Kennzeichen wird abgelehnt!!

Porsche

Hallo!
Ich habe mir aus Übersee einen Porsche mitgebracht. Einen 996 von 2004 und wollte diesen hier in Berlin anmelden.
Zulassung war kein Problem, doch dann meine Auflage! Es gibt 2 Heckausführungen und mein Wagen hat extra Stossfänger. Die sind vom Sicherheitsstandart besser und berücksichtigen die vielen "großen Kfz" im Ausland. Dadurch ist jedoch der Platz für ein EU-Kennzeichen nicht ausreichend! Ein Umbau kostet 4100,- plus Lackierung des Hecks-dann insg. ca. 4900,-!!!
Die Techniker sagten, dass die Stoßfänger raus müssen!!!! Über Fachwissen läßt sich streiten, denn der Händler sagt, dass dann das Kfz nicht mehr verkehrstauglich ist.
Hat da jemand einen Rat? Wie muß man sich da bei der Zulassungsstelle verhalten? Habe mir einen Ausdruck vom Porschehaus besorgt, doch das mußß ja nicht akzeptiert werden und ob dann ein Gutachten (wieviel €??) weiterhilft?

Hatte jemand ein solches Problem? Vielleicht sogar in Berlin?
Mein Gedanke ist nun erstmal einfach das Originalkennzeichen innen an die Scheibe und ein kleines Kennzeichen an den vorgesehenen Platz bei der Beleuchtung...!?
Wäre dieses Verhalten strafbar? Möchte den Wagen ja nun auch fahren und das gesiegelte Kennzeichen wäre ja auch vor Ort!

Über einige Gedanken und Kommentare wäre ich sehr froh!
Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Du benötigst eine Bescheinigung von Tüv in der steht das bauartbedingt nur ein kl. Kennzeichen möglich ist . Die Zulassungsstellen sind idR darauf eingerichtet und entsprechen der TÜV Empfehlung. Geeht natürlich nur bei Importfahrzeugen sonst könnte ja jeder kommen 😉

Als Tipp geh mal zur Homepage deiner Zulassungsstelle da wirst du einen Hinweis finden.

Gruß

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Ich habe letzte Woche mit einem Bekannten gesprochen der ein wirklich sau kurzes Nummernschild hat wie er das angestellt hat.
Er meinte dass die von der Zulassungstelle nur eine Bescheinigung vom TÜV benötigen die besagt dass an diesem Auto auch ein kleines Nummerschild "verbaut" werden darf...

Bei ihm hat der TÜV nur in ein Word Dokument en kleinen Brief reingeschrieben, keine extra bescheinigung oder so... Er war selber überrascht dass die ihm das dann durchgehen ließen...

Die wollen da nur raus sein aus der Verantwortung (wegen was auch immer)

Du benötigst eine Bescheinigung von Tüv in der steht das bauartbedingt nur ein kl. Kennzeichen möglich ist . Die Zulassungsstellen sind idR darauf eingerichtet und entsprechen der TÜV Empfehlung. Geeht natürlich nur bei Importfahrzeugen sonst könnte ja jeder kommen 😉

Als Tipp geh mal zur Homepage deiner Zulassungsstelle da wirst du einen Hinweis finden.

Gruß

Die Tip's der Vorredner sind vermutlich schon ausreichend. Falls das nicht klappt, würde
ich mir ein PZ aussuchen, brauchst du ja vermutlich eh, wegen zukünftiger Inspectionen etc. , und die bitten das zu Fahrzeug zu zulassen. Das machen die bestimmt, wenn sie so einen neuen Kunden gewinnen.

vielen dank für die netten ideen!
mir bleibt wohl nur ein weiterer gnadengang zur
zulassungsstelle. beim pz war ich schon und die haben
gleich geblockt!
vielleicht muß ich ihn abmelden und dann mit einem
saisonkennzeichen versuchen die ausnahme zu bekommen?
danke für die hilfe!

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Zitat:

Original geschrieben von happyjuergen


vielen dank für die netten ideen!
mir bleibt wohl nur ein weiterer gnadengang zur
zulassungsstelle. beim pz war ich schon und die haben
gleich geblockt!
vielleicht muß ich ihn abmelden und dann mit einem
saisonkennzeichen versuchen die ausnahme zu bekommen?
danke für die hilfe!

