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Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 19:08

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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9. September 2019 um 21:58:07 Uhr

Bogdan-82

Bogdan-82

Themenstarter

"Ja, aber die Schadenersatzansprüche muß doch der Audifahrer beim Autohändler und seiner Versicherung geltend machen, besser gesagt letzteres, nämlich bei der Versicherung.

 

Da habe ich doch gar nichts mit zu tun, sondern kann höchstens als Zeuge aussagen, wie und was alles passiert ist"

das war noch das beste daraus :D

Zitat:

@claudia1987 schrieb am 7. Oktober 2019 um 21:48:00 Uhr:

...

Vor Gericht sehe ich Null chancen für dich und wird noch teurer.

Wer nicht kämpft hat schon verloren....

@bug99 und wer Mist baut muss dafür geradestehen...

Das eine schließt das andere aber nicht aus.

Selbst einen toten Gaul zu füttern wäre hier sinnvoller als zu "kämpfen" ...

Paul, die Aussage hat was :)

Denk doch mal an die darbende Anwaltschaft. Wovon sollen die denn die Weihnachtsgeschenke kaufen?

Wenn er - wie auch immer - eine Chance haben will, dass die Versicherung der roten Kennzeichen den Unfall regulieren darf, geht das doch nur über ein Gerichtsverfahren. Zahlt er vorher freiwillig, kommen die doch sofort mit Obliegenheitsverletzung an.

der Autohändler, welcher "Rote Kennz." an einen Kunden ausgibt, hat die notwendigen Einträge vorzunehmen um die Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Weil er dies nicht getan hat (vermutlich um Versicherungsprämie zu sparen) versucht er nun dies als Fahrt ohne seine Zustimmung dazustellen.

@bug99 lies das Thema https://www.motor-talk.de/.../...t-am-ueberfuehrungsauto-t6696597.html des TE und du weist, wie er an die roten Kennzeichen gekommen ist.

Tret den gutbezahlten Job an und bezahle den Schaden.

Aber ich dachte mit den Kennzeichen das wäre alles völlig legal und safe? Gibt es ja immerhin auch bei eBay solche Angebote. :cool:

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:52:45 Uhr:

Aber ich dachte mit den Kennzeichen das wäre alles völlig legal und safe? Gibt es ja immerhin auch bei eBay solche Angebote.

Setz bitte schnell den Ironie Smiley. Sonst glaubt das noch jemand.

Sollte man nen Passus in die NUB aufnehmen: "Ja, ich erkenne und verstehe Ironie und Sarkasmus."

Was genau soll der Händler eigentlich übernehmen. Angenommen der TE hat nachträglich erst die Fahrzeugdaten eingefügt, so ist es ja irgendwie nachgewiesen, das er über den Versicherungszustand Bescheid wusste.

Jetzt kann er nicht mehr den "dummen" spielen, dem der Händler das Fahrzeug einfach so mitgegeben hat ...

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