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Kennzeichen ändern...neuer Brief?

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 11:42

Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forenbereich bin......falls nicht, bitte passend verschieben.

Zu meinem Anliegen:

Wenn ich mein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle ändern lasse, bekomme ich dann einen neuen Brief und Schein (also Zulassungsbescheinigung 1 +2)? Oder wird das nur im Brief/Schein vermerkt bzw. umgeschrieben? Wird das dann eine neue Zulassung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 2. Mai 2020 um 00:44:13 Uhr:

Was ja auch enorm praktisch und Geldbringend für die tollen Ämter ist.

In die alten Briefe konnte man glaube ich bis zu 8 Halter eintragen...

Alles besser, alles toller heute! Kommentar editiert, Moorteufelchen,Moderator

Was auch den Vorteil hatte, dass man bei Gebrauchtwagen genau sehen konnte, wieviele und wer und wielange den Wagen schon besessen hatte. Selbst das Geburtsdatum der Vorbesitzer war mit drauf. War bei mehreren Vorbesitzern immer ganz interessant.

Dass man in der ZLB 2 nur zwei Halter eintragen kann, find ich auch nicht so toll.

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Stimmt nicht. Die dame vonder STVA hat mir gesagt,, wenn die Sperre von der Polizei aufghoben wird, kan sie wieder benutzt werden.

Wenn man die Kennzeichen wieder auffindet, dann kann die Fahndung zurück genommen werden.

Ansonsten sind ein 10 Jahre aus dem Verkehr.

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