Kennzeichen Leuchte in led leuchtet nicht

Opel Vectra B

Hallo Leute.
Habe mir heute eine LED Birne gekauft für meine Kennzeichen Beleuchtung die in den Sockel der Alten Beleuchtung passt aber nicht funktioniert. Ein Kollege meinte, Ich müsste irgendwas ändern damit es funktioniert mit Gleich- und Wechselstrom. Weiß jemand wie ich die Birne zum laufen bekomme ?
Danke schon mal.
Gruß Mario

28 Antworten

Wir haben trotzdem in deutschland eine einheitliche stvo 😉
Es wird garantiert kein Gutachter kommen.Aber wie es immer am Freitag ist in Berlin auf der B1, das ist extra ein Beamter der geschult ist oder ein TÜV/DEKRA Mensch der die Auto´s aus dem Verkehr zieht weil die Polizei es allein nicht darf.

Na wie auch immer . Geschult bzw Gutachter wird angerufen.

@1a2b3c du hast schon recht das es einen Einheitlichen Bußgeldkatalog gibt. siehe oben die Tatbestände stammen daraus.
Da gibt's den Tatbestand Kennzeichen nicht lesbar und allein der ist mit einer LED erfüllt. Und Kostet einen Punkt.
Und Erlöschen der Betriebserlaubnis dazu.

Egal ob LED oder ne ganze Kirmesbude ist doch scheißegal Tatbestand erfüllt ist erfüllt darum geht's.

gibt ja auch keinen Rabatt für "ein wenig falsch geparkt" Falsch ist falsch und wenn die Rennleitung sagt du stehst 3cm über der Linie ist das so. Auch wenn es für einige Lächerlich erscheint.

Die gemeinden dürfen aber verdoppeln bzw bis aufs 10 Fache erhöhen bei Wiederholungstätern und auch ist den gemeinden gestattet Register darüber zu führen.

Es gibt Gemeinden die stört das nicht und dann die die das Geld benötigen.
Auf dem Dorf nicht ungewöhnlich am Kombi ist auch das verdreckte Kennzeichen samt Heckklappe.
Und genau da Kassieren die dann frech auch noch dafür :-P
In Hamburg denk ich störts keinen ...In Rostock und Stralsund da gibt's sofort Knöllchen weil Geld in Kasse fehlt.

Ebenso gibt es ja Autofahrer die sich bei der Kontrolle denken aus den Augen aus dem Sinn...
Da geht's regional ganz schön heiß her.

Hier haben einige Gemeinden eine Einnahmequelle entdeckt.

Blitzen ist ja auch nicht sinnvoll an einigen Stellen und die Stehen ja auch nicht da wo es Sicherheitsrelevant wäre sondern da wo VIELE reinballern :-P

Soll heißen warum auch immer "erloschene Betriebserlaubnis" kann zum Stehen bleiben des Fahrzeugs führen. Irrelevant warum die nun erloschen ist. Glühlampe , Reifen , Spoiler scheiß egal.

Wollt ich nur mal kurz anführen hier... ich finds im Winter einfach nur scheiße wenn die Leute sich so gar keinen Kopf um die Beleuchtung am Auto machen.

Zu dunkel am Heck zu Hell an der Front....von hinten Sieht man den nicht knallt fast drauf Thema falsche Lampen oder lasiert oder dreckig und der Gegenverkehr wird geblendet weil die Scheinwerfer die Leichen in den Bäumen beleuchten. Thema Kostenloser Licht Test im Oktober...muss man nur mal hinfahren

Das sollte sich mal jeder so durch den Kopf gehen lassen.

Wär mir neu, ich dachte das regelt alles Flensburg wenn es nicht nur um eine "Bus"geld geht 😁

genau das eben Nicht.
Flensburg gibt nur den Bußgeldkatalog raus.

Länderebene + Gemeinde dürfen Aufschläge erheben und Register führen für Wiederholungstäter....
Gemeinden dürfen Wiederholungstätern oder Nichtzahlern sogar Punkte + Erzwingungshaft aufbrummen.

Thema keine Parkplätze auf Arbeit....stell ich mich falsch kostet nur 5€ is billiger wie das Monatsticket oder Tagesticket 1km weiter im Parkhaus.
Das ganze 5-6x im Jahr und dann gibt's Aufschlag ggf. Punkte dazu ... :-P

ab wann und wieviel darf Die Gemeinde entscheiden.

