Kennzeichen Leuchte in led leuchtet nicht
Hallo Leute.
Habe mir heute eine LED Birne gekauft für meine Kennzeichen Beleuchtung die in den Sockel der Alten Beleuchtung passt aber nicht funktioniert. Ein Kollege meinte, Ich müsste irgendwas ändern damit es funktioniert mit Gleich- und Wechselstrom. Weiß jemand wie ich die Birne zum laufen bekomme ?
Danke schon mal.
Gruß Mario
28 Antworten
Birnen wachsen am Baum und Wechselstrom gibt es im Auto nicht. 😉
Du musst plus und minus tauschen.Vorrausgesetzt die LED Lampe funktioniert.
hy
genau du musst die LED umdrehen, dann sollte sie funktionieren, ansonsten ist sie defekt.
ich hab die LED auch drinne, und die funktionieren nur wenn die plus - Minus richtig an der LED ist.
Habe die Kabel getauscht und es Funktioniert Danke,!
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Ich hoffe, du hast eine LED mit E-Prüfzeichen und Zulassung gekauft.
Andernfalls kann es schnell teuer werden.
Gibt keine Zulassung wenn man eine LED nachrüstet das weiß ich auch. Aber teuer wird das nicht. Höchstens 10 Euro und man wird aufgefordert die Birne wieder zu wechseln. Meistens bleibt es aber bei einer Verwarnung.
bleibt bei 10 € wenn der Polizist nett ist und ist Regional unterschiedlich in der Handhabung.
Schau mal "BKat-Nr. 214 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Beleuchtung, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
BKat-Nr. 214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen
= 90 € + 3 Pkt.
Noch dazu kommt dann:
Delikt Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat
Punkte 1
Bussgeld 5,00 €
Fahrverbot nein
Macht dann schon mal 4 Püktchen und 95€ 😁
Länder und Gemeinderegelungen sind zu beachten.
Wenn er schlecht drauf ist bleibt das Auto stehen bis wieder der Zustand erreicht ist wo das Fahrzeug wieder der Betriebserlaubniss entspricht.
Natürlich darf der dann so auch nicht auf einem öffentlichen Platz stehen bleiben da mit erloschener Betriebserlaubniss kein Versicherungsschutz kann also schnell mal + Abschleppkosten werden :-P ...ganz übel wenn dann Verstoß gegen das Pflicht Versicherungsgesetz noch vorgeworfen wird weil ja eben kein Schutz durch erlöschen :-P
Ermessenspielraum der Beamten nennt sich das.
Sprich wenn du bekannt dafür bist das du gern mal so etwas machst ...Led rein huch Polizei ich mach se raus und nächsten Tag hast die wieder drinne tja das gucken die sich 2 höchstens 3x an :-P
Hier Regional führen die Register das sie abrufen über die Dienststelle.
Wenn Kollege yx dir z.B ab Vortag schon das Ticket gegeben hat und die Aufforderung die Originale wieder einzubauen tja Arschkarte.
Oder letzten Monat hattest du LED Standlicht was nicht erlaubt war und diesmal Rückleuchten die nicht erlaubt sind.
Wie gesagt meist... wenn die gemeinde Kohle braucht ..mhh naja is bald wieder Weihnachtsfeier weisst ja muss jemand Finanzieren :-P
Die Gemeinden selbst dürfen hier Strafen verdoppeln bzw sogar Punkte in Flensburg für eintragen lassen.
Angenommen du Parkst falsch Ticket + nächste Woche Blitzer 10 Zuviel und Ticket und 2 Wochen Später die LED dann kann es sein das die Gemeinde dir bis zu 10 Pünktchen bzw das 10 Fache des Verwarngeldes dafür aufbrummt besser noch du Zahlt das auch nicht geht sogar Erzwingungshaft :-P
Will hier niemandem Angst machen hab selbst weiße LED Standlichter ( weiß ist ok laut STVZO Led natürlich nur mit Prüfzeichen) aber für das Kennzeichen gibt es strengere Auflagen ..also Vorsicht selbst verdrecktes oder unleserliches Kennzeichen wird schon bestraft Unleserlich mit einer LED ist ja fast zu vermuten.
Hier noch einmal Kurz der Text "Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und zulassungspflichtigen Fahrzeugen mit Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln."
Und es ist bald wieder Weihnachten und das Säckle der Gemeinde muss noch ne Weihnachtsfeier finanzieren :-P
Ein Polizist darf dir das Auto garnicht mehr stillegen bzw. sagen das wegen einer erloschenen BE nicht weiterfahren darf.Ein Polizist ist kein Gutachter und darf deswegen garnicht entscheiden.Nur bei gefährdung darf er die weiterfahrt untersagen.Und ich glaube kaum das eine 0815 Led Kennzeichenleuchte eine gefährdung ist.
öhhmm das wäre dann ja noch Teurer :-P
Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt im Blut von...
... 0,5 - 1,09 Promille 4 P 500 1 Monat
... beim zweiten Verstoß 4 P 1000 3 Monate
... bei weiteren Verstößen 4 P 1500 3 Monat
Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit einem Alkoholgehalt im Blut von 1,1 Promille und mehr Fahrverbot bis zu 3 Monate/ Führerschein-Entzug von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer 7 P 3000 ja
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Ein Polizist darf dir das Auto garnicht mehr stillegen bzw. sagen das wegen einer erloschenen BE nicht weiterfahren darf.Ein Polizist ist kein Gutachter und darf deswegen garnicht entscheiden.Nur bei gefährdung darf er die weiterfahrt untersagen.Und ich glaube kaum das eine 0815 Led Kennzeichenleuchte eine gefährdung ist.
ok ok es kommt ja ein Gutachter sorry ...ja der Kostet dann ja auch noch..
Es geht auch nicht um 0815 Lämpchen .. hierbei spielt es jedoch rechtlich gesehen keine Rolle ob es eine LED ist oder die Ganzen Scheinwerfer kein Prüfzeichen haben...
es gibt ja auch keinen Tatbestand " ein bischen Beleidigung" :P
Zitat:
Original geschrieben von MVP-Cruiser
ok ok es kommt ja ein Gutachter sorry ...ja der Kostet dann ja auch noch..Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Ein Polizist darf dir das Auto garnicht mehr stillegen bzw. sagen das wegen einer erloschenen BE nicht weiterfahren darf.Ein Polizist ist kein Gutachter und darf deswegen garnicht entscheiden.Nur bei gefährdung darf er die weiterfahrt untersagen.Und ich glaube kaum das eine 0815 Led Kennzeichenleuchte eine gefährdung ist.Es geht auch nicht um 0815 Lämpchen .. hierbei spielt es jedoch rechtlich gesehen keine Rolle ob es eine LED ist oder die Ganzen Scheinwerfer kein Prüfzeichen haben...
es gibt ja auch keinen Tatbestand " ein bischen Beleidigung" :P
Wie gesagt Vorsicht Gemeinden dürfen hier teilweise selbst regeln und die Beamten dazu anhalten nicht nett zu sein.