut zulassungsstelle gab es um bj 1950 keine eigenen rahmennummern sondern nur motornummern, deshalb hat man dann tp nummern eingeschlagen, so ist mein stand der informationen

am 1. August 2007 um 6:21

denke da hat man dir nen bären aufgebunden. zwar hast du recht dass es rahmennummern damals nicht gab....dafür aber motornummern. in den alten hd-motornummern war als klartext das herstellungsjahr vorhanden.....und diese motornummer hat man dann eigentlich auch bei bedarf in den rahmen geschlagen. bei verwendung einer tp-nummer ists rechtlich keine harley mehr.......warum sollte man also diese nummer verwenden, wenn das fahrzeug/der rahmen original ist? ich gehe jede wette ein, dass du nen nachbaurahmen hast......zumal der motor ja definitiv auch nicht von 1950 sein kann...da gabs noch keinen shovel...der kam erst 1965 raus....

Themenstarteram 1. August 2007 um 13:31

nach mehreren aussagen von leuten die sich da etwas mehr auskennen ist das ein originaler wishbone rahmen und kein scheiss, das mit dem motor ist mir auch klar das es den net 1950 gab.

doch meine papiere sind sauber und tag der ez ist 07.1950 also verstehe ich das ganze theater nicht.

vom auto her weiß ich das das was eingetragen ist noch lange nicht montiert sein muß (z.B. 6 volt anlage) den damit könnte man evtl doch nen kleines zeichen bekommen wegen der ausleuchtung

am 1. August 2007 um 14:11

hmmm, wenn du ez 1950 eingetragen hast, dann verstehe ich den trouble beim amt allerdings auch nicht......amtsschimmel halt. nur nebenbei...ich hab kein problem mit nachbaurahmen und bin ein freund jeglichen schmus.....gibt halt nur probleme wenn man es nicht richtig macht ;)

 

was ne 6 voltanlage damit zu tun hat erschliesst sich mir auch nicht. ich hatte bei einem bike auch probleme mit der zulassung. lösung: zweiter wohnsitz bei nem freund in nem anderen landkreis........schon lief alles wie geschmiert.

am 6. August 2007 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von SBseinefrau

Hi leonheiser,

entschuldige aber diese Frage ist hier schon 1000mal durchgegangen. Wenn sich Deine Zulassungsstelle querstellt, no way. Dann kannst Du nur dreist sein, Dein Nummernschild lynchen, neues machen lassen, vorher mit Silikonspray behandeln und anschließend die vorsichtig mit nem Ceranfeldhobel entfernten Plaketten wieder auf ein separat gekauftes(für den Tiefgaragenstellplatz:D ) aufkleben,höchst illegal (Urkundenfälschung), daher verabscheuen wir sowas hier zutiefst.;)

Gruß

SBsF

Hi, Urkundenfälschung ist es in dem Sinne ja nicht, denn die Maschine ist ordnungsgemäss getüvt und auch zugelassen - Urkundenfälschung liegt nur dann vor, wenn Du den Hobel ansetzt und das Moped gar nicht angemeldet ist!

Gruß Andreas

am 6. August 2007 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von Arena3112

Hi, Urkundenfälschung ist es in dem Sinne ja nicht, denn die Maschine ist ordnungsgemäss getüvt und auch zugelassen - Urkundenfälschung liegt nur dann vor, wenn Du den Hobel ansetzt und das Moped gar nicht angemeldet ist!

Gruß Andreas

 hi andreas....leider irrst du hier. jede manipulation am kennzeichen ist urkundenfälschung(....das kennzeichen selbst hat defakto den status einer urkunde). erst recht wenn das in irgendeiner weise die dienstsiegel betrifft. wenn du pech hast, wirste wegen so nem mist vorbestraft.

Zitat:

Original geschrieben von DirtTRack

....was ne 6 voltanlage damit zu tun hat erschliesst sich mir auch nicht....

Hi DirTRack,

die 6 Volt Anlagen verbreiteten gleißende Helle, vorne mit dem Scheinwerfer (der warf nur zum Schein ;)), hinten mit 5 oder 10Watt Funzelchen, die verzweifelt versuchten, ohne internen Reflektor natürlich, die damals kleinen Nummernschilder auszuleuchten. Mit einem "Kuchenblech" wären die Dinger, bestückt mit z.B. 5W Soffittenlämpchen, total überfordert.