öhhhm stand doch vor Kurzen nochmal in der Presse auch

Is ja auch nicht böse gemeint... in HH wird's warscheinlich keine Sau interessieren... in kleineren gemeinden wo Geld fehlt aber schon

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Glaube dir mal wenn du es sagst, wirst schon recht haben.Ich kenn mich da eher wenig aus weil ich selten mit der stvo in konflikt komme.

ja ich komm da leider Beruflich nicht drum rum auch ums Lernen der Regelungen nicht :-(

ahhso den hab ich grad noch gefunden http://www.bild.de/.../verrueckte-auto-bussgelder-26987914.bild.html

Rosa Parkscheibe macht 5€ Bußgeld :-P und warum ? die Farbe BLAU ist vorgeschrieben :P

Biste jetzt der Gesetzeshüter oder der Verfolgte? 😁

der Verfolgte..lach... von den Hütern schwirren hier zur zeit schon zu viele rum... :-P

Jetzt bleibt mal wieder beim Thema.🙂

Zitat:

Original geschrieben von MVP-Cruiser


bleibt bei 10 € wenn der Polizist nett ist und ist Regional unterschiedlich in der Handhabung.

Schau mal "BKat-Nr. 214 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Beleuchtung, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
BKat-Nr. 214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen

= 90 € + 3 Pkt.

Noch dazu kommt dann:

Delikt Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat
Punkte 1
Bussgeld 5,00 €
Fahrverbot nein

Macht dann schon mal 4 Püktchen und 95€ 😁

Länder und Gemeinderegelungen sind zu beachten.

Wenn er schlecht drauf ist bleibt das Auto stehen bis wieder der Zustand erreicht ist wo das Fahrzeug wieder der Betriebserlaubniss entspricht.
Natürlich darf der dann so auch nicht auf einem öffentlichen Platz stehen bleiben da mit erloschener Betriebserlaubniss kein Versicherungsschutz kann also schnell mal + Abschleppkosten werden :-P ...ganz übel wenn dann Verstoß gegen das Pflicht Versicherungsgesetz noch vorgeworfen wird weil ja eben kein Schutz durch erlöschen :-P

Ermessenspielraum der Beamten nennt sich das.

Sprich wenn du bekannt dafür bist das du gern mal so etwas machst ...Led rein huch Polizei ich mach se raus und nächsten Tag hast die wieder drinne tja das gucken die sich 2 höchstens 3x an :-P

Hier Regional führen die Register das sie abrufen über die Dienststelle.

Wenn Kollege yx dir z.B ab Vortag schon das Ticket gegeben hat und die Aufforderung die Originale wieder einzubauen tja Arschkarte.

Oder letzten Monat hattest du LED Standlicht was nicht erlaubt war und diesmal Rückleuchten die nicht erlaubt sind.

Wie gesagt meist... wenn die gemeinde Kohle braucht ..mhh naja is bald wieder Weihnachtsfeier weisst ja muss jemand Finanzieren :-P

Die Gemeinden selbst dürfen hier Strafen verdoppeln bzw sogar Punkte in Flensburg für eintragen lassen.
Angenommen du Parkst falsch Ticket + nächste Woche Blitzer 10 Zuviel und Ticket und 2 Wochen Später die LED dann kann es sein das die Gemeinde dir bis zu 10 Pünktchen bzw das 10 Fache des Verwarngeldes dafür aufbrummt besser noch du Zahlt das auch nicht geht sogar Erzwingungshaft :-P

Will hier niemandem Angst machen hab selbst weiße LED Standlichter ( weiß ist ok laut STVZO Led natürlich nur mit Prüfzeichen) aber für das Kennzeichen gibt es strengere Auflagen ..also Vorsicht selbst verdrecktes oder unleserliches Kennzeichen wird schon bestraft Unleserlich mit einer LED ist ja fast zu vermuten.

Hier noch einmal Kurz der Text "Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und zulassungspflichtigen Fahrzeugen mit Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln."

Und es ist bald wieder Weihnachten und das Säckle der Gemeinde muss noch ne Weihnachtsfeier finanzieren :-P

Okay ich lasse sie trotzdem drin. 🙂 / das man mein Kennzeichen jetzt schlecht sehen oder erkennen könnte bezweifel ich!

Deine Entscheidung.

Wenn ich mal einem hinten drauf fahren sollte, der sein Fahrzeug so verändert hat, werde ich mit meinem Anwalt jedenfalls alles daran setzten, ihm eine Teilschuld anzuhängen.

wegen einer glühlampe am blechschild wirst du zum a........h?und verklagst andere weil selbst zu blöd zum abstand halten und bremsen?

traurig diese welt

Traurig finde ich, dass immer wieder Leute meinen, sie können sich über geltendes Recht hinweg setzen, nur weil es ihnen gerade in den Kragen passt.
Dass es dabei nur um eine Kennzeichenleuchte geht, ist zweitrangig.

Zumal ich dieses Unterfangen für absolut sinnfrei halte. Was habe ich als Fahrer denn von solch einer LED außer Ärger?

Zitat:

Original geschrieben von maxthomas2001


Traurig finde ich, dass immer wieder Leute meinen, sie können sich über geltendes Recht hinweg setzen, nur weil es ihnen gerade in den Kragen passt.

Hi,

Ich stimme Dir da voll und ganz zu und erweitere es darum, warum immer noch so viele glauben, dass sie hier in der Meinung, dass sie angeblich anonym im www unterwegs sind.
Den Thread schließe ich an dieser Stelle.

MfG

globalwalker

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