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Kennzeichen, Versicherung, Zulassung vorhanden - aber noch keine Plakette

Themenstarteram 18. August 2022 um 8:47

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Wochen Online ein KFZ zugelassen. Vor 1 Woche auch von der Versicherung die Bestätigung bekommen, dass das KFZ zugelassen wurde und der Vertrag aktiv ist. Kennzeichen habe ich auch schon dran.

Durch die Online-Zulassung sollen die Aufkleber für das Nummernschild, Brief und Fahrzeugschein per Post kommen. Leider ist dies noch nicht geschehen und in der Zulassungsstelle erreiche ich niemanden.

Meine Frage: Kann ich das Fahrzeug nun trotzdem fahren? Es ist ja angemeldet, versichert und hat auch TÜV, nur die Plaketten für das Nummernschild hängen irgendwo in der Post oder im Ausgang des Amts.

Vielen Dank!

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11 Antworten

Aufkleber für das Nummernschild ? Was für Aufkleber sollten das den sein?

Ich kenne das nur so, das mit der Zulassung das anfertigen des Nummernschildes, das Ausfertigen des Fahrzeugscheines und das Aufkleben des Landes und der TÜV Plakete durch die Zulassungsstelle das Fahrzeug gefahren werden kann.

MfG kheinz

Themenstarteram 18. August 2022 um 9:01

Zitat:

@crafter276 schrieb am 18. August 2022 um 10:57:16 Uhr:

Aufkleber für das Nummernschild ? Was für Aufkleber sollten das den sein?

Ich kenne das nur so, das mit der Zulassung das anfertigen des Nummernschildes, das Ausfertigen des Fahrzeugscheines und das Aufkleben des Landes und der TÜV Plakete durch die Zulassungsstelle das Fahrzeug gefahren werden kann.

MfG kheinz

Ja, normal ist das auch so. Bei der Online Zulassung geht man aber nicht auf die Zulassungsstelle, sondern bekommt alles per Post. Die Schilder organisiert man sich dann selbst. Brief, Schein und die Plaketten (Aufkleber) für das Nummernschild sollen dann per Post kommen. Und der Brief kam noch nicht.

Zitat:

@Taschen0nkel schrieb am 18. August 2022 um 10:47:37 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Wochen Online ein KFZ zugelassen.

Darf man fragen wo?

Themenstarteram 18. August 2022 um 12:49

Zitat:

@Astradruide schrieb am 18. August 2022 um 13:41:36 Uhr:

Zitat:

@Taschen0nkel schrieb am 18. August 2022 um 10:47:37 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Wochen Online ein KFZ zugelassen.

Darf man fragen wo?

Auf der Seite von meinem Landkreis: https://landkreis-stade.govconnect.de/kfz

Hast du das mit dem digitalen Personalausweis die i-Kfz-Zulassung gemacht oder nur online angemeldet und musst noch die Unterlagen persönlich abholen? Da gibt es zwei Möglichkeiten und beide fallen unter den Überbegriff Online-Zulassung: https://www.landkreis-stade.de/.../...d-antworten-901000742-20350.html

Themenstarteram 18. August 2022 um 12:59

Zitat:

@Goify schrieb am 18. August 2022 um 14:55:47 Uhr:

Hast du das mit dem digitalen Personalausweis die i-Kfz-Zulassung gemacht oder nur online angemeldet und musst noch die Unterlagen persönlich abholen? Da gibt es zwei Möglichkeiten und beide fallen unter den Überbegriff Online-Zulassung: https://www.landkreis-stade.de/.../...d-antworten-901000742-20350.html

Mein Retter! DANKE

"Da im vereinfachten Verfahren die Daten der Fahrzeughalter/-innen ohne jede Kontrolle der persönlichen Angaben übermittelt werden, sind die fertigen Unterlagen persönlich bei der Zulassungsstelle in Stade unter Vorlage des aktuellen und gültigen Personalausweises abzuholen."

Und wie läuft das jetzt ab, z.b. wenn du ein Kennzeichen in engschrift oder ein verkleinertes zweizeiliges nimmst?

Kann das denn kontrolliert werden?

Wenn bei der online Zulassung im vereinfachten Verfahren auch ein Plakettenträger erstellt wird, ist lediglich der Postversand weggefallen und es werden ZB1, 2 und die 3 Plakettenträger mit Siegel und HU Plakette ausgehändigt nach Prüfung der Identität.

Wenn im vereinfachten Verfahren aber die Siegel vor Ort verklebt werden, müssten die Kennzeichen vorgelegt werden.

Entweder fragen oder Kennzeichen mitnehmen.

Die Vorschriftmäßigkeit der Kennzeichen kann immer überprüft werden.

Wenn die Zahl der nicht Vorschriftmäßigen Kennzeichen zunimmt, wird sich da auch sicher drum gekümmert werden.

Wie mit dem überkleben des Euro Feldes. Wo es Einzelfälle waren,hat sich keiner dafür interessiert. Sieht aktuell anders aus.

Themenstarteram 18. August 2022 um 18:53

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. August 2022 um 15:09:24 Uhr:

Und wie läuft das jetzt ab, z.b. wenn du ein Kennzeichen in engschrift oder ein verkleinertes zweizeiliges nimmst?

Kann das denn kontrolliert werden?

Habe die Dokumente vorhin abgeholt. Da ist so ein mehrseitiges Dokument dabei wo genau steht, was Du für Kennzeichen haben darfst und was zulässig ist. Wenn Du es falsch machst bist Du halt verantwortlich wenn sie Dich rausziehen.

Themenstarteram 18. August 2022 um 18:55

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. August 2022 um 17:44:06 Uhr:

Wenn bei der online Zulassung im vereinfachten Verfahren auch ein Plakettenträger erstellt wird, ist lediglich der Postversand weggefallen und es werden ZB1, 2 und die 3 Plakettenträger mit Siegel und HU Plakette ausgehändigt nach Prüfung der Identität.

Wenn im vereinfachten Verfahren aber die Siegel vor Ort verklebt werden, müssten die Kennzeichen vorgelegt werden.

Entweder fragen oder Kennzeichen mitnehmen.

Die Vorschriftmäßigkeit der Kennzeichen kann immer überprüft werden.

Wenn die Zahl der nicht Vorschriftmäßigen Kennzeichen zunimmt, wird sich da auch sicher drum gekümmert werden.

Wie mit dem überkleben des Euro Feldes. Wo es Einzelfälle waren,hat sich keiner dafür interessiert. Sieht aktuell anders aus.

Mir hat die Dame heute nach der Identitätsfeststellung einen Brief mit allen Dokumenten ausgehändigt, Prüfplaketten und Siegel durfte ich selbst aufkleben. Die Kennzeichen hatte ich vorher im Internet bestellt und zu Hause gelassen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. August 2022 um 15:09:24 Uhr:

Und wie läuft das jetzt ab, z.b. wenn du ein Kennzeichen in engschrift oder ein verkleinertes zweizeiliges nimmst?

Kann das denn kontrolliert werden?

Meine Sichtweise dazu ist:

Wenn die Plaketten direkt auf dem Kennzeichen kleben, dann hat die Zulassungsstelle offensichtlich die Vorschriftsmäßigkeit der Kennzeichenschilder bestätigt bzw. ggf. vorhandene Abweichungen de facto genehmigt.

Wenn die Plaketten aber auf einem Plakettenträger kleben, dann muss man bei der HU ggf. nochmal drüber nachdenken, ob das wohl so alles richtig ist.

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