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Alte Versicherung läuft ab - Überschneidung Anmeldung neue Versicherung?

Themenstarteram 30. März 2014 um 12:57

Hallo,

morgen am 31.03. läuft die alte Versicherung des Wagens nun automatisch ab, da es nur noch für ein Jahr versichert war ... ist nun morgen schon eine Anmeldung über eine neue Versicherung möglich, oder erst am 01.04. wegen der Überschneidung? Hab bisher zwar schon etliche Male an- und abgemeldet, hatte aber bisher noch nie den Fall, dass die alte Versicherung ausläuft.

MfG

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18 Antworten

Wenn du diese Nummer für den vorläufigen Versicherungsschutz von der neuen Versicherung hast - früher Versicherungsdoppelkarte - wird niemand was dagegen haben, wenn der Wagen für einen Tag doppelt versichert ist.

Zitat:

Original geschrieben von martins42

wird niemand was dagegen haben, wenn der Wagen für einen Tag doppelt versichert ist.

Oh doch, genau dagegen haben Versicherungen etwas. Wer zahlt denn im Schadensfall? Nein, eine Doppelversicherung ist nicht erlaubt.

@TE: wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist, dann musst du eigentlich gar nix machen, da muss nur die neue Versicherung am Dienstag eine eVÜ an die Zulassungsstelle schicken, dort wird das dann automatisch verarbeitet. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann kannst du es morgen nicht anmelden, da es sonst einen Tag ohne Versicherungsschutz ist...

OK, wieder was gelernt.

Versicherungen und ihre Luxusprobleme. :rolleyes:

Ist natürlich komplett unmöglich, dass die sich im Schadensfall einfach bilateral einigen, sich die Kosten teilen oder was auch immer denen gerade recht ist. Statt dessen wird da ein Verwaltungspopanz aufgespannt...

However.

am 30. März 2014 um 14:18

Der ALTE Versicherungsschutz läuft bis 24 Uhr am 31. März! Steht so in jedem Versicherungsvertrag. Ergo, bis 24 Uhr am 31. könntest du mit dem "Alten" noch fahren, aber NICHT mehr am. 01. April um 0 Uhr. Nicht mal als Aprilscherz.

Dann meldest du den Alten am Dienstag ab und den Neuen gleich an ... :D

Themenstarteram 30. März 2014 um 14:35

Ok, danke für die Anworten.

Um es genauer zu erklären.

Die alte Versicherung des E90 läuft noch bis einschließlich morgen, da die Versicherung noch automatisch ein Jahr nach dem Tod des letzten Besitzers versichert ist (über BMW). Hatte den Wagen vor ein paar Wochen übernommen und mittlerweile zum 01.04. eine neue Versicherung angeleiert. Die eVB hab ich schon.

Also muss ich ihn dementsprechend morgen nicht abmelden sondern einfach "auslaufen" lassen. Aber wenn ich den Wagen dann morgen nicht neu anmelden kann wegen der Doppelversicherung sondern erst Dienstag, fahre ich im Endeffekt vom 31.03. 24 Uhr bis zur Anmeldung am 01.04. ohne Versicherungsschutz rum. Also hab ich persönlich dafür mal keine Lösung.

Nimm Kontakt zu deiner Versicherung auf. Die sollen am Dienstag eine eVÜ an die Zulassungsstelle schicken und alles ist gut. Du brauchst nix abmelden und anmelden, du brauchst keine eVB, du brauchst einfach nur ein Telefon und ein paar Minuten Zeit, um die Versicherung anzurufen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nimm Kontakt zu deiner Versicherung auf. Die sollen am Dienstag eine eVÜ an die Zulassungsstelle schicken und alles ist gut. Du brauchst nix abmelden und anmelden, du brauchst keine eVB, du brauchst einfach nur ein Telefon und ein paar Minuten Zeit, um die Versicherung anzurufen...