Ich würde tatsächlich erstmal zum TÜV gehen und da versuchen die Bescheinigung zu bekommen!

Also das hier schreibt der TÜV-Süd zum Thema Kennzeichen:

Wissenswertes rund ums Kennzeichen

Amtliche Kennzeichen für Pkw, Lkw etc. haben folgende Abmessungen:

Einzeilige Kennzeichen: 520mm x 110mm (Länge x Breite)

Zweizeilige Kennzeichen: 340mm x 200mm (Länge x Breite)

Speziell bei Fahrzeugen aus den USA werden manchmal kleinere Kennzeichengrößen als oben beschrieben erforderlich, z.B. aus Platzgründen oder wegen der begrenzten originalen Ausleuchtung. Dies ist zwar prinzipiell möglich, folgende Verfahrensweise und Randbedingungen sind aber einzuhalten:

* Der begutachtende Sachverständige vermerkt die maximal mögliche hintere Kennzeichengröße aufgrund einer technischen (nicht optischen) Notwendigkeit auf seinem Gutachten.

* Die zuständige Zulassungsstelle (abhängig vom Wohnort) entscheidet über eine Zuteilung, nicht TÜV SÜD!
Ausschlaggebend sind unter anderem die Verfügbarkeit kurzer Buchstaben-Zahlenkombinationen. Ggfs. muss die Zulassungsstelle eine Genehmigung des übergeordneten Regierungspräsidiums einholen, z.B. für die sogenannte "fette Engschrift", die kleinere Abmessungen möglich macht.

* Sollte die Zulassungsstelle nicht in der Lage sein, ein entsprechend kleines Kennzeichen zuzuteilen, hat sie das Recht, den Umbau auf einen "normalen" Kennzeichenträger mit entsprechender Beleuchtung zu verlangen, dieser muß dann vor der Zulassung vom Sachverständigen von TÜV SÜD in seinem Gutachten vermerkt werden. In der Praxis kommt dieser Fall im Moment jedoch eher selten vor.

* Kleinere Abmessungen für das vordere amtliche Kennzeichen sind offiziell nicht möglich, eine entsprechende Erklärung der Behörden liegt den TÜV vor, nur in sehr seltenen und technisch begründeten Fällen wird auch ein kleineres vorderes Kennzeichen oder gar ein Klebekennzeichen zugeteilt.

Hi,
habe ein ähnliches Problem mit meinem Ami.

Zur Zeit fahre ich mit einem zweizeiligen 200 x 300mm Nummernschild durch die Gegend, bei dem der Obere Teil, also auch die Tüvplakette, von der Kofferraumkante verdeckt ist.

Weder TÜV Gutachten, noch Kopien von anderen Fahrzeugscheinen, in denen kleinere Nummernschilder eingetragen sind, beeindrucken die Zulassungsstellen. Ich habe sogar eine Kopie eines Fahrzeugscheins, indem ausführlich beschrieben wird, dass ein Umbau des Hecks nicht möglich, bzw. unverhältnismäßig wäre.

Und auch die Story, dass ich bereits von der Polizei aufgefordert wurde, mir ein anderes Kennzeichen zu besorgen (eben weil man die TÜV Plakette nicht sieht) interessiert da keinen.

Als Grund wurde mir genannt, dass seit Juni 2007 keine Sonderausnahmen mehr gelten, selbst Motorräder und Oldtimer bekommen jetzt die Großen Kennzeichen.

Ich frag mich nur, wie die 2008er Mustangs dann an die kleinen Kennzeichen gekommen sind. Oder der dicke CLS63 AMG, mit einem Buchstaben und einer Ziffer auf dem Nummernschild...

Zitat:

Original geschrieben von General_F


Als Grund wurde mir genannt, dass seit Juni 2007 keine Sonderausnahmen mehr gelten,selbst Motorräder und Oldtimer bekommen jetzt die Großen Kennzeichen.

Konnte die Zulassungsstelle diese Behauptung belegen?

Nein.

