Kennzeichen grundlos für 10 Jahre gesperrt
Hallo zusammen,
am 16.12.2024 habe ich mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet. Vor Ort bat ich den zuständigen Mitarbeiter, mein bisheriges Kennzeichen für eine spätere Wiederverwendung zu reservieren – dies wurde mir auch zugesagt.
Als ich kürzlich ein neues Fahrzeug anmelden wollte, musste ich feststellen, dass mein Wunschkennzeichen nicht mehr verfügbar war. Daraufhin kontaktierte ich das Straßenverkehrsamt per E-Mail. In der Antwort wurde mir mitgeteilt, dass das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wurde.
Ich bin anschließend persönlich beim Straßenverkehrsamt vorstellig geworden. Dort wurde mir erklärt, dass eine solche Sperre in der Regel durch die Polizei veranlasst wird – meist im Falle eines Diebstahls. Daher habe ich bei der Polizei nachgefragt, ob das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde. Die Auskunft der Polizei war jedoch, dass keine entsprechende Meldung vorliegt.
Daraufhin wandte ich mich erneut schriftlich an das Straßenverkehrsamt. Die Antwort: „Guten Tag, laut Aktenlage konnten bei Abmeldung des Fahrzeuges X-XX XXXX am 16.12.24 keine ordnungsgemäß
gesiegelten Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Zur Abmeldung eines Fahrzeuges müssen die gesiegelten Kennzeichenschilder und der Fahrzeugschein vorgelegt werden.
Daher wurden die Kennzeichenschilder für 10 Jahre gesperrt.
Ein polizeiliches Fahndungsersuchen liegt für die Kennzeichen natürlich nicht vor.
Die Sperre wurde von hier veranlasst und sie wird auch nicht augehoben.“
Das betreffende Kennzeichen ist mir sehr wichtig, und ich würde es gerne wieder verwenden. Ich habe die Fahrzeugscheine bei der Abmeldung vor Ort vorgelegt. Die Kennzeichen habe ich sogar noch bei mir. Die Siegel sind durch einen Autounfall eben beschädigt gewesen, wofür ich nichts kann.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
52 Antworten
Wenn die Plaketten aufeinander geklebt werden, kann sich die Obere lösen. Wenn die dann verlustig geht ist wieder die alte, ungültige Plakette sichtbar und wenn man das nicht merkt, hat man mit Sicherheit früher oder später Spaß mit der Polizei oder der Verkehrsüberwachung.
§29 StVZO verlangt:
"Prüfplaketten sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert anzubringen. "
Das wird in der Regel so ausgelegt, dass die alte Plakette (mindestens in wesentlichen Teilen) zu entfernen ist.
Hintergrund: beim Ablösen der Plakette zerstört sie sich selbst und wird unbrauchbar. Wenn aber nun ein "Türmchen" auf dem Blech klebt, verstört sich beim Ablösen nur die unterste Plakette, die direkt auf dem Blech klebt. Die ober(st)e Plakette klebt ja auf der unteren, und diese Verbindung wird nicht getrennt. Klebt man das Türmchen nun auf ein anderes Kennzeichen ist der Missbrauch nicht erkennbar.
Stimmt. Dann hätte ich das neue Kennzeichen auf meinem E Scooter auch nicht einfach über das alte kleben dürfen. Hat mich aber niemand drauf hingewiesen.
mal (kurz) zurück zum Thema:
was ich nicht verstehe: der TE bringt zur Abmeldung die erforderlichen Unterlagen mit und hat deformierte Schilder (wegen dem Unfall). Warum hat der SB den TE nicht darauf hingewiesen, dass es mit diesen Schildern Probleme bei der Reservierung gibt? ... das es nicht möglich ist. Der SB kann doch nicht die Reservierung bearbeiten und danach heißt es "ist für 10 Jahre gesperrt"!
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Zitat:
@keksemann schrieb am 23. April 2025 um 07:27:58 Uhr:
mal (kurz) zurück zum Thema:
was ich nicht verstehe: der TE bringt zur Abmeldung die erforderlichen Unterlagen mit und hat deformierte Schilder (wegen dem Unfall). Warum hat der SB den TE nicht darauf hingewiesen, dass es mit diesen Schildern Probleme bei der Reservierung gibt? ... das es nicht möglich ist. Der SB kann doch nicht die Reservierung bearbeiten und danach heißt es "ist für 10 Jahre gesperrt"!
Warum sollte man sich als SB unnötige Probleme machen indem man den Kunden etwas sagt was er ganz sicher nicht hören will. Das sorgt dann doch nur für Diskussionen.
Da sagt man doch lieber " Ja alles klar auf wiedersehen , nächster bitte" 😉
Zitat:
@keksemann schrieb am 23. April 2025 um 07:27:58 Uhr:
Der SB kann doch nicht die Reservierung bearbeiten
Hat er das denn?