Was hält ihn davon ab, dies schon morgen 31.3. zu tun? Im neuen Vertrag ist ja als Beginn der 1.4. notiert, also vorher gar nicht relevant.

Themenstarteram 30. März 2014 um 14:51

Und der neue Schein? Warum nicht mit eVB?

Was ist mit neuem Schein? Auf wen ist denn das Fahrzeug angemeldet? Vielleicht wäre es ganz gut, wenn du mal den kompletten Sachverhalt schilderst und nicht nur immer Bruchstücke, die man sich zusammensuchen muss...

Themenstarteram 30. März 2014 um 15:25

Danke, aber noch genauer als ich es oben eh schon beschrieben habe geht es wohl nicht ... ich kann ja nichts dazuerfinden ... und bruchstückhaft finde ich das nicht.

Zitat:

Um es genauer zu erklären.

Die alte Versicherung des E90 läuft noch bis einschließlich morgen, da die Versicherung noch automatisch ein Jahr nach dem Tod des letzten Besitzers versichert ist (über BMW). Hatte den Wagen vor ein paar Wochen übernommen und mittlerweile zum 01.04. eine neue Versicherung angeleiert. Die eVB hab ich schon.

Dachte nicht, dass das so unverständlich geschrieben ist.

Fakt: Der Wagen gehörte meinem Vater, welcher vor einem Jahr gestorben ist. Die alte Versicherung läuft noch genau bis morgen ... und genau deshalb hab ich eine neue Versicherung abgeschlossen, die am 01.04. beginnt ... also gibts wohl auch einen neuen Schein, da das Fahrzeug dann auf mich läuft ... und deshalb auch die eVB meiner neuen Versicherung. Deshalb ja schon die ganze Zeit die Frage ... kann die ganze Sache nun auch schon morgen am 31.03. abgewickelt werden? Wahrscheinlich muss man es sogar, da sonst eine Lücke vom 31.03. 24 Uhr bis zum Zeitpunkt der Anmeldung am 01.04. entsteht ... oder beginnt die neue Versicherung für den 01.04. sowieso am 31.03. um 24 Uhr?

Ummelden hat doch nichts mit der alten Versicherung zu tun. Ummelden hättest du schon letzte Woche machen können. Warum sich manche Probleme machen, wo doch keine sind.

Themenstarteram 30. März 2014 um 16:00

Wir reden völlig aneinander vorbei. Wenn ich das Ding letzte Woche schon angemeldet hätte obwohl die alte Versicherung besteht... Darum geht's hier doch die ganze Zeit. Und spar dir deine gescheiten Sprüche. Ich habe ne normale Frage in einem höflichen Ton gestellt und wenn du nicht normal antworten kannst, dann lass es.

Thema erledigt! Lass mich dich hier nicht ankacken wenn ich höflich ne Frage stelle.

Wir reden hier aber nicht von Anmelden, sondern vom Ummelden !!!

Das ist der kleine aber entscheidende Unterschied. Denn ummelden kann man jeder Zeit.

Edit: Dabei erlischt der alte Vertrag automatisch, und der neu VS - Vertrag wird gültig.

Zitat:

Original geschrieben von Tri-City-Maniac

Danke, aber noch genauer als ich es oben eh schon beschrieben habe geht es wohl nicht ... ich kann ja nichts dazuerfinden ... und bruchstückhaft finde ich das nicht.

Doch, denn der Knackpunkt ist, dass du geschrieben hattest, dass du das Fahrzeug übernommen hättest. Da geht man logischerweise auch davon aus, dass du der Halter bist. Da das nicht so ist, führt dies dazu, dass das Fahrzeug schon lange hätte umgemeldet werden müssen. Das hat auch gar nix mit der Versicherung zu tun. Das Fahrzeug mit einer eVB ummelden hätte schon passieren müssen und kann somit auch morgen erfolgen. Die alte Versicherung könnte zudem mit Sicherheit auch schon lange gekündigt worden sein...

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