Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?

Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.

Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.

Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann

Beste Antwort im Thema

Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.

Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:23:31 Uhr:



Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:21:49 Uhr:


Ist doch ganz einfach:

Wenn der Rechtschutzversicherung hat, dann kann der ohne Riskio drauflosklagen, und die Rechtschutzversicherung bezahlt alles, egal, wie das Verfahren auch ausgeht.
Für den Audifahrer entstehen keine Kosten---- NULL!

Wenn der keine Rechtschutzversicherung hat, dann trägt er das volle Kostenrisiko zu 100%, und vor allen Dingen muß er in Vorkasse treten, d.h. Gerichtsgebühren bezahlen + Rechtsanwalt
Selbst einen gewonnenen erstinstantlichen Prozeß (Landgericht) kann er noch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht verlieren, und muß dann wieder seinen Rechtsanwalt zum zweiten Mal bezahlen.
Aber auch selbst, wenn er auch beim OLG gewinnt, so muß er auch wieder die eigenen Rechtsanwaltkosten aus eigner Tasche bezahlen.

Kurz gesagt:
Man kann also vorher ausloten, wie weit der Atem des Audifahrers sein kann

Tja.... dann viel Spaß mit dem Casino... im Vorfeld wirst Du es nicht erfahren 🙂

Geht nicht gibts nicht.

Es wird schon irgendeinen Weg geben, das herauszufinden.

Ich weiß nur noch nicht wie?
Aber vielleicht hat ja jemand hier im Forum eine Idee, die er mir verraten möchte.
Damit wäre mir echt geholfen

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:25:53 Uhr:



Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:11:21 Uhr:


Wie kann man herausfinden, ob der Audifahrer eine Rechtschutzversicherung hat oder nicht?

Ich habe deswegen heute einmal bei seinem Rechtsanwalt angerufen, aber leider keine Auskunft erhalten.


So einfach ist das nicht.

Vor allem trägst du für die Einholung dieser Auskunft das volle Kostenrisiko.

Das verstehe ich jetzt nicht, warum und wieso ich da ein volles Kostenrisiko tragen soll?

Also Du willst hier Hilfe, den AudiFahrer ans Bein zu pinkeln und auf seinem Schaden sitzen zu lassen?

Deine kriminelle Energie ist schon beachtlich

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:35:40 Uhr:


Das verstehe ich jetzt nicht, warum und wieso ich da ein volles Kostenrisiko tragen soll?

Weil die RSV für diese "Dienstleistung"

nicht

zahlt.

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Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:33:36 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:23:31 Uhr:


Tja.... dann viel Spaß mit dem Casino... im Vorfeld wirst Du es nicht erfahren 🙂

Geht nicht gibts nicht.

Es wird schon irgendeinen Weg geben, das herauszufinden.

Ich weiß nur noch nicht wie?
Aber vielleicht hat ja jemand hier im Forum eine Idee, die er mir verraten möchte.
Damit wäre mir echt geholfen

Ok... ich will mal nicht so sein und helfe Dir.

Es gibt den Zentralruf der RS-Versicherer.... Du benötigst lediglich den Namen und Geburtsdatum des VN. Dazu noch seine Körpergröße geteilt durch sein Gewicht am Unfalltag. Zusätzlich 5 Zeugen, die das Gewicht bestätigen. Die Nr. lautet: 0800-264326-82

Da müsste schonmal rein zufällig seine Post oder Kontoauszüge Dir in Deine Finger kommen...
Oder Du rufst Ihn an und gibst Dich als Mann von der Humbug Pennheimer Versicherung aus, der mit Ihm über seine RS Vers.reden möchte.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:36:52 Uhr:


Also Du willst hier Hilfe, den AudiFahrer ans Bein zu pinkeln und auf seinem Schaden sitzen zu lassen?

Deine kriminelle Energie ist schon beachtlich

Jeder Rechtsanwalt macht vorher eine Analyse seines Gegners, wie stark der ist und wo, und wo seine Schwachpunkte sind.

Das nennt sich Taktik & Strategie.

Ich versuche hier, nichts anderes zu machen.

Wenn der Audifahrer keine Rechtschutzversicherung haben sollte, habe ich da Pluspunkte, da er einen juristischen Angriff führt, den er zwar rechtlich gesehen gewinnen kann, materiell aber nicht.

Hat der Audifahrer eine Rechtschutzversicherung, dann kann er wenigstens materiell nichts verlieren.

Wie gesagt, ich versuche hier nur auszuloten, wie ich mich taktisch und strategisch am besten verhalte.

Ich muß versuchen herauszufinden, wie weit der Audifahrer möglicherweise bereit ist, zu gehen.

Mit Rechtschutzversicherung wird er sicherlich sehr weit gehen, und auch dann muß ich mich entsprechend vorbereiten

Ich möcht einfach nicht glauben,dass man so drauf sein kann.

