Kennzeichen grundlos für 10 Jahre gesperrt
Hallo zusammen,
am 16.12.2024 habe ich mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet. Vor Ort bat ich den zuständigen Mitarbeiter, mein bisheriges Kennzeichen für eine spätere Wiederverwendung zu reservieren – dies wurde mir auch zugesagt.
Als ich kürzlich ein neues Fahrzeug anmelden wollte, musste ich feststellen, dass mein Wunschkennzeichen nicht mehr verfügbar war. Daraufhin kontaktierte ich das Straßenverkehrsamt per E-Mail. In der Antwort wurde mir mitgeteilt, dass das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wurde.
Ich bin anschließend persönlich beim Straßenverkehrsamt vorstellig geworden. Dort wurde mir erklärt, dass eine solche Sperre in der Regel durch die Polizei veranlasst wird – meist im Falle eines Diebstahls. Daher habe ich bei der Polizei nachgefragt, ob das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde. Die Auskunft der Polizei war jedoch, dass keine entsprechende Meldung vorliegt.
Daraufhin wandte ich mich erneut schriftlich an das Straßenverkehrsamt. Die Antwort: „Guten Tag, laut Aktenlage konnten bei Abmeldung des Fahrzeuges X-XX XXXX am 16.12.24 keine ordnungsgemäß
gesiegelten Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Zur Abmeldung eines Fahrzeuges müssen die gesiegelten Kennzeichenschilder und der Fahrzeugschein vorgelegt werden.
Daher wurden die Kennzeichenschilder für 10 Jahre gesperrt.
Ein polizeiliches Fahndungsersuchen liegt für die Kennzeichen natürlich nicht vor.
Die Sperre wurde von hier veranlasst und sie wird auch nicht augehoben.“
Das betreffende Kennzeichen ist mir sehr wichtig, und ich würde es gerne wieder verwenden. Ich habe die Fahrzeugscheine bei der Abmeldung vor Ort vorgelegt. Die Kennzeichen habe ich sogar noch bei mir. Die Siegel sind durch einen Autounfall eben beschädigt gewesen, wofür ich nichts kann.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
51 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. April 2025 um 21:28:09 Uhr:
OK, aber ich verstehe den Sinn nicht so ganz. Wenn ein Kennzeichen komplett abhanden gekommen ist, dann kann ja jemand Schindluder damit treiben. Wenn ich aber beide Kennzeichen vorlegen kann und auf einem fehlt das Siegel, welche Missbrauchsgefahr besteht dann im Zusammenhang mit diesem Kennzeichen?
Mit diesem Kennzeichenschild?
Keine.
Es gibt zwei gesiegelte Kennzeichenschilder (außer bei Anhängern, Krädern, Einachsschleppern, ....).
Wenn du jetzt zwei Schilder vorlegst, eins mit Siegel und eins ohne (intaktes) Siegel, dann besteht ein gewisses Risiko, dass ein weiteres Schild mit intaktem Siegel noch irgendwo existiert. Dieses könnte dann missbräuchlich verwendet werden.
Zitat:
@pllnysk schrieb am 20. April 2025 um 21:26:39 Uhr:
Anscheinend wurde es nicht reserviert und das stört mich. Vor Ort wurde nichts von einem so dermaßen kaputten Siegel gesprochen
Der Vorwurf der mangelhaften Kommunikation wäre der Behörde allerdings zu machen:
Wenn schon das Kennzeichen gesperrt wird, hätte man an dieser Stelle auch sagen müssen "tut mir leid, ich kann das nicht reservieren, ich muss es für 10 Jahre sperren".
Natürlich ist ein "ist gut" an der Stelle einfacher und spart ggf. unangenehme Diskussionen. Allerdings ist ja die Wahrscheinlichkeit groß, das die Sache dann irgendwann mal zurückkommt. Der Wunsch nach Reservierung wird ja nicht ohne Grund vorgetragen.
(natürlich ist es auch möglich, dass der Sachbearbeiter sich bei der Eingabe ins System vertan hat und statt der Reservierung eine Sperrung ausgelöst hat. Oder erst bei der Nachbearbeitung des Vorgangs festgestellt hat, dass "EV eingefordert" und "Kennzeichen reservieren" nicht zusammenpassen...)
Zitat:
@pllnysk schrieb am 20. April 2025 um 21:26:39 Uhr:
Ich wollte die online abmelden, alle 3 Siegel erfolgreich entfernt, jedoch beim vorderen Kennzeichen den Code zu viel mitgenommen. Daher musste ich eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass ich das Siegel auch selber ausversehen zerstört habe, weshalb die es für mich abgemeldet und reserviert haben. Anscheinend wurde es nicht reserviert
Toll, Das im EO erwähnt, dann ist doch alles klar!
Du konntest also keine gesiegelten Kennzeichen vorlegen!
Der SB muss aber ein Merkmal setzen, und da das Siegel schon ab war, kann er natürlich nicht "entsiegelt" auswählen, denn taucht hinterher ein geregeltes Kennzeichen auf, bekommt er Probleme.
