Kennzeichen nicht mitgegeben bei Rollerverkauf

Yamaha

Hallo ihr Lieben,
ich habe mir einen neuen 50er-Roller gekauft und angemeldet auf meinen Namen.

Den alten Roller 50er habe ich verkauft, mit Kaufvertrag, aber das Nummernschild nicht mitgegeben.

Jetzt sind ja praktisch 2 Roller auf meinen Namen angemeldet.

Kann ich die Versicherung vom alten Roller einfach auslaufen lassen oder muss ich da bei der HUK-Coburg Bescheid geben?

Liebe Grüße
bioflexibel

29 Antworten

In meinem Fall habe ich das Kennzeichen "zerschnitten" und bezahlte für die Versicherung bis 28.02.2025 11,50 €. Gut wenn ich es umgemeldet hätte, wären 6,50 € in meinem Fall meine. 11,50 € - 5,00 € (Ummelden). Beim nächsten Mal bin ich schlauer, aber herzlichen Dank für euro zahlreichen, guten Antworten.

Ach ja, in meinem (Ver)Kaufvertrag steht auch drin, angekreuzt von mir: Versicherungskennzeichen werden NICHT übernommen.

Ist ja auch nicht so einfach mal eben sein Kennzeichen zu überlassen, auch wenn es nur zur Überführung geht.
Die meisten jungen Fahrer denken lass mal über Eltern versichern weil billiger und sie keine 23 sind, in Wirklichkeit dürften sie es garnicht fahren .Spätestens kommt das erwachen bei einem Schadensfall.

Zitat:

@tomS schrieb am 26. Dezember 2024 um 18:03:39 Uhr:



Zitat:

@mabeck100 schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:06:06 Uhr:


Die Aussage bedarf einer weiteren Erklärung.
Wenn Du ein Auto oder Motorrad etc. abmelden willst, musst Du auch die alten Schilder abgeben, um Schindluder zu vermeiden.
Letzten Monat bin ich von der Polizei angerufen worden, weil mein alter 125er Roller in Bulgarien bei einem Banküberfall benutzt wurde. War nur erkennbar über die FIN, da von mir abgemeldet und Schilder abgegeben, deswegen habe ich auch keinen Ärger bekommen, sollte nur den Käufer preisgeben.
Aber stell Dir mal vor, da wären meine Schilder noch dran gewesen! Da hätte die Polizei nicht nur angerufen, sondern wäre vorbei gekommen...

Geht der Unfug schon wieder los.
In einem anderen Tread laufen noch Diskussionen, dass das Blödsinn ist, wenn man alle Vorschriften beachtet hätte, wie die Verpflichtung, den Verkauf der Zulassungsstelle und auch der Versichtung unverzüglich zu melden.

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@Roadrunner-07
Bei den 50er ist bloß die Versicherung zu kontaktieren.

tomS
Du verwechselst hier zulassungspflichtigem (125ger) mit einen Versicherungsschild (50ccm)!
Habe diverse alte Kennzeichen (Nummernschilder) abgemeldeter Fahrzeuge in der Garage liegen und in 40 Jahre noch nie ein altes Kennzeichen irgendwo abgegeben.

Zitat:

@mabeck100 schrieb am 27. Dezember 2024 um 09:35:08 Uhr:


tomS
Du verwechselst hier zulassungspflichtigem (125ger) mit einen Versicherungsschild (50ccm)!
Habe diverse alte Kennzeichen (Nummernschilder) abgemeldeter Fahrzeuge in der Garage liegen und in 40 Jahre noch nie ein altes Kennzeichen irgendwo abgegeben.

Verwechsel ich nicht. Ohne Entwertung gibt es hier bei der Zulassungsstelle keine wirksame Abmeldung. Und ein großer Container für das alte Blech. Klar, ein KKR braucht nicht abgemeldet zu werden, aber wenn man von der Versicherung Geld für die restlichen Monate zurück haben will, können die ihr Versicherungsschild zurückfordern.

Lesen! "Abgemeldeter Fahrzeuge" steht da schwarz auf weiß.

Selber lesen! 😉
Was ist denn meine Zulassungsstelle und wo steht dort der Container für die alten Kennzeichen, vom Eingang aus gesehen?
Nur weil deine Zulassungsstelle andere Detailregeln hat - sogar die Gebühren sind Ländersache! -muß das nicht zwangsläufig heißen, dass ich 50er und 125er verwechsel.

Zumal 125er (Leichtkrafträder) laut Bundesministerium der Justiz NICHT zulassungspflichtig sind. Das hast du verwechselt. 🙂
Meine Zulassungsstelle weiß das aber.

Die hat trotzdem so ihre Allüren, so verlangt sie z.B. eine Einzugsermächtigung, obwohl laut Gesetz für Leichtkrafträder gar keine Kfz-Steuer anfällt. Aber wer nicht spurt, der bekommt die Sache einfach nicht erledigt.

Kein Kommentar, der klügere.......

Ich habe den 50er-Roller jetzt abgemeldet bei der HUK-Versicherung, 11,50 € kostete mir ja das neue Nummernschild. Ich bekomme jetzt noch von der Restlaufzeit vom ALTEN Rollernummernschild 7 € Euro überwiesen.

und das Nummernschild hat die Sachbearbeiterin gar nicht interessiert, 7 € gibt es trotzdem zurück.

Allzeit gute Fahrt mit dem neuen Roller! Darf man fragen, welches Modell es geworden ist?

Hallo Eddy, ein Kymco Super 8 2 Takter 50 ccm , davor der Flipper Baujahr 1999 2 Takter 50 ccm war aber auch sehr gut.

Kleines Update noch einmal zu meinem Thema:

Ich habe jetzt die 7,19 € zurückbekommen von der HUK-Versicherung von der Restlaufzeit meines alten Rollernummernschilds.

Liebe Grüße und vielen Dank an alle die mitgewirkt haben.

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