Kennzeichen grundlos für 10 Jahre gesperrt

Hallo zusammen,

am 16.12.2024 habe ich mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet. Vor Ort bat ich den zuständigen Mitarbeiter, mein bisheriges Kennzeichen für eine spätere Wiederverwendung zu reservieren – dies wurde mir auch zugesagt.

Als ich kürzlich ein neues Fahrzeug anmelden wollte, musste ich feststellen, dass mein Wunschkennzeichen nicht mehr verfügbar war. Daraufhin kontaktierte ich das Straßenverkehrsamt per E-Mail. In der Antwort wurde mir mitgeteilt, dass das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wurde.

Ich bin anschließend persönlich beim Straßenverkehrsamt vorstellig geworden. Dort wurde mir erklärt, dass eine solche Sperre in der Regel durch die Polizei veranlasst wird – meist im Falle eines Diebstahls. Daher habe ich bei der Polizei nachgefragt, ob das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde. Die Auskunft der Polizei war jedoch, dass keine entsprechende Meldung vorliegt.

Daraufhin wandte ich mich erneut schriftlich an das Straßenverkehrsamt. Die Antwort: „Guten Tag, laut Aktenlage konnten bei Abmeldung des Fahrzeuges X-XX XXXX am 16.12.24 keine ordnungsgemäß

gesiegelten Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

Zur Abmeldung eines Fahrzeuges müssen die gesiegelten Kennzeichenschilder und der Fahrzeugschein vorgelegt werden.

Daher wurden die Kennzeichenschilder für 10 Jahre gesperrt.

Ein polizeiliches Fahndungsersuchen liegt für die Kennzeichen natürlich nicht vor.

Die Sperre wurde von hier veranlasst und sie wird auch nicht augehoben.“

Das betreffende Kennzeichen ist mir sehr wichtig, und ich würde es gerne wieder verwenden. Ich habe die Fahrzeugscheine bei der Abmeldung vor Ort vorgelegt. Die Kennzeichen habe ich sogar noch bei mir. Die Siegel sind durch einen Autounfall eben beschädigt gewesen, wofür ich nichts kann.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

52 Antworten

Wie kann man denn aus so einem Fliegenschiss einen Elefanten machen. Neues Wunschkennzeichen aussuchen und gut.

Manche ziehen für eine Kennzeichenkombination sogar vor Gericht.

Zitat:

@Rockville schrieb am 20. April 2025 um 21:47:13 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 20. April 2025 um 21:33:09 Uhr:


Wenn du jetzt zwei Schilder vorlegst, eins mit Siegel und eins ohne (intaktes) Siegel, dann besteht ein gewisses Risiko, dass ein weiteres Schild mit intaktem Siegel noch irgendwo existiert. Dieses könnte dann missbräuchlich verwendet werden.
OK, ich finde das weit hergeholt. Und es passt auch gar nicht zu den Abläufen in unserem Bürgeramt. Dort muss nämlich der Kunde bei einer Abmeldung das Siegel selbst entfernen. Dazu gibt es einen eigenen Tisch mit einem "Kratzer" und erst nach dem Abkratzen geht man zum Sachbearbeiter, also mit einem ungesiegelten Kennzeichen. Jedenfalls war das früher so. Hat sich da mal etwas geändert?

So was habe ich in den letzten zig Jahren nie erlebt. Bei unserer Zulassungstelle kratzt ausschließlich der Sachbearbeiter.

Bei uns kratzt man selbst,aber erst nach vorzeigen der Schilder.

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Genau. Bei uns stehen Schilder über dem "Abkratz- Tisch" und der "Abkratz-Maschine" daneben mit der Aufschrift "Erst nach Aufforderung durch die Zulassungsstelle die Plaketten entfernen!"

So kenne ich das auch, und das ist ja auch sinnvoll. Ebenso das Sperren der Nummer, wenn eine Plakette nicht mehr auffindbar ist.

Oder man verzichtet auf den Zirkus mit Wunschkennzeichen und nimmt einfach irgendwas - so mach ich das 🙂

Zitat:

@Twinni schrieb am 22. April 2025 um 01:41:15 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 20. April 2025 um 21:47:13 Uhr:


Dazu gibt es einen eigenen Tisch mit einem "Kratzer" und erst nach dem Abkratzen geht man zum Sachbearbeiter, also mit einem ungesiegelten Kennzeichen. Jedenfalls war das früher so. Hat sich da mal etwas geändert?

So was habe ich in den letzten zig Jahren nie erlebt. Bei unserer Zulassungstelle kratzt ausschließlich der Sachbearbeiter.

In Hamburg kratzt man auch selber ab 😉

Hamburg soll fast so schlimm sein, wie Berlin. 😉

Zitat:@nogel schrieb am 22. April 2025 um 07:19:17 Uhr:

[...] Bei uns stehen Schilder über [...]der "Abkratz-Maschine" daneben mit der Aufschrift "Erst nach Aufforderung durch die Zulassungsstelle die Plaketten entfernen!"

Oh ja, im Falle der Zulassungsstelle des hier örtlichen LRA handelt es sich um eine veritable Standbohrmsschine, bewehrt mit einem breiten Fräskopf; - bei zu grobem Umgang geeignet, ein formidables Loch ins Kennzeichenschild zu fräsen :D

Ja, so ein Wunder der Technik steht in Marburg auch...

In Osnabrück haben wir auch mit dieser Maschine nach der Aufforderung der wirklich netten Sachbearbeiterin die Siegel entfernt. Und ihr Tipp, dass neue Kennzeichen, die die neue Besitzerin, die mit dabei war, gegenüber der Zulassungsstelle wesentlich günstiger sind, war wortwörtlich Geld wert :-)

Stanze habe ich auch schon gesehen .... sehr lange her.

Passt nicht ganz hier her, aber ich frage trotzdem mal: Muss das HU-Siegel eigentlich runter, bevor ein neues geklebt wird? KÜS meinte neulich bei meinem Bock: "Och, das machen wir einfach mal so..." und hat das Neue direkt auf das Alte geklebt.

Hat man vor langer Zeit tatsächlich öfters so gesehen und gemacht. Hatte mal ein Kennzeichen gesehen mit 4 HU Wapperl übereinander.
Heute aber schon lange nicht mehr gehabt.
Wurde in den letzten 20 Jahren immer penibel abgeschabt bei mir, bevor ein neues draufkam.

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