Bei Deinem Ablauf ist das sperren der Kennzeichenkombinaton unvermeidbar, nichts anderes als wenn Dir ein Blech auf der AB wegfliegt.
Entweder Du hast alle 3 SI Codes oder die gesiegelten Kennzeichen und die ZB1, anders ist eine Außerbetriebsetzung nicht durchführbar.
Zitat:
@hk_do schrieb am 20. April 2025 um 21:33:09 Uhr:
Wenn du jetzt zwei Schilder vorlegst, eins mit Siegel und eins ohne (intaktes) Siegel, dann besteht ein gewisses Risiko, dass ein weiteres Schild mit intaktem Siegel noch irgendwo existiert. Dieses könnte dann missbräuchlich verwendet werden.
OK, ich finde das weit hergeholt. Und es passt auch gar nicht zu den Abläufen in unserem Bürgeramt. Dort muss nämlich der Kunde bei einer Abmeldung das Siegel selbst entfernen. Dazu gibt es einen eigenen Tisch mit einem "Kratzer" und erst nach dem Abkratzen geht man zum Sachbearbeiter, also mit einem ungesiegelten Kennzeichen. Jedenfalls war das früher so. Hat sich da mal etwas geändert?
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Zitat:
@hk_do schrieb am 20. April 2025 um 21:33:09 Uhr:
Wenn du jetzt zwei Schilder vorlegst, eins mit Siegel und eins ohne (intaktes) Siegel, dann besteht ein gewisses Risiko, dass ein weiteres Schild mit intaktem Siegel noch irgendwo existiert. Dieses könnte dann missbräuchlich verwendet werden.
Genau deshalb wird die Kombination gesperrt.
Ich hab mindestens noch 6 Kennzeichen mit der gleichen Kombination, die ich seit 2009 habe rumliegen.
Da könnt ich ja zum Abmelden diese nehmen und die gesiegelten vom Fahrzeug auf Reserve legen, falls mir mal eins abhanden kommt bzw mir diese Entstempelt werden.
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. April 2025 um 21:47:13 Uhr:
" und erst nach dem Abkratzen geht man zum Sachbearbeiter, also mit einem ungesiegelten Kennzeichen. Jedenfalls war das früher so. Hat sich da mal etwas geändert?
Dann arbeiten manche Bürgerämter halt etwas lachs und nehmen die FZV nicht ernst.
Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde nach § 75 Absatz 2
1.bei einem zugelassenen Fahrzeug unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I
zu beantragen und die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen.
Geht das aus welchen Gründen auch immer nicht, gelangt man zu § 5 StVG und der EV.
Sind Online Abmeldung mittlerweile doch auch möglich oder ? Wie wird es dort gehandhabt? Wird das dann auch irgendwann kontrolliert?
Durch freilegen der SI Codes werden Kennzeichen und ZB1 entwertet
Zitat:
@Rockville schrieb am 20. April 2025 um 21:47:13 Uhr:
OK, ich finde das weit hergeholt. Und es passt auch gar nicht zu den Abläufen in unserem Bürgeramt. Dort muss nämlich der Kunde bei einer Abmeldung das Siegel selbst entfernen. Dazu gibt es einen eigenen Tisch mit einem "Kratzer" und erst nach dem Abkratzen geht man zum Sachbearbeiter, also mit einem ungesiegelten Kennzeichen. Jedenfalls war das früher so. Hat sich da mal etwas geändert?
In der hier nächstgelegenen Bezirksverwaltungsstelle hängt neben der entsprechenden Maschine der Hinweis, dass die Siegel erst nach Aufforderung entfernt werden dürfen. Wie streng es gehandhabt wird wenn man das vorher schon macht kann ich nicht sagen.
Ein Siegel vom Kennzeichen entfernt, ein Siegel aus dem FZB und Fahrzeugschein jeweils entfernt, aber beim zweiten Kennzeichen also dem vierten und letzten Siegel leider beschädigt
Zitat:
@pllnysk schrieb am 21. April 2025 um 00:18:49 Uhr:
Für die Online Abmeldung müssen die Siegel am Kennzeichen entfernt werden
Nein.
Die Sicherheitscodes müssen freigelegt werden. Dass die Siegel dabei nicht entfernt oder zerstört werden dürfen hast du doch inzwischen erfahren müssen 😉
Zitat:
@pllnysk schrieb am 21. April 2025 um 00:20:27 Uhr:
Das letzte Siegel war kaputt durch ein Autounfall, viel konnte ich da nicht machen.
Wenn auch der QR Code/Druckstücksnummer neben dem Wappen weg ist, kann das Siegel nicht mehr eindeutig identifiziert werden und es gilt als nicht vorhanden, entwertet.
Da werden die wenigsten SB glauben, dass es sich tatsächlich um das vorzulegene Siegel handelt.
Wie kann man denn aus so einem Fliegenschiss einen Elefanten machen. Neues Wunschkennzeichen aussuchen und gut.