Wie oft hast Du so ein Ding schon durchgezogen?

Der AudiFahrer wird nicht der erste sein,den Du um seine Kohle bringst.

Lass es ruhig auf den Prozess ankommen.
Wenn Du Glück hast wird der Audifahrer dabei als Mitglied einer fiesen Autobumserbande enttarnt die ahnungslose hinterfahrende auflaufen lässt. Natürlich ist der Junge auf den Zebrastreifen auch darin involviert und entsprechend dressiert .

Zitat:

@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:39:36 Uhr:



Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:33:36 Uhr:



Ok... ich will mal nicht so sein und helfe Dir.

Es gibt den Zentralruf der RS-Versicherer.... Du benötigst lediglich den Namen und Geburtsdatum des VN. Dazu noch seine Körpergröße geteilt durch sein Gewicht am Unfalltag. Zusätzlich 5 Zeugen, die das Gewicht bestätigen. Die Nr. lautet: 0800-264326-82

Wußtest Du eigentlich schon, dass Herr Elisha Graves Otis (* 3. August 1811, Halifax (Vermont); † 8. April 1861) der Erfinder des Aufzuges war.

Er war ein US-amerikanischer Mechanikermeister. Er erfand 1853 eine Sicherheitsfangvorrichtung für Aufzüge, welche einen Absturz der Kabine verhindert, und gründete die Otis Elevator Company.

Nachzulesen hier:
https://www.google.de/search?...

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:41:39 Uhr:


Da müsste schonmal rein zufällig seine Post oder Kontoauszüge Dir in Deine Finger kommen...

Gut, das ging früher vor 20 Jahren einmal, da konnte man einen Nachsendungantrag stellen nach Adresse xy, und hat dort einen Briefkasten aufgehängt, wo die Post desjenigen eingeworfen wurde.
Bis der das rausgefunden hatte, vergingen 3-4 Wochen, und in der Zeit hatte man die gewünschten Informationen.

Aber heute geht das nicht mehr, da die Post auch bei einem Nachsendungsantrag denjenigen anschreibt (vorher!) und um bestätigung fragt, ob er auch wirklich diesen Nachsendungsantrag gestellt hat.

Zitat:

Oder Du rufst Ihn an und gibst Dich als Mann von der Humbug Pennheimer Versicherung aus, der mit Ihm über seine RS Vers.reden möchte.

Jawoll, das wollte ich lesen.

Guten Tag, Kaiser mein Name von der Hamburg-Mülleimer Versicherung.
Wir müßten mal über einen HMI Vertrag incl.Rechtschutz reden.

Ohne witz: aber mein älterer Bruder hatte früher einmal solche HMI Lebensversicherungsverträge verkauft, und dabei hat er viel gelernt, was diskutieren und verkaufen anbetrifft.

Der gewiefte "Pole" hätte beim Unfall auch die Papiere einer alternativen Identität dabei gehabt ... 😁

Am ehesten erfährst du es, wenn er dir droht, dass er Dank RSV einen langen Atem hat. Wenn er keine hat, wird er nicht so doof sein, dir das auf die Nase zu binden. Nur wenn er dir nichts von der RSV erzählt, heißt das noch lange nicht, dass er nicht doch eine hat.

Eigentlich hättest du direkt nach dem Unfall zum Anwalt gemusst, damit ihr schaut, wie man die Geschichte am besten hätte retten können. Z.B. hättest du auf dem Weg zum Kennzeichenverleiher sein können, damit er das Auto in seiner Werkstatt für dich tip top macht. Dann hätte man es vielleicht als versicherte Überführungsfahrt verkaufen können, wo vergessen wurde die Daten einzutragen.

Vielleicht sollte die RSV des Audifahrers einfach unter der Hand Moskau Inkasso engagieren. Erscheint mir irgendwie erfolgsversprechender.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 11. Oktober 2019 um 18:07:25 Uhr:


Am ehesten erfährst du es, wenn er dir droht, dass er Dank RSV einen langen Atem hat. Wenn er keine hat, wird er nicht so doof sein, dir das auf die Nase zu binden. Nur wenn er dir nichts von der RSV erzählt, heißt das noch lange nicht, dass er nicht doch eine hat.

Eigentlich hättest du direkt nach dem Unfall zum Anwalt gemusst, damit ihr schaut, wie man die Geschichte am besten hätte retten können. Z.B. hättest du auf dem Weg zum Kennzeichenverleiher sein können, damit er das Auto in seiner Werkstatt für dich tip top macht. Dann hätte man es vielleicht als versicherte Überführungsfahrt verkaufen können, wo vergessen wurde die Daten einzutragen.

aber da hatte er doch noch keine RSV 🙄

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