Alle Zulassungsstellen haben ein Schreiben der übergeordneten Stelle (ganz oben wohl das Verkehrsministerium) bekommen, indem ausdrücklich steht, dass es keine Ausnahmen mehr gibt. Zeigen, oder gar kopieren, wollte man es mir nicht. Ich habe danach gefragt, damit ich es bei der nächsten Polizeikontrolle etwas zum vorzeigen habe.

Aber ich schätze bei dem Thema gibts trotzdem noch große regionale Unterschiede...

Erinnert mich an meine Probleme mit meinem Alfa von 1973 und dem originalem italienischem Kennzeichenrahmen.

Der Vorbesitzer hatte das kleine Motorradkennzeichen nicht in den neuen Brief/Schein übertragen lassen. Hab mich bis zum Leiter des Amtes durchgekämpft und der hatte auch kein nachsehen. Kürzere Kombination mit weniger Ziffern wurde mir auch verwehrt.
Und enge Fettschrift ebenfalls. Also kein 280x200 Kennzeichen für mich....

Darf deswegen auch zum Tüv tingeln.
Besonders ärgerlich wenn man auf den Parkplatz des Amtes geht und dort an 08/15 Autos deutscher Fabrikation mit den kurzen Kombinationen sieht die ich benötige....

Bis dahin hab ich das Kuchenblech in die Heckscheibe geklebt.

Zitat:

Original geschrieben von General_F


Alle Zulassungsstellen haben ein Schreiben der übergeordneten Stelle (ganz oben wohl das Verkehrsministerium) bekommen, indem ausdrücklich steht, dass es keine Ausnahmen mehr gibt. Zeigen, oder gar kopieren, wollte man es mir nicht.

Mit dieser dreisten Masche versuchen scheinbar immer mehr Zulassungsstellen ihr eigenes Süppchen zu kochen. Das geht so lange gut, bis sie auf jemanden treffen, der die Sache mit mehr Nachdruck verfolgt...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von General_F


Alle Zulassungsstellen haben ein Schreiben der übergeordneten Stelle (ganz oben wohl das Verkehrsministerium) bekommen, indem ausdrücklich steht, dass es keine Ausnahmen mehr gibt. Zeigen, oder gar kopieren, wollte man es mir nicht.
Mit dieser dreisten Masche versuchen scheinbar immer mehr Zulassungsstellen ihr eigenes Süppchen zu kochen. Das geht so lange gut, bis sie auf jemanden treffen, der die Sache mit mehr Nachdruck verfolgt...

Hai,

es ist reine Geldmacherei und Klungelei. Ich bin nicht Nachhaltig, aber in diesem Lande versucht man die Leute für Dumm zu verkaufen wie ich auf eigenem Leibe erfahren musste.

stoneandgo

frueher gab es mal eine Bestimmung, nachder ein Umbau nur einen gewissen Betrag kosten durfte. Sollte dies wesentlich teurer sein, so konnte das dem Eigentuemer nicht zugemutet werden. Ergo wurde ihm ein kleines Kennzeichen vom Tuev genehmigt. Wer nun aber mehr zu sagen hat, Tuev oder Zulassungsstelle kann ich Dir nicht sagen. Kann Dir in diesem Fall, solltest Du das ok vom Tuev haben, nur empfehlen, Dich mit dem Leiter der Zulassungsstelle zusammenzusetzen.

Generell ist es aber so (meine ich..), dass Du ohne eine Eintragung eines kleinen Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren auch kein Anrecht darauf hast. Selbst wenn Du eins zugeteilt bekommen solltest, kann Dir das jeder Polizist der auf der Gasse rumrennt, wieder nichtig machen :-(

Klar fahren genuegend "Normalos" rum, die ein Minischild auf Ihrem Auto haben. Aber dazu muss ja wohl nichts gesagt werden... Alle sind gleich, nur manche sind gleicher....

Zitat:

Original geschrieben von Freak888


Aber dazu muss ja wohl nichts gesagt werden... Alle sind gleich, nur manche sind gleicher....

schön gesagt, ich kenne leute die fahren seit jahrzehnten das selbe nr.schild immer wieder auf den neuwagen darauf. als ich mal ein tolles schild behalten wollte hieß es geht nicht, wird min. 1 jahr zurückgehalten.

versuch doch mal die mädels von der zulassung mit einer torte für die kaffepause zu bestechen.

hp

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