Deswg. gab's diese Regelung für Fahrzeuge bis ??? Bj.'54.

Gab!

Weil der §60 der STVZO ersatzlos gestrichen wurde (bzw. durch irgendein noch undurchsichtigeres EU-Recht ersetzt). Selbst im §23, der die Zuteilung von Kennzeichen regelt, steht nichts mehr zu Kennzeichen für Fahrzeuge mit 6V Anlagen/Bj. vor????.

Oldtimerfahrzeuge (älter als 30 Jahre) erhalten danach ganz normal große Kennzeichen, also max. 280x200mm :(.

Also einfach freuen, wenn ein "kleines" (80er)Kennzeichen zugeteilt wird, da hat sich das alles noch nicht bis zur Zulassungsstelle rumgesprochen :).

Gruß aus H

Uli

am 7. August 2007 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von DirtTRack

 hi andreas....leider irrst du hier. jede manipulation am kennzeichen ist urkundenfälschung(....das kennzeichen selbst hat defakto den status einer urkunde). erst recht wenn das in irgendeiner weise die dienstsiegel betrifft. wenn du pech hast, wirste wegen so nem mist vorbestraft.

Hi DirtTrack - möchte Dir da gerne glauben - ich mach das jedenfalls auch so, da die Zulassungsstelle das kleine Kennzeichen gar nicht erst stempelt!

Aber an ner Harley sieht son Kuchenblech halt dermassen Sch***** aus und ich gehe wie folgt vor.....etwas ganz wenig Butter auf die Stelle reiben wo die Plakette hinkommt, dann das Kennzeichen von unten erwärmen, die Butter fängt an zu brodeln und mit nem feinen Bastlermesser kannste dann die Plakette kinderleicht abziehen....bitte nicht flasch verstehen, dies soll keine Anleitung für Straftaten sein!!!!!!!

Du magst da vollkommen Recht haben, ich fahre jedoch seit 1991 meine Softail mit nem Kleinkraftrad-Kennzeichen und bis jetzt hat da niemand was gesagt!

Gruß Andreas

am 7. August 2007 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Arena3112

Hi DirtTrack - möchte Dir da gerne glauben - ich mach das jedenfalls auch so, da die Zulassungsstelle das kleine Kennzeichen gar nicht erst stempelt!

Aber an ner Harley sieht son Kuchenblech halt dermassen Sch***** aus und ich gehe wie folgt vor.....etwas ganz wenig Butter auf die Stelle reiben wo die Plakette hinkommt, dann das Kennzeichen von unten erwärmen, die Butter fängt an zu brodeln und mit nem feinen Bastlermesser kannste dann die Plakette kinderleicht abziehen....bitte nicht flasch verstehen, dies soll keine Anleitung für Straftaten sein!!!!!!!

Du magst da vollkommen Recht haben, ich fahre jedoch seit 1991 meine Softail mit nem Kleinkraftrad-Kennzeichen und bis jetzt hat da niemand was gesagt!

Gruß Andreas

 hi andreas.....ich persönlich hab mit sowas absolut kein problem, und sage auch nicht dass ichs nicht machen würde....man sollte sich nur im klaren sein wie das ausgehen könnte. ich hab im raum hannover schon kennzeichen gesehen, die noch kleiner als ein leichtkraftkennzeichen waren....deutlich kleiner......da fragt man sich auch wie das legal gehen könnte. wie auch immer.....problematisch wirds wenn sich ein kuchenblecheigner mal das kennzeichen eines ungewöhnlich kleinen merkt, und man dann von der zulassungsstelle aus nachgeht...

am 8. August 2007 um 14:26

hatte auch erst ein kuchenblech.mit solositz sah es richtig sch... aus. hab mein mopped bei der zulassungstelle vorgeführt. der beamte fand mein mopped mit dem blech ebenfalls grottenhässlich und hat mit ausnahmegenehmigung ein schild 25.5 x 13 machen lassen. für meinen mann auch gleich, weil sonst der gepäckträger nicht passt. haha!!.

kumpel von uns hat seine frau hingeschickt: bitte,bitte, geburtstag usw. hat geklappt!

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