Kennzeichenbefestigung Audi Q4
Hallo Q4-Fans,
da der im Mai bestellte Q4 noch auf sich warten lässt, befasse ich mich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Kennzeichen-Befestigung (herkömmliche 520-Blechkennzeichen im Werbe-Kennzeichenhalter, kurze Kennzeichen, Schrauben, clean-Lösung etc.).
Wie habt Ihr eure Kennzeichen in welcher Größe am Q4 sowohl vorn als auch hinten angebracht bzw. anbringen lassen? Gibt es hierzu Fotos?
Ich möchte vorn ein 3D-Kennzeichen mit Klett befestigen. Hinten wird das wohl nur möglich sein, wenn das „Dämm-Material“ komplett entfernt wird, was beim Leasingfahrzeug eher nicht zu empfehlen ist. Hinten würde ich insofern gern das Kennzeichen verschrauben, da vermutlich genau eine solche „Schaumgummi-Beschichtung“ vom Werk aus angebracht ist.
Hierzu hätte ich bitte zwei Fragen an die Q4-Besitzer:
1.) Ist es zutreffend, dass bei der hinteren Kennzeichenaufnahme eine vom Werk angebrachte Schaumgummi-Unterlage angebracht ist?
2.) Kann hier jemand den genauen Abstand der Schraubenlöcher bei der hinteren Kennzeichenaufnahme beziffern?
Vielen Dank!
Gerne können wir uns hier um alle Themen rund um die Kennzeichen-Befestigung beim Q4 austauschen.
Viele Grüße
QKuh4
124 Antworten
Zitat:
@TomReg schrieb am 20. Mai 2024 um 13:56:20 Uhr:
...ich weiß nur, dass du ohne E an Ladesäulen zahlst...wenn du an den falschen Kontrolleur gerätst...
So formuliert ist das Unsinn. Es gibt vereinzelt, meist innerstädtische, Lademöglichkeiten für die das gelten mag. Klingt für außenstehende jetzt so, als könnte man in Deutschland kein Auto ohne "E" öffentlich laden...
Aber egal, für den einen ist es wichtig, für den anderen eben nicht. Jedem Tierchen, sein Pläsierchen. ;-)
Zitat:
@andy_neu schrieb am 20. Mai 2024 um 15:58:43 Uhr:
Zitat:
@andy_neu schrieb am 20. Mai 2024 um 15:58:43 Uhr:
Zitat:
@TomReg schrieb am 20. Mai 2024 um 13:56:20 Uhr:
...ich weiß nur, dass du ohne E an Ladesäulen zahlst...wenn du an den falschen Kontrolleur gerätst...So formuliert ist das Unsinn. Es gibt vereinzelt, meist innerstädtische, Lademöglichkeiten für die das gelten mag. Klingt für außenstehende jetzt so, als könnte man in Deutschland kein Auto ohne "E" öffentlich laden...
Aber egal, für den einen ist es wichtig, für den anderen eben nicht. Jedem Tierchen, sein Pläsierchen. ;-)
Ok...anders...du kannst natürlich auch mit 100 durch geschlossene Ortschaften fahren! Kostet nichts, solange du nicht geblitzt oder angehalten wirst!
Es gilt nunmal die Bußgeldregelung an Ladesäulen. Natürlich hast du Recht, dass dies grundsätzlich nur für Säulen im öffentlichen Verkehrsraumes gilt.
Ich denke nicht, dass man an einem Ladepark Probleme bekommt...ich sage ja nur, wie die Rechtslage ist. Und die ändert sich nicht, nur weil einige das für unwahrscheinlich halten!
Leider überall ausverkauft, versuchte die schon an drei verschiedenen Orten zu bekommen. Entweder wussten die gar nicht dass es die gibt, in Garagen, auf dem Tüv wurde mir gesagt, ausverkauft.
Zitat:
@Rochie01 schrieb am 20. Mai 2024 um 15:49:19 Uhr:
Zitat:
@TomReg schrieb am 20. Mai 2024 um 13:56:20 Uhr:
@Rochie01 Was machen wir Schweizer? Wir haben kein E an den Schildern. Dürfen wir die speziellen Fahrbahnen etc. nutzen?Hier mal eine Erklärung für ausländische Fahrzeuge in D...aus dem Link von Dietmar...Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die die oben genannten Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, gibt es eine Plakette in blauer Farbe – ähnlich den Feinstaubplaketten, die statt einer Ziffer ein "E" enthält. Diese blaue Plakette für ausländische E-Autos ist bei den Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Mit dieser blauen Plakette können ausländische Fahrzeuge die Vorteile, die mit einem E-Kennzeichen verbunden sind, ebenfalls nutzen.
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Zitat:
@Rochie01 schrieb am 20. Mai 2024 um 19:20:22 Uhr:
@Rochie01 schrieb am 20. Mai 2024 um 19:20:22 Uhr:Ok...anders...du kannst natürlich auch mit 100 durch geschlossene Ortschaften fahren! Kostet nichts, solange du nicht geblitzt oder angehalten wirst!
Es gilt nunmal die Bußgeldregelung an Ladesäulen. Natürlich hast du Recht, dass dies grundsätzlich nur für Säulen im öffentlichen Verkehrsraumes gilt.
Ich denke nicht, dass man an einem Ladepark Probleme bekommt...ich sage ja nur, wie die Rechtslage ist. Und die ändert sich nicht, nur weil einige das für unwahrscheinlich halten!
Aber warum immer dieser Unterton?
Ich habe weder vor mit 100 durch die Ortschaft zu fahren, noch habe ich irgendetwas zur Wahrscheinlichkeit an der Ladesäule zur Kasse gebeten zu werden, erwähnt. Lass uns doch sachlich bleiben. Ich habe die Rechtslage hier nie angezweifelt und akzeptiere auch deine Meinung zu dem Thema.