Kennzeichen grundlos für 10 Jahre gesperrt

Hallo zusammen,

am 16.12.2024 habe ich mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet. Vor Ort bat ich den zuständigen Mitarbeiter, mein bisheriges Kennzeichen für eine spätere Wiederverwendung zu reservieren – dies wurde mir auch zugesagt.

Als ich kürzlich ein neues Fahrzeug anmelden wollte, musste ich feststellen, dass mein Wunschkennzeichen nicht mehr verfügbar war. Daraufhin kontaktierte ich das Straßenverkehrsamt per E-Mail. In der Antwort wurde mir mitgeteilt, dass das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wurde.

Ich bin anschließend persönlich beim Straßenverkehrsamt vorstellig geworden. Dort wurde mir erklärt, dass eine solche Sperre in der Regel durch die Polizei veranlasst wird – meist im Falle eines Diebstahls. Daher habe ich bei der Polizei nachgefragt, ob das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde. Die Auskunft der Polizei war jedoch, dass keine entsprechende Meldung vorliegt.

Daraufhin wandte ich mich erneut schriftlich an das Straßenverkehrsamt. Die Antwort: „Guten Tag, laut Aktenlage konnten bei Abmeldung des Fahrzeuges X-XX XXXX am 16.12.24 keine ordnungsgemäß

gesiegelten Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

Zur Abmeldung eines Fahrzeuges müssen die gesiegelten Kennzeichenschilder und der Fahrzeugschein vorgelegt werden.

Daher wurden die Kennzeichenschilder für 10 Jahre gesperrt.

Ein polizeiliches Fahndungsersuchen liegt für die Kennzeichen natürlich nicht vor.

Die Sperre wurde von hier veranlasst und sie wird auch nicht augehoben.“

Das betreffende Kennzeichen ist mir sehr wichtig, und ich würde es gerne wieder verwenden. Ich habe die Fahrzeugscheine bei der Abmeldung vor Ort vorgelegt. Die Kennzeichen habe ich sogar noch bei mir. Die Siegel sind durch einen Autounfall eben beschädigt gewesen, wofür ich nichts kann.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

51 Antworten

Da dir die Zulassungsstelle geschrieben hat, warum die Kennzeichen gesperrt sind, wirst du wohl keine Möglichkeiten haben, es in den nächsten 10 Jahren wieder zu bekommen.

Frag mal nach, ob du es solange reservieren kannst.

Keine Möglichkeit. Gleiches hatte ich auch schon mal nach einem Wildunfall. Kein vollständiges Kennzeichen, 10 Jahre Pause. Mein Sohn hat sich dann später - nach den 10 Jahren - gefreut, mein altes Kennzeichen zu bekommen.

Na hast Du denn bei der Abmeldung am 16.12.gesiegelte Kennzeichen vorgelegt oder nicht.

Wenn nicht ist die 10 jährige Sperre vollkommen korrekt. Des weiteren besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen.
Die Zulassungsstelle teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. 9 FZV

Zitat:

@pllnysk schrieb am 20. April 2025 um 14:45:09 Uhr:



Die Siegel sind durch einen Autounfall eben beschädigt gewesen, wofür ich nichts kann.

Die Zulassungsstelle auch nicht.

Wenn zur Abmeldung keine gesiegelten Kennzeichen vorgelegt werden können, sind diese zu sperren.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. April 2025 um 15:35:22 Uhr:


Frag mal nach, ob du es solange reservieren kannst.

Ein Verlustig/gestohlenes Kennzeichen kann nicht reserviert werden.

Ähnliche Themen

Doppelt

Mist, habe ich schon wieder den 😁 vergessen 🙄

Wenn man in so einem Fall das Kennzeichen wieder haben möchte, müsste man es also erst neu siegeln lassen und dann das Fahrzeug abmelden? Und das in einem Arbeitsgang beim selben Sachbearbeiter?

Einfach kreativ sein. Ich habe damals als Ersatz auch ein Kennzeichen gefunden, das mir gefallen hat.

Zitat:

@Rockville schrieb am 20. April 2025 um 16:37:44 Uhr:


Wenn man in so einem Fall das Kennzeichen wieder haben möchte, müsste man es also erst neu siegeln lassen und dann das Fahrzeug abmelden? Und das in einem Arbeitsgang beim selben Sachbearbeiter?

Wenn das Siegel vom Kennzeichen entfernt ist und man nur ein gesiegeltes vorlegen kann, gilt es als abhanden und die Kombination wird gesperrt und nicht einfach ein neues Siegel vergeben.

Kann ein beschädigtes Siegel identifiziert werden, kann der SB es auch als gesiegelt vorgelegt anerkennen.

Mein altes Kennzeichen habe ich sogar noch bei mir Zuhause. Die habe ich natürlich vorgelegt!

Zitat:

@pllnysk schrieb am 20. April 2025 um 21:20:46 Uhr:


Mein altes Kennzeichen habe ich sogar noch bei mir Zuhause. Die habe ich natürlich vorgelegt!

"Die Antwort: „Guten Tag, laut Aktenlage konnten bei Abmeldung des Fahrzeuges X-XX XXXX am 16.12.24 keine ordnungsgemäß gesiegelten Kennzeichenschilder vorgelegt werden"

Dann hat sich das die Zulassungsstelle ausgedacht?

Die Kennzeichen habe ich sogar vorliegen. Ich wollte die online abmelden, alle 3 Siegel erfolgreich entfernt, jedoch beim vorderen Kennzeichen den Code zu viel mitgenommen. Daher musste ich eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass ich das Siegel auch selber ausversehen zerstört habe, weshalb die es für mich abgemeldet und reserviert haben. Anscheinend wurde es nicht reserviert und das stört mich. Vor Ort wurde nichts von einem so dermaßen kaputten Siegel gesprochen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. April 2025 um 19:49:10 Uhr:


Wenn das Siegel vom Kennzeichen entfernt ist und man nur ein gesiegeltes vorlegen kann, gilt es als abhanden und die Kombination wird gesperrt und nicht einfach ein neues Siegel vergeben.

OK, aber ich verstehe den Sinn nicht so ganz. Wenn ein Kennzeichen komplett abhanden gekommen ist, dann kann ja jemand Schindluder damit treiben. Wenn ich aber beide Kennzeichen vorlegen kann und auf einem fehlt das Siegel, welche Missbrauchsgefahr besteht dann im Zusammenhang mit diesem Kennzeichen?

Das verstehe ich auch nicht. Ich habe eidesstattliche Erklärung abgegeben (noch auf dem Handy), beide Kennzeichen und den Fahrzeugschein. Ich habe dem Sachbearbeiter erklärt, dass ich einen unverschuldeten Autounfall hatte und das Fahrzeug abmelden wollte. Ich wurde gefragt, ob ich die Kennzeichen reservieren möchte auf mich und ich habe bejaht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen